Dringend! Tierlieber Vermieter gesucht! Bitte alle mithelfen!

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Hallo Silke,

ja ne is klar - dadurch wird es aber nicht einfacher oder?

Im Grunde müsste man dann ja bei jeder angebotenen Wohnung nach Abklärung der Möglichkeit mit 8 Katzen dort einzuziehen sich
a) ein Mietangebot vom Vermieter erstellen lassen und dann
b) beim jeweils zuständigen JC vorsprechen und fragen, ob denn die Kosten für diese Wohnung übernommen werden?
 
Jobcenter können sehr schwierig und vor allem langwierig sein...

Daran ist dann überwiegend aber die Überlastung der Mitarbeiter und der zur Zeit wahnsinnig hohe Stand an Anträgen auch aus dem Bereich Asyl schuld und nicht böser Wille...die wurden einfach zugeschüttet, ohne dass das Personal aufgestockt wurde

Heizkosten
Ja , da gibt es Pauschalen. Ausnahme die so wahnsinnig ungern gesehenen Nachtspeicherheizungen....die werden VOLL übernommen. Für mich völlig irrsinnig, aber es ist so.

Eine gute Variante wäre...
Arbeitsvertrag schon zum Umzug, Wohnung mieten, umziehen....und wenn dann die Probezeit nicht bestanden werden sollte oder die Saisonarbeit endet, fällt man in H 4 und hat aber eine Bestandswohnung, die, wenn sie den Vorgaben entspricht, weiter genutzt werden darf und nicht VOR Bezug vom Amt genehmigt werden muss.

Und zum Thema Führerschein. Viele Ämter übernehmen bei sonst guter Arbeitsprognose die Kosten für den Führerschein, gerade WENN man in schlecht erschlossenen Gebieten wohnt und sonst keine Chance auf die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit hat 🙄 Insofern kann da dann Pampa als Wohnort ein echter Segen sein.😎
 
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Also meines Wissens sind die Vorgaben dafür Deutschlandweit gleich und bei uns ist es so, dass nur die Kaltmiete zugesichert werden muss und die Kosten für die Warmmiete (ohne Strom selbstverständlich) halt eben angemessen sein müssen für 1 Person je nach Rahmenbedingungen der Wohnung.
Damit gehören Heizkosten in die Warmmiete.

Noch dazu, ich glaube Gasversorgung ist überall anders geregelt. Ich habe ebenfalls Gas - also die Heizung und das läuft über die Wohnnebenkostenabschläge.
Ich habe selbst nichts anmelden müssen.
Das war auch in meiner vorletzten Wohnung so, ich weiß nun nicht, ob das in Berlin anders ist.

Aber die Regelung der Kalt-/ Warmmiete im JC ist überall gleich.

Ist also nun diese Wohnung innerhalb der Mietobergrenze der Kaltmiete dürfte die Zusicherung kein Problem darstellen.
Ich bin auch immer noch der Meinung, dass da 5qm mehr nichts ausmachen.

Das, was ich in diesem Thread veröffentlicht habe, stammt direkt aus den aktuellen und maßgeblichen Richtlinien (Ortssatzungen) des betreffenden Landkreises. Und dementsprechend sind die Vorgaben, die innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens ja Sache des örtlichen Trägers sind, auch regional unterschiedlich.
Der Rahmen ist jeweils gleich und reflektiert natürlich auch die aktuelle Rechtsprechung. Aber genauso wie die Miethöhen unterschiedlich sind, kann natürlich auch beim Thema Wohnungsgröße und Neben-/Heizkosten auf regionale Gegebenheiten Rücksicht genommen werden.

