Vermieter GEGEN Balkonschutz

  • Themenstarter Themenstarter tiggerchen
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Und wer am Eigentum anderer einen Schaden zufügt, hat dafür aufzukommen und da greift dann ja glücklicherweise unser liebes BGB (gilt auch im Osten):
deshalb ist ja auch ne Haftplichtversicherung gut und als mündiger Mensch, sollte man solche haben.

Gut, dass ich solche Leute wie dich nie im Leben mehr als Mieter nehmen würde:
ich setze da eher auf vernümftige Leute, die weniger auf Krawall und ihren eigen Vorteil aus sind, sondern einfach nur entspannt leben möchten.

Dazu trage ich als Vermieter gerne bei - erwarte aber auch das Gleiche von meinem Gegenüber.

Leute, die mir mit dem Hintergedanken "wie zieh ich denn jetzt am besten über den Tisch" kommen, dürfen gerne bei sozialen Wohnungsgenossenschaften gucken gehen.

Eventuell haben die beim sozialen Wohnungsbau ja andere Maßstäbe..
..
Aber sonst geht' s dir noch gut oder ?
Für was hälst du dich eigentlich ?

Ich wohne weder in einer Sozialwohnung, noch ziehe ich den Vermieter über den Tisch.

Und ganz ehrlich, ich bin froh nicht so ein *Arschlochvermieter* wie dich zu haben.
Private V. sind der Garant für Ärger und Stress, wie man ja hier wieder mitbekommt.

Was glaubst du, was du für Ärger bekommen würdest, wenn du dich in meine Lebenshaltung / Tierhaltung einmischen würdest.

Im übrigen geht es beim renovieren einer Whg. nach Auszug nicht um die Behebung entstandener Schäden, sondern um ganz normale Renovierungsarbeiten vor Neuvermietung.
Und bei uns macht das eben der Vermieter, bzw. der Hausmeisterservice ... ohne wenn und aber.
 
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BRRRRRR....jetzt hab ich aber Angst.....

Flippst du schon den ganzen Abend so rum? Oder ständig?

Heul doch noch ne Runde in der "Kotzecke" oder "in der ich hab was gelernt, Herr Lehrer" - Ecke.

Entspann dich mal und bleib locker, Cobra du wildes Tier!
 
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BRRRRRR....jetzt hab ich aber Angst.....

Flippst du schon den ganzen Abend so rum? Oder ständig?

Heul doch noch ne Runde in der "Kotzecke" oder "in der ich hab was gelernt, Herr Lehrer" - Ecke.

Entspann dich mal und bleib locker, Cobra du wildes Tier!

Ne, ich flippe nich ständig rum, aber wenn mir einer so dämlich um die Ecke kommt, keine Ahnung hat etc., dann knallt es.

Kümmere dich um deine Mietsache, hast bestimmt genug damit zu tun.
 
Genau...es hat jetzt ja auch richtig geknallt hier...und jetzt wissen wir alle Bescheid!

Danke, Cobra-Rottenmeier für deine halbseidene & sehr emotinale Aufklärung.

Jetzt weiß ich ja, wie "Ost und West" geht und wie ein Vermieter/Mieter Verhältnis auszusehen hat - Cobra, sein Dank!

Danke auch, dass du mir ein Selbstbild geliefert hast!

Was wäre mein Abend ohne Frau Cobra-Rottenmeier! Da könnte ja sonst nur noch RTL helfen.....
 
Hoch Mensch, Leute seit "lieb zueinander". Bis jetzt war der Thread sehr informativ und auch konstruktiv diskutiert worden. Es wäre doch schade, wenn er jetzt "ein Anwärter für die Quarantäne werden würde".

Ich war auch ein wenig entsetzt über den Artikel in der Zeitung. Den Mietern wird dort sehr viel mehr Recht eingeräumt. Dinge wie: die Türrahmen sind beim Auszug zu streichen (egal wann vorher eine Renovierung stattgefunden hat) etc. sind in meinen Augen wirklich "Mieterschikane" (habe ich persönlich so auch schon erlebt), auf der anderen Seite, eine Wohnung mit schwarzen Wänden zu hinterlassen - da würde ich als Vermieter auch gegen an gehen.

