Vermieter GEGEN Balkonschutz

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Ich wohne alleine, aber wie ich schon schrieg, wohne ich noch nicht lange da, und habe ein Jahr vergeblich nach einer anderen Wohnung gesucht, bis ich diese gefunden habe... Bei uns ist das leider sehr wenig verbreitet mit Haustieren... Und dann noch "meinen Wünschen" (günstig und mit Balkon oder Garten und kein Dachgeschoss)...
Viele haben leider schon so schlechte Erfahrungen gemacht, wie es hier oft geschrieben wird... Und heimlich mit den Katzen irgendwohin will ich nicht...
Umziehen ist für mich wirklich keine Option, Umzüge kosten nun mal auch Geld, und vom letzten Umzug habe ich mich gerade erst wieder erholt...!

Das einzige, wo ich nun noch umziehen würde, wäre in MEINE Eigentumswohnung oder in ein kleines Häusschen... Da das aber momentan nicht realistisch ist, bleibe ich da wohnen 😉
 
A

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Scheiß Situatuon, ehrlich. Bin auch erst umgezogen und musste ne Küche kaufen. Ich weiß, was Du meinst. Und der letzte Umzug ist bei uns auch definitiv in eine Eigentumswohnung, was auch erstmal dauern wird.

Ich wohn ja auch seit 12 Jahren zur Miete und hab bisher immer schlechte Erfahrungen gemacht, wenn man etwas gemacht hat, was der Vermieter nicht wollte. Egal, ob im Vertrag festgehalten oder nicht.. Sie haben jetzt nicht versucht, mich aus der Wohnung zu bekommen .. naja eigenlich schon. Es wurde dann immer an allem rumgemeckert, was ich gemacht hab. Fahrrad falsch abgestellt, Mülltonne falsch zu gemacht, Tür zu laut zu gemacht (die Vermieter haben nie im gleichen Haus gewohnt, aber andere Mieter hätten das natürlich gesagt).

Vielleicht kannst Du Deinem Vermieter mal so ein Angebot von diesen mobilen Katzennetinstallateuren vor legen. Da gibt es genug Anbieter. Wenn er das sieht, findet er es vielleicht nicht so schlimm...

.. kostet aber halt wieder Geld!
 
Ich finde es starken Tobak, seine Mieter bevormunden zu wollen.
Wie kann man die Dreisstigkeit besitzen, anderen Menschen vorzuschreiben, ob ihre Katze raus darf oder nicht? Man darf als mündiger Mensch schon selbst entscheiden, was man verantworten kann.
Das geht dich doch sowas von überhaupt nichts an!

Doch das geht mich sehr wohl was an! Alleine aus Verantwortungsbewußtsein!
Potenzielle neue Mieter haben dort noch nicht gewohnt und die Umgebung täuscht:
Es ist zwar alte Hoflage am Rande eines Landschaftsschutzgebietes und die vorm Haus laufende Straße ist oft ruhig - aber nicht immer.
Im Berufsverkehr ist dort sehr viel Verkehr, viele Idioten benutzen die Straße auch als Rennstrecke....
Und ich habe keine Lust mehr, Katzen die in vier Teile erlegt sind, aufzusammeln.
Und scheinbar können die Leute (waren Katzenneubesitzer), die Situation nicht richtig einschätzen.
Aber seis drum: ich werde keinen Mieter nehmen, der eine Freigängerkatze hat.
Es gibt genug andere Interessenten für Wohnungen.
 
@viele Pfoten

wenn ich jetzt eine Mietwohnung suchen würde, würde ich mich glatt bewerben. Freigehege im Garten bauen dürfen - das ist doch eine tolle Luxusentscheidung.

Wenn meine Mieter das machen wollen, bitte schön. Dagegen habe ich gar nichts, solange der Garten nicht verwahrlost. Jeder unserer Mieter hat ein Stück Garten, in das er gelangt indem er den Hof mit den Parkplätzen durchquert. Was er mit seinem Teil des Gartens veranstaltet ist mir völlig egal, solange es ordentlich aussieht. Ob er nun Rasen, Beete, Hütte oder Gehege bauen will interessiert mich gar nicht.
Ich denke deshalb muß ich mich hier auch nicht rechtfertigen, nur weil ich Katzennetze nicht an meinem Haus haben will.
 
Und ich habe keine Lust mehr, Katzen die in vier Teile erlegt sind, aufzusammeln.

