Vermieter GEGEN Balkonschutz

  • Themenstarter Themenstarter tiggerchen
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Das ist es was mich hier gewaltig stört. Der Vermieter ist immer der Böse und die armen armen Mieterlein müssen kuschen. Leute, seid ihr euch eigentlich bewusst, dass ihr in fremdem Eigentum lebt? Ich habe das Gefühl, dass sich die wenigsten überlegen, dass ihnen die Wohnungen nicht gehören.
Wer machen will worauf er Lust hat möge sich Eigentum anschaffen. DANN weiss er evtl auch zu schätzen was das kostet und dass man als Eigentümer schon etwas Einfluss nehmen möchte was damit veranstaltet wird.

Es ist durchaus das Recht des Vermieters, die Optik als oberste Priorität zu haben. Und deshalb ist er nicht der Böse.

Da muss man sich als Mieter halt vorher kümmern, entweder bevor man einzieht oder bevor man sich Katzen anschafft.

Oh Mann... Ja, rechtlich ist der Vermieter auf der sicheren Seite. Das ist richtig.

Menschlich find ich's trotzdem abenteuerlich. Weil ich ein Netz auf dem Balkon anbringen will - wohlgemerkt, ohne Bohren, ohne die Bausubstanz zu schädigen - bin ich, überspitzt gesagt, ein Querulant, der keine Rücksicht auf fremdes Eigentum nimmt?

Ja, als Mieter sollte es selbstverständlich sein, das Eigentum des Vermieters pfleglich zu behandeln. Ich seh nur weder das Eigentum noch den Sehnerv durch eine Konstruktion mit Teleskopstangen sonderlich beeinträchtigt. Wie gesagt - rechtlich ist eine Sache. Menschlich hab ich durchaus das Recht, meinen Vermieter dann als kleinkariert zu bezeichnen, und mich zu fragen, ob er denn keine wichtigeren Probleme hat 😉

Und das gute Argument "Dann soll der Mieter halt ne andere Wohnung nehmen" ist suuuuper. Der Wohnungsmarkt, gerade in größeren Städten, lässt einem da als Mieter sehr viel Spielraum, sich in aller Seelenruhe seine Traumwohnung auszusuchen. Witzig.
 
A

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. Leute, seid ihr euch eigentlich bewusst, dass ihr in fremdem Eigentum lebt?
Aber du läßt die Menschen auch nicht aus purer Nächstenliebe bei dir wohnen, oder?
😉
.
Bei uns ist ein unsichtbares Netz nicht möglich. Es ist mein persönlicher Geschmack es scheußlich zu finden und deshalb möchte ich es an meinem Haus nicht haben. Wir haben das Haus für viel Geld renoviert und schön hergerichtet. da werde ich doch entscheiden dürfen ob ich ein Netz möchte oder nicht.
Möglicherweise hast du das Recht dazu, das weiß ich nicht, aber ich frage mich halt, ob einem da als Katzenfreund die Katzen nicht leid tun. Auch wenn es nicht die eigenen sind.

Deine Situation ist aber scheinbar eine völlig andere als die der TE, ihr habt die Möglichkeit, den Katzen Freigang zu gewähren und ihr habt ja offensichtlich mit den Mietern alle Möglichkeiten durchgesprochen und ward euch einig. In so einem Thread vermischt sich dann schon manches, also nimm es nicht persönlich - jede Situation ist anders.
 
Wenn Du die Katzen an der Leine hast, wirst Du nicht gleichzeitig 'schön auf dem Balkon sitzen können'.

Zum Mieter-Vermieter-Thema:

Auch ein Vermieter kann ein Interesse an sich wohlfühlenden Mietern haben, an Mietern, die kommunizieren, die sich aufmerksam, aufgeschlossen und rücksichtsvoll zeigen.

Auch unter Berücksichtigung ästhetischer Gesichtspunkte.

Haustiere und der Umgang mit Haustierhaltung gehören zur Kultur, auch wenn es da durchaus Unkulturen gibt.

Katzenhaltung ja / Sicherung nein entspricht nicht meinem Verständnis.
Auf die Art und Weise der Sicherung kann Einfluss genommen werden.

Auch und gerade ein 'Katzenbalkon' kann ein ansprechender Blickfang sein, ebenso wie ein 'Blumenbalkon'.

Ich bin empfänglich für die schönen, belebten und ruhigen Momente, die eine Fassadenansicht so zu bieten hat.