Und es gibt immer zwei Seiten der Medallie - es gibt ätzende Wohnungsbaugesellschaften die gar nichts machen und die Wohnung total verwarzt ist beim Einzug (muss der Mieter selber machen) - aber auch private Vermieter die in diese Kategorie fallen. Es gibt aber auch private Vermieter die ihre Mieter sehr unterstützen und auch Wohnungsbaugesellschaften, wo beim Einzug eine Wohnung tiptop renoviert ist.

Also ich denke als Mieter kann man überall Pech oder Gück haben.😀

Aber einige Vermietungssgesellschaften und private Vermieter haben einen sehr schlechten Ruf - mit Recht (wer mal ein wenig Recherchiert, der findet dazu einiges im I-Net - ich sage da nur Wohnungsgesellschaft An*****ton (wir wollen hier ja nicht für Rufmord an den Pranger gestellt werden). Und vor Ort eine Wohnung sucht, weiss irgendwann auch, bei welchen privaten Vermietern man besser sich nicht einmietet.

Auf der anderen Seite, sollten die privaten Vermieter auch die Möglichkeit haben sich über die Mieter zu informieren, denn Mietnomaden sind zum kotzen.
 
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Ich hab noch nie privat zur Miete gewohnt, deshalb weiß ich nicht, wie die Rechtslage ist - noch dazu ist das ja in jedem Land verschieden.

Deshalb meine Fragen:
Muss der Mieter, wenn er auszieht, die Wohnung komplett renovieren oder nur Schäden, also zB Löcher in der Wand, beheben? Was beinhaltet das Renovieren? Was darf man dem Mieter verbieten? Es wurde hier z.B. Rauchen angesprochen - was ist, wenn ich an einen Nichtraucher vermiete und der lernt eine Raucherin kennen? Darf ich den Besuch verbieten? Das kann ich mir nämlich nicht vorstellen. Tierhaltung erlauben oder verbieten, ja, aber wie ich die Tiere halte? Wo fängt das an und wo hört das auf? Wenn ich Einzelkatzenhaltung verbieten darf, darf ich dann auch die Größe des Hamsterkäfigs bestimmen? (nur so als Beispiel)
Ich denke, die Vermieter überschätzen ihre Einflussnahme-Berechtigung, oder?
 
Ich hab noch nie privat zur Miete gewohnt, deshalb weiß ich nicht, wie die Rechtslage ist -
Deshalb meine Fragen:
Muss der Mieter, wenn er auszieht, die Wohnung komplett renovieren oder nur Schäden, also zB Löcher in der Wand, beheben? Was beinhaltet das Renovieren? Was darf man dem Mieter verbieten? Es wurde hier z.B. Rauchen angesprochen - was ist, wenn ich an einen Nichtraucher vermiete und der lernt eine Raucherin kennen? Darf ich den Besuch verbieten? Das kann ich mir nämlich nicht vorstellen. Tierhaltung erlauben oder verbieten, ja, aber wie ich die Tiere halte? Wo fängt das an und wo hört das auf? Wenn ich Einzelkatzenhaltung verbieten darf, darf ich dann auch die Größe des Hamsterkäfigs bestimmen? (nur so als Beispiel)

Löcher verschliessen - ja.
Renovieren - nein.
Ausnahme - Schwarze Wände müssen umgestrichen werden, unabhängig von der Renovierungspflicht des Vermieters.
Das man 'ne Wohnung nicht mit schwarzen Wänden hinterlässt, dürft ja klar sein.

noch dazu ist das ja in jedem Land verschieden.
Die Mieterschutzverordnung gilt für alle gleichermaßen.
Nur halten sich viele Vermieter nicht daran.

Ich denke, die Vermieter überschätzen ihre Einflussnahme-Berechtigung, oder ?
Ja, tun sie. Zumindest die *Arschlochvermieter*.



