Wer hat Erfahrung mit Euthanasie bei Tieren?

  • Themenstarter Themenstarter Katie O'Hara
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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
@Katie

Zum Einen hat die TÄ den Kater nicht so euthanasiert, weil ich eingeschritten bin rechtzeitig. Zum Anderen darf sie dies so ganz legal so machen (auch wenn es ethisch laut Vet.-Amt nicht vertretbar ist), da es laut Gesetz bei Eutha77 (im Gegensatz zu T61) ERLAUBT ist, dies so zu tun.


Jetzt den Unterschied verstanden ?
 
A

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Seitdem mache ich "Werbung" für diese TÄ, indem ich Jedem sage, dass _ich_ noch nicht mal mit einer toten Ratte zu ihr gehen würde...




Willst Du nicht verstehen, was ich schrieb? Oder kannst Du es nicht?
 
Katie

Du hast durch die nicht ordnungsgemässe Verabreichung des T61 alle Möglichkeiten, legal gegen diese "Dame" vorzugehen. Ich hatte keine Möglichkeit, da a) gar nichts defakto geschah und b) Eutha77 direkt ins Herz gespritzt werden darf.

Nochmal, ein letztes Mal, vielleicht nutzt es ja doch :

T61 :

Anwendungshinweise
T 61 soll intrapulmonal und intrakardial nur an bewusstlose (narkotisierte) Tiere verabreicht werden, um ein unter ungünstigen Umständen mögliches Ersticken bei Bewusstsein auszuschliessen. Darüber hinaus besteht ein geringeres Risiko von Fehlinjektionen einschliesslich Selbstinjektionen, die durch Abwehrbewegungen des Tieres provoziert werden können.


Anwendungseinschränkungen
Kontraindikationen
Intrapulmonale und intrakardiale Verabreichung an Tiere, die bei Bewusstsein sind.


Quelle : http://www.vetpharm.uzh.ch/tak/03000000/00036158.01


Eutha77 :

Dosierung / Anwendung
Eutha® 77 wird vorzugsweise intravenös verabreicht; eine schnelle schmerzlose und sichere Wirkung ist aber auch bei einmaliger intraperitonealer Injektion gewährleistet, sofern die i.v. Anwendung nicht möglich ist.

Hunde
Intravenös als Sturzinjektion 1 ml pro 3 bis 5 kg KGW 80 bis 130 mg pro 1 kg KGW
Intraperitoneal 1 ml pro 1 kg KGW 400 mg pro 1 kg KGW
Katzen
Intravenös 1 ml pro 2 bis 3 kg KGW 130 bis 200 mg pro 1 kg KGW
Intraperitoneal 1 ml pro 1 kg KGW 400 mg pro 1 kg KGW


Quelle : http://www.vetpharm.uzh.ch/tak/04000000/00043035.01
 
Gaby, hast Du meine Beiträge alle aufmerksam gelesen?

Ich habe theoretisch die Möglichkeit diverser Vorgehensweisen. Aber die praktische Ausführung leidet....😡

Denn dieses Vorgehen muß bewiesen werden.

Nicht umsonst habe ich mich durch die ganzen Institutionen durchtelefoniert. Man hat mir äußerst unmißverständlich klargemacht, daß die offiziellen Wege sehr beschränkt sind in ihrer Wirkung, daß die Kompetenzen klar definiert (und leider wenig zureichend) sind und kein Beamter sicherstellen kann, daß das gewünschte Ziel erreicht wird.

Es geht nicht um T61 oder Eutha77 - es geht darum, dieser Frau klarzumachen, daß sie ihre Handlungsweise schnellstens und nachhaltig ändern MUSS.
Um dies zu erreichen, nutzen Anzeigen und Privat-Klagen leider herzlich wenig 😡

Ich kann erstmal nur auf das persönliche Gespräch bauen sowie auf die möglichen Konsequenzen für den Erfolg ihres Praxisbetriebes hinweisen.
 
Würde ein Eintrag - ganz sachlich, aber äußersts deutlich - bei Qype was bringen? Zumindest für diejenigen, die da ab und an mal reinschauen...


http://www.qype.com/de
 
Die Seite kannte ich bis dato nicht. Danke dafür! 🙂

Ich denke, daß sie auch eher für die größeren Städte etwas bringt?


Aber schaden kann's ja nicht, gelle!? Also werde ich mich da mal dransetzen.
(auch wenn ich glaube, daß die fränkische Landbevölkerung das nicht sehen wird 😉 - egal, wird gemacht!)
 
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'Eu-Thanasie' bedeutet 'schöner Tod'.

Wie und mit welcher rechtlichen Grundlage das ein Arzt mit einem kranken Tier vermag, ist mir herzlich egal. Wenn eine Art zum sanften Gleiten in den Tod als fast Grauzone vom Rechtsstandpunkt her ist, kümmert mich das auch nicht, sofern es zu Eu-Thanatos führt.

