Was mache ich mit der Katze auf der Mülldeponie

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happylein

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Hi,

bei der Suche nach meinem Kater bin ich auf eine Katze aufmerksam gemacht worden die seit gut einer Woche auf der Mülldeponie rum läuft.

Es ist definitiv nicht mein Mietz. Habe die Katze nur unter dem Müll verschwinden sehen und das komplette Hinterteil war schwarz.

Was soll ich jetzt machen. Der Mann der mich angerufen hat meinte auch das das kein Leben für eine Katze ist, aber Tierheim ist für mich auch keine gute Lösung.

Soll ich sie einfach da laufen und sich selbst überlassen? Einfangen? Wie und wohin dann mit der Katze??

Ach man, ich weiß im Moment nicht wo mir der Kopf steht.
 
A

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Puhh schwierige Frage,
evtl versuchen die Katze einzufangen und nach Chip oder Tattoo schauen lassen
vielleicht wird die Fellnase ja auch wo schmerzlich vermisst
Lg
Helga
 
Wenn geklärt werden kann, ob in der Nähe Leute wohnen, denen die Katze vielleicht gehört, sollte man das erstmal klären.
Wenn die Müllkippe "mitten in freier Flur" ist: Auf jeden Fall (mit dem Tierheim zusammen am Besten) einfangen und nachsehen, ob sie gekennzeichnet ist. Bei der Gelegenheit stellt man dann auch gleich fest, ob sie regelrecht "wild" oder zahm ist und kann dementsprechend verfahren - eine wirklich verwilderte, die keinen Kontakt zu Menschen duldet sollte man wieder aussetzen (an einer Futterstelle). Eine entlaufene oder ausgesetzte Katze dagegen hat es im Tierheim auf jeden Fall viel besser als "in Freiheit"!!
 
eine wirklich verwilderte, die keinen Kontakt zu Menschen duldet sollte man wieder aussetzen (an einer Futterstelle). Eine entlaufene oder ausgesetzte Katze dagegen hat es im Tierheim auf jeden Fall viel besser als "in Freiheit"!!

Denke auch, diese Lösungen sollten machbar sein.

Ist es eine unkastrierte Wilde, würde ich sie dennoch einfangen und
kastrieren lassen.😉 So hätte sie nur noch für sich zu sorgen.....

LG
 
Hi,

ich werd jetzt erst mal noch nen bischen füttern. Dann werd ich schauen ob die vom Katzenschutzbund mitmachen und mir ne Falle leihen.

Futterstellen gibt es hier soweit ich weiß nicht. Wo kann man da denn nachfragen?

Der Mann von der Deponie meinte es wäre ein strammer Kater. Ich hab ihn leider noch nicht komplett zu Gesicht bekommen.
 
Der Mann von der Deponie meinte es wäre ein strammer Kater.
stramm ist gut....dort hat er gut was zu jagen.

Versuche ihn anzufüttern. Leih Dir später eine Lebendfalle beim TA oder im TH, so kannst Du ihn falls er sich fangen läßt untersuchen, nach einem Chip suchen lassen.
Wenn alles nichts bringt, laß' ihn kastrieren, die Kosten übernimmt die Gemeinde. Das klärt der TA.

LG und viel Erfolg.
 
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Vielleicht erstmal beobachten, ggf. Futter hinstellen, gucken wie gepflegt/ungepflegt er aussieht.

Könntest du dir von der Gegend her vorstellen, dass es vielleicht nur ein Freigänger ist?
 
Hi,
ich hab die Katze wirklich nur kurz gesehen wie sie unter den Müllstapel gehuscht ist. Ich hab wirklich keine Ahnung ob Freigänger oder Wild. Sie läuft natürlich weg wenn die Männer mit Ihren Maschinen arbeiten. Sie ist aber wohl wirklich erst 10 Tage da und versteckt sich immer an der gleichen Stelle.

Ich werd nichts überstürzen. Jetzt kommt ja erst mal die wärmere Jahreszeit. Ich hab gefüttert und es war alles weg.

Morgen fahr ich wieder hin.

Meint ihr wirklich das es ner Katze gut geht im TH? Frage an die Osnabrücher Gegend. In Osna haben die doch nicht wirklich viel Platz und viele Katzen sitzen nur in Boxen oder ist das besser geworden?
 
Ich würde die Katze auf jeden Fall einfangen.

Ein leben auf einer Mülldeponie ist mit sichereit nicht optimal.

Wenn es eine Wilde Katze/Kater ist kann das Tier ja dort wieder freigelassen werden.

Die Katze/Kater sollte natürlich auch kastriert werden wenn sie es noch nicht ist.

