Den Schutzvertrag meiner Katzen halte ich für rechtlich durchaus haltbar und ich glaube, dass er dem Schutz der Katzen mehr dient, als Verträge mit nichtigen Klauseln.
Ich bin Eigentümerin geworden und habe mich vertraglich dazu verpflichtet, meine Tiere artgerecht zu halten. Außerdem hat sich der TSV vertraglich ein Vorkaufsrecht ausbedungen, wenn ich die Tiere mal abgeben muss oder will. Sollte ich meine Tiere weiterveräußern oder abgeben, ohne das Vorkaufsrecht zu ermöglichen, wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig. Ebenso, wenn ich meine Tiere nicht artgerecht halte. Diese Klausel ist (sofern die Vertragsstrafe in angemessenem Rahmen liegt) vor Gericht durchsetzbar. Ebenso das Vorkaufsrecht!
Außerdem wurden die Katzen nur kastriert vermittelt, das ist Standart dort. Also auch von der Seite nichts zu befürchten für den Verein.
Natürlich ist der Schutz nicht so umfassend, wie er mit einem wirksamen Eigentumsvorbehalt wäre. Da der Eigentumsvorbehalt aber nicht wirksam ist, ist er umfassender.
Ach ja, was die Pflegestellenverträge angeht: Dort hat der Halter ja nicht alle Pflichten. Üblicherweise werden vom Verein doch zumindest die TA-Kosten getragen, manchmal auch Futter und Streu. Deshalb ist da der Eigentumsvorbehalt wohl wirksam (nehme ich an), da der Vertrag auf einer ganz anderen Gestaltung beruht.