Vermieter GEGEN Balkonschutz

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tiggerchen

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18. April 2013
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Hallo ihr lieben,

eigentlich wollte ich dieses Jahr anfangen, meinen Balkon Katzensicher zu gestalten.
Da wir aber eine komplett neue aussenfassade und ich einen Nagelneuen Balkon bekommen habe, will der Vermieter kein Netz und auch sonst nichts am Balkon.

Nun ist mir das Risiko aber zu groß, das die beiden doch irgendwie ausbuchsen können...

Also war ich am überlegen für beide Katzengeschire zu kaufen, und wenn ich auf den Balkon gehe, die beiden mit Geschirr und natürlich Leine, auch mit raus zu nehmen.

Was haltet ihr davon?
Weil gerade im Sommer finde ich das nicht schön, ich sitze schön auf dem Balkon und die Mietzen drücken sich die Nase platt und dürfen nicht raus..
 
A

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Mit der Leine kannst du dir auch Ärger einhandeln. Also nicht mit dem Vermieter, aber mit deinen Katzen, die werden das nämlich dann auch einfordern, ob es dir gerade passt oder nicht.
Wie genau ist denn der Balkon aufgebaut und wie ungestüm sind die beiden Katzen? Ich würde eher eine Art Gehege bauen, welches von einem Fenster aus erreichbar wäre, statt die Katzen an die Leine zu gewöhnen.

Achja: Was genau hat der Vermieter für Einwände? es gibt durchaus auch Lösungen, für die nicht gebohrt werden muss, falls es daran liegen sollte.
 
Aber was ist denn daran der Unterschied? Auch wenn ich ein Balkonnetz anbringen dürfte, dürften die Katzen nur auf den Balkon wenn ich dabei bin...

Und mir wurde hier gesagt, das dsa was anderes ist, als Freigang... Es geht ja nur um den Balkon, nicht Garten oder so...

Der Balkon ist nach oben hin offen, der Fussboden sind so holzbalken...

Er findet einfach das das scheiße aussieht und das nicht will, und er hätte auch Recht das zu verbieten...
Und meine Nachbarin unten möchte das auch nicht... "Sieht ja blöd aus"
 
Wie wild sind deine Katzen denn? Wäre Plexiglas eine Option?

Handelt es sich um ein Haus, bei dem der Balkon zur Straßenseite rausgeht oder um eins bei dem er nach hinten rausgeht in einen Innenhof oder ähnliches?
 
Die beiden sind ca 1 - 2 Jahre. Habe sie aus dem Tierheim damals bekommen...

Plexiglas? Wie meinst du das?

Der Balkon geht hinten in den Garten, aber alle Nachbarn sehen das... Ist quasi ein zwei Familienhaus... Unten wohnt eine ältere Dame(bisschen Haare auf den Zähnen) und oben drüber ich. Sie hat einen riesigen Garten, und über ihrem Wintergarten ist mein Balkon.

Aber die Häuser sind alle so ausgerichtet das jeder jedem in den Garten gucken kann....
Und die unten streikt halt auch, sie ist sehr auf äusserlichkeiten Bedacht...
 
Wenn das nach hinten rausgeht, informier dich mal drüber ob er es dir wirklich verbieten darf. Ich habe mal irgendwo mitbekommen, dass das bei Häusern, die den Balkon hinten raus haben, gar nicht mehr verboten werden darf. Beschwören kann ich das nicht, aber ich meine das im Kopf zu haben. Ist aber deine Sache, ob du dich mit dem Vermieter anlegen willst oder nicht.

Balkonsicherung Plexiglas ist so ähnlich wie das hier: http://up.picr.de/3340756.jpg. Geht auch ohne Bohren. Wird aber je nach Balkongröße teurer als ein Katzennetz.
 
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Naja, ich wohne da noch nicht lange, und möchte mich mit denen eigentlich nicht anlegen, weil das wirklich das einzige Manko ist...

Aber das mit dem Plexiglas wäre noch eine Option die ich ihm mal vorschlagen könnte...

Danke für den Tipp 🙂
 
Mit Plexiglas bringt man erst recht eine bauliche Veränderung an. Die wird noch weniger durchgehen als das fast unsichtbare Netz.
Leider ist die REchtsprechung in dem Fall noch nicht ganz eindeutig. Und gerade, wenn es nach oben offen ist, wird das Netz schwer "unsichtbar" anzubringen sein.

Das mit der Leine hatte ich dann möglicherweise falsch verstanden. Aber ob deine Katzen das mögen, steht dennoch auf einem anderen Blatt. Je nachdem wie alt sie sind, kannst du sie durchaus noch daran gewöhnen, an der Leine auf den Balkon zu gehen. Ich würde dennoch mal die Sichtlinien prüfen, um zu schauen, wie groß ein Katzengehege sein könnte, ohne dass man es von unten sehen kann.
 
