Wer hat Erfahrung mit Euthanasie bei Tieren?

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
Katie O'Hara

Katie O'Hara

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26. Februar 2008
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9.632
Meine Frage ist Folgende: ist es in D zulässig, ein Tier ohne vorherige Narkose mittels T61 (direkt ins Herz injiziert) zu euthanasieren?

Meine kleine liebe Mary-Ann mußte heute erlöst werden. Ich kenne nur die Methode mittels vorheriger Narkotisierung.

Ich war tränenblind und vor lauter Trauer kaum noch zu einem klaren Satz oder Gedanken fähig. Daher fragte ich die (mir bis dato persönlich nicht bekannte TÄ), ob Mary-Ann die Spritze auch wirklich nicht wehtun würde. Sie meinte: "nein, das merkt sie nicht".


Sodann setzte sie aber die Injektion direkt ins Herz - ich war geschockt u. konnte nicht rechtzeitig reagieren.
Dafür mache ich mir jetzt schwere Vorwürfe 🙁

Während des Abdrückens der Spritze war Mary-Ann ganz ruhig und still. Nach dem Rausziehen der Nadel jedoch fing sie plötzlich furchtbar an zu schreien! 😱


Ich habe mein Fellchen dorthin gebracht, um ihr längeres, größeres Leid zu ersparen.
Ihr Tod jedoch war furchtbar und schmerzvoll. DAS hat sie weiß Gott nicht verdient..... es war wirklich grausam. :sad::sad::sad:



Wie sind Eure Erfahrungen?
 
A

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Ja, ein Freund hat mir das Gleiche erzählt. Ich könnte kotzen, wenn ich von TÄ sowas lese 😡

Bei meiner Muffy hat die TÄ zuerst ein starkes Narkose-Mittel ins Hinterbein gespritzt. Später nochmals nachgespritzt, weil sie nicht so tief in den Schlaf gefallen ist, wie die TÄ das wollte. Und erst danach setzte sie die Spritze ins Herz. Und soweit ich weiß, muss es auch genau so sein.
 
Ich hab das einmal mitgemacht und am Grab des Herzkönigs geschworen, daß ich sowas nie wieder einem Tier antun werde.
Wenn es soweit ist, daß der letzte Gang nicht mehr aufzuschieben ist, dann bitte ich um ein Schlafmittel, das etwas überdosiert wird - zur Euthanasie zugelassen.
Dann schlafen die Tiere ein und gehen friedlich zu Schlafes Bruder.

Zugvogel
 
T 61 ist, ohne Narkose, das grauenhafteste Tötungsmittel.
Erlaubt ist es wohl, aber zulassen sollte man es nicht, ohne Narkose.
Traurige Grüße
Liane
 
Oh mein Gott - es tut mir so leid!
 
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Das ist ja furchtbar.:sad:

Ich kenne Euthanasie nur mit vorheriger Narkose.

Habe das hier gefunden, keine Ahnung ob es weiterhilft:

"Da ich mir vor kurzem den Bericht hier auf der Seite durchgelesen habe zu T61, habe ich meinen TA konkret darauf angesprochen und habe folgende Information von ihm bekommen :

Er hat mir bestätigt, dass T61 ein starkes Gift ist, welches nur zur Tötung eingesetzt werden darf. Er selbst ist 2x Zeuge geworden davon, wie T61 wirkt, wenn es OHNE Narkose und falsch injiziert wird. Er sagte mir, dass Niemand, der das je erlebt hat, den Anblick vergessen wird !! Er hat mir folgendes erklärt :
Wenn T61 richtig injiziert wird, KÖNNTE man es theoretisch auch ohne Narkose anwenden, jedoch darf dann absolut nichts "schiefgehen". Da man dies jedoch niemals ausschliessen kann, hält er es für eine absolute Sauerei (wörtliches Zitat!!), wenn ein TA das T61 OHNE vorhergehende, massive Überdosierung eines Narkosemittels gibt. Weil man einfach nie ausschliessen kann, dass mal etwas nicht ordnungsgemäss läuft und er will solche Risiken nicht eingehen. Deshalb betäubt er die Tiere so massiv, dass sie nichts mehr merken können, selbst WENN bei der Anwendung von T61 ein Fehler bei der Injizierung passieren würde.

Er ist als TA dazu verpflichtet, ein Tier SCHMERZFREI zu töten, wenn es getötet werden muss."

Quelle: http://www.petsnature.de/forum/viewtopic.php?f=3&t=6405
 
Mir wird grad schlecht, diesen TA sollte man ans eigene Fell gehen.😡

Anwendungshinweise

T 61 soll intrapulmonal und intrakardial nur an bewusstlose (narkotisierte) Tiere verabreicht werden, um ein unter ungünstigen Umständen mögliches Ersticken bei Bewusstsein auszuschliessen. Darüber hinaus besteht ein geringeres Risiko von Fehlinjektionen einschliesslich Selbstinjektionen, die durch Abwehrbewegungen des Tieres provoziert werden können.




