E
Eva
Forenprofi
- Mitglied seit
- 25. November 2006
- Beiträge
- 3.190
Hallo Frank,
Du scheinst Dich ja recht gut auszukennen. Ist also ein normaler Maschendrahtzaun als Einfriedung von Nachbarn immer zu tolerieren? Die Einfriedung kann (zumindest in NRW) von Nachbarn "verboten" werden, wenn sie nicht ortsüblich ist (auch wenn die Einfriedung innerhalb des Grundstückes ist) und wenn nicht das Gebot der nachbarlichen Rücksichtsnahme verletzt wird. Die Einfriedung darf wohl auch nicht ästhetisch unzumutbar sein, was auch immer das konkret heißt. Meist ging es in Urteilen um Sichtblenden o.ä. Kennst Du vielleicht entsprechende Urteile?
Du scheinst Dich ja recht gut auszukennen. Ist also ein normaler Maschendrahtzaun als Einfriedung von Nachbarn immer zu tolerieren? Die Einfriedung kann (zumindest in NRW) von Nachbarn "verboten" werden, wenn sie nicht ortsüblich ist (auch wenn die Einfriedung innerhalb des Grundstückes ist) und wenn nicht das Gebot der nachbarlichen Rücksichtsnahme verletzt wird. Die Einfriedung darf wohl auch nicht ästhetisch unzumutbar sein, was auch immer das konkret heißt. Meist ging es in Urteilen um Sichtblenden o.ä. Kennst Du vielleicht entsprechende Urteile?