Vermieter erlaubt nur eine Katze!

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fire95

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11. Februar 2025
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Hallo,
Mein Freund und ich möchten uns gerne zwei Katzen zulegen.
Wir haben den Vermieter gefragt ob es in Ordnung wäre. Da ja ehemalige Mieter im Haus auch zwei Katzen halten durften. (Sind vor kurzem ausgezogen)
Er meinte das er nur eine Katze erlaubt.
Eine Begründung hat er nicht genannt und nur gesagt; wehe ich bekomme heraus das es doch zwei Katzen sind.
Ich meine wir haben eine Große Wohnung und bei 73 qm wäre ja noch ein vertragsmäßiger Gebrauch noch zulässig. Sind Vermieter nicht auch angehalten zu schauen ob ein Tier einzeln überhaupt möglich ist artgerecht zu halten?
Ich möchte ungern eine Katze alleine halten!
Und ich weiß nie ob die Aufmerksamkeit ausreicht, die ich ihr gebe!!

Bitte um Hilfe 🥺
Vielen Dank für die Antworten schonmal.
 
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Im Grunde muss er dir nicht mal eine Katze erlauben. Hast du denn mal erklärt, warum ihr zwei Katzen haben möchtet? Vielleicht versteht er dann ja, dass die eine Katze mehr Unsinn (u.a. auch Protestpinkeln) machen könnte als zwei. Wohnt er denn mit im Haus? Eventuell sogar unter euch? Und hatten die Katzen des Vormieters vielleicht schon die Wohnung etwas „verwüstet“?
 
Im Endeffekt sitzt der Vermieter immer am längeren Hebel, egal, wie es da mit Logik oder Moral aussieht. Insofern würde ich es jetzt nicht riskieren, gegen den Willen des Vermieters zwei Katzen anzuschaffen. Vielleicht schafft ihr es, ihn doch noch umzustimmen (gibt ja gute Argumente: zwei Katzen sind in der Regel ausgeglichener und weniger gelangweilt, machen darum auch eher weniger kaputt als eine unausgelastete Katze allein, der Platz ist absolut ausreichend für zwei Katzen etc.). Ihr könnte ja fragen, ob es bei den Vormietern, die ja zwei Katzen hatten, Probleme gab und dann gemeinsam mit dem Vermieter überlegen, wie ihr dafür sorgen könnt, dass das dann bei euren Katzen nicht vorkommt. Manchmal hilft auch eine Zusatzklausel im Vertrag, dass ihr für alle Schäden, die die Katzen evtl. hinterlassen, aufkommt.

Wenn der Vermieter dann immer noch nicht mit sich reden lässt, habt ihr im Prinzip nur zwei Möglichkeiten: Ihr zieht um (das habe ich gemacht, weil mein Vermieter sich gesperrt hat) oder ihr nehmt halt doch eine Einzelkatze. Dann aber bitte wirklich nur eine aus dem Tierschutz, die sich explizit nur zur Einzelhaltung eignet. Das sind häufig schon etwas ältere Tiere, bei denen in der Sozialisation was schiefgegangen ist. Aber sie können trotzdem tolle, menschenbezogene Haustiere sein und haben trotzdem ein tolles Zuhause verdient. Sie kommen halt nur mit anderen Katzen nicht klar. Bitte schafft euch auf keinen Fall eine junge Einzelkatze an, die noch die Möglichkeit auf ein tolles Leben mit anderen Katzen hätte, nur weil ihr keine zweite halten dürft. Das wäre für das Tier (aber in Konsequenz dann auch für euch) nur Quälerei.
 
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Auch wenn nicht zwingend hilfreich. Aber welche Klausel steht denn bezüglich Tierhaltung im Mietvertrag?
Ein allgemeines Tierhalteverbot wäre nämlich sowieso eine nichtige Klausel und könntet ihr ignorieren. Steht aber explizit im Vertrag, dass man sich eine Erlaubnis bei dem Vermieter einzuholen hat, dann wird es leider schwieriger.

Ich frage, weil wenn ihr euch es traut, bei ersterem sowieso es drauf ankommen lassen könntet, weil er euch deshalb dann nicht kündigen kann oder so.

Habt ihr die Erlaubnis für 1 Katze denn jetzt schriftlich bekommen oder nur mündlich? Kennt ihr vielleicht einen Anwalt, der euch da nochmal Infos zu geben könnte?
 