Tina_Ma hat gesagt.:
Auf der anderen Seite, sollten die privaten Vermieter auch die Möglichkeit haben sich über die Mieter zu informieren, denn Mietnomaden sind zum kotzen.
Und da kommt wieder die Frage auf, ob das datenschutzrechtlich überhaupt statthaft ist. Müsste man mal recherchieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Puuuhh, da is ja einiges zusammen gekommen in meinem Thread... Und nur wegen einer kleinen Frage:massaker:

Streitet euch nicht...! Ich kann wirklich beide Seiten verstehen...

Aber zu den Renoviereungsarbeiten, der mieter ist nciht verpflichtet die Wohnung zu renovieren beim Auszug... Noch nicht mal Löcher müssen zu sein, zumindest bei uns nicht...

Ich habe meine erste Wohnung übernommen mit dunkelgrauen Wänden, und mit Putz auf Tapete in grau... Einige Löcher in den Wänden und wirklich potten dreckig..!!

Es hieß bisher, das der neue Mieter immer frisch renovieren muss, aber bei Auszug alles so belassen kann, WEIL (und das Argument finde ich gut!) wenn man aus einer Wohnung auszieht, und dann noch alles frisch renovieren muss, gibt man sich nicht so viel Mühe als wenn man einzieht. Erstmal hat man meistens kaum Geld noch dafür, Zeit ist auch gerade bei Umzuügen knapp und Lust ist auch selten da...
Deshalb finde ich diese Regelung eigentlich super...!
 
@Tiggerchen

Das wäre vielleicht noch eine Idee die ich ihm sagen könnte.. Das die wirklich nur ausgefahren werden wenn ich drauf sitze...

die mobile Lösung ist grundsätzlich eine gute Idee, aber dafür darf man m.E. keine agilen, aktiven Katzen haben.

Wir haben auch keinen Balkon über uns und eine feste Sicherung bis zur Höhe von ca. 2,20m gemacht. Eine meiner Jungkatzen hat dann versucht vom Tisch aus drüberzuspringen 🙄
Danach hatten wir auch noch ein Netzdach 😎

Bei ruhigen Katzen, die eine Grenze akzeptieren, mag die mobile Lösung reichen, bei anderen Katzen muss es nicht.
 
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Ich hab noch nie privat zur Miete gewohnt, deshalb weiß ich nicht, wie die Rechtslage ist - noch dazu ist das ja in jedem Land verschieden.

Deshalb meine Fragen:
Muss der Mieter, wenn er auszieht, die Wohnung komplett renovieren oder nur Schäden, also zB Löcher in der Wand, beheben? Was beinhaltet das Renovieren? Was darf man dem Mieter verbieten? Es wurde hier z.B. Rauchen angesprochen - was ist, wenn ich an einen Nichtraucher vermiete und der lernt eine Raucherin kennen? Darf ich den Besuch verbieten? Das kann ich mir nämlich nicht vorstellen. Tierhaltung erlauben oder verbieten, ja, aber wie ich die Tiere halte? Wo fängt das an und wo hört das auf? Wenn ich Einzelkatzenhaltung verbieten darf, darf ich dann auch die Größe des Hamsterkäfigs bestimmen? (nur so als Beispiel)
Ich denke, die Vermieter überschätzen ihre Einflussnahme-Berechtigung, oder?

Es ging nie darum, ob es rechtlich verboten ist, sondern darum, dass man sich solche Mieter als Vermieter nicht aussucht bzw eben mit diesen abspricht und festhält, wie man sich das Ganze vorstellt.

Ich verstehe nicht, wieso sich manche hier so echauffieren, jeder hat irgendwelche Entscheidungskriterien. Mir würde mein Herz auch bluten, wenn bei mir Leute mit Einzelkitten einziehen würden. Und natürlich nicht um die Tapete, sondern das Tier.


Zu den Fragen:
- Löcher: Nein, außer du hast 45 auf 10cm Wand
- Renovieren (Schönheitsrep) Nein
- Renovieren wegen Wandfarbe = Herstellung des ursprünglichen Zustandes
- Die Frage, ob jmd Raucher ist, ist unzulässig, er hat dann ein Recht zur Lüge und darf in deiner Wohnung rauchen, raucht er exzessiv, muss er renovieren. Besuch darf natürlich auch rauchen. Auf das "wer" hat man keinen Einfluss in erster Linie.
 
