Wichtige Petition für Alternative Heilmethoden

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
B

Baby_red

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23. Februar 2015
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Normal teile ich keine Petitionen, aber diese hier finde ich suuuper wichtig.


WICHTIG! PETITION!
(TEXTE UND BILDER DÜRFEN AUSDRÜCKLICH BENUTZT WERDEN)
Tschüß Alternativmedizin!
Tierheilpraktiker Adé!
Auf Wiedersehen Ergänzungsfuttermittel, Kräuter, Hom. Mittel
Stellt euch ein Deutschland vor in dem ihr jedesmal zum Tierarzt fahren, den Tierarzt bezahlen und um ein Rezept betteln müsst, damit euer Hund ein natürliches Ergänzungsfuttermittel bekommt.
Und das zum 5 bis 10-fachen Preis von Mitteln, die heutzutage als Ergänzungsfuttermittel online oder in Futtergeschäften zu bekommen sind.
Oder homöopathische Mittel für Tiere nur noch vom Tierarzt bekommen könnt.
Oder Kräutermischungen GAR NICHT MEHR bekommen könnt.
Stellt euch homöopathische Präparate vor, die zur Anwendung am Menschen, also auch an Säuglingen, Schwangeren und stillenden Frauen zugelassen bzw. registriert sind, die künftig eine zusätzliche Zulassung erhalten müssen, um bei Tieren angewendet werden zu dürfen!*
Kann nicht passieren?
Es passiert gerade.
Die Europäische Kommission hat im September 2014 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel eingereicht.*
Diese Verordnung wird den Einsatz von komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln (Homöopathika, Pflanzenpräparate, u. a.) faktisch unmöglich machen.*
Der Beruf des Tierheilpraktikers wird damit obsolet gemacht, da THPs dann handlungsunfähig sind. Ein ganzer Berufszweig wird effektiv ausgerottet.
Wahrscheinlich passiert dann irgendwann das selbe mit Humanprodukten, denn der Pharmaindustrie ist die Nahrungsergänzungsmittel-Industrie schon lange ein Dorn im Auge!
Wenn ihr nicht demnächst jedes Mal zum Tierarzt fahren möchtet um für extrem überteuerte Preise einfache, natürliche Ergänzungsfuttermittel, Kräuter oder homöopathische Mittel zu bekommen müsst ihr handeln!
Es liegt eine Petition beim Bundestag vor, die bis zum 24. Februar 50.000 Unterschriften braucht um überhaupt eine Chance zu bekommen, diese Verordnung zu ändern oder verhindern.
BITTE ÜBERALL TEILEN UND UNBEDINGT UNTERSCHREIBEN.
PETITION: https://epetitionen.bundestag.de/…/_…/Petition_61871.nc.html
Weitere Infos: http://kooperation-thp.de/…/EU-will-Arzneimittelrecht-fuer-…
Stellungsnahme des KTHP: http://kooperation-thp.de/…/Stellungnahme Tierarzneimitte…
*Zitate aus: http://kooperation-thp.de/…/EU-will-Arzneimittelrecht-fuer-…
 
A

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schade,Links funktionieren nicht-hätte es gerne unterschrieben
 
Ich schubs das Thema nochmal.

Wenn ich mir vorstelle, daß ich wg. jedem HP Mittelchen und/oder Kräutermischung/Suppi zum TA muss der eine Blasenentzündung nicht von einem Bandscheibenvorfall nicht unterscheiden kann; dann GUTE NACHT Katzengesundheit😡.
 
Wenn ich mir vorstelle, daß ich wg. jedem HP Mittelchen und/oder Kräutermischung/Suppi zum TA muss der eine Blasenentzündung nicht von einem Bandscheibenvorfall nicht unterscheiden kann; dann GUTE NACHT Katzengesundheit😡.

Das wird wohl kaum passieren, Anett. Da es keinerlei schulmedizinischen Nachweis für die Wirksamkeit von Homöopathie gibt, wird sie auch kaum verschreibungspflichtig werden.

Ähnliches gilt für Kräuter. Die dürfte man dann z.B. auch nicht mehr im Supermarkt kaufen, da ja Thymian und Co nicht nur zum Kochen, sondern auch als Heilmittel eingesetzt werden.

Wenn man das zu Ende denkt, wäre dann barfen in Zukunft mehr oder weniger unmöglich, da dort auch viel mit Ergänzungsfuttermitteln gearbeitet werden. Und Fressnapf und Co dürften keine Vitaminpasten mehr verkaufen...

