Vermieter GEGEN Balkonschutz

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Also grad Klobrille hat keine Chance kaputt zu gehen, die wird sofort ausgetauscht - ich will da nicht drauf sitzen, wenn ich nicht weiß, wer da vorher so drauf gehockt hat. ^^
Ergo hab ich das "Erstteil" auch noch da und kommt dann drauf, wenn wir ausziehen.

Ja stimmt, ich hab die damals auch neu gekauft. Aber ich heb ja jahrelang nicht das verranzte Teil vom Vormieter auf. Das ist weg und wenn ich jemals ausziehen sollte, lasse ich das von mir da.
 
A

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Also Klobrille, Duschkopf etc hab ich auch nicht mehr die ursprünglichen. Das tauscht man ja aus, wenns defekt ist. Und da das defekt war, was beim Einzug da war, hab ich es weggeworfen. Man hebt ja nicht defekte Sachen auf. Bei meinem Auszug bekommt der Vermieter das, was eben da ist.

Wenn die Dinge bei Einzug defekt waren, muss der V. austauschen.

Da bei mir beides niegelnagelneu war, aber mir nicht gepasst haben, habe ich mir schick und neu gekauft und ausgetauscht.

Ergo, tausche ich bei Auszug wieder aus.
Ich überlasse dem V. doch nicht meine teuren, immer noch perfekten, weil akribisch gepflegten Sachen.
Nö, dann kommt sein Billigscheiss ( ist ja auch neu, da unbenutzt ) wieder dran.
 
Doch, Rückbau des Eigentums des Vermieters muss. Ich hätte es ja nicht austauschen brauchen.
Würde ich Türen ausbauen, muss ich die auch wieder einbauen.

Aber Türen und Klobrillen sind doch völlig verschiedene Dinge 🙂

Das der Vermieter versucht dir das weiszumachen, glaube ich, aber du hättest definitiv nicht gemusst. Die Dosen waren von Dir eingebracht, geschenkt wollte der Vermieter sie nicht, also raus damit. Wäre rechtlich ne sehr eindeutige Sache gewesen.

Der Nachmieter hätte sie schon genommen, aber weil sie eben im "Pfusch" gemacht waren, durfte ich sie nicht so lassen. Vielleicht ist die Gesetzeslage anders in Ö oder vielleicht hat sie sich jetzt auch geändert, das ist ca 15 Jahre her.
 
Willy dein Ost-West Denken stößt mir gerade sehr sehr bitter auf.

Westen Köln: Mieten hoch, Vermieter kann sich aussuchen wer in die Wohnung zieht. Und genau das macht er auch, ist auch sein gutes Recht.

Westen Leverkusen: Mieten billig, Vermieter ist froh seine Wohnung weg zu bekommen. Also habe ich mit meinen Katzen ein kleineres Problem in Leverkusen eine Wohnung zu finden als in Köln.

Und mein Vermieter ist ein Privatvermieter und absolut Top. Und er ist 65 Jahre alt und absoluter "Wessi". Noch ein echter Kölscher Jung, wie man hier sagt.

Gerade raus, wenn was ist, und direkt da, wenn ein Problem an der Wohnung ist. Und genau sowas wünsche ich mir als Vermieter.

Wie es im Ostteil der Republik aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings hinkt dein vergleich mit München und Berlin sehr sehr stark. München ist nun mal was Wohnungen angeht teuer, da dort wenige Wohnungen auf viele menschen kommen. Berlin ist das (noch) etwas anders.
 
Aber Türen und Klobrillen sind doch völlig verschiedene Dinge 🙂
Rechtl. gesehen nicht. Beides gehört zur Mietsache und ist Eigentum des V..

Geht eine Tür kaputt oder auch die Klobrille, muss der V. sie ersetzen.

Baue ich beides aus, weil sie mir nicht gefallen, muss ich die Originalteile der Mietsache wieder einbauen.
 
Der Vermieter muss Tür und Klobrille nur ersetzen wenn sie von dir nicht zerstört wurden 😉

Hast du gegen die Tür getreten und ein Loch rein gemacht, oder ist dir der Staubsauger in die Glasscheibe rein gefallen, dann bist du in der Pflicht sie zu ersetzen nicht der Vermieter. Ebenso wenn deine Katze etwas an der Wohnung zerstören.

Also mal nicht pauschalisieren das Ganze.
 
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Der Vermieter muss Tür und Klobrille nur ersetzen wenn sie von dir nicht zerstört wurden 😉

Hast du gegen die Tür getreten und ein Loch rein gemacht, oder ist dir der Staubsauger in die Glasscheibe rein gefallen, dann bist du in der Pflicht sie zu ersetzen nicht der Vermieter. Ebenso wenn deine Katze etwas an der Wohnung zerstören.

Also mal nicht pauschalisieren das Ganze.

Ähm, das sollte doch selbstverständlich sein. Für solche Fälle hat ja jeder die Haftpflichtversicherung 🙂.