Puuuhh, da is ja einiges zusammen gekommen in meinem Thread... Und nur wegen einer kleinen Frage:massaker:

Streitet euch nicht...! Ich kann wirklich beide Seiten verstehen...

Aber zu den Renoviereungsarbeiten, der mieter ist nciht verpflichtet die Wohnung zu renovieren beim Auszug... Noch nicht mal Löcher müssen zu sein, zumindest bei uns nicht...

Ich habe meine erste Wohnung übernommen mit dunkelgrauen Wänden, und mit Putz auf Tapete in grau... Einige Löcher in den Wänden und wirklich potten dreckig..!!

Es hieß bisher, das der neue Mieter immer frisch renovieren muss, aber bei Auszug alles so belassen kann, WEIL (und das Argument finde ich gut!) wenn man aus einer Wohnung auszieht, und dann noch alles frisch renovieren muss, gibt man sich nicht so viel Mühe als wenn man einzieht. Erstmal hat man meistens kaum Geld noch dafür, Zeit ist auch gerade bei Umzuügen knapp und Lust ist auch selten da...
Deshalb finde ich diese Regelung eigentlich super...!

Wir durften uns sogar mal aussuchen, ob wir renoviert haben wollten oder eine neue Küche eingebaut haben wollten ( natürlich jetzt keine für 20.000 € ), aber immerhin. Wir haben uns für die Küche entschieden. Die Küche durften wir dann persönlich im Küchenstudio aussuchen.


Klar gibt es solche und solche Vermieter, aber ein ganz klares no go sind die, die sich nicht an geltendes Recht halten und ihren Mietern einen vom Pferd erzählen, sprich, alles auf die Mieter abwälzen.


Zu deiner Ausgangsfrage:
Mobiler Schutz ist sicher eine Frage, wie schwer die Katzen sind und ob sie hochklettern / springen.
Bei sehr aktiven Katzen würde ich persönlich von Mobilteilen die Finger lassen.
 
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Ausnahme - Schwarze Wände müssen umgestrichen werden, unabhängig von der Renovierungspflicht des Vermieters.
Das man 'ne Wohnung nicht mit schwarzen Wänden hinterlässt, dürft ja klar sein.
Aber das würde ja dann auch für orange Wände gelten. Oder giftgrüne. Nicht?

Die Mieterschutzverordnung gilt für alle gleichermaßen.
Nur halten sich viele Vermieter nicht daran.
Ich meinte auch nicht Bundesländer 😉

Ja, tun sie. Zumindest die *Arschlochvermieter*.

Die vielleicht bewußt, aber es wird sicher auch unter den "Guten" welche geben, die wirklich unbedarft denken, im Recht zu sein.



Es ging nie darum, ob es rechtlich verboten ist, sondern darum, dass man sich solche Mieter als Vermieter nicht aussucht bzw eben mit diesen abspricht und festhält, wie man sich das Ganze vorstellt.
Das ist ja klar, und da kann man natürlich auch prinzipiell jemanden ablehnen, weil einem dessen Nase nicht gefällt. Aber angenommen ich finde den Mieter akzeptabel, wir besprechen, was geht und was nicht und dann ändert sich seine Situation nach einem Jahr - geht das den Vermieter dann was an?



Zu den Fragen:
- Löcher: Nein, außer du hast 45 auf 10cm Wand
- Renovieren (Schönheitsrep) Nein
- Renovieren wegen Wandfarbe = Herstellung des ursprünglichen Zustandes
Ich bin aus einer Genossenschaftswohnung ausgezogen und mußte Schäden reparieren, zB alle über Putz gelegten Steckdosen entfernen (bzw in Unterputzdosen umändern lassen - das ärgert mich heute noch 🙂) und die Türe mit der Katzenklappe ersetzen, alles andere hat die Genossenschaft übernommen. Also Löcher in den Wänden und Farbe/ Fliesen.
 
