Wichtige Petition für Alternative Heilmethoden

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
Aber diese naturheilkundlichen Mittel brauchen allesamt keine Zulassung und werden auch in Zukunft keine brauchen.
Und da bin ich mir nicht so wirlich sicher.

Das mit der Umwidmung wird aber offenbar immer weiter erschwert und eine TÄ sagte mir jüngst was von neuem Arzneimittelgesetz. Vielleicht ist das damit gemeint?

Ich rauch mal eins mit😉

Ja, einige TÄ schreiben ja schon Begründungen, weil sie TH in der Praxis haben, die mit der Behandlung ihrer Diabetiker-Katzen sonst finanziell echt an die Grenzen kommen.

Eigentlich geht es doch bei diesen "Neuregelungen" immer nur um wirtschaftliche Interessen.

Hat gut getan, das Kraut😉
 
A

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Dass nur umgewidmet werden darf, wenn es keine geeignete Alternative gibt, ist ja heute auch schon so.

Geplante Neuregelung sagt:
Artikel 115

Verwendung von Arzneimitteln bei nicht der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierarten für
Tierarten oder Indikationen, die in den Zulassungsbedingungen nicht abgedeckt sind

1. Abweichend von Artikel 111 und für den Fall, dass es in einem Mitgliedstaat kein
zugelassenes Tierarzneimittel gegen eine Erkrankung eines nicht der
Lebensmittelgewinnung dienenden Tieres gibt, kann der verantwortliche Tierarzt,
insbesondere zur Vermeidung unzumutbarer Leiden, in direkter Eigenverantwortung
ausnahmsweise das betreffende Tier folgendermaßen behandeln:
(a) mit einem Arzneimittel, und zwar
DE 80 DE
i) einem gemäß dieser Verordnung in dem betreffenden Mitgliedstaat für die Verwendung bei
einer anderen Tierart oder für eine andere Erkrankung bei derselben Tierart zugelassenen
Tierarzneimittel;
ii) einem gemäß dieser Verordnung in einem anderen Mitgliedstaat für die Verwendung bei
derselben Tierart oder einer anderen Tierart sowie für dieselbe Erkrankung oder für eine
andere Erkrankung zugelassenen Tierarzneimittel;
iii) einem Humanarzneimittel, das in dem betreffenden Mitgliedstaat gemäß der Richtlinie
2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates30 oder gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 726/2004 zugelassen ist;
(b) wenn kein Arzneimittel gemäß Buchstabe a verfügbar ist, mit einem
Tierarzneimittel, das von einer nach nationalem Recht hierzu befugten Person
fallweise nach tierärztlicher Verschreibung zubereitet wird.

2. Der Tierarzt darf das Arzneimittel persönlich verabreichen oder es von einem Dritten
unter seiner Verantwortung verabreichen lassen.

3. Absatz 1 dieses Artikels gilt auch für die Behandlung von zur Familie der Equiden
zählenden Tieren durch einen Tierarzt, sofern diese gemäß der Verordnung (EG) Nr.
504/2008 als nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt
deklariert wurden.
Ist da momentan noch irgendwas anders?
 
Dass nur umgewidmet werden darf, wenn es keine geeignete Alternative gibt, ist ja heute auch schon so.

Geplante Neuregelung sagt:

Ist da momentan noch irgendwas anders?

So wie ich es verstanden habe, bedeutet die neue Regelung, dass Humanarzneimittel, zu denen auch homöopathische Präparate zählen, nicht mehr eingesetzt werden dürfen, wenn sie nicht separat das teurere Zulassungsverfahren für Tierarzneien durchlaufen haben.
 
Mich hätte da eher gewundert, wenn aus diesem Saftladen in Brüssel tatsächlich mal nen gescheiter Entwurf gekommen wäre. Aber bei dem Mist was die fabrizieren auf unsere Kosten, kann man gar nicht anders als mit allen Rohren dagegenschießen. :grummel:
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass nur umgewidmet werden darf, wenn es keine geeignete Alternative gibt, ist ja heute auch schon so.

Umgewidmet werden darf auch, wenn die Alternative nicht vertragen wird - Stichwort Therapienotstand.

