Wie verhält sich das neue Haustiergesetz bzgl. des Katzenverbotes?

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Honey8606

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1. April 2014
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Hallo ihr Lieben,

als wir in die Wohnung eingezogen sind mussten wir mit der Vermieterin praktisch kämpfen, damit wir unsere Katze mitnehmen könnten. Dann haben wir eine Zusatzvereinbarung unterschrieben in der steht, dass nur eine Katze erlaubt sei und keine weiteren Haustiere. Da ich mittlerweile auch arbeiten gehe und unser Sohn im Kindi ist, ist die Katze alleine und wir wollen uns eine zweite Katze anschaffen.

Da ich bei einer Hausverwaltung tätig bin und die Verwalterin mir gesagt hat, wir hätten überhaupt nichts unterschreiben sollen und dass man Katzenhaltung nicht verbieten kann. Sie hat außerdem gesagt, dass wir niemandem Bescheid geben sollen sondern einfach die zweite Katze anschaffen.

Ich bin jetzt verunsichert. Wisst ihr wie ich mich aufgrund des neuen Haustiergesetzes verhalten soll? Ich habe im Netz recherchiert und überall stand dran, dass Katzenhaltung nicht verboten werden kann mittlerweile, aber da bereitet mir jetzt diese Zusatzvereinbarung Kopfschmerzen. Sollen wir unsere Vermieterin darüber informieren oder einfach eine weitere Katze anschaffen. Züchten würden wir sowieso nicht, weil unsere Katze kastriert ist und die zweite würden wir auch kastrieren.

LG Honey
 
A

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Nicht alles, was man unterschreibt, ist auch rechtsgültig. Das gilt besonders auch für Mietangelegenheiten. Soviel vorweg.

Ich würde ganz einfach eine zweite Katze anschaffen, wenn es such dabei um reine Wohnungskatzen handelt. Wenn man das nicht an die große Glocke hängt, merkt es ja keiner, besonders nicht die Vermieterin.
 
Also so wie ich das verstanden habe, ist der Urteilsspruch kein Freifahrtschein für die Haltung von Katzen. Es ging nur darum, dass es eben nicht mehr pauschal verboten werden darf. Es bleibt eine Einzelfallentscheidung.

Ob nun allerdings eine zweite Katze ohne triftigen Grund verboten werden darf, weiß ich nicht. Da kann dir aber sicher wer anders noch was dazu sagen.
 
Nicht alles, was man unterschreibt, ist auch rechtsgültig. Das gilt besonders auch für Mietangelegenheiten. Soviel vorweg.

Ich würde ganz einfach eine zweite Katze anschaffen, wenn es such dabei um reine Wohnungskatzen handelt. Wenn man das nicht an die große Glocke hängt, merkt es ja keiner, besonders nicht die Vermieterin.

Ja das wären dann reine Wohnungskatzen, da wir im 3. OG wohnen und direkt an einer 30er Zone. Aber mir ist das sowieso zu riskant sie raus zulassen.
Deswegen überlege ich meine Vermieterin anzuschreiben und mal zu fragen ob das in Ordnung geht, falls sie nein sagt, dann ists auch okay. Ich hab auch bei Mietrecht.org. nachgefragt was ich machen soll.
 
Hallo,
Katzen- bzw. Haustierhaltung allgemein darf ohne triftigen Grund nicht verboten werden. Ein triftiger Grund liegt aber schon dann vor, wenn irgendjemand im Wohnhaus (Mieter/Vermieter) "behauptet", eine Tierhaarallergie zu haben. In solchen Fällen müßte u.U. das Tier abgeschafft werden.
Ein weiteres Tier würde ich ohne Erlaubnis der Vermieterin an eurer Stelle nicht anschaffen (Kündigungsgrund). Ich könnte mir vorstellen, daß eure Vermieterin (wohnt sie gar mit im Haus?) evtl. ein besonderes Auge auf euch wirft, da ihr ja schon so um die 1 Katze kämpfen mußtet. So könnte sie ja mal auf den Gedanken kommen, euch (mit Ankündigung im Vorfeld) zu besuchen. Mir wäre das dann zuviel Streß, eine Katze vorübergehend verstecken zu müssen.
Sprich/schreib mit deiner Vermieterin, wie du es wohl auch vor hast, und akzeptiere ihr Urteil.
Ich drücke dir die Daumen, daß es klappt mit der 2. Mietze.
 