Nicht jeder ist eine Mutter Courage, und steht auf allen vier Hinterfüßen fastgar im Hydepark, manche Tierbesitzer wenden sich still ab und verweigen einfach einen Tierarzt, der ihren Vorstellungen nicht entspricht.

Sollte es mir auch mal so gehen - was das Schicksal verhüten möge - werd ich es nicht kundtun. Dazu hab ich zuviel Sorge, daß der 'Rechtsbrecher' vielleicht angezeigt werden könnte. Solche Äußerungen wurden hier auch schon gelesen.

Sie mögen alle in Frieden leben, die den Weg ins Regenbogenland antreten mußten - auch der letzte Schmerz soll vergessen sein.

Zugvogel
 
Danke Eva :pink-heart:



Trotzdem, seit gestern habe ich die Rechnung - und somit den Nachweis (nur einer Injektion!!!)
Das kann und darf so nicht weitergehen. Und wird Konsequenzen haben.




Friede meiner geliebten :pink-heart:Mary-Ann:pink-heart: -- die einen solch grausamen Tod erleiden mußte.
Ob sie mir jemals verzeihen wird???

Am Sonntag wird neben ihr :pink-heart:Bonnie:pink-heart: beigesetzt werden. Auch sie sollen die Kirchenglocken begleiten.

:sad::sad::sad::sad::sad:
 
t 61

leider gibt es immer wieder tierärzte, die t 61 verwenden. damit verdienen sie mehr geld und er muss nicht warten, bis das arme tier in narkose liegt.

gehe dagegen an, schreibe es an den tierschutz in bonn.

die tiere haben dabei grausame scmerzen, das wünsche ich nicht einmal meinem ärgsten feind.

deine traurige bushcat
 
Grausame Euthanasie erlebt

Oh, diese sogenannten TÄ! 😡 Es gibt sooo viele Unfähige! Habe es selber vor ca. 8 Wochen erlebt. Mein 16 Jahre alter Kater Bennito hatte Krebs. Das ist schon schlimm genug. Ausgerechnet an einem Sonntag ging gar nichts mehr. Also zu einer diensthabenden TÄin. Was hier ablief ist nicht in Worte zu fassen. In meiner Angst und Hilflosigkeit habe ich der Tötung über die Bauchhöhle zugestimmt. Angeblich die humanste Art, denkste! Nur dann, wenn der TA diese Methode beherrscht, mag das sein. Diese TÄin jedoch hat meinem Kater 8000mg Pentobarbital gespritzt. Dreimal mußte sie nachsetzen, weil das Mittel nicht wirkte. Warum? Heute weiß ich es: Sie hat den Darm getroffen und Bennito hat geschlagene 45 Minuten leiden müssen, bis er sterben konnte, in meinen Armen. - Ich habe meinen Kater kremieren lassen, um ihn für immer bei mir zu haben. ABER, gegen die TÄin strebe ich eine Abmahnung an! Sie lehnt jeglichen Kontakt, in welcher Form auch immer mit mir ab. Behauptet per Brief, ohne Absender und Anschrift, SIE habe keinen Behandlungsfehler gemacht. Sie versteckt sich hinter TÄ, Anwälten, Anwaltskammer und Hersteller des Mittels. Ich werde nicht aufgeben, bis diese TÄin zur Verantwortung gezogen wird. Und ich habe einen sehr langen Atmen. Also scheut euch nicht, diese "Ärzte" anzusprechen und um eine Stellungnahme zu bitten. Ändern läßt sich zwar nichts mehr, aber vielleicht würde es helfen, wenn alle Katzenbesitzer, die eine, in welcher Form auch immer, unprofessionelle Euthanasie ihres Tieres erleben mußten, aufstehen würden, um auf Dauer solche TÄ aus dem Verkehr zu ziehen.:grummel:
 
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Oh Rottaby,
wie schrecklich!

Ich finde es irgendwie mehr als skuril, beim Töten von Tieren in jedwedem Zusammenhang von 'human' zu sprechen 🙁

Zugvogel
 
Also mein Chef benutzt zum Euthanasieren ein Narkosemittel, welches beim Menschen fürs künstliche Koma verwendet wird. Dieses spritzt er überdosiert direkt in die Vene (bei Hunden und Katzen). Die Tiere schlafen ganz ruhig ein und irgendwann hört das Herzlein auf zu schlagen.
Wir haben zwar auch noch T61 im Schrank stehen, aber nur für Fälle wo das Narkosemittel allein nicht ausreicht. Aber das bekommen sie immer zuerst.
Zwar dauert das ganze eine Weile, aber die Zeit nehmen wir uns gerne und geben sie den Besitzern auch gerne. Und so sollte es auch sein, finde ich.
 
Ich hoffe, du hast dir diesen TA nochmal vorgeknöpft...wenn nicht, sag mir den Namen, dann tu ich es....sowas macht mich wütend...

