Klütenkopp
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@Taskali, die salvatorische Klausel dürfte bei den meisten Schutzverträgen überflüssig sein. Da es sich in der Regel um Vordrucke handelt, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet wird, handelt es sich nämlich um AGBs - und für die gilt per Gesetz, dass unwirksame Klauseln nicht die Wirksamkeit des Vertrages hindern.
Aber gerade weil diese Verträge meistens Formularverträge sind, ist der Käufer vor "überraschenden" und "mehrdeutigen" Klauseln ohnehin geschützt. Das bezieht überhöhte Vertragsstrafen genauso ein wie zB einen völligen Haftungsausschluss für "Sachmängel".
@Jandara, wodurch unterscheidet sich eine Rückübereignungsklausel von einem Vorkaufsrecht? 😕 Sollte das heißen, dass die Katze kostenlos zurückgegeben werden muss, wäre die mit Sicherheit unwirksam!
Aber gerade weil diese Verträge meistens Formularverträge sind, ist der Käufer vor "überraschenden" und "mehrdeutigen" Klauseln ohnehin geschützt. Das bezieht überhöhte Vertragsstrafen genauso ein wie zB einen völligen Haftungsausschluss für "Sachmängel".
@Jandara, wodurch unterscheidet sich eine Rückübereignungsklausel von einem Vorkaufsrecht? 😕 Sollte das heißen, dass die Katze kostenlos zurückgegeben werden muss, wäre die mit Sicherheit unwirksam!