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Forenprofi
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- Klein-Sibirien
Dass man im Eigentum mehr Möglichkeiten hat, was das Thema Tierhaltung angeht, kann ich absolut bestätigen. Zwar sahen meine Nachbarn und Miteigentümer (ETW in kleinem Mehrfamilienhaus in Berlin) zeitweise eher scheel auf meine ehedem vier und nun drei Katzen, aber im Ergebnis kann mir keiner, solange es nicht wirklich tierschutzwidrig zuginge.
Bei Wohneigentum kommt es darauf an, ob Tierhaltung durch die Formulierungen in der Teilungserklärung (sozusagen das "Grundgesetz" der Eigentumsanlage) eingeschränkt bzw. komplett verboten ist. Wird so eine Klausel im Nachhinein aufgenommen, kann sie Wirkung nur für die Zukunft entfalten, also nicht für Tiere im Bestand. Ausgenommen sind natürlich Fälle, wenn jemand gefährliche Tiere wie Giftschlangen etc. oder unter Artenschutz stehende Tiere ohne behördliche Genehmigung usw. hält oder ob einer der anderen Bewohner stark allergisch auf die vorhandenen Tiere reagiert und das Treppenhaus durch diese sozusagen "kontaminiert" ist. Und natürlich, wenn die Tiere, z. B. Hunde durch ständiges lautes Bellen, durch Lärm etc. stören. Also Gründe, weswegen auch eine genehmigte Tierhaltung seitens des Vermieters widerrufen werden könnte.
Beim klassischen Siedlungshäuschen, vorzugsweise freistehend, im Eigentum kann so etwas natürlich nicht passieren; hier kommt klassisches Nachbarrecht zur Anwendung, wenn es um potentielle Einschränkungen der Tierhaltung geht.
Das reicht von der Lärm- oder Geruchsbelästigung über das Betreten des fremden Grundstücks durch Freigängerkatzen bis hin zu potentiellem Fehlverhalten des tierhassenden Nachbarn, gegen dessen Auslegen von Giftködern o. ä. sich die Tierhalter natürlich ebenfalls rechtlich wehren könnten.
Bei Doppelhaushälften innerhalb einer gleichförmigen Siedlung und bei Reihenhäusern muss unterschieden werden, ob sie jeweils auf einer eigenen Parzelle als normales Grundeigentum stehen, oder ob sie in der Rechtsform des Wohneigentums errichtet wurden. Letzeres hat man heute vielfach bei Reihenhäusern, die auf einer ungeteilten Parzelle stehen. Und da ist - wie bei der Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus - die Teilungserklärung maßgeblich. Solche Feinheiten sollte man unbedingt vor dem Kauf des Hauses abgeklärt haben!
Von daher kann man, denke ich, was das Thema optimale Katzenhaltung angeht, problemlos das im Eigentum der Katzenhalter stehende, freistehende Einfamilienhaus mit einem eher größeren Garten als das Optimum an die Spitze der Pyramide stellen. 😉
Je nach dem persönlichen Geschmack der Bewohner bietet sich da z. B. auch ein Resthof, also ein Gebäude aus Holzständerwerk mit Lehmfachwerk (oder auch der Lehm ersetzt durch Backsteinausfachung) und auf einem größeren Grundstück (ab ca. 2000 qm) freistehend, ggf. noch mit Nebengebäuden, an. Neben der Deel mit dem großen Tor - ehedem der Eingang in den Stall und mit dem Aufgang zum Heuboden usw. - bietet sich da vor allem der nicht in jedem Fall ausgebaute Boden für allerlei Abenteuerspielplätze des Katzenvolks an, egal ob sie Freigänger sind oder ausschließlich in der Wohnung leben. 🙂
Auf jeden Fall lässt sich gerade an den senkrechten Balken, die das Haus tragen und überwiegend Teil des Innenwände sind, perfekt kratzen, ohne dass dies den Balken viel ausmacht. Hartholz, überwiegend Eiche. 😉
Und man kann natürlich, dem Stil nachempfunden, auch viele Kratzmöbel selbst bauen und in das Wohnumfeld integrieren.
Je nach dem, wie das Haus modernisiert worden ist, hat der betreffende Architekt dann auch notwendiges Tragwerk, aber ohne Einfachung, in die Wohnräume integriert. Sprich, die Balken stehen sozusagen leer im Raum, so dass man hindurchgucken kann. Solche Elemente kann man natürlich ebenfalls sehr gut in die Gestaltung von Katzenmöbeln integrieren. Wichtig ist dabei allerdings, dass die tragende Funktion nicht beeinträchtigt wird!