Nur Fassade ist eben nur Fassade.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, zum Glück hat ein Mieter auch Rechte. Nicht umsonst gibt es das Mieterschutzgesetz. Und sehr viele Richter entscheiden im Sinne des Mieters. Ob das nun den Vermietern passt oder nicht.
Zudem es bei der Tierhaltung erhebliche Änderungen zu Rechten des Mieters gibt.

Als Vermieter muss man sich klar sein, dass Mieterbelange oft nicht mit ihren eigenen ( denen des V. ) konform gehen.

Wem das nicht passt, muss ja nicht vermieten.

Als Mieter will ich mich natürlich in meiner Whg. wohlfühlen. Dazu gehört eben auch, dass für vorhandene Haustiere gesorgt wird, incl. Sicherheit.

Klar, es immer besser, man spricht miteinander. Es gibt eigentlich nur sehr wenige Vermieter, die nicht mit sich reden lassen.

Wenn ein Balkonschutz ordentlich gemacht ist, dann sollte die Optik das kleinste Problem sein, was Vermieter haben.
Wenn ich mir aber so einige Netzkonstruktionen ansehe ( auch hier bei mir im Umfeld ), kann ich die Vermieter allerdings auch verstehen.
Und Balkon ist nicht gleich Balkon. Es gibt welche, die überhaupt nicht geeignet sind ( meiner z. B. ), um einen anständigen Schutz anzubringen.

So erheblich sind die Änderungen nun auch wieder nicht:

Die Unwirksamkeit der Klausel führt nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann. Sie hat vielmehr zur Folge, dass die nach § 535 Abs. 1 BGB** gebotene umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen muss. Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht eine Zustimmungspflicht der Klägerin zur Hundehaltung rechtsfehlerfrei bejaht.

Das heisst nur, dass es im Einzelfall geprüft wird. Trotzdem ist das Gesetz kein Freibrief, dass nun jeder Katzen halten darf.
Und selbst wenn der Mieter Katzen halten darf, heisst das nicht, dass der Vermieter zeitgleich damit ein Katzennetz akzeptieren muss.


Und das gute Argument "Dann soll der Mieter halt ne andere Wohnung nehmen" ist suuuuper. Der Wohnungsmarkt, gerade in größeren Städten, lässt einem da als Mieter sehr viel Spielraum, sich in aller Seelenruhe seine Traumwohnung auszusuchen. Witzig.

Naja, aber dann muss er sich halt nach dem Vermieter richten, wenn er auf diese Wohnung angewiesen ist.

Ich bin selbst kein Vermieter, aber ich einige habe Freunde, die vermieten, und es sind meistens die Mieter, die die Schlimmen sind, nicht die Vermieter. Mieter, die meinen, dass sie tun und lassen können, was sie wollen, weil man einen Mieter nicht so einfach aus der Wohnung bekommt, Mieter die die Wohnungen vergammeln lassen und beschädigen und dann einfach ausziehen, und der Vermieter auf einem Mietrückstand von mehreren Monatsmieten sitzenbleibt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ihr lieben,

ich danke euch für eure wirklich Zahlreichen antworten..!
Aufjede einzelne werde ich nicht eingehen, es sind ja doch recht viele geworden...

Aber, ich kann voll verstehen was doppelpack(ich hoffe ich vertue mich nicht) schreibt, das es nun mal KEIN eigentum ist, und man nicht einfach etwas anbringen darf... Ich rege mich ja generell gar nicht über den Vermieter auf, es ist wirklich ein netter Mensch und eigentlich kann man sagen habe ich wirklich Glück mit ihm gehabt. WEIL, bei mir in der Gegend ist es anscheind nicht so sehr Tierliebend. Das heißt, hier eine Wohnung zu finden, wo Tiere erlaubt sind, ist wie die Nadel im Heuhaufen. Und diese Nadel hatte ich letztes Jahr gefunden, was auch heißt, ich wohne noch nicht mal ein Jahr in dieser Wohnung, was für mich einen Umzug eigentlich ausschließt, weil einfach auch alles passt, bis auf diese Sache mit dem Balkon.

Es sind auch meine ersten Katzen, daher überhaubt die Frage mit der Leine und dem Geschirr.. Es geht mir ja auch nur um den Balkon, allerdings kann ich auch nachvollziehen, das die Katzen vielleicht irgendwo hochspringen, abrutschen, aus dem Geschirr rutschen und sich dann schwer verletzten...

Weiß einer wie ich hier Fotos einstellen kann, die dann aber auch nur derjenige sieht, der hier antwortet?