Was du, Mikesch, zu deiner Gasheizung schreibst, deutet auf Gaszentralheizung in deinem Wohnhaus hin. D. h. es gibt nicht in jeder Wohnung einen eigenen Gasanschluss mit Therme, sondern irgendwo im Keller den Gasanschluss fürs ganze Haus und die betreffende Heizung (Therme).
In der Anzeige aus der Lüneburger Heide ging aus den Angaben hervor, dass die Heizkosten, obwohl Gas der Energieträger war, nicht in den Nebenkosten eingeschlossen waren, also in den 350 Euro, die als Bruttomietpreis angegeben waren. Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass keine Zentralheizung für das Wohnhaus vorhanden ist, sondern für jede Wohnung der Einzelanschluss mit der Therme in der Wohnung.
Da ich die Regelungen für den Landkreis Uelzen gestern nicht nachgeschlagen hatte, habe ich natürlich keine konkreten Angaben zur angemessenen Höhe der Heizkosten machen können, sondern unterstellt, dass der Verbrauch pro qm zwischen 1 und 2 Euro, eher an 1 Euro je qm und Monat, liegen mag. Ich meine, dass bei etlichen JC die Euro-Angaben in dieser Richtung liegen. 😉

Im Grunde müsste man dann ja bei jeder angebotenen Wohnung nach Abklärung der Möglichkeit mit 8 Katzen dort einzuziehen sich
a) ein Mietangebot vom Vermieter erstellen lassen und dann
b) beim jeweils zuständigen JC vorsprechen und fragen, ob denn die Kosten für diese Wohnung übernommen werden?

Nicht "müsste", sondern "muss". So ist das gängige Verfahren.

Heizkosten
Ja , da gibt es Pauschalen. Ausnahme die so wahnsinnig ungern gesehenen Nachtspeicherheizungen....die werden VOLL übernommen. Für mich völlig irrsinnig, aber es ist so.

Generell sind echte Pauschalen lt. Rechtsprechung unzulässig. Daher wird im Regelfall differenziert nach der Art des Energieträgers und der Größe des Gebäudes bei Mehrfamilienhäusern (das sind die Spannenwerte von.... bis....).
Nach dem, was ich nun in den letzten Tagen zum Thema in den örtlichen Satzungen gelesen habe, sind etliche JC dazu übergegangen, den Bundesheizkostenspiegel anzuwenden. Solange die dort geregelten Höchstgrenzen nicht überschritten werden, kann dann die Angemessenheitsprüfung unterbleiben, so haben es verschiedene JC festgelegt. Daher teilweise halt auch diese ausufernde Auflistung bei den Festbrennstoffen nebst den Rechenaufgaben, wieviel Euro im Monat denn nun eigentlich 5komma Zentner Koks sein mögen 😉.

Bei der Stromheizung finde ich es angemessen, wenn die tatsächlich anfallenden Stromkosten übernommen werden, obwohl sie deutlich höher sind als vergleichbare Energiemengen an Gas oder Öl kosten.
Das ist zwar ökologisch Unsinn, aber:
Die Hilfeempfänger sind auf das preisgünstige untere Marktsegment bei der Wohnungssuche angewiesen. Vielfach ist das unsanierter Wohnraum mit einfachem Ausstattungsstandard. Und da gibt es schon deswegen häufig noch Nachtstromspeicheröfen (sehr gern auch noch die asbestlastige Variante!), weil im Zeitpunkt des Baujahres oder der letzten Sanierung der betreffenden Wohnung Nachtstrom noch günstig zu haben war und einen Fortschritt gegenüber Ofenheizung mit Kohle oder Holz darstellte.
Gerade im ländlichen Bereich ist es ja häufig so gewesen, dass die Erschließung der Siedlungen oder Anliegerstraßen mit Gas oder Fernwärme noch gar nicht erfolgt war und insofern nur eine leitungsungebundene Versorgung mit Heizenergie (Öl, Strom oder Festbrennstoffe) realisierbar war.
Vom Aufwand und den Realisierungskosten her war Strom da im Zweifel die günstigste Variante (aus damaliger Sicht!).
Und: da der Vermieter sich um die Heizkosten nicht selbst kümmern muss, sondern es Sache des Mieters ist, sich um eine Versorgung mit Strom zu bemühen, kann es dem Vermieter - bei der derzeitigen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum insgesamt! - relativ schnuppe sein, wieviel Geld der Mieter für seine Heizung bezahlen muss.

Wenn das JC - wie es eben in den Satzungen hier und dort leider ebenfalls vorkommt - alles, was nicht Gas oder Öl ist, über einen Kamm schert und insofern Fernwärme, Kohle, Holz und Strom mit einem einheitlichen und ähnlich hohen Euro/qm-Wert ansetzt wie Öl und Gas, geraten diejenigen HE, die auf Strom angewiesen sind, dermaßen ins Hintertreffen bei der Übernahme der Stromkosten, dass ich es als wirklich ungerecht empfinde.
Da bin ich dankbar, wenn die Stromkosten - der Realität entsprechend - deutlich höher als Öl und Gas angesetzt und übernommen werden.