Oh ich kann dich da sehr gut verstehen - das ist auch mein persönlicher Horror.:reallysad: Die Nachbarn haben auch eine jungen Kater (noch unkastriert). Ich sehe den auch schon irgendwann auf der Strasse:reallysad: - und sie sind so uneinsichtig.:grr::massaker:

Ich habe hier nämlich die gleiche Wohnsituation und ein Ex-Streunerchen (aus der Gegend), der nicht auf seinen Freigang verzichten will (habe ich ausprobiert, und es gab Mega-Piss-Arien). Jetzt kommt er nur noch ausserhalb der Hauptverkehrszeiten raus. Ein Risiko gibt es immer noch ... Und wenn die Leute die Gegend nicht kennen und die Risiken nicht einschätzen können, dann ist jedes verunglückte Felli eins zu viel.

Aber diese Situation gibt es in der heutigen modernen Zeit fast überall. Selbst in ruhigen Wohnsiedlungen passieren Unfälle bei nur 30 km.:sad: Und viele Oper gibt es halt auch auf diesen "sogenannten kleinen ländlichen Strassen", da die - wie du schon so schön geschrieben hast, als Rennstrecke missbraucht werden.😱

Und meine anderen - da gibt es nur den eingezäunten Garten. Das beruhigt meine Nerven doch ungemein - und 4 Fellis hier im Freigang - nee, das würde ich nervlich nicht durchstehen - der eine reicht schon.

So, dass ganze soll jetzt hier aber nicht in eine Diskussion von pro/contra Freigang ausarten.
 
Tja, aber das ist nunmal Geschmacksache.
Ich bin Vermieterin und bei mir kommt ans neu renovierte Haus auch kein Netz. Wir haben ein Paar mit zwei Katzen als Mieter und haben angeboten, daß sie gerne eine Klappe einbauen dürfen, aber kein Netz an den Balkon. ICH finde so ein Netz scheußlich, egal ob vorne oder hinten raus. Wem das nicht passt (denn das wusste jeder schon beim Einzug) muss ja nicht bei uns wohnen.

Nicht das Netz ist scheußlich sondern die meisten Balkons und Einrichtungen dazu .Dadurch fällt meist das Netz so richtig ins Blickfeld.Und Gut das ich nicht mieten muss.Und noch was habe ich festgestellt in Sachen Katzenbalkon ist das Land zweigeteilt.
Sind die Vermieter aus den alten Ländern auch die sich in den neuen angesiedelt haben zählen dazu gibt es meist oder immer Schwierigkeiten .Sind sie aus den Neuen wird es unterstützt. Und so ist es nicht nur bei den Katzen sondern bei allen Sozialen Belangen.
 
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Sind die Vermieter aus den alten Ländern auch die sich in den neuen angesiedelt haben zählen dazu gibt es meist oder immer Schwierigkeiten .Sind sie aus den Neuen wird es unterstützt. Und so ist es nicht nur bei den Katzen sondern bei allen Sozialen Belangen.

Das ist auch meine Erfahrung. Im Osten ist Tierhaltung kein so grosses Problem, wie im Westen.

Man, was hatten wir für Schwierigkeiten mit Odin ( 55 kg Hund ) in NRW eine Whg. zu finden. Im Nachbarhaus lebte eine Katze ( Whg. - Katze ) heimlich, weil Katzenhaltung damals völlig verboten war.

Als ich zurück in meine alte Heimat kam, fragte ich die Vermietung nach Tierhaltung. Kein Problem, nur bitte keinen SoKa. Ich hätte 20 Hunde halten können, alles kein Problem. In meiner Siedlung leben Whgs. - Katzen und auch Freigänger.
Katzenhaltung ist hier schon mal gar kein Problem.

Auch werden keine Haftpflichtversicherungen verlangt, da nach Auszug eines Mieters, die jeweilige Whg. komplett vom Vermieter ( grosse Vermietungsgesellschaft ) renoviert wird (nach dem neuen Mietrecht, muss der ausziehende Mieter das nicht mehr tun ).

Es gibt also schon noch gravierende Unterschiede zw. Ost und West ... insbesondere im Bereich der Tierhaltung.
 
Nicht das Netz ist scheußlich sondern die meisten Balkons und Einrichtungen dazu .Dadurch fällt meist das Netz so richtig ins Blickfeld.Und Gut das ich nicht mieten muss.Und noch was habe ich festgestellt in Sachen Katzenbalkon ist das Land zweigeteilt.
Sind die Vermieter aus den alten Ländern auch die sich in den neuen angesiedelt haben zählen dazu gibt es meist oder immer Schwierigkeiten .Sind sie aus den Neuen wird es unterstützt. Und so ist es nicht nur bei den Katzen sondern bei allen Sozialen Belangen.