Hallo,
Katzen- bzw. Haustierhaltung allgemein darf ohne triftigen Grund nicht verboten werden. Ein triftiger Grund liegt aber schon dann vor, wenn irgendjemand im Wohnhaus (Mieter/Vermieter) "behauptet", eine Tierhaarallergie zu haben. In solchen Fällen müßte u.U. das Tier abgeschafft werden.

Na, beweisen muss man das aber dann schon. Der andere Mieter will schließlich etwas und behauptet etwas. Das muss ihm dann schon ein Arzt bescheinigen 😉
 
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Hallo,
Katzen- bzw. Haustierhaltung allgemein darf ohne triftigen Grund nicht verboten werden. Ein triftiger Grund liegt aber schon dann vor, wenn irgendjemand im Wohnhaus (Mieter/Vermieter) "behauptet", eine Tierhaarallergie zu haben. In solchen Fällen müßte u.U. das Tier abgeschafft werden.
Ein weiteres Tier würde ich ohne Erlaubnis der Vermieterin an eurer Stelle nicht anschaffen (Kündigungsgrund). Ich könnte mir vorstellen, daß eure Vermieterin (wohnt sie gar mit im Haus?) evtl. ein besonderes Auge auf euch wirft, da ihr ja schon so um die 1 Katze kämpfen mußtet. So könnte sie ja mal auf den Gedanken kommen, euch (mit Ankündigung im Vorfeld) zu besuchen. Mir wäre das dann zuviel Streß, eine Katze vorübergehend verstecken zu müssen.
Sprich/schreib mit deiner Vermieterin, wie du es wohl auch vor hast, und akzeptiere ihr Urteil.
Ich drücke dir die Daumen, daß es klappt mit der 2. Mietze.

Nee Sie wohnt nicht mit im Haus, aber das war auch total doof am Anfang, da wir das als wir uns bei der Wohnungsbesichtigung mit der Maklerin unterhalten haben, habe ich gefragt ob wir die Katze eintragen sollten und sie meinte nur, das könnt ihr dann beim Unterschreiben des Mietvertrags abklären. Und dann war die Vermieterin auch nicht da und ich habe sie nochmal darauf angesprochen. Sie meinte dann, unterschreibt erstmal und dann könnt ihr sie immernoch fragen. Also gesagt getan. Und deswegen kam da so ein Radau auf. Die Vermieterin meinte, das wir ihr Vertrauen in uns gebrochen hätten weil wir das so hintenrum gemacht haben.

Außerdem wie gesagt weiß, wenns hochkommt nur die Nachbarin unter uns, dass wir eine Katze haben, weil wir uns mal unterhalten haben und bisher hat sich keiner der anderen Mieter bei uns beschwert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na, beweisen muss man das aber dann schon. Der andere Mieter will schließlich etwas und behauptet etwas. Das muss ihm dann schon ein Arzt bescheinigen 😉

Wobei ich das schon als eher grenzwertigen Grund sehen würde gegen den man wohl auch vor Gericht sehr gute Gründe hätte.

Selbst wenn ein anderer Mieter eine Katzenhaarallergie haben sollte, hält sich die Katze ja nicht in deren Wohnung oder im Flur etc was sich in gemeinschaftlicher Nutzung befindet auf.

Bei einem Freigänger kann das anders aussehen, jedoch laufen ja auch "fremde" Katzen durch den Garten, wodurch man auch dort eher nicht triftig gegen die Katze argumentieren kann.
 
Katzen- bzw. Haustierhaltung allgemein darf ohne triftigen Grund nicht verboten werden.

Ein weiteres Tier würde ich ohne Erlaubnis der Vermieterin an eurer Stelle nicht anschaffen (Kündigungsgrund).

Also Haustierhaltung allgemein darf gar nicht verboten werden, auch nicht mit triftigem Grund. Eine solche Klausel im Mietvertrag wäre nichtig. Denn Kleintiere sind immer zulässig, wobei eine Katze nicht dazu zählt. Da gibt es eher Probleme mit dem danach unterschriebenen Schriftstück.