Ich kenne es nur mit vorheriger Narkosespritze
 
Habe, nachdem ich die Suchfunktion T61 eingegeben habe, diesen Thread gefunden.

Musste am Freitag meine Süße über die Regenbogenbrücke gehen lassen, da sie nicht mehr laufen konnte und das Leben nur noch eine Qual gewesen wäre.

Sie bekam eine Narkose, Ketamin + Xylazine - nach 15 Minuten war sie eingeschlafen. Die TA prüfte, ob sie noch Reflexe hatte - dem war nicht so - und dann setzte sie ihr eine und wenig später noch eine 2. Spritze ins Herz. Nachdem das Herz nicht mehr schlug, fing der Körper an zu zucken (die Pfoten, der ganze Körper, der Kopf hob sich) .... es war grauenvoll.

So etwas hatte ich bei meinen beiden anderen Katzen nicht erlebt, die sind ruhig und friedlich eingeschlafen.

Ich bin fast verrückt geworden. Selbst als man sie in den Katzenkorb gelegt und zugedeckt hatte, sah man noch das Zucken unter dem Stoff.

Ich werde es mir nie verzeihen, dass ich in meiner Trauer nicht nachgefragt habe, was der Susi ins Herz gespritzt worden ist. Habe heute angerufen und es wurde mir bestätigt, dass es T61 war.

Mir kann niemand erzählen, dass selbst mit einer Narkose vorher, diese Reaktion nach dem Herzstillstand normal ist. Die TA hat mir gesagt, dass es auf den Zustand des Tieres und auf die Stresssituation ankommt und dass sich nach dem Tod die Muskeln entspannen würde. Aber nicht so lange!!!!! Bin fix und fertig. Werde das Bild nie vergessen!!!!

Sollte ich noch einmal in so eine Situation kommen, braucht mir kein TA, weder mit oder ohne Narkose, mit diesem Scheißmittel um die Ecke kommen. Wenn ich mir vorstelle, dass vielleicht die Narkose doch nicht ganz tief war und die Süße vielleicht erstickt ist, könnte ich schreien. Das hat kein Lebenwesen verdient!!!!!
 
Zum Glück wurde mittlerweile die Zulassung von T61 insofern geändert, daß die Anwendung nur noch nach vorheriger Narkose erlaubt ist.
Leider Gottes hat man aber nie 100%igen Einfluss darauf, was beim Tod des Tieres im Körper vor sich geht. Wir verwenden Pentobarbital, wie wohl die meisten Tierärzte. Also einfach eine überdosierte Narkose. Normalerweise schlafen die Tiere ganz ruhig ein. Leider kommt es aber immer mal wieder vor, daß ein Tier auch wenn es vorher in tiefe Narkose versetzt wurde (also VOR der überdosierten Narkose durch Pentobarbital), mal krampft. Ich habe auch schon erlebt, daß ein Hund nochmal einen Heuler gelassen hat. Zum Glück passiert so etwas selten und man kann wirklich davon ausgehen, daß das Tier davon nichts spürt. Hässlich ist es trotzdem und keinem Besitzer zu wünschen, daß das die letzte Erinnerung an sein geliebtes Tier bleibt.
 
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Nur kann der Tierarzt da in aller Regel auch nix für. Schwer zu glauben, ist aber so.
 
Ähm. Lies nochmal. Erst gibts eine ganz normale Vollnarkose. Dann gibts Pentobarbital, ein weiteres Narkosemittel, in Überdosis. Das führt zum Tod des Tieres. Pentobarbital ist zum Einschläfern als Eutha77 oder auch als Release auf dem Markt. Gibt es auch als normales Narkosemittel unter dem Handelsnamen Narkoren (bin nicht sicher, ob in Deutschland momentan unter diesem Namen auf dem Markt, aber lange Zeit als sicheres Narkosemittel geschätzt). Übrigens wird es in der Schweitz auch zur Sterbehilfe bei Menschen verwendet.
Wenn der Tierarzt nun alles korrekt dosiert hat, kann es trotzdem immer mal zu Krämpfen kommen. Diese sind meistens neurologisch bedingt. Frag mal einen Epileptiker, wieviel der von seinem letzten Anfall bewußt mitbekommen hat. Vermutlich gar nichts.
Wollte man so etwas ganz verhindern, müßte man zunächst mal ein Muskelrelaxans spritzen, das die Muskulatur lähmt. Zu Krämpfen pder Lautäusserungen kann es so natürlich nicht mehr kommen. So was ist übrigens im T61 enthalten. Leider wirken die Inhaltsstoffe aber nicht in der Reihenfolge wie sie sollen, so daß es vorkommen konnte, daß die Muskellähmung VOR der Bewußtlosigkeit eintrat.
Das will natürlich keiner. Also verzichtet man doch besser auf die Lähmung der Muskulatur und erklärt den Besitzern VORHER, daß es in der Bewußtlosigkeit SELTEN zu Krämpfen und Seufzern kommen kann.
 

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