Ich rede von dem Mann, der beim Evakuieren seine Wohnung nicht verlassen wollte, nicht von irgendwelchen Selbstmördern.
Besagter Mann gefährdete mit seiner Aktion nur sich selbst und keine anderen Leute und war bei vollem Bewusstsein, ist über die Gefahren aufgeklärt worden und wollte trotzdem nicht. Warum muss man dem da aufzwingen, seine Wohnung zu verlassen, wenn er auf sein eigenes Risiko einfach nicht will?
Ok, dann langsamer... welchen gemeinsamen Nenner haben Suizident und dieser Mann ? SELBSTGEFÄHRDUNG und je nach Fall immer auch Fremdgefährdung - wie auch dieser Nachbar durch sein Verhalten natürlich eine Fremdgefährdung herbeigeführt hat. Diese ist im öffentlichen Raum durch Otto-Normal-Verbraucher nicht zulässig, in der eigenen Wohnung schon.
Warum wird dann beim Suizidenten trotzdem die Wohnungstür eingetreten ? Weil man nicht ausschließen kann bzw. davon ausgeht, dass sich dieser in einem der freien Willensbildung ausschließenden Zustand befindet.
Hier haben wir bereits rechtliches Problem Nummer 1:
Sollen Polizei und Feuerwehr zunächst ärztliche Gutachten für jeden Bewohner einholen, dass diese tatsächlich in Besitz ihrer geistigen Kräfte sind und die Tragweite ihrer Entscheidung absehen können, wo doch bereits die Weigerung ein Gefahrengebiet zu verlassen, ein erster Hinweis für eine mangelnde Entscheidungsfähigkeit ist ?
Rechtliches Problem Nr. 2:
Die ursprüngliche Gefährdung wurde nicht mal vom Wohnungsinhaber selbst herbeigeführt, sondern letztendlich vom Staat, welcher nunmehr die Entschärfung in die Wege geleitet hat - natürlich vertreten durch Polizei, Ordnungsamt, etc.
Es muss doch sonnenklar sein, dass dieser Staat es dann nicht unterlassen darf, alles zu unternehmen, dass durch die herbeigeführte Gefahr niemand Schaden davonträgt. Von dieser Aufgabe des Staates kann man den Staat auch nicht durch eine Unterschrift entbinden. Seine Bürger zu schützen gehört ja wohl zu den Kernelementen eines demokratischen Staatswesens.
Und natürlich tritt durch das Verhalten des Nachbarn auch eine Fremdgefährdung ein. Einmal unmittelbar, da sich dadurch die Evakuierung verzögert, aber natürlich auch dadurch, dass dann wieder Feuerwehrleute im Einsatz sind, wenn es darum geht, diesen Mann zu retten, wenn gerade dessen Haus nämlich doch bei der Aktion halb in die Luft fliegt. Die gefährden nämlich nicht ihr eigenes Leben, wenn ganz klar ist, dass lediglich Gebäudeschaden vorliegt.
So, besser kann ich es nicht erklären.