Ganz generell ist -nach meiner Ansicht- hier in diesem Thread wie auch oft andernorts ein Problem Mitursache, das viel zu selten beleuchtet wird.
"Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten!", wie oft höre ich das GERADE auch im Zusammenhang mit dem Tierschutz.
Ist aber dieser Satz richtig?
Was impliziert dieser Satz?
"Wer nichts zu verbergen hat, kann sich auch überprüfen lassen!"
Hier beginnt aber der Unfug schon: Wer nichts zu verbergen hat, hat ein GRUNDGESETZLICH GARANTIERTES RECHT auf Privatsphäre, Unverletzbarkeit der Wohnung uswuswusw. Das DARF nicht ausgehebelt werden... nicht für das Schutzbedürfnis des Staates gegenüber seinen Bürgern, erst recht nicht für das Kontrollbedürfnis von Tierschützern... wobei unter diesem Begriff ohnehin auch viel firmiert, das andere Begriffe sehr viel besser vertrüge: Nicht umsonst sind die Urteile gegen Spendenabgreifvereine unter dem Signum des Tierschutzes und auch Tierquäler, die als -schützer agierten, Legion!
Der Satz, die Haltung, greift also GRUNDRECHTE an... und das geht schlicht NICHT!
Der Satz "Wer nichts zu verbergen hat..." kehrt des weiteren in sträflicher Weise die Beweislast um: Der Unbescholtene muss nun kontrollieren lassen, UM nachzuweisen, dass es nichts zu kontrollieren gibt... wenn man das zulässt, kann man die Bürgerrechte gleich ganz abschaffen, denn: Wer braucht denn die, wenn er nichts zu verbergen hat? Man merkt leicht: SO gehts definitiv nicht!
Zwischen einem TSV und einem (künftigen) Halter sollte IMMER, auch, wenn es zu viele Gegenbeispiele gibt, der Versuch unternommen werden, einander zu vertrauen! "Unter Gleichen" zu handeln... zum Wohl eines Tieres. Dass das nicht immer klappen wird, dass es immer Missbrauch gibt, wissen wir alle! Dieser Missbrauch DARF aber schlicht nicht dazu führen, dass sich Tierschützer, dass ICH mich als "Verteidiger der besseren Sache" über den Tierfreund erhebe und ihn unter Generalverdacht stelle! Ich bin nicht besser, als mein Interessent gegenüber! Wenn der seriös ist, dann stehen wir uns zwar gegenüber, aber wir sind auf derselben Seite! Ist er es nicht, werde ich ihm zu Leibe rücken lassen... da ist ne gut informierte Amtstierärztin auch schon mal ganz schnell! NIEMALS jedoch darf ich mich vom schwarzen Schaf dazu bringen lassen, in jedem Menschen die potenzielle Gefahr zu sehen! Niemals darf ich den Satz "Wer nichts zu verbergen hat..." verwenden... denn er steht NIEMANDEM in unserer Gesellschaft zu. Dafür steht unser Grundgesetz... zum Glück!