Eine gute Variante wäre...
Arbeitsvertrag schon zum Umzug, Wohnung mieten, umziehen....und wenn dann die Probezeit nicht bestanden werden sollte oder die Saisonarbeit endet, fällt man in H 4 und hat aber eine Bestandswohnung, die, wenn sie den Vorgaben entspricht, weiter genutzt werden darf und nicht VOR Bezug vom Amt genehmigt werden muss.

Das wäre die günstigste Variante (wenn schon H4 unabwendbar wäre), aber ich denke, wir müssten schon auch den leider nicht unwahrscheinlichen weniger günstigen Fall von sofortigem H4-Bezug ins Auge fassen.
Letztlich wird und muss Claudia selbst entscheiden, was mit den Informationen und Überlegungen, die wir hier zusammentragen, passiert. 🙂
 
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Das, was ich in diesem Thread veröffentlicht habe, stammt direkt aus den aktuellen und maßgeblichen Richtlinien (Ortssatzungen) des betreffenden Landkreises. Und dementsprechend sind die Vorgaben, die innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens ja Sache des örtlichen Trägers sind, auch regional unterschiedlich.
Der Rahmen ist jeweils gleich und reflektiert natürlich auch die aktuelle Rechtsprechung. Aber genauso wie die Miethöhen unterschiedlich sind, kann natürlich auch beim Thema Wohnungsgröße und Neben-/Heizkosten auf regionale Gegebenheiten Rücksicht genommen werden.

Da hast Du völlig recht, ich habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt:
natürlich sind die Beträge/ Wohnflächen des jeweiligen Landkreises/ Stadt vorgegeben und werden vom Träger je nach Mietlage bestimmt.
Ich meinte den gesetzlichen Rahmen, das Ermessen der Mitarbeiter im Zusicherungsverfahren - das Ermessen ist ja da - es kommt nur drauf an, wie die Weisungen des jeweiligen Jobcenters aussehen.
Noch dazu habe ich mich ja auf die Heizkosten bezogen, die dann eben in die Warmmiete mit einbezogen werden, auch wenn sie extern abgerechnet werden.


Was du, Mikesch, zu deiner Gasheizung schreibst, deutet auf Gaszentralheizung in deinem Wohnhaus hin. D. h. es gibt nicht in jeder Wohnung einen eigenen Gasanschluss mit Therme, sondern irgendwo im Keller den Gasanschluss fürs ganze Haus und die betreffende Heizung (Therme).

Stimmt, wir haben das im Heizungsraum stehen.


In der Anzeige aus der Lüneburger Heide ging aus den Angaben hervor, dass die Heizkosten, obwohl Gas der Energieträger war, nicht in den Nebenkosten eingeschlossen waren, also in den 350 Euro, die als Bruttomietpreis angegeben waren. Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass keine Zentralheizung für das Wohnhaus vorhanden ist, sondern für jede Wohnung der Einzelanschluss mit der Therme in der Wohnung.
Da ich die Regelungen für den Landkreis Uelzen gestern nicht nachgeschlagen hatte, habe ich natürlich keine konkreten Angaben zur angemessenen Höhe der Heizkosten machen können, sondern unterstellt, dass der Verbrauch pro qm zwischen 1 und 2 Euro, eher an 1 Euro je qm und Monat, liegen mag. Ich meine, dass bei etlichen JC die Euro-Angaben in dieser Richtung liegen. 😉

Dann ist es hier so, dass im Mietangebot (Mietvertragnicht unterschrieben)eben auch die Heizkosten beim Gasanbieter als Abschlag mit angegeben werden müssen (weiß man ja in der Regel vom Vormieter, als Vermieter) und diese werden mit auf die Kaltmiete aufgeschlagen.
Für die Zusicherung gilt aber die Kaltmiete 😉



Nicht "müsste", sondern "muss". So ist das gängige Verfahren.