Ich finde es durchaus verständlich, dass man als Vermieter vorsichtig wird, wenn man mal schlechte Erfahrungen gemacht hat. Ist ja auch nur vernünftig.

Aber: Ich möchte doch als anständiger Mieter weder ausbaden, dass mein Vermieter ein Trauma weg hat, noch möchte ich meine komplette Privatsphäre aufdecken. Was man da schon erlebt hat...

Ich sage nur: Zettel im Briefkasten von der Vermieterin. "Sie verweigern jede Mitarbeit bei notwendigen Ausbesserungen im Haus, melden Sie sich umgehend!" - Aha. Im Nachhinein konnte sich klären, dass (unangekündigt) zweimal Handwerker bei uns in die Wohnung wollten. Vormittags. Bei zwei Vollzeitbeschäftigten. Ganz tolle Idee...
Oder: Kurz nach Einzug festgestellt, dass die Duschwanne durchrostet, was unsere Vormieter wohl mehr schlecht als recht geflickt haben. Vermieterin umgehend informiert. Antwort: "Hm, ja, wird sich mal jemand anschauen." Uuund das war's. Uns war's dann egal, wir haben nicht mehr daran erinnert, auch als schon klar war, dass da Wasser in den Boden sickert - wir wollten eh da raus. Ist später nicht unser Schimmelproblem. Unser Hausmeister meinte dazu: Renovierungen werden eh nicht mehr gemacht, es gab früher mal Leute, die ein paar Wohnungen haben verkommen lassen, seitdem will die Vermieterin da kein Geld mehr für ausgeben. 🙄

Ein Vermieter, der mir die Katzenhaltung vorschreiben möchte, hätte auch ganz schnell verloren. Man kann nicht immer pauschalisieren! Wenn mein Vermieter auf Freigang für Katzen pocht, muss ich kontern: Meine z.B. sind FIVies und haben draußen nichts zu suchen, so schön es für sie auch wäre. Ein gesicherter Balkon ist dann einfach eine schöne Abwechslung für die zwei. Und wie schon jemand ansprach, Einzelhaltung verbieten? Und dann kommen die nächsten Mieter mit einer ausgewiesenen Einzelkatze.
 
Ich bin aus einer Genossenschaftswohnung ausgezogen und mußte Schäden reparieren, zB alle über Putz gelegten Steckdosen entfernen (bzw in Unterputzdosen umändern lassen - das ärgert mich heute noch 🙂)

Hattest du die Steckdosen selbst gelegt? Was war vorher da? Kabel in der Wand, dann hätte ich die Dosen einfach nur entfernt und fertig.
Ich hatte auch mal so einen Fall, in dem der Vermieter plötzlich zickig wurde, obwohl wir uns vorher gut verstanden hatten. Ich "ärgere" mich auch heute noch, dass ich technisch nicht in der Lage war, die Steckdose, von der es auch hieß: "die ist aber hässlich" wieder zu entfernen. Dann wäre in der einen Kammer nämlich gar kein Strom gewesen. Und der Nachmieter hätte verlangt, dass wieder was hingemacht wird, weil es bei der Besichtigung der Wohnung so war.
 
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Aber das würde ja dann auch für orange Wände gelten. Oder giftgrüne. Nicht?
Ja, natürlich. Alle *extremen* Farben.


Ich meinte auch nicht Bundesländer 😉
Sag das doch gleich :grin:.
Logisch, dass es in anderen Ländern andere *Vorschriften* gibt.




Die vielleicht bewußt, aber es wird sicher auch unter den "Guten" welche geben, die wirklich unbedarft denken, im Recht zu sein.
Nun ja, ich bin der Meinung wer vermietet, sollte sich schon mit den geltenden Verordnungen auskennen.




Das ist ja klar, und da kann man natürlich auch prinzipiell jemanden ablehnen, weil einem dessen Nase nicht gefällt. Aber angenommen ich finde den Mieter akzeptabel, wir besprechen, was geht und was nicht und dann ändert sich seine Situation nach einem Jahr - geht das den Vermieter dann was an?
Nein, geht ihn nichts an.




