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Ich sehe das etwas anders, will es aber hier nicht öffentlich ausbreiten. Wer weiß, wer mitliest....
Nur eine Anmerkung: Wenn der Kater ausbüchsen, überfahren und nun in einem Graben liegen würde, was würde dann passieren....?
Vermutlich gar nichts. Und wenn da nicht seitens des Vet.-Amtes bald was passiert, wird das vermutlich auch noch so kommen. Der arme Kater.
Evalein *Haare wuschel* ... das war doch anders gemeint 😉.
So ein Tier kann abwandern, irgendwo in ein Auto steigen, sich irgendwo verstecken und nicht wieder vorkommen ... etc. etc..
Wie lange will der Amts - Vet da noch zugucken ?
KC hat mich verstanden 😉
Vielleicht kann man beim "in ein Auto steigen" oder "weglaufen" nachhelfen....
Geht natürlich nur, wenn er wieder ausbüchst.
Sorry, wenn sich das nicht rechtskonform anhört, aber das wäre für mich Notwehr, weil Gefahr für Leib und Leben besteht. Mir ist es egal, ob es sich bei der Gefahr um einen Menschen oder ein Tier handelt.