Aber das Umwidmen soll jetzt noch weiter erschwert werden, wie ich von einer TÄ erfahren habe. Das war leider nur eine Bemerkung ganz am Rande und zur Zeit kann ich die TÄ nicht erreichen.

Damit ist auch die Freiheit der TÄ stark eingeschränkt, weil sie nicht die Medis verordnen dürfen, mit denen sie die besten Erfahrungen gemacht haben, sondern die veterinärmedizinischen Medis verordnen müssen.

Erlebe ich so oft. SDÜ-Katze bekommt Felimazole, kotzt sich die Seele aus dem Leib. Wechseln auf das humanmedizinische Medikament? Fehlanzeige. Katze bekommt erst einmal Vidalta und kotzt sich die Seele aus dem Leib. Magensäureblocker werden eingesetzt, weitere Medis in die Katze geschossen, weil man kann ja nicht so einfach.....

Nichts gegen Felimazole, das vertragen viele Katzen auch sehr gut...Wenn aber nicht, finde ich es zum Kotzen, wenn diese Katzen weiterhin wie Versuchskaninchen behandelt werden, anstatt das Medi zu geben, womit die besten Erfahrungen bezüglich der Verträglichkeit vorliegen.

Diabetes-Katzen und Caninsulin ist ja eine ganz ähnliche Geschichte.

Die Verschärfungen hier bereiten mir weitaus mehr Sorgen als die Frage, ob ich nächstes Jahr noch Globuli in der Apotheke kaufen kann. Das werde ich nämlich im nächsten Jahr mit Sicherheit auch noch können.

Herrschaftszeiten, wenn die sich in Brüssel Köpfe über zu viel und vor allem über missbräuchlichen AB-Einsatz bei Nutztieren machen, dann sollten sie doch mal den AB-Einsatz bei Haustieren etwas näher unter die Lupe nehmen. Das würde sich durchaus lohnen.

@Annemone: Das mit den homöopathischen Mitteln ergibt relativ wenig Sinn. Die sind doch auch weiterhin frei verkäuflich. Weil es für die kein Zulassungsverfahren braucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ja.... offensichtlich sollen für Tiere nur noch Präparate mit Vet-Zulassung zugelassen sein, die dann der TA verschreiben soll.
Für nierenkranke Katzen hieße das dann SUC-Therapie ohne Ubichinon.

So irre ist nicht mal die EU, dass sie etwas verschreibungspflichtig macht, was ich mir gleichzeitig ohne Mühe und Rezept jederzeit in der nächsten Apotheke beschaffen kann😀

Und verschreibungspflichtig werden homöopathische Arzneimittel wohl in den nächsten 50 Jahren nicht werden. Wie denn auch, ohne schulmedizinische Wirksamkeitsstudien?

Die EU könnte natürlich auch eine Verschreibungspflicht für den Placebo-Effekt einführen...
 
Zuletzt bearbeitet:
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So wie ich es verstanden habe, bedeutet die neue Regelung, dass Humanarzneimittel, zu denen auch homöopathische Präparate zählen, nicht mehr eingesetzt werden dürfen, wenn sie nicht separat das teurere Zulassungsverfahren für Tierarzneien durchlaufen haben.

Jepp. Ohne Zulassung keine Verabreichung.

Wobei ich mich dann wieder frage, warum braucht ein hom.Mittel eine Zulassung wenn man doch eh davon überzeugt ist das es nichts kann. ;-)

Hat mal wer bei Swanie geschaut? Sie postete im FB noch eingereichte Erweiterungen. (kann hier leider nicht in FB um es rüber zu kopieren)
 
So irre ist nicht mal die EU, dass sie etwas verschreibungspflichtig macht, was ich mir gleichzeitig ohne Mühe und Rezept jederzeit in der nächsten Apotheke beschaffen kann😀

Und verschreibungspflichtig werden homöopathische Arzneimittel wohl in den nächsten 50 Jahren nicht werden. Wie denn auch, ohne schulmedizinische Wirksamkeitsstudien?

Die EU könnte natürlich auch eine Verschreibungspflicht für den Placebo-Effekt einführen...