Ach herje....hier werden ja richtig "Sozialstudien"-Weissheiten verbreitet....
sorry, aber ist wirklich lächerlich!
 
Dort gibt es auch einfach mehr Leerstand, man kann sich seine Mieter nicht so aussuchen.
Hier reißen sich die Leute um Wohnungen trotz 10€/m² kalt und mehr.
 
Auch werden keine Haftpflichtversicherungen verlangt, da nach Auszug eines Mieters, die jeweilige Whg. komplett vom Vermieter ( grosse Vermietungsgesellschaft ) renoviert wird (nach dem neuen Mietrecht, muss der ausziehende Mieter das nicht mehr tun ).
.

Wie kommst du denn auf den schmalen Pfad?

Die Vermietungsgesellschaft muss ja im Geld schwimmen, wenn die sich das leisten können....
 
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Ich habe die ganze Situation hier bis jetzt still verfolgt, weil ich auch wirklich beide Seiten verstehen kann. Ich bin selbst seit drei Jahren Mieterin einer 70qm Wohnung und möchte mir jetzt zwei Katzen anschaffen (ohne Freigang). Ich habe diesbezüglich am Anfang meiner Überlegungen mit meiner Vermieterin telefoniert und ihr die Situation geschildert. Sie sagte mir ehrlich das sie es für sich persönlich nicht wollen würde da sie findet das Katzen nach draußen gehören. Sie kennt aber nun auch unsere Situation hier und weiß das Freigang einfach nicht möglich ist. Also hat sie uns ihr okay gegeben für alles. Das ist natürlich ein Traum, so sollte jedes Gespräch laufen. Wenn sich der Vermieter aber sträubt, dann gleich mit Anwalt usw an die Sache ranzugehen ist grundlegend falsch! Und haarsträubende Vergleiche Ost-West sind lächerlich!!! So wird man dieses geteilte denken wirklich nie los von den ewig gestrigen. Es gibt überall Vermieter die dafür sind und solche die dagegen sind. Die Vermieter auf einen Kaffee einzuladen und dabei die Situation im ruhigen und guten klären ist jedoch bestimmt die beste Lösung und die Vernünftigste!
 
Königscobra, dazu brauch ich nichts lesen - es stimmt so nicht wie du es darstellst. Les dich bitte richtig in die Thematik ein!

Und nur weil es dein Emfinden ist, ist es auch noch nicht richtig. Es ist einfach nur subjektive Wahrnehmung von dir.
 
Königscobra, dazu brauch ich nichts lesen - es stimmt so nicht wie du es darstellst. Les dich bitte richtig in die Thematik ein!

Und nur weil es dein Emfinden ist, ist es auch noch nicht richtig. Es ist einfach nur subjektive Wahrnehmung von dir.

Ich bin in der Thematik und habe Erfahrungswerte.
 
Dann bist du aber nicht juristisch tief genug in der Thematik und deine Erfahrungswerte haben keine Allgemeingültigkeit - sie sind subjektiv.
Deine Wahrnehmung ist nicht der "Narbel der Welt" und stellt keine allgemeingültige Gesetzmäßigkeit dar.
Das scheinst du aber nicht einsehen zu wollen.....
Egal, lass die Welt weiter für dich so sein, wie du sie siehst und beurteilst.
Drück aber doch bitte nicht anderen, deine Wahrnehmung als Gesetzmäßigkeit aufs Auge. Danke!
 
Dann bist du aber nicht juristisch tief genug in der Thematik

Das kannst du beurteilen, weil ?

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist laut Gesetz für die Renovierungsarbeiten zuständig.

...


Wichtige Pflichten: Ist die Klausel unwirksam, muss der Vermieter die Renovierung übernehmen.
Hat der Mieter bereits renoviert, kann er das Geld zurückverlangen. Voraussetzung: Es bestand Renovierungsbedarf, und die Arbeiten wurden fachgerecht durchgeführt. Tipp: Mieter sollten keiner nachträglichen Vertragsänderung zustimmen oder sich im Abnahmeprotokoll verpflichten, doch zu renovieren.
http://www.focus.de/immobilien/miet...eim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html


Fegen, Tür zu und tschüs: Die meisten Mieter können sich Schönheitsreparaturen komplett schenken. Auch wenn der Mietvertrag sie eigentlich schwarz auf weiß zur Renovierung verdonnert, müssen sie beim Auszug in der Regel nur ihre Einbauten entfernen und noch einmal mit dem Besen durchgehen. Fertig. Mieter dürfen sogar von ihrem Vermieter Geld zurückfordern, wenn sie erst nach dem Umzug mitbekommen, dass sie unnötigerweise renoviert haben. Alles möglich, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in den vergangenen Jahren mehrfach urteilte und damit Hunderte Klauseln zu Schönheitsreparaturen davonfegte. Selbst anteilige Renovierungskosten müssen Mieter nicht mehr zahlen, wenn allein der Vermieter die Malerfirma bestimmen darf.

