Königscobra
Forenprofi
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Das stimmt aber nicht ganz. Man muss die Wände nicht streichen, wenn man regelmäßig gestrichen hat. Lediglich, wenn die Wand in einer knalligen Farbe gestrichen ist, muss man sie wieder dezent streichen.
Wenn man aber z.B. beige, gelbe, Wände in Pastellfarben hat, muss man sie mitnichten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen. Die Wände können in einer hellen, neutralen, deckenden Farbe sein, die dem "Allgmeingeschmack" entspricht, sein, und wenn es nunmal ein dezenten Hellgelb oder ein Lindgrün ist, dann bleiben die Wände bei Auszug so. Es muss keine weiße Wand sein (so wird in den meisten Fällen wohl der ursprüngliche Zustand gewesen sein)
So steht es zumindest in den neuen Mietverträgen. Den Fall hatte ich jetzt schon 3x im Bekanntenkreis, dass Mieter beim Auszug die Wände farbig lassen konnten, so wie sie waren.
Genau ... helle, unauffällige Farben = nicht streichen ( egal wie alt der Anstrich ist )
knallig oder schwarz = immer streichen