Tiere, die bei Bewusstsein sind, können auf die Applikation von T 61 mit Erstickungsanfällen, Angst, Schmerz, starkem Unbehagen, qualvollen Laut*äusserungen und Exzitationen reagieren, insbesondere unter ungünstigen Resorptionsbedingungen (moribunde Tiere, Applikationsfehler, pulmonale Applikation).
Gelegentlich verzögert eintretender Herzstillstand.



Quelle: http://www.vetpharm.uzh.ch/perldocs/wirksto.htm
 
Ihr könnt Euch vorstellen, wie ich mich fühle, daß ich meine Mary-Ann überhaupt "erlösen" lassen mußte. :sad::sad::sad:

Leider ist ja meine TÄ noch in Urlaub, die Vertretung hatte das Telefon ausgeschaltet, ebenso die TK in BA in Urlaub.


So mußte ich also, als es nicht mehr zu ändern war, mit Mary-Ann zu einem anderen TA fahren. Fand ich schon schlimm genug, ihr die über 20km lange Fahrt über hubbelige, fiese, kurvige Landstraße antun zu müssen 🙁
Mein Mann ist gefahren, ich habe den Kennel schwebend in der Hand gehalten, damit es für Mary-Ann nicht so wackelt.
Er war bei der Einschläferung auch mit dabei. Und hat -als "gestandenes Mannsbild" von 2 Metern- ebenfalls stundenlang geweint!!! Und das, obwohl er zu meinen Ninchen wirklich keinen besonderen Bezug hat....


Nachdem ich nur diese paar Antworten gelesen habe, werde ich mich kundig machen, was ich gegen diese Person unternehmen kann! 😡
Eine Sauerei schlechthin, mein armes Mädchen so zu quälen :sad: mir fehlen schlichtweg die Worte....
 
Soviel ich weiss, ist eine Eutanasie gut gemacht wenn man zuerst narkotisiert.
Danach, je nach Mittel, kommt wie schon gesagt die Spritze direkt ins Herz oder direkt in die Ader.

Bei Mukelchen hat die Tieraerztin bei mir lieber per Infusion in die Blutader am Pfoetchen gespritzt. Nur ein ganz ganz leichtes Zitterchen, eher ein Streicheln, ist durch sein Koerperchen.
Am Ende hat die Tieraerztin das Ding zur Blutinfusion weggemacht, bevor sie seinen Koerper wegbrachte.
Ich werde ihr immer dankbar sein fuer ihre Geste.
 
Mein Karli hat eine Spritze erhalten und ist einfach eingeschlafen, keine Gegenwehr, nichts. Hat trotzdem sehr sehr weh getan.
 
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Vielleicht hilft dir das weiter :

"Die Forderungen in unserer Pedition sind nicht mehr aktuell, da wir erreicht hatten, dass T61 nicht mehr ohne vorherige Narkose intracardial oder intraperitoneal injiziert werden darf! Am 20.02.2004 wurde die Neuzulassung von T61 abgeändert!"

Quelle: http://www.qualvolle-einschlaeferung.de/


Tierhilfe & Verbraucherschutz intern e.V.
Vorsitzende Gabriele Lang - Postanschrift😛ostfach 20 19 28 - 80019-München
Tel.: 089/15704178 - e-mail: Gabi.Lang333@web.de















 
Wir mussten ja mit Oskar vor drei Wochen auch diesen schweren Weg gehen.

Die Zierärztin hat ihm eine Narkosespritze gesetzt und gewartet, bis er wirklich tief geschlafen hat. Danach bin ich raus, aber mein Mann war dabei und sagte, dass er die 2. Spritze überhaupt nicht mitbekommen hat und ganz ruhig für immer eingeschlafen ist ( muss doch tatsächlich nochmal heulen jetzt ....es tut mir immer noch weh )

Was ich persönlich schrecklich fand, war die Tatsache, dass die Augen geöffnet blieben, aber das ist wohl normal so .....

Es ist schrecklich, was sie mit Deiner Mary-Ann gemacht haben, ich weiss nicht, was ich geatn hätte, wenn Oskar nochmal so geschrien hätte ...........

LG, Petra
 
DANKE Bea!!!
 
So böse es ist:

Im Prinzip dürfte ein TA selbst eine Katze mit dem Bolzenschußgerät euthanisieren. Frei übersetzt sagt das Tierschutzgesetz lediglich aus, dass ein Tier im Falle des Falles so schnell und so schmerzlos wie möglich von seinen Leiden zu befreien ist. Dazu zählen tatsächlich Methoden wie Inkektion von Ca-CL ins Perikard am bewussten Tier , erschlagen, ausbluten. Von vorheriger Betäubung ist da keine Rede, nur von einem schnellen, "effektiven" Tod.