Offensichtlich ist es doch so irre. Es gibt ja auch Vet-zugelassene hom. Mittel, die dann eben auch sog. Nutztieren gegeben werden dürfen. Warum hier eine extra Zulassung/extra Kosten?
Diese Zulassungen sollen ja massiv erweitert werden.

Warum darf man "Nutztieren" keine Globuli geben (weder TA noch THP)? Ist doch genauso irre. Globuli mit Vet-Zulassung darfst du geben.

Und ja.. .du kannst es dir beschaffen. Das wird auch weiterhin kein Problem sein, nur die Beratung/Empfehlung/Zusammenstellen einer Therapie für das Tier wird wegfallen oder nur mit Vet-zugelassenen Produkten vom TA gemacht (vorausgesetzt er weiss überhaupt damit umzugehen).
 
Mich hätte da eher gewundert, wenn aus diesem Saftladen in Brüssel tatsächlich mal nen gescheiter Entwurf gekommen wäre. Aber bei dem Mist was die fabrizieren auf unsere Kosten, kann man gar nicht anders als mit allen Rohren dagegenschießen. :grummel:

Die Idee die Verabreichung von AB zu reduzieren, gut. In der Nutztierhaltung ist es ja gang und gebe, obwohl schon seit Jahren entsprechende Vorschriften bestehen, die AB-Gaben darauf zu beschränken wenn ein Tier krank ist.
Hält sich aber wohl keiner dran.... Wie denn auch? Finde mal ein krankes Huhn in so einem riesen Stall. Da ist es einfacher wenn alle was kriegen.
 
Und da Homöopathie als Arzneimittel gilt und dem Arzneimittelgesetz unterliegt:



Um dies zu erreichen, will die EU u.a. ein zentrales Zulassungsverfahren für Tierarzneimittel schaffen. Es soll eine Datenbank zur Erfassung von Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (Pharmakovigilanz) errichtet werden. Zudem sollen Tiere künftig nur noch solche Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen sind – bisher gibt es jedenfalls auf dem deutschen Markt keine getrennten Zulassungsverfahren für Human- und Tierarzneimittel.



Insbesondere letztere Änderung würde den Einsatz von komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln (Homöopathika, Pflanzenpräparate, u. a.) faktisch unmöglich machen. Bisher werden nämlich insbesondere für nicht-lebensmittelliefernde Tiere in der Alternativmedizin überwiegend Humanarzneimittel eingesetzt. Für klassische Tierhomöopathen, die überwiegend mit Hochpotenzen arbeiten, wäre diese Regelung existenzbedrohend: da es kaum Hochpotenzen gibt, die für Tiere zugelassen sind, wenden klassische Tierhomöopathen und Tierhalter im Wesentlichen Humanarzneimittel an. Absurd erscheint die Forderung, homöopathische Arzneimittel für Tiere gesondert, also neben einer Registrierung als Humanarzneimittel, zuzulassen auch vor dem Hintergrund, dass gerade diese Arzneimittelgruppe für die Behandlung von Nutztieren besonders gefördert werden soll, da sie anerkanntermaßen keine Rückstände im Tier hinterlässt.
 
Offensichtlich ist es doch so irre. Es gibt ja auch Vet-zugelassene hom. Mittel, die dann eben auch sog. Nutztieren gegeben werden dürfen. Warum hier eine extra Zulassung/extra Kosten?
Diese Zulassungen sollen ja massiv erweitert werden.

Warum darf man "Nutztieren" keine Globuli geben (weder TA noch THP)? Ist doch genauso irre. Globuli mit Vet-Zulassung darfst du geben.

Und ja.. .du kannst es dir beschaffen. Das wird auch weiterhin kein Problem sein, nur die Beratung/Empfehlung/Zusammenstellen einer Therapie für das Tier wird wegfallen oder nur mit Vet-zugelassenen Produkten vom TA gemacht (vorausgesetzt er weiss überhaupt damit umzugehen).

Welcher Apotheker fragt nach, wem du das geben willst, wenn du Kügelchen kaufst?
Hier gibt es keine THP und das Land ist trotzdem noch nicht untergegangen....
 
