Tiere sind rechtlich gesehen Sachen. Vorformulierte Vertragsklauseln sind in der Regel AGB und unterliegen damit strengen Voraussetzungen (wem langweilig ist kann ja mal
hier schmökern, §§ 305-309). Wenn man das im Kopf behält, dann ist es relativ offensichtlich, dass Schutzverträge im Streitfall oft tatsächlich nicht allzuviel taugen können. Letztlich sind sie oft nette Absichtserklärungen und man kann hoffen, dass die Leute, von denen man die Tiere wieder haben will, nicht Querulanten mit Hausanwalt und Rechtsschutzversicherung sind sondern sich von einem Vertrag beeindrucken lassen. Gegen erstere kann man wahrscheinlich auch mit einem guten Schutzvertrag nur sehr, sehr wenig machen (Gerichtsverfahren kosten und dauern und bis man dann, selbst wenn man gewinnt, den Gerichtsvollzieher zum Einsammeln der Katze schicken kann, ist es für die Katze vielleicht auch zu spät).
Anscheinend sind wir hier auf genau so einen Querulanten reingefallen. Es wird uns eine Lehre sein, und wir werden unsere Verträge überarbeiten
Ohne den genauen Vertrag zu kennen, ist das ganze aber natürlich eine müßige Diskussion.
Den genauen Vertrag möchte ich hier nicht veröffentlichen. PN wäre ok. Die wichtigsten Punkte habe ich eh schon zitiert
Ich drücke euch die Daumen, dass ihr für die Katzen eine Lösung findet.
(ach und a propos, je nachdem wie euer Vertrag formuliert ist und die konkrete Situation war würde ich die Katze bei Frau B. nicht notwendigerweise aufgeben, aber da fällt eurem Anwalt ja vielleicht auch noch was ein).
Danke fürs Mutmachen, aber im Moment wissen wir nicht, wie wir das bewerkstelligen sollen, die Katze bei Frau B. nicht aufzugeben.
Geschweige - es gibt natürlich auch Verträge, die sich nicht so recht zu einem der Vertragstypen im BGB zuordnen lassen wollen (atypische Verträge), die sind dann aber oft Mischformen aus anderen Verträgen. Bei Schutzverträgen ist das meiner Ansicht nach aber relativ deutlich Kaufrecht - der eine gibt dem anderen eine Sache und bekommt dafür Geld. Dass das Geld nicht "Kaufpreis" heißt sondern "Schutzgebühr" würde mich da bei der Einordnung nicht sonderlich stören... Ich frage mich, ob in solchen Fällen die Schutzgebühr nicht eher der Fallstrick als hilfreich ist. Denn ohne Schutzgebühr gibt es keine Gegenleistung und in diesen Fällen wäre die AGB-Kontrolle deutlich weniger streng (weil es keine Benachteiligung des Vertragspartners gibt, der bekommt ja etwas umsonst). Hmmmm...
Achso und wo ich grad dabei bin - grundsätzlich gilt im deutschen Recht die Vertragsfreiheit, das heißt, wenn zwei Parteien was in einem Vertrag formulieren dann gilt das auch so.
Das dachten wir bisher auch, aber anscheinend gilt das nicht. Aber um das abschließend zu beurteilen, müssten wir wohl ein gerichtliches Urteil herbeiführen. Das hilft dem Kitten bei Frau B. aber nicht, weil zu langwierig.