Züchterin verkauft Katze an jemand anderen

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4. April 2018
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Hallo, vor paar Wochen habe ich mir eine Katze angeguckt. Die Katze gefiel mir von Anfang an. Also, haben wir (meine Eltern und ich) ns entschieden die Katze zu nehmen. Wir sollten 100€ zur Reservierung da lassen. Die Züchterin hat uns dann auch ihre Nummer gegeben, damit sie uns regelmäßig Bilder von der Katze schicken kann. Bis dahin lief auch alles gut!
Vorgestern wollten wir dann mit der Züchterin schon mal besprechen, wann wir die Katze nun abholen sollen. Die Züchterin schrieb uns, dass wir sie nächste Woche abholen sollen, jedoch haben wir an da wenig Zeit und deswegen fragten wir sie, ob es auch paar Tage später gehen würde. Daraufhin antwortete sie nicht. Heute morgen schrieb sie dann, dass sie die Katze schon verkauft hat, da sie die Katze nicht mehr so lange bei ihr haben möchte!!!

Jetzt fragen wir uns, was das soll und ob wir irgendwas dagegen unternehmen können...
 
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Also sowas... Tut mir leid, dass ihr übers Ohr gehauen wurdet. 🙁

Wir sollten 100€ zur Reservierung da lassen. Die Züchterin hat uns dann auch ihre Nummer gegeben, damit sie uns regelmäßig Bilder von der Katze schicken kann. Bis dahin lief auch alles gut!

Habt ihr eine Quittung über eure Anzahlung bekommen und/oder die Reservierung schriftlich festgehalten?

Heute morgen schrieb sie dann, dass sie die Katze schon verkauft hat, da sie die Katze nicht mehr so lange bei ihr haben möchte!!!

Du wurdest ja in deinem anderen Thread ein wenig zur Wahl eines seriösen Vereinszüchters beraten - ehrlich gesagt klingt das Verhalten nicht sehr seriös... 😳 Da hat wohl jemand anderes mehr bezahlt?

Jetzt fragen wir uns, was das soll und ob wir irgendwas dagegen unternehmen können...

Bekommt ihr eure Anzahlung zurück? Das wäre das mindeste. Ansonsten käme es darauf an, ob ihr das “Vorkaufsrecht“ bzw. die Vereinbarung zur Reservierung beweisen könnt. Die Katze könntet ihr m.E. aber nicht herausverlangen, höchstens Schadensersatz von der Züchter fordern, wenn euch ein Schaden entstanden ist...

Ist die Züchterin Mitglied in einem Zuchtverein? Dann würde ich mich an eurer Stelle dort über sie beschweren.
 
Lass Euch die Anzahlung zurück zahlen, ansonsten werdet Ihr nicht viel tun können.

Ich sehe es wie Cassis. Nach einer seriösen Züchterin hört sich das nicht gerade an. Die behalten ihre Kätzchen nämlich gerne noch eine Woche länger bei sich, wenn sie einen guten Platz gefunden haben.

Wie alt wäre das Kätzchen denn nächste Woche gewesen?
 
Habt ihr eine Quittung über eure Anzahlung bekommen und/oder die Reservierung schriftlich festgehalten?
Nein, leider nicht. Wir haben uns bei der Anzahlung nichts großartiges dabei gedacht :c

Bekommt ihr eure Anzahlung zurück? Das wäre das mindeste. Ansonsten käme es darauf an, ob ihr das “Vorkaufsrecht“ bzw. die Vereinbarung zur Reservierung beweisen könnt. Die Katze könntet ihr m.E. aber nicht herausverlangen, höchstens Schadensersatz von der Züchter fordern, wenn euch ein Schaden entstanden ist...
Hm, ich hoffe mal schon. Mein Vater möchte morgen nochmal bei ihr anrufen und fragen, ob wir das Geld noch zurück bekommen. Die Katze ist ja (leider) schon weg 🙁
 
*puh*
Das hört sich nicht nach seriösem Vereinszüchter an.
Ich kenne das von Züchtern so, dass die Anzahlung dann gezahlt wird, wenn ein Vertrag zu Stande gekommen ist.
In diesem Vertrag wird die Katze mit Namen benannt sowie die Höhe der zu leistenden Anzahlung. Und es steht auch definitiv dabei, dass der Vertrag erst gültig ist, wenn die Anzahlung eingegangen ist.
Es steht dann auch dabei, wann die Restsumme fällig wird.

Und normalerweise ist das überhaupt kein Problem, wenn man seine Katze erst später abholen kann. Im Gegenteil. Das man kleine Katzen nicht länger behalten möchte kenne ich von den Züchtern, mit denen ich mich damals in Verbindung gesetzt habe so gar nicht.
 