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Zum Thema Umwidmung: Momentan gilt das hier, AMG §56:

(2) Soweit die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ansonsten ernstlich gefährdet wäre und eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier nicht zu befürchten ist, darf der Tierarzt bei Einzeltieren oder Tieren eines bestimmten Bestandes abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 3, auch in Verbindung mit Absatz 1 Satz 3, nachfolgend bezeichnete zugelassene oder von der Zulassung freigestellte Arzneimittel verschreiben, anwenden oder abgeben:
1.
soweit für die Behandlung ein zugelassenes Arzneimittel für die betreffende Tierart und das betreffende Anwendungsgebiet nicht zur Verfügung steht, ein Arzneimittel mit der Zulassung für die betreffende Tierart und ein anderes Anwendungsgebiet;
2.
soweit ein nach Nummer 1 geeignetes Arzneimittel für die betreffende Tierart nicht zur Verfügung steht, ein für eine andere Tierart zugelassenes Arzneimittel;
3.
soweit ein nach Nummer 2 geeignetes Arzneimittel nicht zur Verfügung steht, ein zur Anwendung beim Menschen zugelassenes Arzneimittel oder, auch abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Satz 3, ein Arzneimittel, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Anwendung bei Tieren zugelassen ist; im Falle von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, jedoch nur solche Arzneimittel aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die zur Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, zugelassen sind;
4.
soweit ein nach Nummer 3 geeignetes Arzneimittel nicht zur Verfügung steht, ein in einer Apotheke oder durch den Tierarzt nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d hergestelltes Arzneimittel.
Ich bin ja nun kein Jurist, aber da steht ja auch drin, dass nur umgewidmet werden darf, wenn für die Behandlung ein zugelassenes Arzneimittel für die betreffende Tierart und das betreffende Anwendungsgebiet nicht zur Verfügung steht? Das steht doch auch so in der EU-Vorlage?
Jepp. Ohne Zulassung keine Verabreichung.
Soweit es kein Vet-Arzneimittel gibt, darf doch ein Humanarzneimittel verwendet werden?

Ich steig da gerade noch nicht so richtig durch...

Dass homöopathische Arzneimittel auch durch ein Registrierungsverfahren müssen, finde ich grundsätzlich schon ok. Sonst verkauft da am Ende irgendwer lustig Belladonna in D1 und der Käufer wundert sich, warum eine Vergiftung dabei rauskommt.
Ein normales Zulassungsverfahren durchlaufen sie ja eh nicht, dafür braucht es ja einen Wirksamkeitsnachweis.
 
Welcher Apotheker fragt nach, wem du das geben willst, wenn du Kügelchen kaufst?
Hier gibt es keine THP und das Land ist trotzdem noch nicht untergegangen....

Weil zur Auswahl eines homöopathischen Mittels einiges an Erfahrung und Fachwissen gehört.
Unsere Katze haben wir Dank gut ausgesuchter Mittel, die unter ständiger Kontrolle immer mal gewechselt haben (in der Potenz und Häufigkeit der Gabe und auch zu ganz anderen Mitteln) von 5mg Kortison am Tag weggebracht.

Auch Allergieschübe beim Kater sind mit einem Globulus auszubremsen. Alternative wäre auch hier das Kortison. Er kratzte sich auf bis zum Fleisch wegen einer heftigen allergischen Reaktion auf Grasmilben. Sämtliche Spot-Ons (die bei Grasmilben eh nicht wirken) lassen ihm die Haare ausfallen, speicheln und meist kotzen.
Also kann ich ihn den ganzen Sommer mit Kortison versorgen, die Katze durchgehend mit 5mg/Tag, steigende Tendenz + langfristige Nebenwirkungen.
 
Weil zur Auswahl eines homöopathischen Mittels einiges an Erfahrung und Fachwissen gehört.

Ich mag jetzt nicht über Wirksamkeit/ Unwirksamkeit von HP diskutieren - erfahrungsgemäß führt das zu genau gar nichts *g* - meine Frage war ganz eine andere! Wenn dir ein THP oder sonst ein Kundiger sagt: geben Sie dem Kater 10 Kügelchen xy und du holst dir die aus der Apotheke, ist es doch dem Apotheker völlig egal, ob du oder ein Haustier das Zeug nimmt, oder fragt der nach?
 
