Diskussion Schutzvertrag

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Ich hab von mir aus darum gebeten, dass der Heiner Eigentum des Vereins bleiben soll. Falls mir was passiert. Man kann ja nicht in die Zukunft schauen.

Sowas kann man aber auch testamentarisch verfügen...
Im Zweifelsfall würde der Verein ohnehin nciht mitbekommen, wenn du morgen überfahren wirstr, und deine Tiere im nächstbesten TH landen
 
A

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Trinket wird evtl. auch unkastriert vermittelt (hat mit dem griechischem einzigen Tierarzt zu tun) und ich hatte bereits händeringend darum gebeten, dass noch jetzt ganz schnell zu machen, damit sie nicht gleich bei uns den Stress gehabt hätte. Das nur dazu...Ich hätte nie eine Katze unkastriert gelassen und habe das klar ausgedrückt.



Aber siehste, da hat der Verein doch großes Vertrauen in dich, wenn sie dir eine unkastrierte Katze anvertrauen würden, die jeden Moment rollig werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus juristischer Sicht sind da so manche Klauseln nicht ganz mit den deutschen Gesetzen konform, was in einigen Tierschutzverträgen steht, wie euch in diesem Fall.

Nur das Veterinäramt hat das Recht einem Tiere wieder "weg zu nehmen" und da müssen schon berechtigte Gründe vorliegen.


Ich kann mir zudem nicht vorstellen, dass es ein Tierschutzverein auch nur ansatzweise schafft, sich um das Wohlergehen all seiner hunderten vermittelten Tiere zu erkunden, wenn diese der jeweilige Besitzer nicht von sich selbst aus macht.

Allerdings schreckt so macher Beitrag in diesem Thread doch ab...
 
Wie sollten sie auch eine Katze wegnehmen oder irgendwas entscheiden?
Würden die vor deiner Tür stehen, könntest du die zulassen und wenn sie nicht gehen, die Polizei rufen. Die würden niemals im Leben die Katze bekommen. Oder sonst irgendwie entscheiden dürfen. Sie sind rechtlich nicht dazu in der Lage.
Deshalb kann es hier auch keinen Beispielfall geben.

.

Genau SO ist es... deshalb stellt sich die Frage, warum potenzielle tolle ndplätze mit derartig sinnlosen Klauseln in diei Flucht geschlafen werden?

Ich würde einen derartigen Vertrag auch nicht unterschreiben...
Aber ich würde auch keine importierte TS-Katze aufnehmen, solange wir in Deutschland übervolle Tierheime und keine Pflegeplätze für unsere Strassenkatzen haben
 
Solche Klauseln die von Anfang an nichtig sind, findet man ja in sämtlichen Verträgen( Mietvertrag, etc.). Ich verstehe nicht, wieso man die nicht einfach aus dem Vertrag rausstreicht?

Natürlich steht das Wohl eines jedem Tieres mit Abstand an erster Stelle, nur sollte man sich an an die Gesetzgebung halten...

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Verantwortlichen jemals ein Tier wegnehmen werden, da sie zuvor ja prüfen wer die Tiere aufnimmt und ihnen ein wundervolles Leben ermöglicht.
 
Das das nicht rechtens ist wusste ich nicht und finde ich interessant.
Hierbei geht es um den allgemeinen Eigentumsvorbehalt?

Aber wenn jetzt ein TS reinschreibt, man darf z.B. nicht züchten und man hat das getan, dann hat man gegen den Vertrag verstossen und muss die Katze zurückgeben. Das ist rechtens oder?

nö... wenn der Verein verhindern will, dass du mit der Katze züchtest, muss er kastriert abgeben
 
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Jandara, das hört sich total gut an! Welche Orga macht so einen Vertrag?

Unser örtliches Tierheim und ich nehme an, die meisten Anderen auch.

Kannst du das mit dem Vorkaufsrecht noch genauer erläutern? Der Verein würde also das Tier zurückkaufen? Zu welchem Preis?