Habt ihr irgendetwas schriftliches, dass belegt, dass ihr die Katze anbezahlt habt?
Im Zweifelsfall auch eine E-Mail.
Ich würde von ihr das Geld zurückverlangen. Wenn sie sich weigert, würde ich ihr sagen, dass ich sie wegen Betrug anzeigen werde.
Zahlt sie das Geld nicht zurück, würde ich sie anzeigen.
Dann steht zwar Aussage gegen Aussage, aber darauf kann man es mal ankommen lassen.

Seriös ist diese sogenannte Züchterin überhaupt nicht.
Ihr solltet euch lieber eine Katze aus einer seriösen Zucht und oder aus dem Tierschutz besorgen, dann passiert euch das nicht nochmal.
 
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nunja... schon aus dem anderen Thread war ja ersichtlich, dass es sich nicht um einen seriösen Züchter handelt, dass wurde dir ja auch schon im anderen Thread gesagt - ein seriöser Züchter macht bei einer (geleisteten) Anzahlung immer einen schriftl. Kauf/Vorvertrag und so ärgerlich es ist, seht die Anzahlung als Lehrgeld an und sucht einen wirklich seriösen Züchter - den zu finden, dabei kann das Forum helfen oder aber ihr guckt euch im örtl. Tierschutz um.
 
Nein- es ist ganz sicher kein seriöser Züchter, aber das dürfte ja sowieso klar sein!
Anzahlung ohne Vertrag, Katze einfach jemand anderen verkauft....

mir tut es trotzdem leid für euch, weil man sich ja auf einen Neuzugang freut- aber vielleicht kann man es auch positiv sehen, dass ihr daraus jetzt auch lernen könnt, wirklich auf Seriösität zu achten- wer weiss, was noch auf euch zugekommen wäre bei dieser "Zucht"....
 
Dann seid ihr jetzt wenigstens so klug und geht heute ins nächste Tierheim , um eine passende Katze zu holen.
 
Auch beim seriösen Vereinszüchter ist häufig im Kaufvertrag eine Anzahlung in Gestalt einer Reservierungsgebühr vorgesehen. Der Ablauf ist dann in etwa folgender:

Der Kaufinteressent besucht den Züchter, guckt sich das Tierchen an, das er kaufen will, und spricht mit dem Züchter über den Kaufvertrag. Im Rahmen dieses Gesprächs kommt der Stammbaum auf den Tisch, der Impfpass und das Vertragsformular. Das ist das jeweilige Minimum!
Wenn die Katze noch nicht so weit ist, dass sie abgegeben werden kann (junges Kitten), wird sie gegen Anzahlung reserviert. Zu diesem Zweck wird der Kaufvertrag schriftlich vereinbart, also das entsprechende Formular von beiden Seiten unterschrieben und die Reservierungsgebühr in bar gezahlt. Für die Zahlung der Anzahlung wird vom Züchter eine Quittung ausgestellt.
Im Kaufvertrag wird auf den Stammbaum und den Impfpass Bezug genommen und vereinbart, dass mit der Übergabe der Katze auch der Stammbaum und der Impfpass mit übergeben werden.

Oft steht im Vertrag, dass die Anzahlung verfällt, wenn die Katze dann doch nicht gekauft wird, also z. B. wenn der Käufer vom Vertrag zurücktritt.

Ein seriöser Vereinszüchter wird aber Verständnis dafür haben, wenn der Käufer darum bittet, die Übergabe um einige Tage zu verschieben, weil im Käuferhaushalt noch icht alles bereit ist oder weil etwas Unvorhergesehenes den Termin für die Abholung unmöglich macht. Auf wochenlange Verzögerungen wird sich allerdings auch ein Vereinszüchter nicht gern einlassen, sondern dann u. U. seinerseits vom Vertrag zurücktreten, weil er Zweifel bekommt, ob der Käufer der richtige Halter für sein Tierchen ist.

Das Verhalten des Vermehrers, dem du, Flower, offenbar eine Katze abkaufen wolltest, entspricht dagegen in keiner Weise dem eines seriösen Vereinszüchters.

Ich hoffe, dass du nun klüger geworden bist und deine KatzeN! beim seriösen Vereinszüchter kaufst oder aus dem Tierschutz abdoptierst!
Ein Kauf beim Vermehrer ist so ziemlich das Dümmste, was man beim Thema Katze machen kann, und du wurdest ja in deinem anderen Thread ausführlich über das Thema Vermehrer informiert.

