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Die Anwaltskosten wären vermutlich auch teurer als das Gehalt, was er vielleicht noch bekommen würde.
Das Gehalt für September hat er auch noch nicht bekommen. 🙁

Genau weiß ich nicht, wie das heute ist, aber prüfen lassen müsst Ihr es meiner Meinung nach ohnehin. Das Problem ist nämlich, dass es mit der ARGE Probleme geben kann, wenn man eine unrechtsmässige Kündigung annimmt oder so. (War zumindest früher glaub ich mal so.) Andererseits gibt es für Zivilsachen PKH - ich weiß aber nicht, ob es das auch für Sachen vor dem Arbeitsgericht gibt und hoffe hier ist jemand, der Dir das evtl. noch sagen kann.
 
A

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Ich bin mir sicher, dass ein Anwalt auch am Telefon kurze Auskunft ohne Gebühren geben wird zu den Themen
- ist diese Kündigungsfrist von 1 Tag möglich (Hinweis auf BGB § 622 von gestern)
- kann ich mich direkt ans Arbeitsgericht wenden, wer ist dort Ansprechpartner (Abteilung)
- was ist mit dem noch offenen Gehalt für September, wie verhalte ich mich da jetzt am besten
 
"Damit eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer wirksam werden kann, muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen. Außerdem wichtig: in dem Betrieb sollten mehr als zehn Arbeitnehmer angestellt bzw. beschäftigt sein. "

Das Kündigungsschutzgesetz sagt:
§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

Ich schätze mal, das greift hier wegen der Probezeit nicht mit der Kündigungsschutzklage...
 
Ich habe von sowas überhaupt keine Ahnung. 🙁

Lass Dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Die Erstberatung ist nicht teuer und das Thema ist ziemlich komplex. Selbst irgendwas zusammengooglen geht 100% in die Hose.
 
ist es....

nicht so, dass die ARGE da auch Bescheid wissen müßte, was er nun noch einfordern kann und was nicht???

Eine Kündigungsschutzklage wird wohl keine Aussicht auf Erfolg haben und man soll nie vergessen, dass ein neuer AG evtl. bei dem derzeitigen AG anruft und wenn er dann zu hören bekommt, dass der AN zum Arbeitsgericht gegangen ist, dann sinken seine Chancen sofort gen Null. Und lohnt sich das dann, wg. 2 Wochen hin oder her?

Nach einer jahrelangen Betriebszugehörigkeit ist das was anderes, aber hier, während der Probezeit, also ich weiß nicht?

Ich würde bei der ARGE erst mal Rat suchen!
 
Die Kündigungsfrist muß immer eingehalten werden, egal wieviel AN usw.
(Etwas anderes ist es bei personenbedingter Kündigung.)

Das Arbeitsamt kennt sich nur dürftig mit Kündigungsfristen aus.
 
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Das Arbeitsamt/ARGE kennt sich genau gesagt überhaupt nicht damit aus. Dort war mein Freund nämlich heute morgen, um sich arbeitslos zu melden.
Ich weiß grad echt nicht wie das hier weiter laufen soll. Ohne sein Gehalt (was ihm ja zusteht) kann ich diesen Monat nicht einmal die Miete bezahlen. 🙁
Er geht heut noch zur Verbraucherschutzzentrale und lässt sich dort beraten. Einen Anwalt können wir uns erst Recht nicht leisten. 🙁
 
Er geht heut noch zur Verbraucherschutzzentrale und lässt sich dort beraten. Einen Anwalt können wir uns erst Recht nicht leisten. 🙁

Das ist schon mal was. Vielleicht kann ihm ja dort schon irgendwie geholfen werden.

Ansonsten kann ich nur raten, versucht doch zumindest, Beratungshilfe zu beantragen. Dann berechnet der Anwalt nur 10€.

Ansonsten denke ich, dass es nicht egal ist, ob die Kündigungsfrist 1 Tag beträgt oder 2 Wochen. Ist ja klar, dass die Arbeitgeber mit sowas durchkommen, wenn sich nie ein Arbeitnehmer dagegen wert. Und wenn Kündigungsfristen gesetzlich geregelt sind und der Arbeitgeber bei der Kündigung formell etwas nicht richtig gemacht hat, bekommt nun mal der Arbeitnehmer Recht.

Außerdem muss die offene Lohnzahlung noch eingefordert werden, der steht deinem Freund nämlich zu, Claudi!
 