In einem alten Forum stand dann immer "hier steht versteckter Text".
Vielleicht kann ich euch dann mal ein paar Fotos von meinem Balkon zeigen, allerdings sind die noch von der Zeit, als ich noch nicht auf den Balkon durfte, weil erst alles trocknen musste...
 
naja, ich glaube, dass Problem mit dem vernetzten Balkon gibt es wohl auch oft in Mehrfamilienhäusern.
Ich kenne auch ein Mehrfamilienhaus, wo man selbst als Eigentümer kein Netz anbringen darf - wurde auf der Eigentümerversammlung so beschlossen.

Wie würdet ihr denn in meiner Situation handeln?

Ich werde ab Frühjahr eine Wohnung in einem 3 Parteien Haus vermieten (OG). Einen Balkon gibt es nicht.
Den Mietern zuvor hatte ich gesagt, dass wenn Katzen da sind, bitte kein Freigang, da dort nie eine Katze älter als 2 Jahre wurde (alter Hof meines Opas, daher die Erfahrungswerte).
Vorherige Mieter haben sich trotzdem ne Freigangskatze angeschafft, die natürlich auch überfahren wurde. Da war ich schon stinkendsauer!
Dann haben sie sich ne Katze in Einzelhaltung in die Wohnung geholt (nen Kitten) - die Katze hat die halben Tapeten runtergeholt (hat mir auch keiner bezahlt - Kaution reichte nicht wegen Mietschulden beim Auszug).

Soll ich bei zukünftigen Mietern mit Katzen generell "Nein" sagen?
Scheinbar ist es ja egal, was ich sage, die Leute machen ja sowieso was sie wollen....

Sorry fürs OT, aber mich würde eure Meinung dazu interessieren.
 
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Ich weiß nicht, ob das bei dir dürfte, aber mein Balkon ist auch nach oben offen. Ich habe mit Teleskopstangen gearbeitet, die ich mit Kabelbinder an dem Balkongeländer angebracht habe. Meine Stangen lassen sich mit Netz vollständig einfahren, so dass man sie von unten nicht mehr sehen kann. Ich brauche das nicht, weil sich bis jetzt (2,5 Jahre) noch niemand über das Netz beschwert hat. Ist aber ganz praktisch, weil wir Möbel die etwas wuchtiger sind, immer über den Balkon in die Wohnung heben müssen. Treppenhaus ist zu schmal.

Also es wird nicht gebohrt und wenn du nicht auf dem Balkon bist, kannst du das Netz einfahren und niemand fühlt sich an der Optik gestört. Vielleicht könntest du das deinem Vermieter vorschlagen?
 
@vielePfoten: ich würde es schade finden wenn du die Katzenhaltung verbieten würdest, auch wenn ich verstehen kann, das du sauer auf deine vorherigen Mieter bist.
Könnte man das nicht mit in den Mietvertrag aufnehmen? Also keine Freigänger Katze ist erlaubt und Katze in Einzelhaltung auch nicht?
 
Tinkerbell, keine Ahnung, ob man sowas im Mietvertrag aufnehmen kann?
Es wird ohnehin über eine Maklerin laufen, da ich zuweit weg wohne.
Ich könnte mir die potenziellen Mieter natürlich angucken, ob und wie sie ihre Tiere halten.
Aber ich glaube, wenn im laufenden Mietverhältnis Tiere angeschafft werden, hab ich da keinen Einfluss drauf, ob die nun Freigang kriegen oder in Einzelhaft gesperrt werden...
 
Ich weiß das leider auch nicht, kenne mich aber mit Verträgen auch nicht wirklich aus.
Denke aber wenn es von Anfang an im Mietvertrag stehen würde, das man keine Freigänger Katzen wünscht, dürfte der Mieter dies auch nicht nachträglich machen.
Es ist immer wieder traurig, das solche verantwortungslosen Tierhalter, den anderen mit ihrem Tun, die Suche nach Wohnungen mit Tierhalteerlaubnis erschweren 🙁
 
Ich werde ab Frühjahr eine Wohnung in einem 3 Parteien Haus vermieten (OG). Einen Balkon gibt es nicht.
Den Mietern zuvor hatte ich gesagt, dass wenn Katzen da sind, bitte kein Freigang, da dort nie eine Katze älter als 2 Jahre wurde (alter Hof meines Opas, daher die Erfahrungswerte).

Sorry fürs OT, aber mich würde eure Meinung dazu interessieren.

Hast du dort bei dem "alten Hof" auch Grünflächen, die ans Haus anschliessen? Also wenn ich irgendwann mal in die Verlegenheit komme, wieder etwas mieten zu müssen, dann würde ich mich riesig über eine Wohnung freuen, wo es ein Freigehege für die Fellis gibt (oder der Vermieter eine Möglichkeit anbietet - Platz für ein Freigehege).