Auch wenn sich das, was ich da erwähnt habe, eher auf "Nutzvieh" bezieht: Schwer schlucken musste ich trotzdem, als ich begriffen habe, was gemeint ist.

Es meint einerseits, dass ein Tier schnell tot zu sein hat. Begrüßenswert. Sowohl aus der Sicht der "Fleischfresser" als auch derer, die ein Tier, dass sich nur noch quält, erlösen möchten.Andererseits öffnet es -leider- auch denen Tür und Tor, die sich einen Dreck um die Tiere "an sich" scheren.

Wie fast immer im Leben, gibt es nun zwei Möglichkeiten.

Schnell, effektiv, gewinnorientiert vs. einem Sterben in Wüde.

Warum "gönnt" man einem Schwein, dass für das Filet sterben muss, nicht die 0,00001 cent vom Euro für einen sedativen Stromstoß? Warum muss man "hauruck" mit der Kanüle ins Perikard stechen um die paar Cent für die Narkose zu sparen?

Ich begreife es nicht.

Egal, ob uns ein treuer Begleiter verlässt, oder ein Tier stirbt, damit wir es essen und damit/davon überleben können.

Es hat die Würde verdient, einen gerechten Tod zu sterben. Schlimm genug, dass das Tier ein "Es" ist.

grußlos,
muh
 
Gott wie furchtbar ist DAS denn😱!!
Ich war noch nie dabei, wenn ein Tier eingeschläfert wurde, Gott sei Dank.
Aber gut, daß ich das jetzt weiß, sollte ich einmal in die Lage kommen, sowas mitmachen zu müssen, weiß ich, worauf ich zu achten habe.
 
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Muh das sehe ich etwas anders.

Im Tierschutzgesetz § 4 steht folgendes:

(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Dagegen gesetzt jetzt die eindeutige Angabe von unerwünschten Wirkungen bei T61:

Tiere, die bei Bewusstsein sind, können auf die Applikation von T 61 mit Erstickungsanfällen, Angst, Schmerz, starkem Unbehagen, qualvollen Laut*äusserungen und Exzitationen reagieren, insbesondere unter ungünstigen Resorptionsbedingungen (moribunde Tiere, Applikationsfehler, pulmonale Applikation).
Gelegentlich verzögert eintretender Herzstillstand.

Somit müsste, meinem Empfinden nach,eine intracardiale Injektion von T61 ohne vorherige Betäubung gegen § 4 verstossen.😕
 
Bea, Du und ich sehen es nicht anders, sondern genau gleich.

Ich würde die die "Anwendungsweise" genauso interpretieren wie Du.

Die Crux, die ich sehe, ist folgende Formulierung: "----so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."

Weise einem TA nach, dass er weder über die notwendigen Fähigkeiten verfügt, noch hinreichend abgewägt hat.

Zu deutsch: Dass er nicht unter Zeitdruck, vollkommen abgestumpft, die Spritze "zum besten" gesetzt hat. Ohne jedes Gefühl für das Tier unter seinen Fingern.

Über jeden Vorfurf nach §4 wird "solch ein Arzt" wahrscheinlich herzhaft lachen.
 
Bea, Du und ich sehen es nicht anders, sondern genau gleich.

Ich würde die die "Anwendungsweise" genauso interpretieren wie Du.

Die Crux, die ich sehe, ist folgende Formulierung: "----so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."

Weise einem TA nach, dass er weder über die notwendigen Fähigkeiten verfügt, noch hinreichend abgewägt hat.

Zu deutsch: Dass er nicht unter Zeitdruck, vollkommen abgestumpft, die Spritze "zum besten" gesetzt hat. Ohne jedes Gefühl für das Tier unter seinen Fingern.

Über jeden Vorfurf nach §4 wird "solch ein Arzt" wahrscheinlich herzhaft lachen.

Seufz. Ich verstehe schon was du meinst. Nach dem Motto: was nicht ausdrücklich verboten....
 
katie, bist du dir denn sicher, dass es t61 war ?
nicht eutha77 ? denn das, kann man ohne vorherige narkose anwenden.

was mich allerdings sehr wundert, dass sowieso mitten ins herz gestochen wurde.
wie war denn der zustand von mary ann ?
war sie sehr schwach ?
selbst bei einem kleintier wäre intravenös angebracht und ratsam....es sei denn das tier hat einen schwachen kreislauf und kaum spürbaren puls, dann spritzt man intraperitoneal (bauchraum).

nun ja, so oder so...für mein empfinden war die intrakardiale erlösung so oder so ein schlechtes mittel der wahl.
zeugt für wenig tierliebe.

tut mir leid, dass es so enden musste.

alles gute für euch!
 

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