Und für die die denke Nahrungsergänzungsmittel betrifft es nicht, habe ich hier mal was von Lillys Bar über FB. Ich sags ja.... Die Bezeichnungen sinds.
"Im Zusammenhang mit der bereits schon öfters erwähnten Verordnung über Tierarzneimittel COM(2014) 588 wurde mir erst jetzt bei einer immer wiederkehrenden Diskussion bewusst, dass bei einigen Punkten bezüglich der Futtermittel doch so einige Verständnisschwierigkeiten herrschen.
U.a. werden in der Verordnung auf Seite 24, Artikel 2 unter Punkt 4 einige Stoffe aufgelistet, für welche die Verordnung NICHT gelten soll. z.B. bei "Futtermittel-Zusatzstoffe gemäß der Definition .....".
Aus diesem Grunde fühlen sich teilweise Barfer gar nicht angesprochen.
Hierzu möchte ich gerne mit Ihnen eine kleine Expedition innerhalb der Futtermittelkunde durchführen.
Keine Angst, ich versuche es so unkompliziert wie möglich. „smile“-Emoticon
Im Oberbegriff Futtermittel werden alle Stoffe oder Erzeugnisse, einschliesslich Futtermittelzusatzstoffe zusammengefasst, die verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet zur oralen Tierfütterung bestimmt sind.
Aber Futtermittel ist nicht gleich Futtermittel! Sonst wäre es ja einfach, gell „wink“-Emoticon
Diese werden in verschiedene "Lager" geteilt.
"Lager 1" unterscheidet die Anzahl der Komponenten:
- Einzelfuttermittel sind einzelne Stoffe, die an Tiere zum Zweck der Tierernährung verfüttert werden. Bei einheitlichen Ausgangsmaterialien und/oder Herstellungsverfahren können Einzelfuttermittel auch z.B. Fischmehl aus verschiedenen Fischarten sein. Zu Einzelfuttermittel zählen z.B. Calciumcarbonat, Bierhefe, Knochenmehl, Gelatine, Seealgenmehl, Grünlippmuschel, Gras, Weizenkleie, Blutmehl etc..
oder
- Mischfuttermittel sind Stoffe in Mischungen, die an Tiere zum Zweck der Tierernährung verfüttert werden. Mischfuttermittel müssen somit aus mindestens zwei Einzelfuttermitteln, gegebenenfalls in Ergänzung mit Futtermittelzusatzstoffen bestehen. Zu Mischfuttermittel zählen z.B. Allein-, Ergänzungs- oder Diätfuttermittel.
Im "Lager 2" geht es um die Einteilung nach Verwendungszweck:
- Alleinfuttermittel sind Mischfuttermittel, die dazu bestimmt sind, bei ausschließlicher Verwendung den Nahrungsbedarf der Tiere zu decken.
- Ergänzungsfuttermittel sind Mischfuttermittel, die - anders wie beim Alleinfuttermittel - nicht alleine den Nahrungsbedarf decken, sondern die aufgrund ihrer Zusammensetzung (teilweise höhere Gehalte an bestimmten Stoffen) dazu bestimmt sind in Ergänzung mit anderen Futtermitteln zur Deckung des Nahrungsbedarfes der Tiere beizutragen. Hierzu zählen z.B. Trixie Aufbaukalk, easy B.a.r.F etc.
- Mineralfuttermittel sind besondere Ergänzungsfuttermittel, die überwiegend aus mineralischen Einzelfuttermitteln zusammengesetzt sind und mindestens 40 % Rohasche enthalten. Hierzu gehören in erster Linie Mineralfuttermittel, die bei Pferden und Nutztieren verfüttert werden.
- Diätfuttermittel sind Mischfuttermittel, die dazu bestimmt sind, den besonderen Ernährungsbedarf bei Tieren mit Verdauungs-, Resorptions- oder Stoffwechselstörungen zu decken.
- Futtermittelzusatzstoffe sind Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Einzelfuttermittel oder Vormischungen sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden, um insbesondere eine oder mehrere der nachfolgenden genannten vier Funktionsgruppen von Zusatzstoffen zu erfüllen:
1. technologische Zusatzstoffe, z. B. Konservierungsstoffe, Silierzusätze, Trennmittel
2. sensorische Zusatzstoffe, z. B. Farbstoffe, Aromastoffe
3. ernährungsphysiologische Zusatzstoffe, z. B. Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren, Harnstoff
4. zootechnische Zusatzstoffe, z. B. Verdaulichkeitsförderer, Darmflorastabilisatoren, Kokzidiostatika
Somit zählen zu den Zusatzstoffen z.B. Taurin, Lysin, Carnitin, Agar-Agar, Bentonit, Cassia-Gum, Milchsäure, Eisencarbonat etc.
Sie erinnern sich? Die Verordnung spricht davon, dass FuttermittelZUSATZSTOFFE nicht davon betroffen sind. Wie wir eben gelernt haben, können damit aber z.B. Einzelfuttermittel betroffen sein. Denn hier heißt es in der Verordnung, dass folgende Stoffe oder Stoffzusammenstellung zu „Tierarzneimittel“ werden, die mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
"(a) Sie werden zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten angeboten;
(b) sie sind dazu bestimmt, im oder am tierischen Körper angewendet oder einem Tier verabreicht zu werden, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu verändern, oder eine medizinische Diagnose zu erstellen."
Nachzulesen in der Verordnung auf Seite 25 Artikel 4:
http://ec.europa.eu/…/…/rep/1/2014/DE/1-2014-558-DE-F1-1.Pdf
Zu (a) würden dann u.A. Naturheilmittel und homöopathische Mittel zählen und zu (b) einmal z.B. Einzelfuttermittel wie Grünlippmuschel und Calciumcarbonat und hier sind dann auch direkt Tierphysiotherapeuten betroffen, da die Stoffe, die in der Physiotherapie angewendet werden, ebenfalls zum Arzneimittel werden können.
Quellen:
http://ec.europa.eu/…/…/rep/1/2014/DE/1-2014-558-DE-F1-1.Pdf
http://www.bvl.bund.de/…/fm_liste_zugelassener_zusatzstoffe…
http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/…/futtermittelkunde/
http://ec.europa.eu/…/…/rep/1/2014/DE/1-2014-558-DE-F1-1.Pdf
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©02/2016 Simone Wurth
http://www.lillysbar.de/Expedition-in-den-Bereich-Futtermit…"