Allerdings ist das auch kein Kündigungsgrund. Es müsste die Tierhaltung abgemahnt werden und notfalls die Abschaffung gerichtlich durchgesetzt werden. Aber das Mietverhältnis als solches ist dadurch unberührt.

Natürlich würde das Klima unter den Beteiligten sicherlich entsprechend abkühlen.
 
Meine Katze hält sich ja immer in der Wohnung und auf dem Balkon auf und sie belästigt somit keinen der Hausbewohner. Und falls da eine zweite dazukommen würde/sollte, würde sich diese ebenfalls nur in der Wohnung und auf dem Balkon aufhalten.
 
Also Haustierhaltung allgemein darf gar nicht verboten werden, auch nicht mit triftigem Grund. Eine solche Klausel im Mietvertrag wäre nichtig. Denn Kleintiere sind immer zulässig, wobei eine Katze nicht dazu zählt. Da gibt es eher Probleme mit dem danach unterschriebenen Schriftstück.

Allerdings ist das auch kein Kündigungsgrund. Es müsste die Tierhaltung abgemahnt werden und notfalls die Abschaffung gerichtlich durchgesetzt werden. Aber das Mietverhältnis als solches ist dadurch unberührt.

Natürlich würde das Klima unter den Beteiligten sicherlich entsprechend abkühlen.

Die einschlägige BGH-Rechsprechung befasst sich (jedenfalls soweit es mir bekannt ist) - wie so häufig - in erster Linie mit den formularmäßigen Klauseln im Mietvertrag, also den AGBen. Demnach, das ist soweit korrekt!, darf Tierhaltung nicht pauschal in Bausch und Bogen verboten werden. Schon länger existiert die Rechtsprechung, dass der Vermieter - wenn - einheitlich vorgehen muss mit der Genehmigung oder dem Verbot von Haustieren (also nicht: Mieter Parterre links darf Hund halten, Mieter 1. OG rechts aber nicht).

Soweit ich das entziffern kann, geht es im vorliegenden Fall allerdings um eine individuell ausgehandelte Klausel dahin, dass eine einzelne Katze in der Haltung gestattet ist. Individualvereinbarungen unterliegen allerdings nicht dem AGB-Schutz des Verbrauchers/Mieters, sondern dort gelten in erster Linie die bekannten Grenzen des Vertragsrechts wie etwa Sittenwidrigkeit usw.

Ich halte es für die TE für dringend geboten, sich (soweit sie dort Mitglied ist oder werden will) beim Mieterverein oder alternativ bei einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, bevor ein zweites Katz angeschafft wird. (Ganz abgesehen davon, dass ja auch im Tierschutz gern von der Praxis Gebrauch gemacht wird, sich eine schriftliche Genehmigung des Vermieters zur Haltung der zu vermittelnden Katze vorlegen zu lassen.)
In diesem Fall kommt letztlich wieder das regional zersplitterte Mietrecht zum Tragen. Je nach dem, wie die örtlichen Landrichter drauf sind, könnten die Mieter im extremen Fall bei einer Verletzung der individuell ausgehandelten Katzenhaltungsklausel im Rechtsstreit um die Abschaffung der zweiten Katze (da vertragswidrig und zu unterlassen) unterliegen, und was nützt das dann dem Tierchen?

Bei dem oben stehenden Zitat ist korrekt, dass eine AGB-Klausel (= in einem Standardmietvertrag schon vorgedruckte Vertragspassage), die generell und in jedem Fall die Tierhaltung pauschal verbietet, rechtswidrig ist. Zulässig und rechtlich nicht zu beanstanden sind allerdings AGB-Klauseln, in denen die Tierhaltung der vorherigen (und jeweils individuellen) Genehmigung des Vermieters bedarf. Hat beispielsweise die Hälfte der Mieterschaft bereits Hunde, könnte es rechtlich angemessen sein, dass der Vermieter die Haltung geruchsintensiver Frettchen (ich unterstelle mal für das Beispiel, dass Frettchen einen starken Eigengeruch hätten) durch den neuen Mieter untersagen würde, damit dies nicht unter den verschiedenen Tieren gegenseitig Stress macht (ebenfalls für das Beispiel unterstellt, dass das auf den Geruch folgende Gebell der Hunde für die Frettchen Stress wäre).

Dass Kleintierhaltung generell zulässig sei, gibt für die Katzenhaltung nichts her.