Im Endeffekt sitzt der Vermieter immer am längeren Hebel, egal, wie es da mit Logik oder Moral aussieht. Insofern würde ich es jetzt nicht riskieren, gegen den Willen des Vermieters zwei Katzen anzuschaffen. Vielleicht schafft ihr es, ihn doch noch umzustimmen (gibt ja gute Argumente: zwei Katzen sind in der Regel ausgeglichener und weniger gelangweilt, machen darum auch eher weniger kaputt als eine unausgelastete Katze allein, der Platz ist absolut ausreichend für zwei Katzen etc.). Ihr könnte ja fragen, ob es bei den Vormietern, die ja zwei Katzen hatten, Probleme gab und dann gemeinsam mit dem Vermieter überlegen, wie ihr dafür sorgen könnt, dass das dann bei euren Katzen nicht vorkommt. Manchmal hilft auch eine Zusatzklausel im Vertrag, dass ihr für alle Schäden, die die Katzen evtl. hinterlassen, aufkommt.

Wenn der Vermieter dann immer noch nicht mit sich reden lässt, habt ihr im Prinzip nur zwei Möglichkeiten: Ihr zieht um (das habe ich gemacht, weil mein Vermieter sich gesperrt hat) oder ihr nehmt halt doch eine Einzelkatze. Dann aber bitte wirklich nur eine aus dem Tierschutz, die sich explizit nur zur Einzelhaltung eignet. Das sind häufig schon etwas ältere Tiere, bei denen in der Sozialisation was schiefgegangen ist. Aber sie können trotzdem tolle, menschenbezogene Haustiere sein und haben trotzdem ein tolles Zuhause verdient. Sie kommen halt nur mit anderen Katzen nicht klar. Bitte schafft euch auf keinen Fall eine junge Einzelkatze an, die noch die Möglichkeit auf ein tolles Leben mit anderen Katzen hätte, nur weil ihr keine zweite halten dürft. Das wäre für das Tier (aber in Konsequenz dann auch für euch) nur Quälerei.
Hallo, danke für die Hilfreiche Antwort.
Ich muss noch dazu sagen, dass wir nicht für immer in dieser Wohnung bleiben!
Mein Freund hat eine Eigentumswohnung und wir ziehen wahrscheinlich Ende 2025 Anfang 2026 in diese Wohnung. Es wäre dann möglich dann noch eine zweit Katze dazu zu holen, wenn dann noch eine sozialierung der Katze möglich ist!
Ich weiß ja nicht wie lange man maximal eine Katze alleine halten kann, bis wann eine zusammen Führung mit einer anderen Katze noch möglich ist.

Und natürlich wenn alles nix hilft schauen wir uns nach einer Einzelkatze um! (Keine Jungkatze)
Ich muss aber dann auch ehrlich zugeben, dass es eigentlich gesetzlich festgelegt werden müsste, wenn eine Zustimmung von dem Vermieter erfolgt auch nur mindestens zwei Katzen gehalten werden müsste!
Käme ja den Katzen nur zu Gute. Und es werden unfreiwillige Einzelhaltungen vermieden! 🤦🏻‍♀️

Jedenfalls danke für die Infos.
Hat mir schon weitergeholfen!
 
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Dann bliebe noch die Optik erst nach dem nächsten Umzug gleich 2 Tiere zu holen.

Ich würde mal in euch gehen und überlegen ob ich, unabhängig von der jetzigen Auflage, lieber ein oder zwei Tiere wollt.
Und je nachdem dann eine einzelkatze, auch jetzt schon, aber halt eine wirkliche einzelkatze. Leider wird im Tierheim recht häufig gesagt es sei ein Einzeltier, da die eben keine langsame Zusammenführung mit jedem Tier machen können.
Da wird Katze 1 zu vielen anderen Katzen einfach mit ins Zimmer gesetzt.
Wer damit nicht umgehen kann, fällt schnell als „einzelkatze“ auf.
Dabei entspricht das nicht unbedingt genau einem einzeltier..
Oder eben 2 partnertiere und das eventuell erst nach dem Umzug.

Vllt nochmal mit dem vermiete das Gespräch suchen, erklären dass man heutzutage weiß, dass Katzen besser nicht alleine gehalten werden, ihr eine zusätzliche Versicherung oder auch so natürlich alle Schäden durch die Katzen beseitigen würdet, und vllt dass ihr bald nochmal umzieht..