Es gab vor zwei Jahren schon mal die große Aufregung, weil eine Petition in Umlauf war, nach der die EU sämtliche Naturheilmittel verbieten wollte. Die entpuppte sich schließlich als viel heiße Luft.

Ich hab mich jetzt mit dem neuen Gesetzesentwurf noch nicht großartig beschäftigen können und ad hoc ist über Google da auch wenig zu finden. Aber Globuli nur noch über Tierarzt und Humanmediziner? Das halte ich eher für eine Ente.
 
Das halte ich eher für eine Ente.

Ich wünsche mir, daß Du Recht hast!

Gaby von der Katzentheke hatte uns heute bzw. gestern angeschrieben und ich habs nicht weiter recherchiert; da ich der Meinung war wenn s "Tante Gaby"😉 schreibt wird was dran sein 😕.
 
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Ich bin auch von meiner THP angeschrieben worden und habe die Petition unterschrieben.
 
Gaby von der Katzentheke hatte uns heute bzw. gestern angeschrieben und ich habs nicht weiter recherchiert; da ich der Meinung war wenn s "Tante Gaby"😉 schreibt wird was dran sein 😕.

Wie gesagt, ich hab mir den Gesetzesentwurf noch nicht näher angeschaut.

Aber im Internet kommt schnell was in Umlauf, was dann von allen möglichen Menschen ungeprüft aufgegriffen und weiter verbreitet wird.

Wie schon gesagt, wenn das stimmt, dürften Supermärkte auch keine Kräuter mehr verkaufen, es dürften keine Calendula-Seifen oder Salbeibonbons mehr frei verkäuflich sein und, und, und...
 
Die Tierhomöopathen und -Heilpraktiker nehmen das schon recht ernst!

Bei DuBarfst wird auch um Unterschriften gebeten. Meine Tierhomöopathin hat auch dazu aufgefordert.

Die Mühlen mahlen langsam, das wurde ja schon vor 1,5 Jahren eingereicht, aber so unwichtig wie das Thema für den Großteil der Menschheit ist, wird es vielleicht dann ganz schnell und unscheinbar zugelassen. Nachher ist das Geschrei groß, wenn es durchgesetzt ist.

http://dubarfst.eu/aktuelles/wichti...-ergaenzungsfuttermittel-kraeuter-hom-mittel/
 
Bei Swanie Simon gibt's sogar noch Ergänzungen zu lesen über weitere Anträge auf Erweiterung.

Und ja.... offensichtlich sollen für Tiere nur noch Präparate mit Vet-Zulassung zugelassen sein, die dann der TA verschreiben soll.
Für nierenkranke Katzen hieße das dann SUC-Therapie ohne Ubichinon.
Organpräparate würden dann ganz wegfallen. Diese haben (bis auf wenige Präparate von Vitorgan) alle keine Vet-Zulassung.

Und ja.... es betrifft auch Nahrungsergänzungen.

Es betrifft sogar Tierphysiotherapeuten (eine entsprechender Antrag mit Erweiterung liegt wohl auch schon vor).

Natürlich kann keiner überprüfen (obwohl es auch hierfür schon einen Antrag auf Erweiterung gibt) was du deinem Tier gibst, wenn du es dir selbst besorgst.

Kommt dieser Antrag durch, darf jedoch ein THP dir noch nicht einmal mehr eine Empfehlung geben ohne sich auf sehr dünnes Eis zu begeben.

Die Umwidmung einzelner Präparate durch den TA wäre dann auch nicht mehr möglich.
Kommt dann noch die Änderung im Dispensiergesetz für die TÄe (da ist man ja auch schon länger dran), dann prost Mahlzeit.
Dann gibt's nur noch Rezepte vom TA und man kann dann die normalen Packungen selbst in der Apotheke bestellen. Statt 1 Pipette Frontline (zB) hat man dann gleich 10. Statt 1 Milbemax, ein ganzes Päckchen.

Die Verringerung von AB ist ja grundsätzlich ne gute Idee, aber hier mischt man meiner Meinung nach gleich mehrere Sachen und macht nen grossen Rundumschlag, dessen Folgen die privaten Tierhalter und deren Tiere bezahlen müssen.

Welcher TA kennt sich denn in Naturheilverfahren aus?? Die Wenigsten.
Die meisten haben da auch kein Interesse dran oder die Meinung "eh alles Humbuk und Placebo".

Wenn es doch aber gar keine Wirkung hat, warum soll es dann verschreibungspflichtig werden? Warum darf es nicht auch an sog. Nutztieren uneingeschränkt angewandt werden? Heehee.... wir reden über Zuckerkugeln und Co.
 
