Es geht ja eigentlich nicht nur um verwilderte Katzen, sondern um alle Katzen, welche befriedete Gebiete (200-300m um eine Siedlung) verlassen.
Zum Schutz von Vögeln, Bodenbrütern, seltenen Tieren usw. werden Jäger per Gesetz angewiesen, Raubzeug (Marder, Iltis, Fuchs, Dachs) niedrig zu halten. Die Jagdvereine der einzelen Bundesländer legen, finanziert durch die Mitgliedsbeiträge, Feldgehölze an, schaffen Wildwiesen, bauen Gräben und natürliche Unterstände für diese Tiere. Dies erfordert etliches an freiwilliger Arbeit der Jäger und anderen in diesen Vereinen organisierten Menschen, zudem einiges an Geld.
Und genau so wie beispielsweise der Marder, stellt auch die Hauskatze nach 300m (in Bayern) kein Haustier, sondern ein Raubtier dar, welches per Jagdschutzgesetz aus der Umwelt zu entfernen ist.
In manchen Gebieten stoßen nun (unkastrierte) Hauskatzen auf (unkastrierte) verwilderte Katzen. Dies führt zu einer Vermehrung der Katzenpopulation und macht alle Bemühungen zunichte. Deswegen werden diese Katzen von verschiedenen Einrichtungen gefangen und kastriert. Das Aussetzen der kastrierten Katzen ist jedoch eigentlich verboten, da ich ein Nicht-heimisches Tier in die Wildbahn einbringe. Die Jäger wählen daher meistens die "Hege mit der Flinte".
Wenn der Katzenhalter jedoch dafür Sorge trägt, das seine Katze das befriedete Gebiet nicht verlässt und gleichzeitig kastriert ist, ist sein Haustier weder von der "Hege mit der Flinte" betroffen, noch durch andere Aktionen.
Mfg
Parallax