Plexiglas-Lösung:


3340756.jpg
 
Würde ich persönlich jetzt auch nicht als störend empfinden, aber die Höhe der vorhandenen Balkonbrüstung ist leider entscheidend, ob etwas verboten werden darf oder nicht.
Vorschlagen kann man es dem Vermieter aber mal, vielleicht ist er einverstanden.
 
Tja, aber das ist nunmal Geschmacksache.
Ich bin Vermieterin und bei mir kommt ans neu renovierte Haus auch kein Netz. Wir haben ein Paar mit zwei Katzen als Mieter und haben angeboten, daß sie gerne eine Klappe einbauen dürfen, aber kein Netz an den Balkon. ICH finde so ein Netz scheußlich, egal ob vorne oder hinten raus. Wem das nicht passt (denn das wusste jeder schon beim Einzug) muss ja nicht bei uns wohnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich würde auch ungern bei geschmacklosen Vermietern einziehen.
 
Meine Mieter haben damit kein Problem. Immerhin war es von Anfang an so abgesprochen.

Übrigens habe ich nicht gesagt, daß ich ein Netz geschmacklos finde. Mir gefällt es nicht und das ist Geschmacksache.
 
Wenn das nach hinten rausgeht, informier dich mal drüber ob er es dir wirklich verbieten darf. Ich habe mal irgendwo mitbekommen, dass das bei Häusern, die den Balkon hinten raus haben, gar nicht mehr verboten werden darf. Beschwören kann ich das nicht, aber ich meine das im Kopf zu haben. Ist aber deine Sache, ob du dich mit dem Vermieter anlegen willst oder nicht.



Immer wieder kommt es zu Klagen durch Vermieter, die den Gesamteindruck eines Gebäudes gestört sehen, wenn der Mieter dort Sichtschutzmaßnahmen anbringt oder zum Schutz der Stubentiger ein Katzenschutznetz an der Brüstung befestigt.
Laut Gerichtsurteil ist aber all das erlaubt, Mieter sollten sich also nicht allzu schnell ins Bockshorn jagen lassen. Wogegen Vermieter allerdings angehen können ist, wenn der Balkon durch einen Mieter gänzlich verdeckt wird, etwa durch das Aufhängen von Vorhängen oder ähnlichem.
http://www.lvz-online.de/ratgeber/b...etz-sind-erlaubt/r-bauen-wohnen-a-141982.html

Vor kurzem entschied das Amtsgericht Hamburg, daß ein Balkonnetz vom Vermieter zu dulden sei. Dieser hatte die Mieter verklagt, nachdem sie sich geweigert hatten, das Netz zu entfernen, mit dem sie ihren Balkon im ersten Stock gesichert hatten. Die Klage wurde damit begründet, daß das Netz den Gesamteindruck der Häuserfassade in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtige und es daher einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache darstelle. Das am 17. Dezember 1997 vom Amtsgericht Hamburg verkündete Urteil gibt jedoch den Mietern Recht und weist die Klage damit ab (Az.: 41b C 195/97).

In den Entscheidungsgründen führt das Gericht aus, daß das Anbringen des Netzes deshalb keinen vertragswidrigen Gebrauch darstelle, weil Netz und die Konstruktion, an der es befestigt ist, nicht in die Bausubstanz des Hauses und damit auch nicht in das Eigentum des Vermieters eingreifen. Das Netz wird in diesem Fall von zwei Metallstangen gehalten, die nicht verschraubt, sondern nur zwischen Balkonboden und dem darüber liegenden Balkon geklemmt werden. Im Urteil heißt es: “Der Vermieter darf dem Mieter nicht ohne triftige, sachbezogene Gründe Einrichtungen versagen, die diesem die Nutzung der Mietwohnung als Mittelpunkt seines Lebens und der Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie als Freiraum eigenverantwortlicher Betätigung ermöglichen” (Oberlandesgericht Karlsruhe WUM 1993, 525,526; LG Hamburg, Urteil vom 17.6.1997, Az.: 316 S 271/96).