Man kann übrigens solche rustikalen Häuser auch wunderbar mit modernem Minimalismus verbinden; wer ein Händchen für Innenarchitektur hat, kann mit Sicherheit beeindruckende und sehr individuelle Ergebnisse erzielen.
Das untere Spektrum der optimalen Katzenhaltung würde meiner Meinung nach mit einem gemieteten Mikroappartment, sprich Küche, innenliegendes Bad und Wohn-Schlafzimmer auf einer Fläche von rd. 20 qm oder sogar noch darunter, enden. Da geht im Grunde nur die Haltung einer langjährigen Einzelkatze, denn es fehlt für die Haltung zweier Katzen ein Raum, in dem das zweite Tier nötigenfalls separiert werden könnte. Oft enthalten diese Mikroappartments nicht einmal eine gesonderte Küche, sondern nur eine kleine Küchenzeile im Wohnraum. Entsprechend ist es kaum möglich, dem Tierchen die notwendigen Umweltreize bieten zu können.
Glücklicherweise liegen viele Katzenhalter hinsichtlich ihrer Wohnverhältnisse weit entfernt vom Mikroappartment, sondern bewohnen eine Wohnung mit mehreren Wohnräumen, häufig eine Zweizimmerwohnung, zur Miete und haben auch einen Balkon, den sie einnetzen dürfen. Oder können wenigstens ein Fenster mit interessanter Aussicht mit einem Gitterrahmen oder einem "Katzenbalkon" versehen. 🙂
Den "Traum vom Einödhof" werden sich wahrscheinlich nicht einmal all diejenigen, die ihn gern träumen und denken, verwirklichen, selbst wenn sie die Chance dazu hätten, denn damit gehen ja leider doch allerlei Nachteile einher. Schlechte oder gar keine Anbindung an die Öffis, lange Wege zur Arbeit, fehlende Infrastruktur. Etc.
Aber es ist, finde ich, immer ein bestechender Gedanke (genauso wie der an das Auswandern nach Malle usw. ^^), wenn die Realität mal wieder nicht so will, wie man sich das erhofft hatte. 😉
Und im Rahmen der eigenen vier Wände, egal ob gemietet oder gekauft, lässt sich glücklicherweise vieles von dem verwirklichen, was man sich für die eigenen Krallenträger so wünscht. Egal ob gekauft oder selbst gemacht.
Bei Wohneigentum kommt es darauf an, ob Tierhaltung durch die Formulierungen in der Teilungserklärung (sozusagen das "Grundgesetz" der Eigentumsanlage) eingeschränkt bzw. komplett verboten ist. Wird so eine Klausel im Nachhinein aufgenommen, kann sie Wirkung nur für die Zukunft entfalten, also nicht für Tiere im Bestand. Ausgenommen sind natürlich Fälle, wenn jemand gefährliche Tiere wie Giftschlangen etc. oder unter Artenschutz stehende Tiere ohne behördliche Genehmigung usw. hält oder ob einer der anderen Bewohner stark allergisch auf die vorhandenen Tiere reagiert und das Treppenhaus durch diese sozusagen "kontaminiert" ist. Und natürlich, wenn die Tiere, z. B. Hunde durch ständiges lautes Bellen, durch Lärm etc. stören. Also Gründe, weswegen auch eine genehmigte Tierhaltung seitens des Vermieters widerrufen werden könnte.
Beim klassischen Siedlungshäuschen, vorzugsweise freistehend, im Eigentum kann so etwas natürlich nicht passieren; hier kommt klassisches Nachbarrecht zur Anwendung, wenn es um potentielle Einschränkungen der Tierhaltung geht.
Das reicht von der Lärm- oder Geruchsbelästigung über das Betreten des fremden Grundstücks durch Freigängerkatzen bis hin zu potentiellem Fehlverhalten des tierhassenden Nachbarn, gegen dessen Auslegen von Giftködern o. ä. sich die Tierhalter natürlich ebenfalls rechtlich wehren könnten.
Bei Doppelhaushälften innerhalb einer gleichförmigen Siedlung und bei Reihenhäusern muss unterschieden werden, ob sie jeweils auf einer eigenen Parzelle als normales Grundeigentum stehen, oder ob sie in der Rechtsform des Wohneigentums errichtet wurden. Letzeres hat man heute vielfach bei Reihenhäusern, die auf einer ungeteilten Parzelle stehen. Und da ist - wie bei der Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus - die Teilungserklärung maßgeblich. Solche Feinheiten sollte man unbedingt vor dem Kauf des Hauses abgeklärt haben!