Genau, es _muss_


Das wäre die günstigste Variante (wenn schon H4 unabwendbar wäre), aber ich denke, wir müssten schon auch den leider nicht unwahrscheinlichen weniger günstigen Fall von sofortigem H4-Bezug ins Auge fassen.
Letztlich wird und muss Claudia selbst entscheiden, was mit den Informationen und Überlegungen, die wir hier zusammentragen, passiert. 🙂

Ich sehe es ganz genau so.
 
Bei der Stromheizung finde ich es angemessen, wenn die tatsächlich anfallenden Stromkosten übernommen werden, obwohl sie deutlich höher sind als vergleichbare Energiemengen an Gas oder Öl kosten.
Das ist zwar ökologisch Unsinn, aber:

Das mit dem ökologischen Unsinn zieht sich leider durch vieles...
Nur mal so am Rande: Wenn man sein Elektroauto "betanken" will an einer "öffentlichen" Stromzapfsäule, muss man dann nicht auch was bezahlen? Und ist das dann im Endeffekt wirklich billiger? Kann eigentlich nicht sein, Strom ist im Endeffekt ja teurer als fossile Brennstoffe (unter anderem deshalb weil immernoch ein Großteil des Stroms aus eben jenen erzeugt wird - und unter nicht zu vernachlässigenden Verlusten, vor allem wenn dann auch noch gespeichert werden muss, da gibt's die größten Verluste überhaupt).
Was ich immernoch nicht verstehe: Wie rechnet man denn den Heizungsstrom überhaupt raus? Normalerweise hat man mit Nachtspeicheröfen halt einen HT- und einen NT-Zähler, aber der NT-Zähler zählt eben nicht nur den Heizungsstrom sondern eben sämtlichen Strom der zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (so zumindest bei uns) verbraucht wird. Extra-Zähler nur für die Heizungen sind keineswegs Standard und zudem sehr teuer in der Nachrüstung...

Und da gibt es schon deswegen häufig noch Nachtstromspeicheröfen (sehr gern auch noch die asbestlastige Variante!), ...
Ich dachte die seien schon seit einigen Jahren verboten? Es gab 'ne Frist zum Austausch, aber auch die ist doch schon länger abgelaufen?

... weil im Zeitpunkt des Baujahres oder der letzten Sanierung der betreffenden Wohnung Nachtstrom noch günstig zu haben war und einen Fortschritt gegenüber Ofenheizung mit Kohle oder Holz darstellte.
Gerade im ländlichen Bereich ist es ja häufig so gewesen, dass die Erschließung der Siedlungen oder Anliegerstraßen mit Gas oder Fernwärme noch gar nicht erfolgt war und insofern nur eine leitungsungebundene Versorgung mit Heizenergie (Öl, Strom oder Festbrennstoffe) realisierbar war.
Vom Aufwand und den Realisierungskosten her war Strom da im Zweifel die günstigste Variante (aus damaliger Sicht!).
Strom war tatsächlich früher deutlich billiger - aber das hat sich ja mittlerweile extrem verändert.

Dann ist es hier so, dass im Mietangebot (Mietvertragnicht unterschrieben)eben auch die Heizkosten beim Gasanbieter als Abschlag mit angegeben werden müssen (weiß man ja in der Regel vom Vormieter, als Vermieter) und diese werden mit auf die Kaltmiete aufgeschlagen.
Also ich weiss als Vermieter eben NICHT wieviel der Vormieter verbraucht hat wenn das über dessen eigenen Vertrag läuft (egal jetzt ob Strom, Gas oder sonstwas). Wasser weiss ich, das läuft ja über den Hausanschluss und die Wohnungszähler müssen abgelesen werden. Aber daraus Rückschlüsse zu ziehen würde ich mich nicht trauen, schon garnicht bei Frauen zwischen 20 und 40, die haben in der Regel die höchsten Wasserverbräuche (wir hatten da schon Extreme zwischen unter 10 Kubik bis zu über 140 Kubik). Das ist individuell so unterschiedlich dass man daraus keine Rückschlüsse auf künftige Verbräuche ziehen kann.
Bei der Heizung genauso - es gibt Leute denen reichen 18°C in der Wohnung, andere wollen auch im tiefsten Winter nackt durch die Bude hüpfen können und heizen deshalb auf 25°C auf (Faustformel hier: 1°C mehr Temperatur = 6% mehr Heizkosten, kann man sich ja ausrechnen wie exorbitant der Unterschied dann ist).

