In die Biotonne darf alles was kompostierbar ist und dazu gehören sehr wohl auch gekochte Essensreste (sofern nicht flüssig) & Co. und ja, auch biologisch abbaubares Streu...
Bei uns in der Stadt gibt es zwar keine Biotonne (man denkt allerdings darüber nach eine einzuführen) aber lies dir mal vom
Müllunternehmen einer Nachbarstadt durch, was die dazu schreiben und so und nicht anders kenne ich das auch aus anderen Städten.
Wenn das bei euch so ist, mag das vielleicht eine spezielle Regelung sein, aber generell kann man das so eben nicht sagen.
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Hallo,
Danke für den link!
Ich habe verglichen und es ist bei uns viel ausführlicher aufgelistet...?!
Das "nur pflanzliche, rohe" ist wohl für private Kompostierung gedacht, bei Essensabfällen füttert man sonst womöglich Ratten und andere Tierchen?!
Die Temperaturen sind wohl auch viel niedriger als in einer Großanlage?!
Aber egal, ich schmeiße nix 'rein was ich nicht auch auf meinen Kompost werfen würde, wenn ich denn einen hätte...!
in Bocholt:
*Das darf in die Biotonne:
Brot- und Kuchenreste
Eierschalen
gekochte Fisch- und Fleischreste, Knochen, Speisereste
Kaffeesatz, Teebeutel
kompostierbare Kleintierstreu
Laub, Rasenschnitt, Ast- und Strauchschnitt, Wildkräuter
Salat, Gemüse und Obst (auch Zitrusfrüchte)
verwelkte Blumen
Das darf nicht in die Biotonne:
Abfälle, die nicht kompostierbar sind (z. B. Hygieneartikel, Kunststofftüten, Windeln)
Abfälle, die Schadstoffe enthalten (z. B. Batterien)
flüssige Essensresteen*
in Soest:
*Anlage 2:
Liste der für die Biotonne zugelassenen Abfälle (§ 13 Abs. 5)
feste Siedlungsabfälle organischen Ursprunges wie zum Beispiel:
• Speise- und Brotreste in haushaltsüblichen Mengen
• Eier- und Fruchtschalen (auch Zitrusfrüchte und Nüsse)
• Knochen
• Gemüseabfälle (z.B. Zwiebel- und Kartoffelschalen, Salat, Kohl)
• Kaffeesatz und Filtertüten
• Tee, Teebeutel
• Lebensmittelreste in haushaltsüblichen Mengen
• Milch- und Mehlprodukte
• Federn und Haare
• Holz (ohne Lack und Holzschutzmittel)
• Sägemehl und -späne
• Zimmerpflanzen
Garten- und Parkabfälle organischen Ursprunges wie zum Beispiel:
• Blumen und Stauden
• Grasschnitt (möglichst angewelkt)
• Ernterückstände (z.B. Kohlstrünke, Möhren- und Kartoffellaub)
• Baum-, Hecken- und Strauchschnitt
• Laub
• Unkraut (Wildkräuter)
Ausgeschlossen sind Speise- und Lebensmittelreste aus gewerblichen Großküchen, Gastronomiebetrieben, Kantinen
und gewerblichen Verkaufsstellen (z.B. Lebensmittel-Einzelhandel, Metzgereien etc.), sofern sie haushaltsübliche
Mengen überschreiten,
sowie jedwede Art von Exkrementen oder mit Exkrementen behaftete Kleintierstreu.*