Von daher kann man, denke ich, was das Thema optimale Katzenhaltung angeht, problemlos das im Eigentum der Katzenhalter stehende, freistehende Einfamilienhaus mit einem eher größeren Garten als das Optimum an die Spitze der Pyramide stellen. 😉
Je nach dem persönlichen Geschmack der Bewohner bietet sich da z. B. auch ein Resthof, also ein Gebäude aus Holzständerwerk mit Lehmfachwerk (oder auch der Lehm ersetzt durch Backsteinausfachung) und auf einem größeren Grundstück (ab ca. 2000 qm) freistehend, ggf. noch mit Nebengebäuden, an. Neben der Deel mit dem großen Tor - ehedem der Eingang in den Stall und mit dem Aufgang zum Heuboden usw. - bietet sich da vor allem der nicht in jedem Fall ausgebaute Boden für allerlei Abenteuerspielplätze des Katzenvolks an, egal ob sie Freigänger sind oder ausschließlich in der Wohnung leben. 🙂
Auf jeden Fall lässt sich gerade an den senkrechten Balken, die das Haus tragen und überwiegend Teil des Innenwände sind, perfekt kratzen, ohne dass dies den Balken viel ausmacht. Hartholz, überwiegend Eiche. 😉
Und man kann natürlich, dem Stil nachempfunden, auch viele Kratzmöbel selbst bauen und in das Wohnumfeld integrieren.
Je nach dem, wie das Haus modernisiert worden ist, hat der betreffende Architekt dann auch notwendiges Tragwerk, aber ohne Einfachung, in die Wohnräume integriert. Sprich, die Balken stehen sozusagen leer im Raum, so dass man hindurchgucken kann. Solche Elemente kann man natürlich ebenfalls sehr gut in die Gestaltung von Katzenmöbeln integrieren. Wichtig ist dabei allerdings, dass die tragende Funktion nicht beeinträchtigt wird!
Man kann übrigens solche rustikalen Häuser auch wunderbar mit modernem Minimalismus verbinden; wer ein Händchen für Innenarchitektur hat, kann mit Sicherheit beeindruckende und sehr individuelle Ergebnisse erzielen.
Das untere Spektrum der optimalen Katzenhaltung würde meiner Meinung nach mit einem gemieteten Mikroappartment, sprich Küche, innenliegendes Bad und Wohn-Schlafzimmer auf einer Fläche von rd. 20 qm oder sogar noch darunter, enden. Da geht im Grunde nur die Haltung einer langjährigen Einzelkatze, denn es fehlt für die Haltung zweier Katzen ein Raum, in dem das zweite Tier nötigenfalls separiert werden könnte. Oft enthalten diese Mikroappartments nicht einmal eine gesonderte Küche, sondern nur eine kleine Küchenzeile im Wohnraum. Entsprechend ist es kaum möglich, dem Tierchen die notwendigen Umweltreize bieten zu können.
Glücklicherweise liegen viele Katzenhalter hinsichtlich ihrer Wohnverhältnisse weit entfernt vom Mikroappartment, sondern bewohnen eine Wohnung mit mehreren Wohnräumen, häufig eine Zweizimmerwohnung, zur Miete und haben auch einen Balkon, den sie einnetzen dürfen. Oder können wenigstens ein Fenster mit interessanter Aussicht mit einem Gitterrahmen oder einem "Katzenbalkon" versehen. 🙂
Den "Traum vom Einödhof" werden sich wahrscheinlich nicht einmal all diejenigen, die ihn gern träumen und denken, verwirklichen, selbst wenn sie die Chance dazu hätten, denn damit gehen ja leider doch allerlei Nachteile einher. Schlechte oder gar keine Anbindung an die Öffis, lange Wege zur Arbeit, fehlende Infrastruktur. Etc.
Aber es ist, finde ich, immer ein bestechender Gedanke (genauso wie der an das Auswandern nach Malle usw. ^^), wenn die Realität mal wieder nicht so will, wie man sich das erhofft hatte. 😉
Und im Rahmen der eigenen vier Wände, egal ob gemietet oder gekauft, lässt sich glücklicherweise vieles von dem verwirklichen, was man sich für die eigenen Krallenträger so wünscht. Egal ob gekauft oder selbst gemacht.