Aber nur die wenigsten Mieter wissen von ihrem Glück, eine so vorteilhafte Rechtsprechung im Rücken zu haben, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Fachmann schätzt, dass mindestens jeder zweite Mietvertrag mit unwirksamen Forderungen zum Renovieren gespickt ist, Altverträge von vor 2002 sogar zu 75 Prozent. Die Zeche müssten die Vermieter zahlen, heißt es beim Eigentümerverband Haus und Grund.

Nach wie vor seien Millionen Mieter im Irrglauben, ihre Vermieter seien fürs Tapezieren, Streichen und Parkettabschleifen von Haus aus nicht zuständig, gibt Ropertz zu bedenken.
Dabei gilt laut Bürgerlichem Gesetzbuch, Paragraf 535, grundsätzlich das Gegenteil. In den vergangenen Jahrzehnten war es nur üblich, Renovierungsarbeiten auf die Bewohner abzuwälzen.


Aber was darf der Vermieter tatsächlich verlangen und was nicht? Das hängt immer vom Wortlaut im Mietvertrag ab. Wer umzieht, sollte ihn vorher unbedingt genau lesen. Je älter der Vertrag, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Bewohner das Renovieren sparen können. Ist nur eine einzige Klausel nach den Vorgaben des Bundesgerichtshof unfair formuliert, müssen sie keinen Handschlag mehr tun. Für diese Mieter geht es beim Renovieren immer um die Alternativen ganz oder gar nicht.

Garantiert gar nichts tun muss, wer in seinem Vertrag eine starre Fristenregel findet. Ein strenges Zeitkorsett, wonach etwa bestimmte Räume zwangsweise alle zwei, drei oder fünf Jahre renoviert werden müssen, erklärte der Bundesgerichtshof für unwirksam (VIII ZR 360/03). Soll "mindestens" oder "spätestens" nach einer bestimmten Zeitspanne renoviert werden, muss der Bewohner auch nicht ran.
Ebensowenig bei Klauseln, wonach die Bleibe "wie überlassen" oder "in vertragsgemäßem Zustand" zurückzugeben ist (VIII ZR 339/03). Solche Formulierungen finden sich vor allem noch in älteren Verträgen.

Fein raus sind Mieter auch, wenn die Wohnung bei Auszug ein Schönheits-Lifting bekommen muss, ohne dass die Renovierung während der Mietzeit berücksichtigt wird (VIII ZR 166/08).
Sie müssen auch nicht die Türen und Fenster von außen streichen (VIII ZR 210/08). Oder die Tapeten beim Auszug entfernen (VIII ZR 152/05). Gehen Detailforderungen zu weit, ist der Mieter aus dem Schneider, der Vermieter dagegen in der Pflicht – egal, wie lang das Mietverhältnis dauerte.

Das gilt auch für alle, die vorzeitig ausziehen und vertraglich zu einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten nach starren Quoten verdonnert werden: Nach zwölf Monaten …20 Prozent, nach 24 Monaten …40 Prozent usw. (VIII ZR 52/06). Ist eine Quotenregel an den "Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts" geknüpft, braucht der Mieter ebenfalls keinen Cent zu zahlen, wie der Bundesgerichtshof jetzt neu entschied.

Besonders wichtig: Ist eine Renovierungsklausel ungültig, können Mieter noch während der Mietzeit verlangen, dass der Eigentümer eine abgenutzte Wohnung auf seine Kosten in Schuss bringt – und nicht erst zum Auszug. Aber Vorsicht: Renoviert der Besitzer, haben Mieter kaum Mitspracherecht bei der Farbgestaltung. Zudem ist danach eine Mieterhöhung wahrscheinlich.

Mieter sollten aber jederzeit auf der Hut sein: Schönheitsreparaturen können nachträglich individuell vereinbart werden, quasi durch die Hintertür. Etwa in einem Übergabeprotokoll zum Auszug, so der Bundesgerichtshof (VIII ZR 71/08). Lässt sich ein Mieter darauf ein, muss er letztlich doch renovieren – obwohl die ursprüngliche Renovierungsklausel im Vertrag ungültig war.