Sollte massiv gegen die individuell ausgehandelte Klausel der Haltung von nur einer Katze verstoßen werden, z. B. durch die Haltung von insgesamt vier oder fünf Katzen statt nur einer, könnte einer vergeblichen Abmahnung auch die verhaltensbedingte Kündigung der Mieter folgen.

LG
 
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Meine Katze hält sich ja immer in der Wohnung und auf dem Balkon auf und sie belästigt somit keinen der Hausbewohner. Und falls da eine zweite dazukommen würde/sollte, würde sich diese ebenfalls nur in der Wohnung und auf dem Balkon aufhalten.

Bei der Frage der Tierhaltung geht es weniger darum, dass das betreffende Tier die Nachbarn belästigen würde (bei Geräuschbelästigung wie regelmäßigem Bellen z. B. allerdings schon), sondern insbesondere auch um die Frage der übermäßigen Abnutzung der Wohnung.
Katzen können durchaus großen Schaden an der Wohnung und der Bausubstanz anrichten (wie andere Tiere auch). Das fängt an mit dem Abkratzen der Tapete und dem Kratzen an Türrahmen und Türen aus Holz bzw. anderen Holzeinbauten in der Wohnung wie z. B. einer Wandvertäfelung. Es endet mit uringetränktem Parkett im Falle von Tier- oder anderen Messies und Ungeziefer etc. in der Wohnung.

Das sind alles extreme Beispiele, aber vllt. erinnerst du dich noch an den Fall von der Moderatorin Sonja Zietlow vor einigen Jahren? Die hatte ein Haus, das ihr gehörte und das von einem großen Grundstück umgeben war, an eine Tierschützerin vermietet, die dort eine Art Gnadenhof für Hunde betreiben wollte. Die "Tierschützerin" überließ die Hunde dann letztlich sich selbst; etliche starben, und der Rest musste unter unsäglichen Umständen dahin vegetieren, bis endlich das Vet-Amt eingriff und die Tiere rettete. Die Bausubstanz des Wohnhauses, in dem x Hunde eingesperrt waren, war allerdings bis auf den Rohbau dahin und musste komplett neu hergestellt werden!
Das als Beispiel für Schäden, die bei unsachgemäßer Tierhaltung an einem Gebäude angerichtet werden können (und Kosten auslöst, die der Mieter im Zweifel auch dem Vermieter nicht erstatten wird/kann, mangels eigenen hinreichenden Vermögens).

Natürlich würdet ihr selbst eure Tiere nie so verkommen lassen wie in dem Beispiel! Aber eure Vermieterin weiß das per se nicht, außer sie hat eine gut funktionierende Glaskugel, mit der sie in die Zukunft gucken kann....😉
Ich kann daher nur dafür plädieren, Rechtsrat einzuholen und dann ggf. mit der Vermieterin neu über die Haltungsklausel zu verhandeln (gerade auch mit dem Argument, dass Katzen nicht allein gehalten werden sollten; vllt. hat die Vermieterin ja durchaus ein Tierschutzherz....?)

LG

edit: Vielen Dank, Labahn, für den Hinweis auf den korrekten Familiennamen der Moderatorin! 🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich das entziffern kann, geht es im vorliegenden Fall allerdings um eine individuell ausgehandelte Klausel dahin, dass eine einzelne Katze in der Haltung gestattet ist. Individualvereinbarungen unterliegen allerdings nicht dem AGB-Schutz des Verbrauchers/Mieters, sondern dort gelten in erster Linie die bekannten Grenzen des Vertragsrechts wie etwa Sittenwidrigkeit usw.

Ich halte es für die TE für dringend geboten, sich (soweit sie dort Mitglied ist oder werden will) beim Mieterverein oder alternativ bei einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, bevor ein zweites Katz angeschafft wird. (Ganz abgesehen davon, dass ja auch im Tierschutz gern von der Praxis Gebrauch gemacht wird, sich eine schriftliche Genehmigung des Vermieters zur Haltung der zu vermittelnden Katze vorlegen zu lassen.)
In diesem Fall kommt letztlich wieder das regional zersplitterte Mietrecht zum Tragen. Je nach dem, wie die örtlichen Landrichter drauf sind, könnten die Mieter im extremen Fall bei einer Verletzung der individuell ausgehandelten Katzenhaltungsklausel im Rechtsstreit um die Abschaffung der zweiten Katze (da vertragswidrig und zu unterlassen) unterliegen, und was nützt das dann dem Tierchen?