Umgewidmet werden darf auch, wenn die Alternative nicht vertragen wird - Stichwort Therapienotstand.

Aber das Umwidmen soll jetzt noch weiter erschwert werden, wie ich von einer TÄ erfahren habe. Das war leider nur eine Bemerkung ganz am Rande und zur Zeit kann ich die TÄ nicht erreichen.

Damit ist auch die Freiheit der TÄ stark eingeschränkt, weil sie nicht die Medis verordnen dürfen, mit denen sie die besten Erfahrungen gemacht haben, sondern die veterinärmedizinischen Medis verordnen müssen.

Erlebe ich so oft. SDÜ-Katze bekommt Felimazole, kotzt sich die Seele aus dem Leib. Wechseln auf das humanmedizinische Medikament? Fehlanzeige. Katze bekommt erst einmal Vidalta und kotzt sich die Seele aus dem Leib. Magensäureblocker werden eingesetzt, weitere Medis in die Katze geschossen, weil man kann ja nicht so einfach.....

Nichts gegen Felimazole, das vertragen viele Katzen auch sehr gut...Wenn aber nicht, finde ich es zum Kotzen, wenn diese Katzen weiterhin wie Versuchskaninchen behandelt werden, anstatt das Medi zu geben, womit die besten Erfahrungen bezüglich der Verträglichkeit vorliegen.

Diabetes-Katzen und Caninsulin ist ja eine ganz ähnliche Geschichte.

Die Verschärfungen hier bereiten mir weitaus mehr Sorgen als die Frage, ob ich nächstes Jahr noch Globuli in der Apotheke kaufen kann. Das werde ich nämlich im nächsten Jahr mit Sicherheit auch noch können.

Herrschaftszeiten, wenn die sich in Brüssel Köpfe über zu viel und vor allem über missbräuchlichen AB-Einsatz bei Nutztieren machen, dann sollten sie doch mal den AB-Einsatz bei Haustieren etwas näher unter die Lupe nehmen. Das würde sich durchaus lohnen.

@Annemone: Das mit den homöopathischen Mitteln ergibt relativ wenig Sinn. Die sind doch auch weiterhin frei verkäuflich. Weil es für die kein Zulassungsverfahren braucht.


entschuldige ich verstehe das Problem nicht ganz. Tierarzt sagt nimm Medi x ( Zugelassenes Medikament im Humanbereich), ich gehe zum HA erkläre ihm das und bitte um ein Privatrezept ..bumm habe ich mein Medikament für die Katz... zahlen muss ich beim TA und beim Apotheker..
 
Welcher Apotheker fragt nach, wem du das geben willst, wenn du Kügelchen kaufst?
Hier gibt es keine THP und das Land ist trotzdem noch nicht untergegangen....

Nein natürlich geht das Land nicht unter, die Tierhalter wenden sich nur an Therapeuten im Ausland. ;-)
 
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Zum Thema Umwidmung: Momentan gilt das hier, AMG §56:
Soweit es kein Vet-Arzneimittel gibt, darf doch ein Humanarzneimittel verwendet werden?

Dass homöopathische Arzneimittel auch durch ein Registrierungsverfahren müssen, finde ich grundsätzlich schon ok. Sonst verkauft da am Ende irgendwer lustig Belladonna in D1 und der Käufer wundert sich, warum eine Vergiftung dabei rauskommt.
Ein normales Zulassungsverfahren durchlaufen sie ja eh nicht, dafür braucht es ja einen Wirksamkeitsnachweis.

Ja aber schau doch mal genau hin: ... ernsthaft gefährdet.... heisst nichts anderes als entweder das Tier stirbt oder man nimmt ein Humanpräparat.
Dann ist umwidmen ok und erlaubt.

Ich denke nicht das sich das auf die pflanzlichen und homöopathischen Mittel anwenden lässt. ;-) Diese haben ja oft einen anderen Ansatz.

Registrierte Arzneimittel sind es ja heute schon die Kullerchen, Ampullen und Co. und unterliegen damit auch dem AMG.
Und den Kullerchen ist es auch egal ob Hund, Katze, Maus oder Drachen sie nehmen.
Dem Veterinärbereich offensichtlich nicht, denn wenn du einem Schwein/Pferd normale Globuli gibst (wir sind uns sicher einig das wir über "Zuckerkugeln" sprechen) darf dieses Tier nicht um die Ecke gebracht werden zum Verzehr. Gibst du aber Zuckerkugeln die eine Vet-Zulassung haben, dann darf es trotzdem gegessen werden.