Ich meine mit *kaputt* ja auch eher Verschleiss ( mir fällt jetzt kein anderes Wort ein ).
Und wenn bei Besichtigung / Einzug schon Mängel sichtbar sind, muss er natürlich auch austauschen.
 
Der Nachmieter hätte sie schon genommen, aber weil sie eben im "Pfusch" gemacht waren, durfte ich sie nicht so lassen. Vielleicht ist die Gesetzeslage anders in Ö oder vielleicht hat sie sich jetzt auch geändert, das ist ca 15 Jahre her.

Ich verstehe schon, dass schlecht gemachte Dosen entfernt werden müssen, wenn der Vermieter das will. Aber er kann nicht verlangen, dass jemand hochwertige Steckdosen einbauen lässt, wenn die vorher noch nicht da waren. Das war noch nie so, und ohne das Mietrecht in Österreich zu kennen, gehe ich davon aus, dass das da auch noch nie so war. Dann könnte der Vermieter ja auch verlangen, dass man Parkett einbaut, wo vorher nur PVC gelegen hat.
 
Na ja, rechtlich ist das aber auch ganz einfach.
Klobrille vom Mieter ausgebaut, weggeworfen = Klobrille weg.
Herausgabe gerade dieser Klobrille somit unmöglich.
Auch das Gesetz kann keine Klobrillen mehr wiederbringen, die unwiderruflich entsorgt wurden.😉 Sogar in den meisten Fällen ist Naturalrestitution nicht möglich und deswegen erfolgt SE in Geld. Aber das nur nebenbei.

Da Mieter neue, gleichwertige Klobrille bereits eingebaut hat m.e. schon kein Schaden auf Vermieterseite.
Gerade bei in der Regel weißen Klobrillen entsteht auch keine Optikproblematik, anders als wenn z.B. eine weiße Holztür im Wohnraum gegen eine dunkelbraune ersetzt wird (Türrahmen weiß, alle anderen Türen weiß).

Klar, wenn die Brille vorher aus Gold war und dann baut jmd eine aus Plastik ein, dann kann man nochal drüber reden.😀
 
Na ja, rechtlich ist das aber auch ganz einfach.
Klobrille vom Mieter ausgebaut, weggeworfen = Klobrille weg.
Herausgabe gerade dieser Klobrille somit unmöglich.
Auch das Gesetz kann keine Klobrillen mehr wiederbringen, die unwiderruflich entsorgt wurden.😉 Sogar in den meisten Fällen ist Naturalrestitution nicht möglich und deswegen erfolgt SE in Geld. Aber das nur nebenbei.

Da Mieter neue, gleichwertige Klobrille bereits eingebaut hat m.e. schon kein Schaden auf Vermieterseite.
Gerade bei in der Regel weißen Klobrillen entsteht auch keine Optikproblematik, anders als wenn z.B. eine weiße Holztür im Wohnraum gegen eine dunkelbraune ersetzt wird (Türrahmen weiß, alle anderen Türen weiß).

Klar, wenn die Brille vorher aus Gold war und dann baut jmd eine aus Plastik ein, dann kann man nochal drüber reden.😀

Das würde ich eben auch so meinen, dass man, wenn man eine Klobrille vom Vermieter gegen eine neue, gleichwertige ersetzt hat, dass der Vermieter nicht darauf besteht, die alte wieder einzubauen bzw das Geld zu verlangen. Zumal ich mir sicher bin, dass ein Vermieter nach 20 Jahren nicht mehr weiß, welche Klobrille da mal eingebaut war.
 
Ich hatte auch mal Terror mit meinen damaligen Vermieter wegen eines Katzenschutznetzes. Balkon ging zum Hof.

Der Vermieter war ein echtes Ekel! Und so Penetrant! Echt ätzend!

Eine Nachbarin hatte auch Katzen und hat sich von ihm voll ins Bockshorn jagen lassen. Sie hat auf ihren Balkon so eine Art großen Vogelkäfig gebaut .. in dem die Katzen vom Klofenster aus rein konnten. Sah echt nicht gut aus, und Balkon war für Nachbarin fast unbenutzbar.

Aber gegen Vogelkäfige auf dem Balkon kann man ja wohl als Vermieter nichts machen?!

Hab beim Mieterverein nachgefragt. Als Mieter brauch ich für eine bauliche Veränderung die Genehmigung vom Vermieter. Was ist eine bauliche Veränderung? Wenn ich irgendwo was anbohre, anschraube, was fest mit Gebäude verbinde?

Lange Rede, kurzer Sinn: Hab Holzbalken an Streben vom Balkon gebunden (mit Draht) und in diese Holzbalken Haken für Katzennetz befestigt - somit KEINE bauliche Veränderung!!! Jederzeit entfernbar OHNE Spuren entfernbar.

Hatte ein transparentes Netz und nur ca. 1 Meter hoch .... quasi als Abstürzsicherung.
 
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Aber gegen Vogelkäfige auf dem Balkon kann man ja wohl als Vermieter nichts machen?!