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Mich wundert nur, dass Firmen wie Heel - denen damit ein lukrativer Geschäftszweig wegbricht - nicht mobil machen. 😕
 
Kann man denn in Deutschland Zuckerkugeln nicht ohne Empfehlung eines THP in der Apotheke kaufen?
 
Kann man denn in Deutschland Zuckerkugeln nicht ohne Empfehlung eines THP in der Apotheke kaufen?

Klar kann man das.

@Kai: Nicht nur Firmen wie Heel, sondern auch alle anderen, die z.B. Nahrungsergänzungen vertreiben.
 
Ich habs mal überflogen...

Umwidmung geht doch weiterhin (Art. 115), homöopathische Arzneimittel werden weiterhin nur registriert, Futtermittelzusatzstoffe (darunter fallen z.B. Aminosäuren wie L-Lysin, Vitamine, Mineralstoffe, Darmflorazeugs...) fallen gar nicht unter die Verordnung.
Und die Unterpunkte, wegen denen ein Tierarzneimittel als verschreibungspflichtig eingestuft werden kann (nicht muss) finde ich jetzt auch nicht verkehrt (Art. 29). Arzneimittel, bei denen auch bei unsachgemäßer Anwendung kein Risiko besteht, können weiterhin verschreibungsfrei bleiben.

Von daher verstehe ich die Aufregung gerade nicht so richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich geht es da in der Hauptsache um meine Entscheidungsfreiheit.

Und mit den Erfahrungen, die ich mit Tierärzten sammeln durfte, möchte ich dieser Spezies nicht auf Verdeih und Verderb ausgeliefert sein.

Warum soll ich da nun um Rezepte betteln gehen, für Präparate, die sie ohnehin für unwirksam halten? Und diese dann auch noch teuer bezahlen.

Das hieße ja auch, der TA könnte mir das verweigern, wenn er denn wollte.
In Anbetracht der Tatsache, dass bisher die meisten TÄ nicht abgeneigt waren, einträgliche Allianzen mit Futterindustrie und Pharmakonzernen - auch zum Nachteil ihrer Patienten - einzugehen, ist meine Vertrauen in Vertreter dieser Branche nicht mehr ganz so unbelastet.

Die sollen schön das machen, was sie können (nämlich Schulmedizin) und genau das auch die anderen tun lassen.
 
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Artikel 29

Pflicht der Verschreibung durch einen Tierarzt

1. Eine zuständige Behörde oder die Kommission kann die folgenden Tierarzneimittel
als verschreibungspflichtig einstufen:

(a) Tierarzneimittel, die psychotrope Stoffe oder Narkotika enthalten,
einschließlich der im Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen von
1961 über Suchtstoffe (in der durch das Protokoll von 1972 geänderten
Fassung) und im Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1971 über
psychotrope Stoffe erfassten Stoffe;
(b) Tierarzneimittel, die für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere bestimmt
sind;
(c) antimikrobielle Tierarzneimittel;
(d) Arzneimittel, die für die Behandlung von Erkrankungen bestimmt sind, welche
eine präzise vorherige Diagnose erfordern, oder deren Verwendung
Auswirkungen haben kann, die die späteren diagnostischen oder
therapeutischen Maßnahmen behindern oder beeinträchtigen;
(e) nach einer „formula officinalis“ zubereitete Arzneimittel, die für der
Lebensmittelgewinnung dienende Tiere bestimmt sind;
(f) Tierarzneimittel, die einen Wirkstoff enthalten, der in der Union seit weniger
als fünf Jahren zugelassen ist.

2. Eine zuständige Behörde oder die Kommission kann ein Tierarzneimittel als
verschreibungspflichtig einstufen, wenn die Fachinformation gemäß Artikel 30
besondere Vorsichtsmaßnahmen enthält und vor allem mögliche Risiken für:
(a) die Zieltierart(en),
(b) die Person, die dem Tier die Arzneimittel verabreicht,
(c) die Umwelt.