Ist bei Pferden wirklich schwierig, weil du dir vor einer Behandlung immer den Equidenpass zeigen lassen musst. Steht Haustier drin, kannste Kügelchen geben, steht Nutztier drin.... Finger davon davon lassen.

Verstehe das wer will. Anscheinend ist Homöopathie ohne Vet-Zulassung so gefährlich, das man das Tier nicht mehr essen darf. 😱
Mit Vet-Zulassung wurde das ja dann "geprüft" und dann ist alles ok.

Und darum geht es ja. Es sollen viel mehr Mittel eine Vet-Zulassung bekommen und im selben Zug auch verschreibungspflichtig werden.
Damit könnten sie natürlich auch den Nutztieren gegeben werden.

a.) werden die Hersteller alternativer Mittel diese Kosten nicht in die Hand nehmen. Damit würden dann viele Produkte für die Tierwelt nicht mehr zur Verfügung stehen.
b.) holst du dir dann SUC äh falsch....SC (Ubichinon gibt's nicht als Vet) vom TA. Der schreibt dir ein Rezept und damit gehst du dann in die Apo.
DAS ist der Plan.
 
entschuldige ich verstehe das Problem nicht ganz. Tierarzt sagt nimm Medi x ( Zugelassenes Medikament im Humanbereich), ich gehe zum HA erkläre ihm das und bitte um ein Privatrezept ..bumm habe ich mein Medikament für die Katz... zahlen muss ich beim TA und beim Apotheker..

Und du meinst das ist der richtige Weg? Natürlich kann man sich so helfen, aber das kann doch nicht die Lösung sein.
 
Ja aber schau doch mal genau hin: ... ernsthaft gefährdet.... heisst nichts anderes als entweder das Tier stirbt oder man nimmt ein Humanpräparat.
Dann ist umwidmen ok und erlaubt.
Aber das mit dem "ernstlich gefährdet" steht doch in dem Gesetzestext, der jetzt gilt 😉 Deutsches AMG.
Wo ist denn dann die gravierende Verschlechterung bei der geplanten EU-Verordnung?

Nutztiere habe ich sowohl im AMG als auch in der EU-Verordnung übersprungen. Muss ich später noch mal nachlesen.
Aber so wie du schreibst ist es ja jetzt schon nicht mehr möglich, Globuli an Nutztiere zu geben, wenn es keine Vet-Zulassung gibt? Da ändert das EU-Gesetz dann doch auch nichts zum Schlechteren? Wie gesagt, da steht ja drin, dass Humanpräparate verwendet werden dürfen, wenn es keine entsprechende Vet-Variante gibt.
 
Ich mag jetzt nicht über Wirksamkeit/ Unwirksamkeit von HP diskutieren - erfahrungsgemäß führt das zu genau gar nichts *g* - meine Frage war ganz eine andere! Wenn dir ein THP oder sonst ein Kundiger sagt: geben Sie dem Kater 10 Kügelchen xy und du holst dir die aus der Apotheke, ist es doch dem Apotheker völlig egal, ob du oder ein Haustier das Zeug nimmt, oder fragt der nach?

Warum sollte ein THP noch irgendwas sagen, wenn er seine Praxis eh zumachen kann? Außer Hand auflegen bleibt doch fast nichts mehr, wenn Nahrungsergänzung, Phytotherapeutika, Homöopathie verschreibungspflichtig werden bzw. das Gesetz so verändert wird das du beim Tier nur VET-zugelassene und damit verschreibungspflichtige Mittel verabreichen darfst.
Der THP ist dann raus und der TA (jedenfalls sehr viele) wird's nicht aufschreiben weil er sich damit nicht auskennt.

Wenn sogar Tierphysiotherapeuten so eingeschränkt werden sollen, daß alles was sie zur Gangbarmachung von Gelenken einsetzen nicht mehr geben dürfen, dann werden auch die von der Bildfläche verschwinden.
 

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