Es gib ja mittlerweile auch so tolle Lösungen mit Laufstegen von einem Fenster zum Freigehege, wenn das Gehege etwas weiter weg ist. Und für solch einen "Luxus" wäre ich auch bereit mehr zu zahlen. Also warum nicht ein Haus mit Wohnungen vermieten, wo es Freigehege für Tiere gibt? Ist sicherlich eine Marktlücke.😉😀 (ne ganz ehrlich). Wir Dosis haben ja immer/meist Probleme passende Wohnungen zu finden.

Das würde ich machen, wenn ich irgendwann mal genug Geld habe, um so ein Projekt zu starten.😀😉
 
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Ich werde ab Frühjahr eine Wohnung in einem 3 Parteien Haus vermieten (OG). Einen Balkon gibt es nicht.
Den Mietern zuvor hatte ich gesagt, dass wenn Katzen da sind, bitte kein Freigang, da dort nie eine Katze älter als 2 Jahre wurde (alter Hof meines Opas, daher die Erfahrungswerte).
Vorherige Mieter haben sich trotzdem ne Freigangskatze angeschafft, die natürlich auch überfahren wurde. Da war ich schon stinkendsauer!
Dann haben sie sich ne Katze in Einzelhaltung in die Wohnung geholt (nen Kitten) - die Katze hat die halben Tapeten runtergeholt (hat mir auch keiner bezahlt - Kaution reichte nicht wegen Mietschulden beim Auszug).

Wenn du Katzenhaltung erlaubst, sind Freigänger nicht dein Problem.
Mehr als auf die Gefahren hinweisen, kannst du nicht.

Auch Einzelhaltung geht dich als Vermieter nichts an.


Generell solltest du dir eine Haftpflichtversicherung vorlegen lassen.
Verhindert zwar nicht, dass du ggf. doch auf den Schäden sitzen bleibst ( wie im Fall der Mietschulden ), aber es sind ja nicht alle Mietnomaden / Mietpreller.
 
Denke aber wenn es von Anfang an im Mietvertrag stehen würde, das man keine Freigänger Katzen wünscht, dürfte der Mieter dies auch nicht nachträglich machen.

Welche Art der Tierhaltung man lebt, geht den Vermieter nichts an.
Sind die Gegebenheiten so, dass Freigang möglich ist, nutzt man sie.
Sind sie nicht da, sucht man sich eine Whg., in der FG möglich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hast du leider recht, wie man seine Tiere hält, solange man kein Messi ist, geht den Vermieter nichts an...
Man kann oder könnte als Vermieter aber aufklären, zumindest würde ich das so machen 🙂
Die Katzenhaltung generell verbieten fände ich auch sehr schade, weil es dann auch welche gibt, die "heimlich" sich katzen anschaffen, und da könntest du dann nicht aufklären. So kannst du aber ganz in Ruhe darüber mit denen reden 🙂

Ich weiß jetzt grad nicht mehr wer das geschrieben hat, aber mit den Teleskopstangen zum einfahren, wie funktioniert das denn?
Kippen die nicht einfach um?
 
Man kann oder könnte als Vermieter aber aufklären, zumindest würde ich das so machen 🙂

Das hat vielePfoten ja gemacht. Wenn der M. diese Ratschläge ingnoriert, hat er im Fall eines Falles, dass selbst mit seinem Gewissen zu vereinbaren.
 
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Vielen Dank tinkerbell 🙂

Ok, hatte jetzt nicht im Kopf das du die am Geländer verschraubt hattest, darum dachte ich, die kippen dann um 😉

Das wäre vielleicht noch eine Idee die ich ihm sagen könnte.. Das die wirklich nur ausgefahren werden wenn ich drauf sitze...

@königscobra
Aso tut mir leid das hatte ich dann überlesen.
 
Vielen Dank tinkerbell 🙂

Ok, hatte jetzt nicht im Kopf das du die am Geländer verschraubt hattest, darum dachte ich, die kippen dann um 😉

Das wäre vielleicht noch eine Idee die ich ihm sagen könnte.. Das die wirklich nur ausgefahren werden wenn ich drauf sitze...

Verschraubt ja eher nicht 😉 halt mit Kabelbinder befestig. Sieht man gar nicht und halten auch schon seit über 2 Jahren trotz Wind und Wetter.
Wenn du Fotos brauchst um ihn zu überzeugen, kann ich dir welche machen 🙂
 
Ja gerne 🙂
Vielleicht ist er dann überzeugter davon wenn er das sieht 🙂
 

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