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Also meines Wissens sind die Vorgaben dafür Deutschlandweit gleich und bei uns ist es so, dass nur die Kaltmiete zugesichert werden muss und die Kosten für die Warmmiete (ohne Strom selbstverständlich) halt eben angemessen sein müssen für 1 Person je nach Rahmenbedingungen der Wohnung.
Damit gehören Heizkosten in die Warmmiete.
Noch dazu, ich glaube Gasversorgung ist überall anders geregelt. Ich habe ebenfalls Gas - also die Heizung und das läuft über die Wohnnebenkostenabschläge.
Ich habe selbst nichts anmelden müssen.
Das war auch in meiner vorletzten Wohnung so, ich weiß nun nicht, ob das in Berlin anders ist.
Aber die Regelung der Kalt-/ Warmmiete im JC ist überall gleich.
Ist also nun diese Wohnung innerhalb der Mietobergrenze der Kaltmiete dürfte die Zusicherung kein Problem darstellen.
Ich bin auch immer noch der Meinung, dass da 5qm mehr nichts ausmachen.
Im Grunde müsste man dann ja bei jeder angebotenen Wohnung nach Abklärung der Möglichkeit mit 8 Katzen dort einzuziehen sich
a) ein Mietangebot vom Vermieter erstellen lassen und dann
b) beim jeweils zuständigen JC vorsprechen und fragen, ob denn die Kosten für diese Wohnung übernommen werden?
Heizkosten
Ja , da gibt es Pauschalen. Ausnahme die so wahnsinnig ungern gesehenen Nachtspeicherheizungen....die werden VOLL übernommen. Für mich völlig irrsinnig, aber es ist so.
Eine gute Variante wäre...
Arbeitsvertrag schon zum Umzug, Wohnung mieten, umziehen....und wenn dann die Probezeit nicht bestanden werden sollte oder die Saisonarbeit endet, fällt man in H 4 und hat aber eine Bestandswohnung, die, wenn sie den Vorgaben entspricht, weiter genutzt werden darf und nicht VOR Bezug vom Amt genehmigt werden muss.
Das, was ich in diesem Thread veröffentlicht habe, stammt direkt aus den aktuellen und maßgeblichen Richtlinien (Ortssatzungen) des betreffenden Landkreises. Und dementsprechend sind die Vorgaben, die innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens ja Sache des örtlichen Trägers sind, auch regional unterschiedlich.
Der Rahmen ist jeweils gleich und reflektiert natürlich auch die aktuelle Rechtsprechung. Aber genauso wie die Miethöhen unterschiedlich sind, kann natürlich auch beim Thema Wohnungsgröße und Neben-/Heizkosten auf regionale Gegebenheiten Rücksicht genommen werden.
Was du, Mikesch, zu deiner Gasheizung schreibst, deutet auf Gaszentralheizung in deinem Wohnhaus hin. D. h. es gibt nicht in jeder Wohnung einen eigenen Gasanschluss mit Therme, sondern irgendwo im Keller den Gasanschluss fürs ganze Haus und die betreffende Heizung (Therme).
In der Anzeige aus der Lüneburger Heide ging aus den Angaben hervor, dass die Heizkosten, obwohl Gas der Energieträger war, nicht in den Nebenkosten eingeschlossen waren, also in den 350 Euro, die als Bruttomietpreis angegeben waren. Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass keine Zentralheizung für das Wohnhaus vorhanden ist, sondern für jede Wohnung der Einzelanschluss mit der Therme in der Wohnung.
Da ich die Regelungen für den Landkreis Uelzen gestern nicht nachgeschlagen hatte, habe ich natürlich keine konkreten Angaben zur angemessenen Höhe der Heizkosten machen können, sondern unterstellt, dass der Verbrauch pro qm zwischen 1 und 2 Euro, eher an 1 Euro je qm und Monat, liegen mag. Ich meine, dass bei etlichen JC die Euro-Angaben in dieser Richtung liegen. 😉
Nicht "müsste", sondern "muss". So ist das gängige Verfahren.
Das wäre die günstigste Variante (wenn schon H4 unabwendbar wäre), aber ich denke, wir müssten schon auch den leider nicht unwahrscheinlichen weniger günstigen Fall von sofortigem H4-Bezug ins Auge fassen.
Letztlich wird und muss Claudia selbst entscheiden, was mit den Informationen und Überlegungen, die wir hier zusammentragen, passiert. 🙂
Bei der Stromheizung finde ich es angemessen, wenn die tatsächlich anfallenden Stromkosten übernommen werden, obwohl sie deutlich höher sind als vergleichbare Energiemengen an Gas oder Öl kosten.
Das ist zwar ökologisch Unsinn, aber:
Ich dachte die seien schon seit einigen Jahren verboten? Es gab 'ne Frist zum Austausch, aber auch die ist doch schon länger abgelaufen?Und da gibt es schon deswegen häufig noch Nachtstromspeicheröfen (sehr gern auch noch die asbestlastige Variante!), ...
Strom war tatsächlich früher deutlich billiger - aber das hat sich ja mittlerweile extrem verändert.... weil im Zeitpunkt des Baujahres oder der letzten Sanierung der betreffenden Wohnung Nachtstrom noch günstig zu haben war und einen Fortschritt gegenüber Ofenheizung mit Kohle oder Holz darstellte.