Also das war auch ein Griff ins Klo. Die Verbraucherschutzzentrale darf nicht im Thema Arbeitsrecht beraten. Die haben ihn gleich wieder weg geschickt. Er soll zum Anwalt gehen.
Diesen Antrag auf Beratungshilfe können wir erst am Dienstag stellen, soweit ich weiß.
Also ist bis dahin bangen angesagt. 🙁
 
Zuletzt bearbeitet:
Also das war auch ein Griff ins Klo. Die Verbraucherschutzzentrale darf nicht im Thema Arbeitsrecht beraten. Die haben ihn gleich wieder weg geschickt. Er soll zum Anwalt gehen.
Diesen Antrag auf Beratungshilfe können wir erst am Dienstag stellen, soweit ich weiß.
Also ist bis dahin bangen angesagt. 🙁

Ach, das ist schade.

Dann bleibt euch wirklich nichts übrig außer zu Bangen bis Dienstag.
Ihr könnt euch ja schon ein wenig vorbereiten. Am besten alle möglichen Unterlagen raussuchen und schauen, was ihr für Einkommen und Ausgaben habt. Denn deine Einkünfte werden auch berücksichtigt, Claudi.

Hier kannst du den Antrag online sehen: Beratungshilfeformular

Ansonsten, ruf doch schon mal bei Anwälten an, vielleicht bekommst du ja schon was raus 😳
 
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Ich denke diese Kündigungsschutzklage kann man erst nach 6 Monaten Anstellung stellen??? 😕
Er war ja erst 3 Monate dort angestellt.
 
Ich denke diese Kündigungsschutzklage kann man erst nach 6 Monaten Anstellung stellen??? 😕
Er war ja erst 3 Monate dort angestellt.

Es geht nicht um Kündigungsschutz, sondern um die Einhaltung der Kündigungsfrist. Diese beträgt während der Probezeit 2 Wochen und der Arbeitgeber hat sie nicht eingehalten.

Wenn das AA sich besser auskennen würde, würden die ihn sogar zum Arbeitsgericht schicken oder sperren da die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
 
Ach, das ist schade.

Dann bleibt euch wirklich nichts übrig außer zu Bangen bis Dienstag.
Ihr könnt euch ja schon ein wenig vorbereiten. Am besten alle möglichen Unterlagen raussuchen und schauen, was ihr für Einkommen und Ausgaben habt. Denn deine Einkünfte werden auch berücksichtigt, Claudi.

Hier kannst du den Antrag online sehen: Beratungshilfeformular

Ansonsten, ruf doch schon mal bei Anwälten an, vielleicht bekommst du ja schon was raus 😳

Wieso werden meine Einkünfte berücksichtigt? Wir sind nicht verheiratet. Da steht doch nur was von Ehepartner. Oder?
 
Ich denke diese Kündigungsschutzklage kann man erst nach 6 Monaten Anstellung stellen??? 😕
Er war ja erst 3 Monate dort angestellt.


... und noch in der Probezeit. Und die kann man als AG nach §622 BGB Absatz 3 nur mit einer Frist von 2 Wochen kündigen, schau noch mal weiter oben, da hatte ich den Link eingestellt.
 
Es geht nicht um Kündigungsschutz, sondern um die Einhaltung der Kündigungsfrist. Diese beträgt während der Probezeit 2 Wochen und der Arbeitgeber hat sie nicht eingehalten.

Wenn das AA sich besser auskennen würde, würden die ihn sogar zum Arbeitsgericht schicken oder sperren da die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Ja, aber die Links, die du eingestellt hast, drehen sich um die Kündigungsschutzklage. Das heißt nun mal so.
 
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wenn....

Steht das nicht für eingetragene Lebenspartner???

..Ihr zusammen in einer Wohnung lebt, seid Ihr eine Lebensgemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft).

Hast Du mal bei dem für Euch zuständigen Arbeitsgericht angerufen, haben die keine Beratungsstelle?

Was sagt der AG zu der noch ausstehenden Zahlung von September? Das muss er ja wohl unbedingt bezahlen. Wenn nicht, würde ich ihm da mit dem Arbeitsgericht drohen, mit dem Hinweis, dass dann die Kündigungsfrist auch gleich überprüft wird.

Es ist halt wirklich manchmal zum K....., wie man heute mit Arbeitsnehmern umspringt :grummel:.
 

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