Stimmt so pauschal leider auch nicht. Es kommt auf die Sichtlinie an. Der Balkon gehört eben nur bedingt zur Wohnung, in der man sich frei entfalten darf. Alles was über die Brüstung hinausragt, kann vom Vermieter verboten werden. Daher hatte ich ja am Anfang bei dem Vorschlag mit dem Gehege auch erwähnt, dass der TO die Sichtlinien prüfen soll, ob das überhaupt in einer für die Katzen sinnvollen Größe errichtet werden kann.
 
Trotzdem kann man dich dazu auffordern, das Netz abzuhängen... gleiches gilt für die mobile Lösung, natürlich kann man die herstellen, aber ebenso kann man hier zur Entfernung aufgerufen werden.
Dein Text liest sich so "solange ich keine bauliche Veränderung vornehme, kann ich Netze spannen, wie ich lustig bin"- aber so ist es ja nicht.

Sprich, wenn es blöd läuft, haste ne Abmahnung mit Entfernungsaufforderung drin,die ganzen Kosten gehabt, die Katzen haben sich schon an den Balkon gewöhnt und dann muss alles weg: Geld futsch, Katzen unglücklich.
 
Das Problem haben übrigens nicht nur Mieter. Auch ich als Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümermeinschaft darf kein Netz anbringen, da beim Erscheinungsbild des Hauses (über die Brüstung des Balkons hinaus) alle Miteigentümer Mitspracherecht haben.

Eigentumswohnung ist also auch nicht immer DIE Lösung...

Ich hab nun auch die mobile Lösung, allerdings geht das nur unter strenger Aufsicht.
 
Jetzt mal ohne den ganzen rechtlichen Kram: wieso ist ein transparentes Netz so arg störend?
Meine Gegenüber-Nachbarn haben den Balkon zu uns heraus, ich habe lange um deren Katze gezittert, wenn sie wieder mal am Balkon herumgesprungen ist. Bis ich eines Tages näher dran vorbei gegangen bin und genau geschaut habe: da ist ja ein Netz! Nur eben fast völlig unsichtbar! Wenn mir da jemand was von "Fassadenverschandeln" erzählen würde, würde ich es als Schikane bewerten. Jede Wäscheleine, jeder giftgrüne Sonnenschirm und jede Satelitenschüssel fällt da mehr auf!
 
Die weißen sind eigentlich gar nicht so "unsichtbar", in der Sonne reflektieren die ungemein.

Ich denke, das ist eine Huhn-Ei-Diskussion.
Ich finde schon, dass man die Netze deutlich sieht, da braucht man sich nichts schönzureden oder zu behaupten, dass sie "unsichtbar" seien.
Aber ja, ich finde im Gegenzug auch, dass es deutlich hässlichere Markissen gibt oä, was die Hausoptik verschandelt.

Also entweder man verbietet das alles konsequent oder es macht auch keinen Unterschied- das sieht aber eben mancher so, mancher so.
Da gibts kein Richtig oder Falsch. *schulterzuck*
 
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Bis ich eines Tages näher dran vorbei gegangen bin und genau geschaut habe: da ist ja ein Netz! Nur eben fast völlig unsichtbar!

Die weißen sind eigentlich gar nicht so "unsichtbar", in der Sonne reflektieren die ungemein.

guck mal hier:

http://www.katzen-forum.net/wohnung...z-transparent-oder-schwarz-2.html#post1240441

4080640.jpg



Je nach Lichteinfall und Sonneneinstrahlung sind diese Netze extrem auffällig und dazu noch unangenehm, wenn man durchschauen möchte.
 
Naja, die meisten Balkone sind, wenn man von unten schaut, eher dunkel. Also man schaut da vom hellen auf eine dunkle Fläche. Ist eigentlich logisch, dass weiße Netze da deutlich besser sichtbar sind, als die dunklen.

Wäre der Winkel, von dem man aus den Balkon betrachtet eher so, dass man hinter dem Netz Himmel oder eine ähnlich helle Fläche sehen würde, wären die weißen Netze vielleicht schon wieder gar nicht so auffällig.
 
Wäre der Winkel, von dem man aus den Balkon betrachtet eher so, dass man hinter dem Netz Himmel oder eine ähnlich helle Fläche sehen würde, wären die weißen Netze vielleicht schon wieder gar nicht so auffällig.

Unsere Fassade ist hellgelb und wir haben ein dunkelgrünes Netz, das kaum auffällt.
Das transparente Netz würde aufgrund der Sonneneinstrahlung wie ein beleuchteter Käfig wirken.
 
also ich hab ein transparentes Netz und weder beim Durchschauen noch beim Von-außen-anschauen ist es stark sichtbar (deswegen hab ich ja schon einmal ein Loch völlig übersehen!), aber mein Balkon ist auch nicht dunkel. Da ist dann sicher ein schwarzes Netz weniger sichtbar.
Ich schau mal, hier waren irgendwo auch Fotos von meinem Netz.

Edit: habs gefunden:
7bho-1nn.jpg
 
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