Wenn die Katze einen gut"genährten"Eindruck macht währe es auch möglich das das sie trächtig ist und deshalb ausgesetzt wurde
Ist ja grade die richtige Jahreszeit dafür.
 
Nur die Falle im TH ausleihen!
Ist es ein unkatrierter, nicht gechipter wilder Kater kannst Du ihn immer noch da wieder raus lassen.

Sollte sich zeigen, er hat Personal, gibt es vielleicht eine Zusmamenführung.

Ist er ohne Chip aber zutraulich kannst Du versuchen, ihn zu vermiteln.

LG
 
Hi,
leider hab ich im Moment echt nicht die Zeit mich jeden Tag um den Kater zu kümmern. Heut fahr ich wieder Futter hinstellen.

Der Tierschutz meint es wäre besser ihn da laufen zu lassen. Hm... Die Antwort hätt ich jetzt eigentlich nicht erwartet.

Die Gemeinde zahlt 😕 Hier ganz bestimmt nicht. Unser MA auf dem Ordnungsamt ist ein A....loch unter der Sonne. Der wird mir bei nix was zahlen.

Der hat mir bei dem letzten zugelaufenen Kater schon gesagt das ich ihn laufen lassen soll. Er hätte es im Wald besser als im TH. Genau.... so lange bis der Jäger kommt 😡
 
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Kostenträger Fundtier:
Die Gesetzeslage „Fundtier“ hat zur Folge, dass die Städte/Gemeinden die Kosten der
Ernährung, Pflege, Unterbringung, die tierärztliche Versorgung sowie die Kosten der
Kastration (§2, §3 Nr. 3, § 6 Nr. 5 TierSchG) dieser Katzen und Kater für die Aufbewahrungszeit
von 6 Monaten (nach § 973 BGB) übernehmen müssen. Die Gesetze gelten für alle Haustiere,
so also auch für zugelaufene oder zugeflogene Fundtiere. Trifft die Behörde eine
Entscheidung, die gegen geltendes Recht verstößt, kann eine Fachaufsichtsbeschwerde zur
Überprüfung der Entscheidung bei der nächst höheren Dienststelle eingereicht werden. In
komplizierten Fällen kann auch der Regierungspräsident eingeschaltet werden.
Dienstaufsichtsbeschwerden hingegen, richten sich nur gegen persönliches, insbesondere
unfreundliches und ausfallendes Verhalten von Behörden-Mitarbeitern.



Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass es auf eine dem Betreuungsverhältnis zugrunde
liegende Rechtspflicht, überhaupt auf eine besondere rechtliche Beziehung, nicht ankommt;
Es genügt also ein Handeln aus Gefälligkeit oder ein rein tatsächliches Verhältnis. Für diese
Fälle trifft auch schon allein die Fütterung von Katzen zu.
Deswegen ist derjenige, auch wenn er aus gutem Glauben vermeintlich "nur" füttert, dem
Tierschutzgesetz verpflichtet und hat dafür zu sorgen, dass auch die Nachkommen nach dem
Tierschutzgesetz die vorgeschriebene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erhalten.
Ist der Tierhalter/Tierfütterer dazu nicht in der Lage, die Nachkommen nach §2 TierSchG zu versorgen,
sodass eine Abwanderung stattfinden kann, bleibt die Kastration (§ 6, Abs. 1, Satz 2 Nr. 5
Tierschutzgesetz) als einziger Ausweg übrig. Sie ist eine dauerhafte Lösung, um eine unkontrollierte
Vermehrung von Katzen und Kater zu verhindern.
Falls keine Kastration durchgeführt wird und die Tiere abwandern, weil Ihnen an diesem Platz
nicht mehr genug Futter zur Verfügung steht, die Tiere als Nichtrudeltiere den Bereich
verlassen, macht man sich, wegen Aussetzens auf eigenem oder fremden Grund, strafbar.
Wir empfehlen, insbesondere bei frei lebenden Katzen die Kastration ab der 12. Lebenswoche.
Kennzeichnung des Tieres durch Tätowierung und Mikrochip kann während der Narkose
schmerzfrei gemacht werden. Meldung bei Tasso, Europas größtem Haustierzentralregister
sollte binnen 3 Tagen nach der Kastration erfolgen. Die Kastration ist auch während der
Trächtigkeit möglich.


Schau mal hier, zwecks Info...
LG
 
Hi,
das erste ist interessant. Da weiß ich ja jetzt was ich unserem bl.... Ordnungsamt-MA um die Ohren hauen kann. Der will nur kein Geld ausgeben.