Aber - zur Beruhigung: Auch wenn ich diesbezüglich nie Angaben machen konnte (weil die Werte entweder nicht bekannt waren oder eben von Mieter zu Mieter extrem unterschiedlich), hat das JobCenter das bisher akzeptiert.
Ich hab mal beim JC angerufen um den aktuellen Satz zu erfahren, da wurde mir bezüglich Öl-Kachelofen mit eigenem Tank den der Mieter selbst zu befüllen hat gesagt dass sie da eine Pauschale ansetzen und wer drüber liegt muss das Extra selbst bezahlen - keine Ahnung ob das noch so ist, ist schon ein paar Jahre her. Aber man war auskunftsfreudig, obwohl ich da als Vermieter angerufen habe und nicht als potentieller Mieter, das muss man wirklich sagen dass die Dame sich da echt Mühe gegeben hat.
 
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Hmm, mir konnte bisher noch jeder Vermieter (und ich hatte einige) sagen, was der Mieter vorher an Stromabschlag beispielsweise bezahlt hat.
Ob der Vermieter das nun vom Anbieter oder vom jeweiligen Mieter gesagt bekommt, weiß ich nicht - kann ich nicht beurteilen.
Und ja, mir ist klar, dass grade der Strom von vielen Faktoren abhängt und meine Faktoren nicht zu denen der Vormieter passen müssen und die Abschläge abweichen können.
 
Hmm, mir konnte bisher noch jeder Vermieter (und ich hatte einige) sagen, was der Mieter vorher an Stromabschlag beispielsweise bezahlt hat.
Wie das? Als Vermieter siehst Du ja nicht die Rechnungen die der Mieter bekommt und es geht dich auch absolut nichts an was Dein Mieter so für Verbräuche hat. Du kannst natürlich unverbindlich fragen (das hab ich auch gelegentlich getan um den Mietinteressenten etwas sagen zu können), aber weder ist der Mieter verpflichtet Dir da Auskunft zu geben noch kannst Du's einklagen. Man könnte theoretisch beim Versorger nachfragen, aber ob die Auskunft geben bzw. geben dürfen? Ich hab eine solche Info bisher immer nur gekriegt wenn der Anbieter das Geld von uns haben wollte weil der Mieter seine Rechnungen nicht bezahlt hat...

Ob der Vermieter das nun vom Anbieter oder vom jeweiligen Mieter gesagt bekommt, weiß ich nicht - kann ich nicht beurteilen.
Auf jeden Fall ist weder das eine noch das andere ein MUSS. Letzteres wird wahrscheinlich unter Datenschutz fallen...

Und ja, mir ist klar, dass grade der Strom von vielen Faktoren abhängt und meine Faktoren nicht zu denen der Vormieter passen müssen und die Abschläge abweichen können.
Ist halt dann blöd für den Miet-Interessenten wenn die Verbräuche des Vormieters extrem hoch waren...
Ich halt mich da lieber raus - selbst wenn ich's ausnahmsweise mal weiss. Das JobCenter hat bisher nicht darauf bestanden dass ich diese Angaben mache, die wissen wohl selbst dass das garnicht geht...
 
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Ähm... bevor Du wieder beginnst Dich festzubeissen: es ist ne Vermutung von mir, das habe ich auch so geschrieben!
Na ich weiss es doch auch nicht - ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten, und die einzigen Verbrauchsdaten die ich von unseren Mietern (also denjenigen ohne Zentralheizung) habe, sind eben die Wasserverbräuche. Alles andere erfahre ich nur wenn ich frage, der Mieter diesbezüglich auskunftswillig ist und selbst dann weiss ich ja nicht ob er wahrheitsgemäß antwortet...

Was mich in dem Zusammenhang noch interessieren würde: Wie ist das mit der Warmwasserbereitung per Strom? Übernimmt die das JobCenter?