Ich bin aus einer Genossenschaftswohnung ausgezogen und mußte Schäden reparieren, zB alle über Putz gelegten Steckdosen entfernen (bzw in Unterputzdosen umändern lassen - das ärgert mich heute noch 🙂) und die Türe mit der Katzenklappe ersetzen, alles andere hat die Genossenschaft übernommen. Also Löcher in den Wänden und Farbe/ Fliesen.
Die Tür ersetzen ist klar, die Steckdosen hättest du dir sparen können, soweit es kein eigener Umbau von dir war. Den musst du dann natürlich wieder *Rückbauen*.



Ich habe bei mir z. B. eine eigene Klobrille angebaut und eine neue, mir passendere Duscharmatur. Das muss ich bei Auszug logischerweise wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen.
Klobrille und Duscharmatur vom Vermieter stehen im Keller und werden bei Auszug wieder angebaut.

****************
 
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- Renovieren wegen Wandfarbe = Herstellung des ursprünglichen Zustandes

Das stimmt aber nicht ganz. Man muss die Wände nicht in den Ursprungszustand (weiß) bringen, wenn man regelmäßig gestrichen hat und daher beim Auszug nicht streichen müsste.
Lediglich, wenn die Wand in einer knalligen Farbe gestrichen ist, muss man sie wieder in einen dezenten Zustand bringen.
Wenn man aber z.B. beige, pastellgelbe, lindgründe, etct Wände hat, muss man sie mitnichten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen.
Die Wände sollen in einer hellen, neutralen, deckenden Farbe sein, die dem "Allgmeingeschmack" entspricht, sein, und wenn es nunmal ein dezenten Hellgelb oder ein Lindgrün ist, dann bleiben die Wände bei Auszug so. Die Wand muss nicht weiß sein (so wird in den meisten Fällen wohl der ursprüngliche Zustand gewesen sein)

So steht es zumindest in den neuen Mietverträgen. Den Fall hatte ich jetzt schon 3x im Bekanntenkreis, dass Mieter beim Auszug die Wände farbig lassen konnten, so wie sie waren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ja klar, und da kann man natürlich auch prinzipiell jemanden ablehnen, weil einem dessen Nase nicht gefällt. Aber angenommen ich finde den Mieter akzeptabel, wir besprechen, was geht und was nicht und dann ändert sich seine Situation nach einem Jahr - geht das den Vermieter dann was an?

Ein gültiger Kündgungsgrund ist es nicht, nein.

Allerdings kann ich mir auch nur wenige Konstellationen vorstellen, in denen das relevant wird.

Ich hatte z.B. vor Studienbeginn keine Katzen, mir war aber klar, es werden welche bei mir einziehen (auch wenn der Wunsch damals noch diffus war). Deswegen habe ich immer direkt gefragt, wie es denn mit Tierhaltung aussieht. Es war ja auch in meinem Interesse, eine Wohnungzu finden,aus der ich dann nicht sofort wieder ausziehen muss.

Jeder sollte mit offenen Karten spielen, dann könnte man sich viele V-M Konflikte sparen.
Aber wenn man dann hier liest, wie Vermieter systematisch beschissen werden sollen...
Gegenseitige Ehrlichkeit und Rücksichtsnahme wäre doch einfach mal schön.

BTW Ich hatte noch nie ein Problem mit meinen Vermietern (ja, war schon umzugsbedingt mehr als einer😉) und trotz Tieren waren diejenigen "traurig", eine langjährige, zuverlässige Mieterin zu "verlieren". Also, so kann es auch sein.😉
 
Das stimmt aber nicht ganz.

Es ging ja um eine Wandfarbe in schwarz oder neonpink uä.

Natürlich ist es egal, ob die Wand nun weiß oder eierschalfarben ist.
Hätte nicht gedacht, dass jmd davon ausgehen würde, sonst hätte ich es noch kleinschrittiger aufgeschrieben, mein Fehler.😀
 

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