Gerade im ländlichen Bereich ist es ja häufig so gewesen, dass die Erschließung der Siedlungen oder Anliegerstraßen mit Gas oder Fernwärme noch gar nicht erfolgt war und insofern nur eine leitungsungebundene Versorgung mit Heizenergie (Öl, Strom oder Festbrennstoffe) realisierbar war.
Vom Aufwand und den Realisierungskosten her war Strom da im Zweifel die günstigste Variante (aus damaliger Sicht!).
Also ich weiss als Vermieter eben NICHT wieviel der Vormieter verbraucht hat wenn das über dessen eigenen Vertrag läuft (egal jetzt ob Strom, Gas oder sonstwas). Wasser weiss ich, das läuft ja über den Hausanschluss und die Wohnungszähler müssen abgelesen werden. Aber daraus Rückschlüsse zu ziehen würde ich mich nicht trauen, schon garnicht bei Frauen zwischen 20 und 40, die haben in der Regel die höchsten Wasserverbräuche (wir hatten da schon Extreme zwischen unter 10 Kubik bis zu über 140 Kubik). Das ist individuell so unterschiedlich dass man daraus keine Rückschlüsse auf künftige Verbräuche ziehen kann.Dann ist es hier so, dass im Mietangebot (Mietvertragnicht unterschrieben)eben auch die Heizkosten beim Gasanbieter als Abschlag mit angegeben werden müssen (weiß man ja in der Regel vom Vormieter, als Vermieter) und diese werden mit auf die Kaltmiete aufgeschlagen.
Wie das? Als Vermieter siehst Du ja nicht die Rechnungen die der Mieter bekommt und es geht dich auch absolut nichts an was Dein Mieter so für Verbräuche hat. Du kannst natürlich unverbindlich fragen (das hab ich auch gelegentlich getan um den Mietinteressenten etwas sagen zu können), aber weder ist der Mieter verpflichtet Dir da Auskunft zu geben noch kannst Du's einklagen. Man könnte theoretisch beim Versorger nachfragen, aber ob die Auskunft geben bzw. geben dürfen? Ich hab eine solche Info bisher immer nur gekriegt wenn der Anbieter das Geld von uns haben wollte weil der Mieter seine Rechnungen nicht bezahlt hat...Hmm, mir konnte bisher noch jeder Vermieter (und ich hatte einige) sagen, was der Mieter vorher an Stromabschlag beispielsweise bezahlt hat.
Auf jeden Fall ist weder das eine noch das andere ein MUSS. Letzteres wird wahrscheinlich unter Datenschutz fallen...Ob der Vermieter das nun vom Anbieter oder vom jeweiligen Mieter gesagt bekommt, weiß ich nicht - kann ich nicht beurteilen.
Ist halt dann blöd für den Miet-Interessenten wenn die Verbräuche des Vormieters extrem hoch waren...Und ja, mir ist klar, dass grade der Strom von vielen Faktoren abhängt und meine Faktoren nicht zu denen der Vormieter passen müssen und die Abschläge abweichen können.
Na ich weiss es doch auch nicht - ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten, und die einzigen Verbrauchsdaten die ich von unseren Mietern (also denjenigen ohne Zentralheizung) habe, sind eben die Wasserverbräuche. Alles andere erfahre ich nur wenn ich frage, der Mieter diesbezüglich auskunftswillig ist und selbst dann weiss ich ja nicht ob er wahrheitsgemäß antwortet...Ähm... bevor Du wieder beginnst Dich festzubeissen: es ist ne Vermutung von mir, das habe ich auch so geschrieben!
So kenne ich das auch.Noch dazu erkläre ich bereits die ganze Zeit, dass zur Zusicherung einer Wohnung für das Jobcenter erst mal die Kaltmiete wichtig ist - da gehören die Heizkosten, egal welcher Art, erstmal nicht rein.
Was ich immernoch nicht verstehe: Wie rechnet man denn den Heizungsstrom überhaupt raus? Normalerweise hat man mit Nachtspeicheröfen halt einen HT- und einen NT-Zähler, aber der NT-Zähler zählt eben nicht nur den Heizungsstrom sondern eben sämtlichen Strom der zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (so zumindest bei uns) verbraucht wird. Extra-Zähler nur für die Heizungen sind keineswegs Standard und zudem sehr teuer in der Nachrüstung...
Um den Haushaltsstrom wenigstens annähernd rausrechnen zu können, gucken sie in den Warenkorb, den der Gesetzgeber für die Regelleistung vorgesehen hat. Darin sind (das ist ja der "Fortschritt" 🙄 von H4 gegenüber dem alten BSHG) allerlei Pauschalen enthalten, z. B. für die Neuanschaffung von Kleidung, Haushaltselektrogeräten usw., aber auch für Kultur, Telekommunikation, Bildung, Genussmittel usw. Und eben auch Haushaltsstrom. Das sind iwas um 7 oder 8%, glaube ich. Im Warenkorb ist das summenmäßig genau festgelegt.
Das finde ich OK so - solange der "Warenkorb" kostentechnisch annähernd der Realität gleichkommt. Da bin ich nicht auf dem laufenden Stand, aber vor ein paar Jahren hat der noch massiv hnterhergehinkt. Hoffen wir mal dass das besser ist bzw. wird.
Von 2008? Hmpf. Also ich leb ja quasi schon "asketisch" aber das ist ja wohl echt ein Witz.Hier ist der Warenkorb grob überschlägig aufgelistet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Regelsatzverordnung