3. Abweichend von Absatz 1 kann eine zuständige Behörde oder die Agentur ein
Tierarzneimittel nicht als verschreibungspflichtig einstufen, wenn alle folgenden
Bedingungen erfüllt sind:

(a) Die Verabreichung des Tierarzneimittels ist beschränkt auf
Darreichungsformen, für deren Anwendung keine besonderen Kenntnisse oder
Fertigkeiten erforderlich sind.
(b) Das Tierarzneimittel stellt auch bei unsachgemäßer Verabreichung kein
mittelbares oder unmittelbares Risiko für das behandelte Tier/die behandelten
Tiere, für die das Mittel verabreichende Person oder für die Umwelt dar.
(c) Die Fachinformation des Tierarzneimittels enthält keine Warnhinweise in
Bezug auf potenzielle schwerwiegende Nebenwirkungen, die sich aus einer
sachgemäßen Verwendung ergeben können.
(d) In der Vergangenheit wurden weder über das Tierarzneimittel selbst noch über
ein anderes Mittel mit demselben Wirkstoff häufig unerwünschte Ereignisse
gemeldet.
(e) Die Fachinformation verweist nicht auf Kontraindikationen in Bezug auf
andere Tierarzneimittel, die üblicherweise verschreibungsfrei sind.
(f) Das Tierarzneimittel bedarf keiner besonderen Aufbewahrungsbedingungen.
(g) Für die menschliche Gesundheit besteht auch bei unsachgemäßer Verwendung
der Tierarzneimittel kein Risiko durch Rückstände in Lebensmitteln, die von
behandelten Tieren stammen.
(h) Es besteht kein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier durch die
Entwicklung einer Resistenz gegenüber Anthelminthika, auch wenn die
Tierarzneimittel, die diese Stoffe enthalten, unsachgemäß verwendet werden.

Das ist der entsprechende Artikel.
Ich versteh nicht, wo da von der Petition nun das "Verschreibungspflicht für alles" rausgelesen wird 😕
Unter Absatz 3 ist doch eindeutig aufgelistet, was ausgenommen ist.
 
Für mich geht es da in der Hauptsache um meine Entscheidungsfreiheit.

Und mit den Erfahrungen, die ich mit Tierärzten sammeln durfte, möchte ich dieser Spezies nicht auf Verdeih und Verderb ausgeliefert sein.

Warum soll ich da nun um Rezepte betteln gehen, für Präparate, die sie ohnehin für unwirksam halten? Und diese dann auch noch teuer bezahlen.

Musst Du doch gar nicht, wenn ich das alles richtig verstehe. Du kannst auch weiterhin in die Apotheke gehen und Dir dort Deine Globuli holen oder im Internet Nahrungsergänzungen etc. bestellen.

Und ich werde auch weiterhin Thymian und Co im Garten anbauen können, ohne dass die Kräuterpolizei eine Razzia macht.

Viel gravierender finde ich im Moment, dass den Tierärzten in Sachen Umwidmung immer mehr Steine in den Weg gelegt werden und da die Daumenschrauben immer weiter angezogen werden. Ich bekomme das häufig bei den SDÜ-Katzen mit, wenn die veterinärmedizinischen Medis nicht vertragen werden, die TÄ sich aber wegen des möglichen Ärgers weigern, die humanmedizinischen Medis zu verschreiben. Dagegen sollte man eigentlich mal eine Initiative starten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was die Sache mit der Umwidmung betrifft, so können TÄ das doch machen. Sie müssen es nur begründen. Das ist natürlich Mehraufwand.

Und auch da hat die Pharmaindustrie natürlich ein gehöriges Interesse, dass z. B. anstelle des preisgünstigen Humaninsulins das teure Caninsulin verordnet wird. Denen ist nämlich die Kaskadenregelung im deutschen Arzneimittelgesetz ganz recht.

Und auch bei der Neuregelung wird genau das Thema ja berührt - soweit ich es verstanden habe. Alles, was nicht definitiv die Zulassung für die bestimmte Tierart Katze hat, kann dann nicht mehr so ohne weiteres verordnet werden, solange es eine "geeignete" Alternative mit Zulassung gibt.

Deshalb kriegen wir vom TA ja gegen Giardien auch immer noch schön Panacur oder Metronidazol, weil Spartrix in D keine Zulassung für Katzen hat. Was wirkt oder nicht, ist da ja auch egal.

So, nu rauch ich mir erstmal ein Schneeglöckchen auf der Terrasse...
 
Und auch bei der Neuregelung wird genau das Thema ja berührt - soweit ich es verstanden habe. Alles, was nicht definitiv die Zulassung für die bestimmte Tierart Katze hat, kann dann nicht mehr so ohne weiteres verordnet werden, solange es eine "geeignete" Alternative mit Zulassung gibt.

So, nu rauch ich mir erstmal ein Schneeglöckchen auf der Terrasse...

Aber diese naturheilkundlichen Mittel brauchen allesamt keine Zulassung und werden auch in Zukunft keine brauchen.

Das mit der Umwidmung wird aber offenbar immer weiter erschwert und eine TÄ sagte mir jüngst was von neuem Arzneimittelgesetz. Vielleicht ist das damit gemeint?

Ich rauch mal eins mit😉
 

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