Ein Mieter darf also seinen zur Wohnung gehörigen Balkon nach seinem Geschmack und seinen Bedürfnissen gemäß einrichten, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Ein solcher Grund könnte zum Beispiel eine optische Beeinträchtigung, Geruchsbelästigung und ähnliches sein. Neben Sonnenschirmen, Blumenkästen, Lampen etc. gehören zu “solchen Einrichtungen (…) auch diejenigen, die dem Beklagten die Haltung von Katzen ermöglichen. Der Kläger hat zwar bestritten, daß die Katzen der Beklagten von der Balkonbrüstung fallen, wenn das Netz beseitigt wird. Eine solche Verhaltensweise von Katzen ist aber offenkundig und entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung.”
Zur Frage der optischen Beeinträchtigung hatte sich das Gericht bei einem Ortstermin ein eigenes Bild gemacht. Es gelangte zu dem Schluß, daß das Netz zwar von der Straße her gut zu sehen ist, dies aber nur, wenn man bewußt auf den Balkon schaut. Allein im Vorübergehen an dem Haus fällt auch nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg das Netz nicht auf. Eine nicht hinnehmbare optische Beeinträchtigung sei damit nicht gegeben. Schließlich stellte das Gericht noch fest, daß das Netz durch die Art der Anbringung nicht in die Bausubstanz des Hauses und damit nicht in das Eigentum des Vermieters eingreift.Quelle: <a href="http://www.katzenschutzbund-wuppertal.de" target="_blank">Katzenschutzbund Wuppertal e.V.[/url] Sabine50 bei Facebook
http://www.mietzmietz.de/begrenzter-freilauf/81461-balkon-vernetzen-vermieter/
 
Also ich denke, der Vermiter darf das verbieten, egal ob der Balkon vorn, hinten, links oder rechts rausgeht. Plexiglas ist erst recht eine bauliche Veränderung; und alles was ab der Brüstung stattfindet, kann er verbieten.
Ein Netz könnte man zumindest mit Teleskopstangen befestigen. Aber es geht ja auch nicht immer nur ums Bohren, sondern auch um die Optik. Und das kann er untersagen. Es ist immerhin sein Eigentum.

Immer diese kopierten Gerichtsurteile... es gibt nicht DAS Gerichtsurteil, das für alle gültig ist, und auf das sich alle berufen können. Ein Urteil ist meistens eine Einzelfallentscheidung, und selbst wenn an 5 Gerichtshöfen so entschieden wurde, kann an dem 6. wieder ganz anders entschieden werden. Man könnte dann in Berufung gehen, aber ob man sich das wg einem 100 EUR Katzennetz antut....???
 
Königskobra, was du zitierst, ist leider nur ein Einzelurteil. Du wirst für jedes Urteil pro Katzennetz auch eines contra finden, in welchem dem Vermieter recht gegeben wurde.
Wenn man auch nur ein wenig Wert auf ein entspanntes Verhältnis zu Vermieter und Nachbarn legt, sollte man also immer eine Lösung finden, die nicht zum Gericht getragen wird.
Und bei einem nach oben offenen Balkon ist eben eine fast unsichtbare Anbringung, wie sie im Beispiel beurteilt wurde, nahezu unmöglich.
 
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Eben, unsere Balkone zB sind alle nach oben offen und da ist eine, wie in dem Urteil beschriebene Befestigung, gar nicht möglich. Ohne dass man ein Gestell baut, an dem das Netz befestigt werden könnte, ginge es nicht und DAS kommt nicht an mein Haus, punkt.
 
Wenn der Vermieter mit einem Netz oder einen anderen Konstruktion nicht einverstanden ist, gibt es da nix zu rütteln.
Im Zweifelsfall bleibt da nur eine neue Wohnung zu suchen.

Ohne Absprache würde ich das auf keinen Fall machen, im Zweifelsfall ist es rausgeschmissenes Geld und die Konstruktion muss wieder entfernt werden.
 
Einzelfallentscheidung.

E-I-N-Z-E-l-F-A-l-l.

Ich weiß nicht, in welcher Gerichtsbarkeit manche leben, aber in Deutschland hat die Entscheidung eines AG,LG... keinerlei Leitlinienfunktion.

Am besten ist es, verschiedene Lösungen mit dem Vermieter durchzusprechen, wenn nichts geht, dann nicht.
Leinen würde ich nicht machen, dann lieber nicht und einfach ein Fenster vernetzen, ist die Nase auch im Wind.
 
Eine mobile Lösung sollte aber eigentlich nicht verboten werden können, oder?

Je nachdem wie der Balkon aufgebaut ist, geht evtl. was mit Wäscheleine und Gardinenhaken, also quasi so, dass man das Netz wie einen Vorhang zuzieht, wenn die Katzen auf den Balkon dürfen und dann wieder zur Seite fährt, wenn sie nicht raus dürfen.
Ist dann halt etwas Aufwand und man müsste u.U. beaufsichtigen.

Oder wenn ein Geländer da ist, was zum rauf- und runterklappen mit Scharnieren, das könnte mit etwas ähnlichem wie der oben gezeigten Plexiglaslösung z.B. auch ganz gut funktionieren.
 

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