Wenn du eine Rassekatze kaufen möchtest:
Es kommt in dem Fall allein eine Stammbaumkatze in Frage, und nein, es ist nicht egal, ob die Kitten einen Stammbaum haben oder nicht! Jedes Tierchen, das angeblich reinrassig sein soll, aber keinen Stammbaum hat, ist eine Vermehrerkatze. Punkt.
Dasselbe gilt für Mix-Katzen (wobei die nie einen Stammbaum haben können).

Alternativ kannst du im Tierschutz gezielt nach einem Rassemix suchen. Denn damit unterstützt du zumindest nicht die sinnlose Vermehrerei von Katzen.

Ein Rassekitten mit Stammbaum aus einer seriösen Vereinszucht kostete - je nach Rasse - zwischen ca. 500 und über 1000 Euro. Wenn man zwei Kitten kauft, gibt es oft einen günstigeren Gesamtpreis für beide, denn dem Züchter liegt natürlich auch daran, dass sein Kitten nicht allein aufwachsen muss. Die Kitten sind immer entwurmt und komplett geimpft, häufig auch bereits gechipt und kastriert.

Im Tierheim bezahlst du für rasselose Jungtiere, die entwurmt, komplett geimpft und kastriert sind, je nach TH zwischen ca. 100 und vielleicht 200 Euro .... viele THe geben ihre Katzen auch günstiger ab.

Vermehrerkatzen kosten gern zwischen 300 und 500 Euro, wobei sich viele Vermehrer auch gern den Anstrich eines seriösen Züchters geben und vielleicht mit dem vorhandenen Stammbaum eines der Elterntiere werben. Das macht die Kitten aber keinesfalls zu reinrassigen Katzen und sagt auch nichts über die Seriosität des Vermehrers aus!
Typisch ist für die Vermehrerkatze, dass sie einzeln, ungeimpft oder maximal mit der ersten Impfung versehen, verkauft wird und meist jünger als mit 12-16 Wochen abgegeben wird.
Denn: all diese Investitionen in die Katze mindern den Gewinn des Vermehrers:
Während die Entwurmungen noch einigermaßen kostengünstig sind, kostet jede Impfung um 40 Euro, das Chippen ebenso, die Kastra je nach Geschlecht zwischen ca. 80 (Kater) und 120 (Kätzin) Euro. Und: die Kitten werden, sobald sie anfangen feste Nahrung zu fressen, vergleichsweise "teuer", denn sie entwickeln sich schnell zu kleinen Fressraupen. 😉

Dass der Vermehrer, von dem du ein Kitten kaufen wolltest, Flower, es trotz eurer Bitte um einige Tage Geduld, schon zwischendurch anderweitig verkauft hatte, ist ein typisches Zeichen für geldorientierte Vermehrer: da zählt jeder Tag, den die Jungtiere noch auf Kosten des Vermehrers fressen, also weg an den ersten, der alles in bar zahlt und das Tierchen gleich mitnimmt.

Deine Anzahlung wirst du, wenn du Pech hast, nur im Klagewege zurück bekommen - oder auch gar nicht, wenn der Vermehrer ein Pleitegeier ist und kein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenzen hat.
 
Wir haben dir ja gesagt, dass du die Finger davon lassen sollst.
Tja, jetzt habt ihr die Quittung dafür.
Sorry, wenn es hart klingt, aber manchmal muss man wohl einfach auf die Nase fallen, um es zu merken😳
 
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Hi,

schreibt die Züchterin an (als Einschreiben!) und setzt ihr eine Frist von 2 Wochen zur Rückzahlung der 100 Euro.

Wenn sie das Geld nicht zurückzahlt schickst du ihr eine Mahnung mit einer Frist von weiteren 2 Wochen.

Bezahlt sie nicht dann füllst du das Formular für ein gerichtliches Mahnverfahren aus https://www.mahngerichte.de/.

Ich vermute mal, dass sie spätestens dann bezahlt, wenn sie Post vom Gericht bekommt.

October

p.s. Mach' einen neuen Thread auf, in dem du nach Tipps für die Suche nach einem seriösem BKH Züchter fragst!
 
Verbuchen unter Lehrgeld....


Tadi
 
Dann seid ihr jetzt wenigstens so klug und geht heute ins nächste Tierheim , um eine passende Katze zu holen.
Joa. Nur wollen meine Eltern keine
Katze aus dem Tierheim, weil man da nicht weiß, wo die Katze her kommt :stumm:
 
Joa. Nur wollen meine Eltern keine
Katze aus dem Tierheim, weil man da nicht weiß, wo die Katze her kommt :stumm:

Es gibt Fundkatzen, da weiß man wirklich nicht, woher sie wirklich kommen etc.