Da steht nur im Vertrag, dass der Verein ein Vorkaufsrecht hat. Das müsste gesetzlich irgendwo geregelt sein, dass die mir mindestens den Preis zahlen müssten, den ich vom eigentlichen Käufer bekommen würde. Wie das dann genau geregelt wird, weiß ich nicht. Aber ich wäre halt verpflichtet, dem Verein mitzuteilen, wenn ich die Tiere abgeben wollen würde und dann müsste man schauen, wie wir das regeln. Ich gehe davon aus, dass die von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen würden, sondern mir eher helfen, einen guten Platz zu finden. In der Praxis werde ich das nicht rausfinden, da ich mich nicht trennen werde 🙂
 
Was ist dann eigentlich mit einem Pflegestellenvertrag? Da geht es um nix anderes im Grunde genommen. Tier bleibt "Eigentum" des Vereins. Können dann Pflegestellen (wenn sie die Katzen mal nicht rausrücken möchten) auch sagen: die Klausel ist ungültig? Falls nicht, dann müssten Orgas, um sich rechtlich abzusichern, mit allen Adoptanten einen Pflegestellenvertrag eingehen, wenn sie ihr Recht an dem Tier vor Gericht durchsetzen wollen, falls es mal soweit kommt.

🙁

Wenn der Verein alle Kosten für die Tiere trägt (und das ist bei Pflegestellen ja so üblich) verliert er nciht das Eigentumstrecht an den Pflegis... es fliesst für dei Tiere ja auch keine Kohle von der Pflegestelle an den Verein
 
Unser örtliches Tierheim und ich nehme an, die meisten Anderen auch.

Da steht nur im Vertrag, dass der Verein ein Vorkaufsrecht hat. Das müsste gesetzlich irgendwo geregelt sein, dass die mir mindestens den Preis zahlen müssten, den ich vom eigentlichen Käufer bekommen würde. Wie das dann genau geregelt wird, weiß ich nicht. Aber ich wäre halt verpflichtet, dem Verein mitzuteilen, wenn ich die Tiere abgeben wollen würde und dann müsste man schauen, wie wir das regeln. Ich gehe davon aus, dass die von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen würden, sondern mir eher helfen, einen guten Platz zu finden. In der Praxis werde ich das nicht rausfinden, da ich mich nicht trennen werde 🙂

Hm, so gut finde ich diese Klausel ehrlich gesagt gar nicht.
Aber das kommt natürlich darauf an, wie es in der Praxis vom jeweiligen Verein gehandhabt wird. Vorkaufsrecht heißt nicht gleich Pflicht. D.h. der Verein könnte auch hergehen und sagen, dass er gut vermittelbare Tiere (evtl. gegen geringes Geld) zurücknimmt und schlecht vermittelbare Tiere nicht.

Da finde ich die Klausel, dass das Tier an den Verein zurückgeht und nicht ohne Einverständnis des Vereins an Dritte weitergegeben werden darf, wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht mehr gehalten werden kann, besser.
 
fast jede... ich hab glaub ich schon von 4-5 Vereinen Verträge gesehen, alle waren ohne Eigentumsvorbehalt. Das ist eigentlihc eher selten glaub ich, jedenfalls bei Orgas mit Tierheimen.

.

irgendwo habe ich mal gelesen, dass der Eigentumsvorbehalt das Hintertürchen ist,durch dass der Tierimport rechtlich machbar ist.
Würden das Eigentumsrecht an den Tieren abgegeben, käme dies einem Tierhandel gleich der andere Genehmigungen und Voraussetzungen erfordert, als der rege Import von saüdlichem Tierelend inkl der diversen Mittelmehrkrankheiten und -parasiten

die wenigsten deutschen TS-Orgas/ -Vereine/ -Heime behalten das Eigentumsrecht am Tier nach Abgabe länger als 6 Monate (also quasi einer "Probezeit")
Ob das tatsächlich der Grund, oder nur die pfiffige Ausrede einer TS- Tante mit der ich mich damals auseinandergesetzt habe, ist, kann ich nciht sagen..hab's nie überprüft, weil ein derartiger Vertrag für mich indiskutabel ist
 
Da finde ich die Klausel, dass das Tier an den Verein zurückgeht und nicht ohne Einverständnis des Vereins an Dritte weitergegeben werden darf, wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht mehr gehalten werden kann, besser.
Im Gegensatz zu dieser Klausel ist das Vorkaufsrecht aber rechtlich durchsetzbar, soweit ich weiß.
 
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Klingt das so unseriös wenn da steht:

DIe katze bleibt im Eigentum des TSV...
Vielleicht ist das etwas falsch formuliert oder hört sich etwas hart an aber letzenendes kommt es doch aufs selbe bei raus.

ja! tut es...

Schliesslich will man einem Tier ein Zuhause geben und es nicht leasen
 
Das Vorkaufsrecht ist auf jeden Fall rechtlich durchsetzbar, bzw die fällige Vertragsstrafe, wenn es nicht ermöglicht wurde.