Noch dazu erkläre ich bereits die ganze Zeit, dass zur Zusicherung einer Wohnung für das Jobcenter erst mal die Kaltmiete wichtig ist - da gehören die Heizkosten, egal welcher Art, erstmal nicht rein.
So kenne ich das auch.
Aber natürlich hab ich's schon mehrfach erlebt dass man als Vermieter entsprechende Formulare ausfüllen muss, da hab ich dann bisher einfach immer reingeschrieben "Mietersache" und es scheint nie ein Problem gewesen zu sein - es gibt ja auch statistische Werte die dem Amt durchaus bekannt sind, die werden dann wohl herhalten müssen. Ich hab da nur rumgezickt as mal ein Mieter da (höchst unwahrscheinliche) Werte reingeschrieben hat und ich sollte das dann unterschreiben...
Es gibt Punkte die ich da viel kritischer finde, z.B. muss im Mietvertrag nicht angegeben sein wieviel Quadratmeter eine Wohnung tatsächlich hat (nicht mal eine ca.-Angabe ist zwingend). Es gibt zwar eine Wohnflächenverordnung, aber im Lauf der Jahrzehnte hat die sich halt auch immer mal wieder verändert, und gerade im Altbau wird sowas normalerweise nicht immer wieder neu berechnet (müsste man im MFH ja auch immer für ALLE Wohnungen vornehmen um der Heizkostenverordnung gerecht zu werden).
Spätestens da wird's dann auf gut schwäbisch "Scheissdreggsrädlerei"...

Letztendlich denke ich dass da so viele Faktoren reinspielen von allen Seiten, dass die Ämter einfach auch mal kulant sein MÜSSEN. Also wenn jemand eine 55m²-Wohnung anmieten kann die ansonsten günstig ist (rein milchmädchenrechnungsmässig: insgesamt gleich viel Warmmiete kostet wie die Wohnung mit den evtl. vorgegebenen 45m²), und die einigermaßen "jobfähig" liegt, dann fände ich das absolut angemessen. Und von der "Angemessenheit" reden die Ämter ja immer (bevor dann die harten Beispielzahlen kommen).
 
Was ich immernoch nicht verstehe: Wie rechnet man denn den Heizungsstrom überhaupt raus? Normalerweise hat man mit Nachtspeicheröfen halt einen HT- und einen NT-Zähler, aber der NT-Zähler zählt eben nicht nur den Heizungsstrom sondern eben sämtlichen Strom der zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (so zumindest bei uns) verbraucht wird. Extra-Zähler nur für die Heizungen sind keineswegs Standard und zudem sehr teuer in der Nachrüstung...

Viele Satzungen zu den KdU machen keine detaillierten Angaben dazu; die JC haben ja auch weiterhin ein gewisses Ermessen (was Mikesch weiter oben schon mehrfach erwähnt hatte!), müssen dann aber ggf. in eine Einzelfallprüfung einsteigen, was halt auch wieder viel Arbeit macht.

Eine Satzung, das ist ein Landkreis in Neufünfland, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, macht das so:
Sie nehmen die gesamte Strommenge, die angefallen ist und aus Haushaltsstrom (= ist in der Regelleistung enthalten, also gewissermaßen dem "Haushaltsgeld") und dem Heizungs-/WW-Strom besteht.
Um den Haushaltsstrom wenigstens annähernd rausrechnen zu können, gucken sie in den Warenkorb, den der Gesetzgeber für die Regelleistung vorgesehen hat. Darin sind (das ist ja der "Fortschritt" 🙄 von H4 gegenüber dem alten BSHG) allerlei Pauschalen enthalten, z. B. für die Neuanschaffung von Kleidung, Haushaltselektrogeräten usw., aber auch für Kultur, Telekommunikation, Bildung, Genussmittel usw. Und eben auch Haushaltsstrom. Das sind iwas um 7 oder 8%, glaube ich. Im Warenkorb ist das summenmäßig genau festgelegt.
 
Um den Haushaltsstrom wenigstens annähernd rausrechnen zu können, gucken sie in den Warenkorb, den der Gesetzgeber für die Regelleistung vorgesehen hat. Darin sind (das ist ja der "Fortschritt" 🙄 von H4 gegenüber dem alten BSHG) allerlei Pauschalen enthalten, z. B. für die Neuanschaffung von Kleidung, Haushaltselektrogeräten usw., aber auch für Kultur, Telekommunikation, Bildung, Genussmittel usw. Und eben auch Haushaltsstrom. Das sind iwas um 7 oder 8%, glaube ich. Im Warenkorb ist das summenmäßig genau festgelegt.
Das finde ich OK so - solange der "Warenkorb" kostentechnisch annähernd der Realität gleichkommt. Da bin ich nicht auf dem laufenden Stand, aber vor ein paar Jahren hat der noch massiv hnterhergehinkt. Hoffen wir mal dass das besser ist bzw. wird.
 