Wer erst im Nachhinein merkt, dass er wegen fehlerhafter Klauseln umsonst renoviert hat, kann sich Geld zurückholen (VIII ZR 302/07): Die Rechnung einer Fachfirma darf an den Vermieter weitergereicht werden. Beim Malern in Eigeninitiative oder gemeinsam mit Freunden darf neben den Materialkosten noch Geld für die Hilfskräfte verlangt werden.

Dafür ist dann aber auch Eile angesagt. Immer mehr Gerichte sind nämlich der Auffassung, dass Ansprüche auf einen Ersatz sechs Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses verjähren. Zu dieser Einstellung tendiert beispielsweise das Landgericht Kassel (1 S 67/10).
http://www.welt.de/finanzen/immobil...Mieter-sich-das-Streichen-sparen-koennen.html

Schweig stille Weib und lerne 😉.
 
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Ach herje....hier werden ja richtig "Sozialstudien"-Weissheiten verbreitet....
sorry, aber ist wirklich lächerlich!

Ist gar nicht lächerlich sondern eine Tatsache der Beweis den sieht man auch hier im Forum.Die meisten die da klagen und fragen kommen von den alten Ländern.Das fängt bei Katzen und Hunden an und hört bei Kindern auf.
ich habe selbst 10 Jahre in den Alten Bundesländern in mehreren Städten gelebt und habe viel gesehen .Nur in Genossenschaften war ein sozialeres Wohnen möglich.
 
Ist gar nicht lächerlich sondern eine Tatsache der Beweis den sieht man auch hier im Forum.Die meisten die da klagen und fragen kommen von den alten Ländern.Das fängt bei Katzen und Hunden an und hört bei Kindern auf.
ich habe selbst 10 Jahre in den Alten Bundesländern in mehreren Städten gelebt und habe viel gesehen .Nur in Genossenschaften war ein sozialeres Wohnen möglich.

Die Grenze ist vor etlichen Jahren aufgegangen. Wie willst du am aktuellen Wohnort schließen, in welchem Teil von Deutschland jemand aufgewachsen ist, bzw. wo die Eltern, Nachbarn und sonstigen Bezugspersonen herkamen, die ja für die Sozialisation der Menschen, die die Teilung nie erlebt haben, verantwortlich waren?
Das ganze ist nichts weiter als ein Vorurteil, dem man die passenden Beispiele einverleibt und die unpassenden ignoriert, damit man länger daran festhalten kann.
 
Ist gar nicht lächerlich sondern eine Tatsache der Beweis den sieht man auch hier im Forum.Die meisten die da klagen und fragen kommen von den alten Ländern.Das fängt bei Katzen und Hunden an und hört bei Kindern auf.
ich habe selbst 10 Jahre in den Alten Bundesländern in mehreren Städten gelebt und habe viel gesehen .Nur in Genossenschaften war ein sozialeres Wohnen möglich.

Ich weiß oftmals nicht, was du für ein Problem hast.
Dieses Ost-West-Pauschalurteil liest man leider sehr oft bei dir. Dir ist schon klar, dass wir nun schon etwas länger vereint sind, viele Menschen Hochdeutsch sprechen und ich weiß ja nicht, ob du an der Nase erkennst, wo jmd aufgewachsen ist/welchen Background er hat oder ob du dir Lebensläufe verteilen lässt.

Ob man eine Wohnung mit Tieren bekommt hängt doch an vielen Faktoren, nicht zuletzt am Beruf/Verdienst, Auftreten...
 


Schweig stille Weib und lerne 😉.


JAWOHL und still gestanden, liebe Frau Rottenmeier!

Danke für die Info, Cobra:
Texte kann ich mir aber selber bei Google ziehen und hab diese auch schon gelesen.

Aber wie man dort ja so schön liesst: es sind eben die Klauseln - die lassen sich auch locker flockig anders formulieren.

Und wer am Eigentum anderer einen Schaden zufügt, hat dafür aufzukommen und da greift dann ja glücklicherweise unser liebes BGB (gilt auch im Osten):
deshalb ist ja auch ne Haftplichtversicherung gut und als mündiger Mensch, sollte man solche haben.

Gut, dass ich solche Leute wie dich nie im Leben mehr als Mieter nehmen würde:
ich setze da eher auf vernümftige Leute, die weniger auf Krawall und ihren eigen Vorteil aus sind, sondern einfach nur entspannt leben möchten.

Dazu trage ich als Vermieter gerne bei - erwarte aber auch das Gleiche von meinem Gegenüber.

Leute, die mir mit dem Hintergedanken "wie zieh ich denn jetzt am besten über den Tisch" kommen, dürfen gerne bei sozialen Wohnungsgenossenschaften gucken gehen.

Eventuell haben die beim sozialen Wohnungsbau ja andere Maßstäbe....
 
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