Mal grundsätzlich, weil bei einigen Usern offensichtlich die Vorstellung herrscht, Katzen seien Kleintiere:
Dass das Halten von Kleintieren gehört zum vertragsgemäßen Mietgebrauch. Diese Tiere kann der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters halten. Kleintiere sind Ziervögel, Fische im Aquarium, Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen. Hunde - auch wenn sie klein sind - oder Katzen gehören nicht zu den Kleintieren.
Es gibt drei Ansichten zu diesem Thema:
1. Die Haltung von Katzen und Hunden gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch und kann nur ausgeschlossen werden, wenn durch die Tierhaltung der Hausfrieden gestört wird.
2. Die Haltung größere Tiere ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
3. Es kommt auf eine Interessenabwägung an, wobei folgende Umstände zu berücksichtigen sind:
Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters.
Bei der letzten Ansicht handelt es sich um die des Bundesgerichtshofs, die wohl für alle künftigen Entscheidungen der Untergericht von Bedeutung sein dürfte. Diese Entscheidung ist natürlich recht schwammig, aber aus meiner Sicht ein Hoffnungsschimmer für Katzenhalter, da ich mir schlecht vorstellen kann, dass das Interesse des Vermieters gegen die Katzenhaltung mehr wiegt als das des katzenhaltenden Mieters. Das Problem in der Praxis ist natürlich, dass man es sich mit seinem Vermieter nicht unbedingt verderben will.