Aber es gibt auch Abgabetiere, bei denen weiß man, dass sie ein Zuhause etc hatten.
Klar, man kann sich immer nur auf das verlassen, was einem die Leute erzählen, aber ist das im Endeffekt nicht egal?

Und wenn die Katze aus Timbuktu stammt, ist diese dann nicht mehr liebenswert? Hat sie dann auch kein Zuhause verdient?

Sehr verklemmt, deine Eltern:stumm:
 
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Verbuchen unter Lehrgeld....


Tadi

Na,

das wäre dann eher Lehrgeld für den Vermehrer- der lernt dadurch, dass sich die Käufer eh nicht wehren und man als Vermehrer ungestraft davon kommt.

October
 
Joa. Nur wollen meine Eltern keine
Katze aus dem Tierheim, weil man da nicht weiß, wo die Katze her kommt :stumm:


... dann informiere dich gründlich (!!!) darüber, worauf man beim Katzenkauf achten sollte und woran man einen seriösen Züchter erkennt.

Ich hatte dir ja schon in deinem anderem Thread folgendes geschrieben:

Die BKH gehört leider zu den Moderassen. Stell' dich darauf ein, dass die Suche nach einem wirklich gutem Züchter, der mit Herz und Verstand züchtet, länger dauern könnte.

Vielleicht musst du ein paar Monate warten, bis du "deinen" Züchter gefunden hast und dein Traumkitten (bzw zwei Traumgeschwisterchen).

Aber es lohnt sich, denn gesunde, gut aufgezogene und sozialisierte Kitten sind viel mehr Wert als irgend ein Gendefekt, der "süüüßßß" wirken soll.

October
 
Solche Anweisungen niemals bar machen...immer per Überweisung und mit Verwendungszweck.
 
Solche Anweisungen niemals bar machen...immer per Überweisung und mit Verwendungszweck.

Was für Anweisungen? Die Reservierungsgebühr? 😕

Da macht eine Überweisung keinen Unterschied, denn die kannst du auch nicht zurückholen. Anders wäre es mit einer Kreditkartenzahlung, aber da wird der Züchter (der ja auch eine Privatperson ist) nicht mitmachen (ich rede jetzt nur vom Vereinszüchter).

Gegenüber der Barzahlung bietet die Überweisung keine Sicherheit, denn man kann sie nicht widerrufen; das Geld ist weg, auch wenn man z. B. einen Fehler in den Daten hatte und irrtümlich an die falsche Person überwiesen hat.
Der einzige Vorteil gegenüber der Barzahlung ist, dass man durch den Kontoauszug automatisch einen Papiernachweis über die Zahlung hat. Bei der Barzahlung dagegen muss eben die Quittung gesondert ausgestellt werden.


Und letztlich wäre eine Überweisung im Zweifel auch Vorkasse, denn welcher seriöse Züchter wird sich darauf einlassen, dass der Käufer die Katze mitnimmt und später den Kaufpreis (oder einen großen Teil davon) überweist? Das wird am ehesten dann gehen, wenn man gewissermaßen "Stammkunde" des Züchters ist und z. B. die dritte Katze aus der Zucht erwirbt. Oder wenn sich Züchter und Käufer eh schon privat kennen.

Der Tausch "Katze gegen bar" ist insofern schon nicht verkehrt, für beide Seiten. Und die Barzahlung oder Überweisung einer Reservierungsgebühr macht beim Züchter technisch eigentlich keinen Unterschied - außer dass ein Vermehrer, dem es in erster Linie am Geld gelegen ist, einer Überweisung wohl kaum zustimmen wird, wenn er alternativ auf Barem bestehen kann. 😉

Auch stellt sich für mich die Frage, wieweit es tatsächlich sinnvoll ist, das Rückgabeverlangen hinsichtlich der Anzahlung weiter zu verfolgen. Mahnschreiben: sicherlich, auch mit bösen und drohenden Worten. Aber Klage bzw. Mahnbescheid? Da sollte man auch bedenken, dass die Gerichtsgebühren im Verhältnis zur Klagesumme sehr hoch sind (auch wenn die Kosten für den Mahnbescheid nur einen Teil der Gerichtsgebühr für den eigentlichen Prozess betragen) und auch ein Urteil, aus dem man vollstrecken kann, u. U. sinnfrei bleibt, weil der Schuldner pleite ist.
Und die Beweislage ist im vorliegenden Fall nicht leicht, denn es gibt ja keinen schriftlichen Nachweis über die Zahlung der 100 Euro.
 

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