Ich finde die ganzen Regelungen oberkompliziert, auch noch überall unterschiedlich und auch noch Ermessenssache - aber nutzt ja nichts, die sind ja nicht zu ändern.

Da ist es doch gut, das Nicker und Mikesch 1995 sich so gut mit den Verordnungen und Regeln auskennen, das hilft Claudia sicherlich weiter.
 
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@Louisella

Wenn du die Anteile prozentual ausrechnest, bekommst du einen Eindruck, wie sich der Warenkorb inhaltlich zusammensetzt. Natürlich werden die Werte jeweils fortgeschrieben.
Ansonsten empfinde ich deinen Beitrag als wenig zielführend, zumal wir hier eh schon weit im o.T. sind!
Für mich ist dieser Exkurs jedenfalls hiermit beendet.
 
Nu kurz , da mit dem Handy in der Pampa. .

Ein Umzug zurück ist in jedem Fall heftig.
Die Katzen , Job , Wohnung ....dazu dann ein völliger Neustart.
Claudia wird auch in Deutschland immer mal wieder eine helfende Hand benötigen, bis es wieder gut läuft.
H 4 macht es nicht einfacher...aber wenn wir hier etwas zusammenhalten und helfen , können wir das Unmögliche möglich machen .Auch gegen viele bürokratische Hindernisse hilft Solidarität und praktische Hilfe.
Der Wissenspool hier im Forum ist enorm und kann hier wirklich gute Dienste leisten.
LG
Anne
 
Ich sehe es genau wie Anne und finde es toll, was ihr hier bisher zusammen getragen habt! :pink-heart:

Was wir aber wirklich brauchen und immer noch NICHT HABEN, ist eine dauerhafte Wohnung für Claudia und die Katzen!

Daher möchte ich nochmal alle hier bitten, fragt Leute! Fragt bitte alle die ihr kennt oder von denen Ihr Euch etwas versprecht!
Meine bisherigen Anstrengungen zeigen ganz deutlich, dass es leider NICHT zielführend ist, die normalen Anzeigen durch zu gehen und dann die Vermieter zu kontaktieren! Diese reagieren wegen der Katzen ausnahmslos ablehnend!!!
(Ihr könnt es gerne mal bei drei Annoncen Eurer Wahl zum Spaß selber ausprobieren! Ruft in Claudias Namen an und erzählt wer mieten möchte und guckt einfach, was passiert! :wow::grr::verstummt: )

Ich verspreche mir inzwischen nur noch Erfolg, wenn man tierliebe und soziale Menschen, die man kennt gezielt anspricht, Claudias Geschichte erzählt und fragt, ob sie helfen können und wollen!
Für einen "normalen" Vermieter ist Claudia NICHT INTERESSANT!
An sie vermieten würde anscheinend nur ein Mensch, der explizit Ihr und den Katzen helfen möchte! :verstummt:

So jemanden zu finden, geht aber am besten über persönliche Ansprache. Wie viele Menschen nun angesprochen werden, hängt meiner Meinung nach maßgeblich von unserem gemeinschaftlichen Einsatz für Claudia dahingehend ab und daher eben von unserer Mund-zu-Mund-Propaganda!

Wenn mich liebe Foris per PN oder besser per Mail an: goldi.smith@gmx.de kontaktieren, kann ich Euch einen Aushang per Email schicken, den man ausdrucken und verteilen oder aushängen kann...
In dem steht alles Wesentliche zu Claudias Fall und wir suchen dort mit unseren "Klar-Daten", weshalb ich ihn nicht einfach hier öffentlich stellen möchte!
Der Aushang wäre, wie ich glaube, gut geeignet um ihn in möglichst vielen Regionen in Tierheimen, Tierarztpraxen, Tierschutzhöfen etc. aufzuhängen! Geht natürlich auch in Geschäften oder Supermärkten Eurer Region...

Liebe Grüße
Goldi
 
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