Das zweite weiß ich. Deshalb hab ich mir auch gut überlegt ob ich Futter hin stelle. Ich hab nur nicht die Zeit im Moment mit dem Tierheim etc. das mit der Falle zu klären. Der MA vom Kalkbruch (der grenzt direkt an die Deponie) meint es wäre auf jeden Fall ein Kater.

Heute hab ich ihn garnicht gesehen, sonst ist er immer unter seinen Schrotthaufen gehuscht und ich hab nur was kleines schwarzes gesehen.

Die eine Dame vom Katzenschutzbund meint ich solle ich am besten lassen wo sie ist. Hm.... gefällt mir nicht.
 
Hi,
Die eine Dame vom Katzenschutzbund meint ich solle ich am besten lassen wo sie ist. Hm.... gefällt mir nicht.

Das ist ja auch mal wieder ne klasse Aussage :grr:
Ich hoffe es findet sich noch ne Lösung.
 
Hi,

das fand ich auch. So ists am einfachsten......

Ich werd aber dran bleiben. Im Moment füttere ich nur weil ich keine Zeit habe sie zu fangen oder ähnliches. Sie zeigt sich mir im Moment überhaupt nicht.

Ich muss jetzt noch nen bischen nach meinem Mietz suchen und dann kümmere ich mich um das arme Geschöpf.
 
Wenn alles nichts bringt, laß' ihn kastrieren, die Kosten übernimmt die Gemeinde. Das klärt der TA.

LG und viel Erfolg.

In den allermeisten Fällen übernimmt die Gemeinde/die Stadt diese Kosten NICHT.
Weil die meisten Gemeinden u. Städte eine vertragliche Vereinbarung mit dem zuständigen TH haben - pro-Kopf-Pauschale je Einwohner, dafür kümmert sie das für den Landkreis zuständige TH um die Fundtiere.


Schau mal hier, zwecks Info...
LG

Könntest Du die Quelle bitte angeben?
 
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Weil die meisten Gemeinden u. Städte eine vertragliche Vereinbarung mit dem zuständigen TH haben - pro-Kopf-Pauschale je Einwohner, dafür kümmert sie das für den Landkreis zuständige TH um die Fundtiere.

Genau so sind bei uns die Regelungen auch.

Die Gemeinden wälzen ihre Verpflichtung auf die entsprechenden Tierschutzvereine ab.
Die eigentliche Verpflichtung Fund"sachen" zu veröffentlichen, bleibt dabei leider auf der Strecke.🙁
 
Die Petition der PETA für die einzuführende Katzenschutzverordnung verlangt, daß Katzenhalter ihre Katze grundsätzlich vor Vollendung des 5. Lebensmonats unfruchtbar machen lassen.

Einer solchen Petition würde ich aus Gewissensgründen NIEMALS zustimmen.
Denn eine so frühe Kastration befürworte ich weder bei weiblichen Katzen, aber schon mal gar nicht bei männlichen Katzen!!!
 


Man muß sich auf dem Link leider durch viele viele Seiten zappen - um dann aus dem Zusammenhang gerissen Deine Postings zu finden.

So richtig ok finde ich das nicht. Denn grundsätzlich vertrete ich zwar die Ansicht, welche aus Deinen Zitaten hervorgeht - aber die strikte Haltung der PETA ganz bestimmt nicht.

M. E. wird auch eine allgemeine Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen herzlich wenig nutzen.
Im Zweifel sagt der s. g. Besitzer dann halt eben "das ist gar nicht meine Katze" 🙄


Bzgl. der Obhutspflicht ist es auch für alle betreuenden, fütternden Tierschützer eine Gratwanderung. Denn theoretisch könnte man dann denjenigen (also auch mir z. B.) die Obhuts- u. Kastrationspflicht für alle Nachkommen der (von mir bzw. anderen) gefütterten Streuner auferlegen...😡

Ganz sicher lasse ich keine Katze, die um Futter bettelt oder hier "einwandert", hungern oder darben.
Aber ganz sicher ist auch, daß ich die Kosten für deren potentielle Nachkommen niemals werde tragen können - schon allein das tägliche Füttern stellt meinen Haushalt vor eine kaum zu bewältigende Aufgabe!!! (finanziell betrachtet)
Ich versuche als Privatperson, soviele Katzen wie möglich einzufangen, um sie kastrieren zu lassen. Aber die ich nicht "kriege", ..... was ist mit denen??? Für deren Nachkommen soll ich also auch noch verantwortlich sein??? Obwohl ein anderer vor Jahren diese ganze Misere mal angefangen hat..... durch eine unkastrierte Katze --------
Nee, DAS kanns ja dann auch nicht sein

😕😕😕
 

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