Sollte nicht dieser Gang erst die Eskalationsstufe sein?
Ich würde zuerst mit dem Vermieter sprechen... Geänderte Situation argumentativ darlegen (Tier alleine da nun alle Familienmitglieder ausser Haus sind) und daraus den Schluss ziehen, dass es im Sinne des Tiereswohles (allgemein anerkannt das Katzen in dieser Situation zu zweit gehalten werden sollen) und zum Wohle der Wohneinheit (Katzen die sich Langweilen "randalieren" schonmal) das man eine zweite Katze anschafft. Das ganze dann noch damit garnieren, dass im ganzen Haus noch keine Beschwerden aufkamen und er gerne auch die sachgerechte und wohnungsschonende Haltung anschauen kann...

Wenn hier dann ganz klar raus kommt, dass dies für den Vermieter nicht akzeptabel ist, kann man immer noch über das weitere Vorgehen nachdenken... Aber aktuell ist das ein wenig mit Kanonen auf Spatzen schießen.
 
@ Blub:
In dieser Richtung hatte ich mich bereits im Beitrag an die TE positioniert. S. o.

LG
 
Sollte nicht dieser Gang erst die Eskalationsstufe sein?
Ich würde zuerst mit dem Vermieter sprechen... Geänderte Situation argumentativ darlegen (Tier alleine da nun alle Familienmitglieder ausser Haus sind) und daraus den Schluss ziehen, dass es im Sinne des Tiereswohles (allgemein anerkannt das Katzen in dieser Situation zu zweit gehalten werden sollen) und zum Wohle der Wohneinheit (Katzen die sich Langweilen "randalieren" schonmal) das man eine zweite Katze anschafft. Das ganze dann noch damit garnieren, dass im ganzen Haus noch keine Beschwerden aufkamen und er gerne auch die sachgerechte und wohnungsschonende Haltung anschauen kann...

Wenn hier dann ganz klar raus kommt, dass dies für den Vermieter nicht akzeptabel ist, kann man immer noch über das weitere Vorgehen nachdenken... Aber aktuell ist das ein wenig mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Sie soll sich doch nur über die rechtliche Lage informieren bevor sie einfach eine zweite Katze holt.
Was ist falsch oder überzogen daran, sich (- bei einem Anwalt ) bzgl der rechtlichen Lage in der eigenen Situation zu informieren und so mit Hintergrundwissen bzgl der juristischen Grundlagen ins Gesprãch mit dem Vermieter zu gehen? 😕
 
@ Blub:
In dieser Richtung hatte ich mich bereits im Beitrag an die TE positioniert. S. o.

Ok. Sry hatte ich nur überflogen. 🙂

Sie soll sich doch nur über die rechtliche Lage informieren bevor sie einfach eine zweite Katze holt.
Was ist falsch oder überzogen daran, sich (- bei einem Anwalt ) bzgl der rechtlichen Lage in der eigenen Situation zu informieren und so mit Hintergrundwissen bzgl der juristischen Grundlagen ins Gesprãch mit dem Vermieter zu gehen? 😕

Was kann denn rauskommen...
Man spricht mit dem Vermieter, dieser sagt:
"Ok" --> Zweite Katze kann einziehen.
"Nein" --> ... (Anschaffung oder ausdiskutieren... Aber das läuft ja dann nicht in dem Gespräch sondern nachgelagert damit es nicht in der Besprechung eskaliert).
 
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Ok. Sry hatte ich nur überflogen. 🙂



Was kann denn rauskommen...
Man spricht mit dem Vermieter, dieser sagt:
"Ok" --> Zweite Katze kann einziehen.
"Nein" --> ... (Anschaffung oder ausdiskutieren... Aber das läuft ja dann nicht in dem Gespräch sondern nachgelagert damit es nicht in der Besprechung eskaliert).

ich verstehe nicht was du sagen willst.
Ich empfinde ein vorheriges Informieren allerdings weiterhin nicht als "mit Kanonen auf Spatzen schiessen" und halte es weiterhin für sinnvoll, sich vor dem Gespräch beraten zu lassen.
 

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