Der Eigentumsvorbehalt ist rechtlich nicht haltbar.

Wie das mit der Rückübereignungsklausel im Falle des nicht-behalten-Könnens aussieht, das weiß ich nicht.
 
Also , ich habe mittlerweise 9 Tierschutzkatzen von verschiedenen Vereinen und aus demTierheim .

Das sind die unterschiedlichsten Verträge , die ich , ohne jemals mit einer Wimper zu zucken , unterschrieben habe .

In allen steht ungefähr das gleiche ... nähmlich , daß ich das Tier artgerecht halten soll und ihm jede Pflege und Behandlung geben soll , die es benötigt .

Und daß das Tier zurückgenommen wird , wenn das nicht erfolgt oder ich
Strafe zahlen muß .

Ich weiß auch , daß ich auf dem Papier nur der Halter bin .

Ich habe keinerlei Probleme damit , das zu unterschreiben ,denn ich

weiß ja
, daß ich meinen Tieren gerecht werde und sie es gut haben .

Ich schicke regelmäßig Bilder oder Video`s an die Orga`s oder Pflegestellen

oder Tieheime , damit sie sehen , wie es ihren Schützlingen geht .

Ich weiß , daß man sich darüber freut .

Ich habe zu keiner Zeit Angst vor einer Nachkontrolle , weil ich nichts zu

verbergen habe und kann nicht nachvollziehen , wie man vor so einem

Vertrag Angst haben kann .

Liebe Grüße

Susann
 
Noch zum Thema Vertragsstrafen: auch die sind in vielen Verträgen rechtlich nicht haltbar, da überhöht. Da gibt es unterschiedliche Rechtsprechung wie hoch sie tatsächlich sein darf, aber mehrere tausend bei einem "Kaufpreis" von um die 100-150 EUR ist weit überhöht und wäre nicht durchsetzbar.

Wie Mel auch richtig sagte fehlt auch in vielen Verträgen eine salvatorische Klausel - dadurch ist dann, wenn eine Klausel ungültig ist der ganze Vertrag ungültig und nicht nur die betroffene Klausel.

Schutzverträge gibt es im BGB nicht - und darauf basiert nunmal unser Rechtssystem. Man diskutierte deshalb, ob die Verträge als Leihverträge oder als Kaufverträge auszulegen sind. Aufgrund der Gegebenheiten geht man jetzt einhellig vom Kaufvertrag als anzuwende Rechtsgrundlage aus und somit gelten die üblichen Regeln die auch bei Kaufverträgen anzuwenden sind.
Pflegestellenverträge dürften aufgrund der wechselseitigen Beziehung als Leihverträge gelten.
Verträge werden von Richtern gern dann "kassiert", wenn für eine Vertragsseite der Vertrag zu einseitig mit Pflichten ist, oder, wenn wie es heißt die Klausel für die eine Seite "überraschend" ist - sprich: überzogen und von üblichen Gepflogenheiten mit denen man in der Regel rechnet zu stark abweicht.
 
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Rechtliche Grauzone ...

Hallo Zusammen ,

ich verstehe und akzeptiere den Wunsch der TSV einen optimale Vermittlung zum Wohle des Tieres zu gewährleisten . Und ich sehe auch ein das dies gerade rechtlich gar nicht so einfach zu realisieren ist .

Eine Hauptfrage ist , ob bei der Vermittlung von Tieren tatsächlich zwischen Eigentümer und Halter unterscheiden kann . Es wird oft von den TSV darauf bestanden weiterhin der Eigentümer zu bleiben und der neue Besitzer nur der Halter ist . Manche Gerichte folgen dieser Ansicht , doch bis heute hat noch keiner den Gang durch alle Distanzen gemacht um das wirklich mal klarzustellen .

In dem FAll wäre natürlich eine weitergabe an Dritte nicht möglich .

Aber das ist rechtlich nicht einwandfrei geklärt , bzw . stellt ein Problem dar .

Was ist mit Versicherungen ? Während es bei Hunden und Pferden ja eigne Tierhalterversicherungen gibt , sind Schäden durch die Katze über die Privathaftpflicht mitversichert . Streng genommen wäre man als "nur" Halter nicht in der Lage eine Versicherung abzuschließen und eine quenglige Versicherung könnte sehr wohl eine Schadensabsicherung in dem Fall verweigern . Im Gleichheitsgrundsatz kann eine KFZ-Versicherung ja auch nur der Eigentümer abschließen .

