Die Züchterin hat dir die Katze unter Eigentumsvorbehalt übergeben. Sie geht erst in dein Eigentum über, wenn sie voll bezahlt ist.
Die Züchterin hat vertraglich festgehalten, daß sie informiert werden möchte, bevor das Tier kastriert wird. Eventuell hat sie sich auch vertraglich vorbehalten, daß sie mit dem Tier noch einmal Nachwuchs zeugen darf bzw. ein Nachwuchstier einfordern darf. Das machen manche, allerdings nur bei Tieren, die für die Zucht gekauft wurden.
Die Züchterin kann die Katze zurückverlangen, wenn du den Restbetrag nicht zahlst oder mit einer Rate in Verzug gerätst. Sie würde die Katze dann wohl natürlich lieber potent zurück haben wollen, um mit ihr züchten zu können. Sie hat vielleicht Angst davor, daß du den Rest nicht zahlen kannst und möchte daher, daß du mit der Kastration noch wartest, bis die Katze voll bezahlt ist.
Ich würde einfach noch warten bis die Katze voll bezahlt ist. Du sagtest doch in 2 Monaten wäre alles bezahlt, oder? Na dann kannst du sie ja Ende des Jahres kastrieren lassen und hast somit auch die gesetzte Frist der Züchterin bzgl. der Kastration bis Anfang nächsten Jahres eingehalten.
Deine Katze muß nicht mit 4,5 Monaten kastriert werden. Es schadet ihr nicht, wenn sie noch 2 Monate wartet. So schnell wird eine Katze nicht dauerrollig und meist dauert es auch länger bis die Geschlechtsreife einsetzt, wenn kein potenter Kater in der Nähe ist.
Mach dich nicht verrückt, warte einfach noch eine Weile und gut ist. Kontakt abbrechen würde ich nicht, auch wenn sie etwas unseriös wirkt.