Zum Thema Umwidmung: Momentan gilt das hier, AMG §56:
Soweit es kein Vet-Arzneimittel gibt, darf doch ein Humanarzneimittel verwendet werden?
Dass homöopathische Arzneimittel auch durch ein Registrierungsverfahren müssen, finde ich grundsätzlich schon ok. Sonst verkauft da am Ende irgendwer lustig Belladonna in D1 und der Käufer wundert sich, warum eine Vergiftung dabei rauskommt.
Ein normales Zulassungsverfahren durchlaufen sie ja eh nicht, dafür braucht es ja einen Wirksamkeitsnachweis.
Ja aber schau doch mal genau hin: ... ernsthaft gefährdet.... heisst nichts anderes als entweder das Tier stirbt oder man nimmt ein Humanpräparat.
Dann ist umwidmen ok und erlaubt.
Ich denke nicht das sich das auf die pflanzlichen und homöopathischen Mittel anwenden lässt. ;-) Diese haben ja oft einen anderen Ansatz.
Registrierte Arzneimittel sind es ja heute schon die Kullerchen, Ampullen und Co. und unterliegen damit auch dem AMG.
Und den Kullerchen ist es auch egal ob Hund, Katze, Maus oder Drachen sie nehmen.
Dem Veterinärbereich offensichtlich nicht, denn wenn du einem Schwein/Pferd normale Globuli gibst (wir sind uns sicher einig das wir über "Zuckerkugeln" sprechen) darf dieses Tier nicht um die Ecke gebracht werden zum Verzehr. Gibst du aber Zuckerkugeln die eine Vet-Zulassung haben, dann darf es trotzdem gegessen werden.
Ist bei Pferden wirklich schwierig, weil du dir vor einer Behandlung immer den Equidenpass zeigen lassen musst. Steht Haustier drin, kannste Kügelchen geben, steht Nutztier drin.... Finger davon davon lassen.
Verstehe das wer will. Anscheinend ist Homöopathie ohne Vet-Zulassung so gefährlich, das man das Tier nicht mehr essen darf.
😱
Mit Vet-Zulassung wurde das ja dann "geprüft" und dann ist alles ok.
Und darum geht es ja. Es sollen viel mehr Mittel eine Vet-Zulassung bekommen und im selben Zug auch verschreibungspflichtig werden.
Damit könnten sie natürlich auch den Nutztieren gegeben werden.
a.) werden die Hersteller alternativer Mittel diese Kosten nicht in die Hand nehmen. Damit würden dann viele Produkte für die Tierwelt nicht mehr zur Verfügung stehen.
b.) holst du dir dann SUC äh falsch....SC (Ubichinon gibt's nicht als Vet) vom TA. Der schreibt dir ein Rezept und damit gehst du dann in die Apo.
DAS ist der Plan.