Okami
Forenprofi
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Zum Thema gesetzliche Grundlagen §6 abs5: Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn: zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
" https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Zum Rest haben die Anderen ja schon genug gesagt. 🙂 Selbst wenn sie alle anderen gesundheiltichen Bedenken außer acht lässt. Selbst eine Wohnungskatze ist ruck zuck mal hinter einem durchgehuscht und draußen.
" https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Zum Rest haben die Anderen ja schon genug gesagt. 🙂 Selbst wenn sie alle anderen gesundheiltichen Bedenken außer acht lässt. Selbst eine Wohnungskatze ist ruck zuck mal hinter einem durchgehuscht und draußen.
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