Ich hoffe ihr findet eine für alle gute Entscheidung ✊
 
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Mein Freund hat eine Eigentumswohnung und wir ziehen wahrscheinlich Ende 2025 Anfang 2026 in diese Wohnung. Es wäre dann möglich dann noch eine zweit Katze dazu zu holen, wenn dann noch eine sozialierung der Katze möglich ist!
Ich weiß ja nicht wie lange man maximal eine Katze alleine halten kann, bis wann eine zusammen Führung mit einer anderen Katze noch möglich ist.
Dann warte doch einfach noch ein wenig ab. So ersparst du dir dann auch den Umzugsstress mit Katze und ggf eine Zusammenführung. Der Zeitraum ist ja durchaus überschaubar. Und Vorfreude ist ja bekanntlich auch schön.😊

Gerade wenn du dich für eine junge Katze entscheiden solltest, sollte diese nicht unnötig lange alleine sein.
 
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Auch wenn nicht zwingend hilfreich. Aber welche Klausel steht denn bezüglich Tierhaltung im Mietvertrag?
Ein allgemeines Tierhalteverbot wäre nämlich sowieso eine nichtige Klausel und könntet ihr ignorieren. Steht aber explizit im Vertrag, dass man sich eine Erlaubnis bei dem Vermieter einzuholen hat, dann wird es leider schwieriger.

Ich frage, weil wenn ihr euch es traut, bei ersterem sowieso es drauf ankommen lassen könntet, weil er euch deshalb dann nicht kündigen kann oder so.

Habt ihr die Erlaubnis für 1 Katze denn jetzt schriftlich bekommen oder nur mündlich? Kennt ihr vielleicht einen Anwalt, der euch da nochmal Infos zu geben könnte?
Wir haben die Erlaubnis mündlich bekommen!
Haben aber auch einen schriftlichen Antrag gestellt!
Im Vertrag steht dass eine Bestätigung schriftlich erfolgen soll.
 
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Zustimmung von dem Vermieter erfolgt auch nur mindestens zwei Katzen gehalten werden müsste!
..das wäre im Umkehrschluss mitunter aber auch mal falsch. Eine alte mitunter kranke Katze, die expliziert für Alleinhaltung ausgeschrieben wird z.B könnte einem dann von Vermieterseite untersagt werden, da man ja zwingend zwei Katzen zu halten hat!

Also auch so rum würde eine gesetzliche Regelung mitunter dem Mieter und der geplanten Tierhaltung nicht unbedingt immer gerecht werden.

Wenn ihr eh Ende des Jahres umzuziehen wollt, dann würde ich an eurer Stelle noch bis dahin warten und nach dem Umzug gleich eben zwei Katzen zeitgleich einziehen lassen.

Wenn es unbedingt jetzt sofort sein soll und ihr keine Genehmigung für Zwei bekommt, dann würde ich in der Tat gleich nach einer Katze aus dem Tierschutz suchen, die rein in Einzelhaltung abgegeben werden soll.

Was mir noch einfällt für ein Gespäch mit dem Vermieter: bietet an einen Zusatz in eurer Haftpflichversicherung aufzunehmen, der auch Schäden durch Haustiere übernimmt und einen Beleg darüber dem VM vorlegen. Den meisten Vermietern geht es häufig um Schäden durch die Katzen z.B zerkratze Türrahmen oder so was und die Angst hier nach Auszug der Mieter kostentechnisch darauf sitzen zu bleiben. Mit dem Beleg über einen Zusatz in der Haftpflicht dass sSchäden gedeckelt werden, lässt sich mitunter ein VM mal leichter umstimmen.
 
Als noch nicht Katzenhalter wärt ihr halt in der Luxuriösen Lage ein schon bestehendes Pärchen aus dem Tierschutz zu adoptieren. Die haben es oft schwerer gemeinsam ein Zuhause zu finden. Und eine Einzelkatze zu halten ist nicht einfacher als Zwei, eher im Gegenteil, die braucht dann ja mehr Aufmerksamkeit und Gesellschaft von ihren Menschen. Ich weiß jetzt nicht ob ihr beide Berufstätig außer Haus seit, aber das ist mit Einzelkatze (in Wohnungshaltung) dann schon eher ungünstig. Mit erst allein, dann Umzug und dann noch Vergesellschaftung ist halt viel Stress für die Katze und für euch. Wenn ihr nicht mehr warten wollt und einer Katze noch was richtig gutes tun wollt, wäre es auch möglich einen Palliativfall aufzunehmen, bei dem klar ist dass es sehr bald zu Ende geht. Aber das ist natürlich nochmal eine ganz andere Nummer in Sachen Verantwortung.
 
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Wir haben die Erlaubnis mündlich bekommen!
Haben aber auch einen schriftlichen Antrag gestellt!
Im Vertrag steht dass eine Bestätigung schriftlich erfolgen soll.

