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mucuk22
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- Mitglied seit
- 22. Januar 2012
- Beiträge
- 10
Hallo liebe Katzenfreunde,
ich hoffe jemand hat Ahnung und kann uns weiter helfen. Wir haben seit ca 2 Monaten unseren Kater Mogli. Wir haben lange überlegt Ihn zu holen weil er nicht raus kann. Dann ging es aber ganz schnell und er war bei uns.
Gut, als er 2 Tage bei uns war hab ich mir gedacht sag ich doch mal meinem Vermieter Bescheid. Der hat zu meiner Überraschung mir die Haltung untersagt ohne Angabe von Gründung mit Verweis auf Mietvertrag. Er wusste nicht das die Katze schon da ist. Er war vor kurzem wegen der Heizung in der Wohnung der Kater war im andern Zimmer. Er könnte ihn gehört haben. Lange rede kurzer Sinn. Meine Frage, muss der Vermieter beweisen das wir eine Katze haben um und z.b. zu kündigen? Wir denken uns solang in niemand wirklich sieht kann doch niemand was mache.
Schon mal danke für Eure Hilfe.
Hier noch der § aus dem Mietvertrag:
2. Die Haltung eines sonstigen Haustieres, insbesondere einer Katze oder eines Hundes, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird nur für den Einzelfall und in individuell bezogen auf ein bestimmtes Tier erteilt und kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. Ein wichtiger Grundliegt insbesondere vor, wenn Mitmieter in Ihren rechten aus dem Mitverhältnis beeinträchtigt werden.
ich hoffe jemand hat Ahnung und kann uns weiter helfen. Wir haben seit ca 2 Monaten unseren Kater Mogli. Wir haben lange überlegt Ihn zu holen weil er nicht raus kann. Dann ging es aber ganz schnell und er war bei uns.
Gut, als er 2 Tage bei uns war hab ich mir gedacht sag ich doch mal meinem Vermieter Bescheid. Der hat zu meiner Überraschung mir die Haltung untersagt ohne Angabe von Gründung mit Verweis auf Mietvertrag. Er wusste nicht das die Katze schon da ist. Er war vor kurzem wegen der Heizung in der Wohnung der Kater war im andern Zimmer. Er könnte ihn gehört haben. Lange rede kurzer Sinn. Meine Frage, muss der Vermieter beweisen das wir eine Katze haben um und z.b. zu kündigen? Wir denken uns solang in niemand wirklich sieht kann doch niemand was mache.
Schon mal danke für Eure Hilfe.
Hier noch der § aus dem Mietvertrag:
2. Die Haltung eines sonstigen Haustieres, insbesondere einer Katze oder eines Hundes, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird nur für den Einzelfall und in individuell bezogen auf ein bestimmtes Tier erteilt und kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. Ein wichtiger Grundliegt insbesondere vor, wenn Mitmieter in Ihren rechten aus dem Mitverhältnis beeinträchtigt werden.