Wenn ein TSV dermaßen auf seine Eigentümerrechte pochen würde , wäre das innerhalb kürzester Zeit sein aus .

Bitte nicht missverstehen , ich sehe die begrüßungswerte Absicht der TSV die dahinter steckt .

Ich habe alle meine Katzen vom TS und habe auch alle Verträge unterschrieben , bin aber bereit für meine Tiere durch alle Instanzen zu gehen falls mal einer zu spinnen anfängt . Vor dem unterschreiben habe ich z.B. jedes Mal erklärt das auf einen Kaffee zur jeder Zeit die Tür geöffnet wird . Wenn aber bei einer Nachkontrolle der Tierschutz rausgehängt wird eben diese verschlossen bleiben . Ein wie in vielen Verträgen geschrieben uneingeschränktes Zutrittrecht zu meiner Wohnung hat nicht einmal mein vermieter oder die Polizei .

Diese Einstellung wurde zwar gelegentlich am Anfang mit einem Stirnrunzeln bewertet , aber auch jedes Mal dann nach einem kurzem Nachdenken voll akzeptiert .

Wahrscheinlich etwas konfuss geschriebn , aber ehrlich , Carsten
 
Im Gleichheitsgrundsatz kann eine KFZ-Versicherung ja auch nur der Eigentümer abschließen .

Dcas stimmt aber so nciht...
im KFZ Vereich kann nur der HALTER eine Versicherung abschliessen... der Eigentümer vieler Fahrzeuge ist ja die finanzierende Bank
 
Was ich mich frage, wie ihr das Wohl des Tieres überhaupt kontrollieren wollt?

Ich bin gesetzlich nicht verpflichtet dem Verein eine wahre Auskunft zu geben,wie es dem Tier geht und wenn auch nur irgendwer vorbei kommt muss ich ihn nicht reinlassen.

Aber ich gehe nicht davon aus, dass es einem vermittelten Tier schlecht ergeht.
 
Eigentlich war es so, dass ich die Stichworte gegoogelt habe. Ich wäre 500km weit gefahren, um Trinket abzuholen. Dort wäre mir der Vertrag überreicht worden und ich hätte ohne Katze heimfahren können, wenn ich nicht unterschreibe. Das kann es nicht sein.

Das ist allerdings ungeheuerlich, solch eine wichtige Tatsache hätte unbedingt vorher geklärt werden müssen.

Die Vorbehaltsklausel im Tierschutzvertrag ist gängiger Standard. Wir als Verein gehen daher davon aus, dass jemand, der ein Tier aus dem Tierschutz adoptiert, grundsätzlich Kenntnis davon hat, das Tierschutzvereine ihre Schützlinge unter Einbezug dieses Paragraphen vermitteln.

Ist ja gut und schön, dass ihr davon ausgeht. Ganz offensichtlich ist es aber noch nicht zu jedem Bürger durchgedrungen und ganz ehrlich, wenn ihr euch so im Recht wähnt, dann wäre spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, die Vereinshomepage so zu gestalten, dass auf den ersten Blick ersichtlich wird, dass kein Interessent jemals die Möglichkeit hat, Eigentümer zu werden.

Warum nicht vorher darauf hinweisen, ist nur ein weiterer Satz, das kann ja nicht so anstrengend sein bzw.soviel Mehrarbeit machen.
Das den "nur" Besitzern tastsächlich erst bei Abholung am Flughafen mitzuteilen, mit der (in meinen Augen) fadenscheinigen Begründung, das müßte mittlerweile jeder wissen, das halte ich für eine absolute Frechheit.
Denn dann steht der "Abholer" gewaltig unter Zugzwang und wohl keiner wird ein erschöpftes Tier nach einem langen Flug ablehnen, sondern dann zähneknirschend unterschreiben.

Meine Hündin Kira wurde ebenfalls mit Eigentumsvorbehalt vermittelt. Für mich ein schwerer Brocken, weil ich im Prinzip dagegen bin.
Allerdings wurde ich bereits beim ersten Anschreiben darauf aufmerksam gemacht und konnte mir in Ruhe überlegen, mache ich es oder nicht.
Ich habe es gemacht, habe allerdings bezüglich der medizinischen Betreuung einige Änderungen erreichen können, die auch schriftlich in den Vertrag aufgenommen wurden.
Fast alle meine Bekannten, die seit Jahren Tiere halten und verantwortungsbewußt sind, lehnen solch eine Klausel allerdings ab, was ich gut verstehen kann.
 
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