Nur eine mündliche Erlaubnis ließe etwas Spielraum. Da ihr ja nicht schwarz auf weiß habt, dass er ja nur 1 Katze erlaubt. Aber ist halt die Frage, ob ihr Bock auf den Stress habt.

Was die Klausel im Mietvertrag betrifft, dass Tierhaltung nur nach Bestätigung des Vermieters erlaubt wird, ist allerdings schwieriger. Hatte gehofft es steht eher eine allgemeine Verbotsklausel drin, die automatisch nichtig wäre, da gesetzlich so nicht erlaubt. Dann wärt ihr sozusagen am längeren Hebel.

So oder so ist immer die Frage, ob man wirklich Bock hat auf diesen Stress mit dem Vermieter. Ich würde an eurer Stelle doch noch darauf abwarten, bis ihr dann eh umzieht. Dann seid ihr völlig frei von solchen Überlegungen und evtl. Stress mit dem Vermieter.
 
Okay, wenn ihr sowieso Ende des Jahres umziehen wollt, dann würde ich so lange mit der Anschaffung der Katzen warten. Das erspart euch Stress und Ärger und den Katzen einen zusätzlichen Umzug. Ich verstehe, dass ihr am liebsten jetzt schon Katzen wollt, aber richtig sinnvoll wäre das dann jetzt nicht. Aber ihr könnt euch ja mal bei eurem örtlichen Tierschutz umhören. Vielleicht brauchen die ja auch gerade eine Pflegestelle für eine Einzelkatze. Dann könntet ihr sozusagen schonmal "üben" Katzenhalter zu sein, ohne euch dauerhaft auf eine Einzelkatze festzulegen.
 
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Hallo! Hütet Euch vor "Rechtsauskünften" oder Empfehlungen, die hier im Forum gegeben werden. Abgesehen davon , daß sie unzulässig sind: die Rechtslage ist grade bei Katzen schwankend, unsicher und zudem in D, CH und A unterschiedlich und wird auch in D je nach Bundesland in der Praxis unterschiedlich gehandhabt.

Ich bin selbst Mieter mit Katzen UND woanders VERmieter (z. Zt. ohne Katzen, habe aber im Interesse der Mieter ausdrücklich Katzenhaltung in den Vertrag mit aufgenommen). Ich empfehle Mitgliedschaft in einem örtlichen Mieterschutzverein, der dann auch rechtlich zutreffende Auskunft geben kann!

Mein Freund hat eine Eigentumswohnung und wir ziehen wahrscheinlich Ende 2025 Anfang 2026 in diese Wohnung.
Käme wohl jemand angesichts dieser Ausgangslage auf die Idee, eben doch gleich zwei Katzen anzuschaffen, weil es, wenn das Verbot nicht ausdrücklich in Mietvertrag steht, sowieso anderthalb bis zwei Jahre dauern dürfte, euch deswegen rauszuklagen? Nee, ein Mieterschutzverei würde das natürlich nicht empfehlen
 
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Ich würde mir den Stress nicht geben mit dem Vermieter. Wenn es absehbar ist das ihr umzieht wartet doch einfach. Dann ist es euer Eigentum und ihr könnt es gleich Katzengerecht einrichten.
 
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Ich persönlich würde auch erst nach eurem nächsten Umzug gleich zwei Katzen dazu holen.
Wenn ihr euch jetzt nur eine Katze zulegt, hat sie den Stress vom Umzug zu euch, dann hat sie sich gerade an euch und die Umgebung gewöhnt und muss dann nochmal umziehen. Und dann soll die Katze ja nochmal mit einer weiteren Vergesellschaftet werden... Ich weiß ja nicht.😬

Den Stress mit dem Mieter wegen einer Zweiten Katze würde ich auch nicht riskieren. So ein Jahr kann sich ganz schön ziehen wenn es Probleme mit dem Vermieter gibt.🙈

Letzten Endes könnt aber nur Ihr wissen, was für euch machbar ist!
 
Auch bei WohnungsEIGENTUM kann man nicht machen was man möchte.
Ob zwei Katzen, oder Tierhaltung von "Hund & Katz" überhaupt erlaubt sind, sollte vorher über die Eigentümerversammlung geklärt werden...
 
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Auch bei WohnungsEIGENTUM kann man nicht machen was man möchte.
Ob zwei Katzen, oder Tierhaltung von "Hund & Katz" überhaupt erlaubt sind, sollte vorher über die Eigentümerversammlung geklärt werden...
Der jetzige Mieter dieser Wohnung hat momentan auch zwei Katzen!!
Denke das ist kein Problem!! 😉
 
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