Kastrationspflicht Wohnungskatzen - wäret ihr dafür?

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Ich stelle mir eher die Frage, was passiert dann mit den ganzen unkastrierten und ungechipten Katzen, wenn es eine generelle Kastrationspflicht gibt? Eine Pflicht ist ja immer mit Auflagen (Strafe) verbunden. Was passiert dann mit "Oups"-Würfen, oder mit kranken Katzen, wenn man eine Anzeige erwarten darf?

Nicht jedem Tierhalter, der seine Tiere nicht kastrieren lässt, sind seine Tiere gänzlich gleichgültig. Die meisten sind einfach uninformiert.

Ich bin daher für Aufklärung.
 
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ich empfehle da die Lektüre von den beiden Büchern über die Kastration beim Hund von Gansloßer und Gabriele Niepel
und den Blogartikel von Tierarzt Rückert
Und wird da die Kastration empfohlen? Sorry fürs OT, das interessiert mich mal.
 
Ich wäre auch eher nicht für eine Kastrationspflicht von Wohnungskatzen, sondern eher für Aufklärung, insbesondere von Tierärzten und vielleicht von einer Art Pflicht für Züchter und Tierheime, die Katzen nur kastriert zu vermitteln (soweit nicht Zucht- oder gesundheitliche Gründe dagegen sprechen). Tierheime tun das ja auch schon, aber eine Pflicht für Züchter / Vermehrer wäre vielleicht hilfreich. Fraglich bleibt, ob das umsetzbar wäre.
 
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Ich wäre auch eher nicht für eine Kastrationspflicht von Wohnungskatzen, sondern eher für Aufklärung, insbesondere von Tierärzten und vielleicht von einer Art Pflicht für Züchter und Tierheime, die Katzen nur kastriert zu vermitteln (soweit nicht Zucht- oder gesundheitliche Gründe dagegen sprechen). Tierheime tun das ja auch schon, aber eine Pflicht für Züchter / Vermehrer wäre vielleicht hilfreich. Fraglich bleibt, ob das umsetzbar wäre.
Habe zB jetzt bei vielen Vereinszüchtern gelesen, dass die Käufer den Stammbaum
nur erhalten, wenn sie eine Kastration nachweisen können.
 
Habe zB jetzt bei vielen Vereinszüchtern gelesen, dass die Käufer den Stammbaum
nur erhalten, wenn sie eine Kastration nachweisen können.
Das ist zum Beispiel schon ein Schritt in die richtige Richtung.
Wobei ich es noch besser fände, wenn die Katzen grundsätzlich nur frühkastriert abgegeben werden würden. Aber dafür müsste sich Frühkastration auch bei Tierärzten durchsetzen und bei den Züchtern eine spätere Abgabezeit.
 
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Habe zB jetzt bei vielen Vereinszüchtern gelesen, dass die Käufer den Stammbaum
nur erhalten, wenn sie eine Kastration nachweisen können.
Das kenne ich auch nur so. Nach der Kastra habe ich den Züchtern immer den Beleg dafür gemailt. Finde ich auf jeden Fall gut.
 
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Habe zB jetzt bei vielen Vereinszüchtern gelesen, dass die Käufer den Stammbaum
nur erhalten, wenn sie eine Kastration nachweisen können.
Denen geht's dabei aber weniger um die Kastration als solche sondern darum zu verhindern dass mit ihrer Linie weitergezüchtet wird ohne dass sie Einfluß darauf haben. Sprich: Rein kommerzielle Gründe, Konkurrenz soll verhindert werden.
 
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Die Kastrationspflicht gilt nur für Freigänger. Wohnungskatzen und für die Zucht zugelassene Katzen müssen nicht kastriert werden. Gewerblich züchten kann man mit jeder Katze. Die Zuchtzulassung kann man sich durch Melden einfach auf der Bezirksverwaltungsbehörde einholen. Wenn keine wirtschaftliche Tätigkeit besteht, reicht sogar eine Meldung ohne Genehmigung aus. Diese Würfe können auf Ebay & Co verscherbelt werden.

Edit: Und mit 2 Würfen pro Jahr interessiert sich nicht einmal das Finanzamt für dich.

Mein Beitrag bezog sich aber nicht auf eine Kastrationspflicht, sondern auf den Online-Handel mit Tieren. Am 30. März 2017 wurde in Österreich ein Verbot privater Tierinserate auf Online-Plattformen erlassen.

"Privatpersonen dürfen Tiere nur dann über das Internet verlaufen, wenn sie bei ihrer bisherigen Halterin oder ihrem bisherigen Halter nicht bleiben können oder dürfen. Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Das Tier ist individuell bestimmbar
  • Das Tier ist älter als 6 Monate
  • Bei einem Hund oder einer Katze: Die bleibenden Eckzähne sind bereits ausgebildet
  • Bei einem Hund: Es liegt eine Meldung in der Heimtierdatenbank von mindestens 16 Wochen vor"
Quelle: Online-Handel von Tieren - Was ist Privatpersonen erlaubt

Wie das aber tatsächlich in der Praxis umgesetzt wird kann ich nicht beurteilen, da ich nicht auf österreichischen Plattformen unterwegs bin.
Vielleicht können andere dazu ihre Erfahrungsberichte abgeben?
 
Ich wäre auch für eine generelle Registrierungs- und Kastrationspflicht für Wohnungskatzen und Freigänger. Ich befürchte aber, dass das kaum kontrolliert werden würde. In der CH ist Einzelhaltung von Katzen verboten. Trotzdem gibt es noch viele Einzelkatzen in Wohnungshaltung - die Katzenhalter besorgen sich ihre Kitten halt von Privat und nicht im TH oder beim Züchter. Was ich bedenklich finde ist dass TÄ nicht aufklärend eingreifen wenn Kunden mit einer Einzelkatze kommen.
 
Denen geht's dabei aber weniger um die Kastration als solche sondern darum zu verhindern dass mit ihrer Linie weitergezüchtet wird ohne dass sie Einfluß darauf haben. Sprich: Rein kommerzielle Gründe, Konkurrenz soll verhindert werden.
Seriöse Züchter haben nicht rein kommerzielle Gründe und geben Tiere nur frühkastriert oder mit vertraglicher Kastrastionsauflage ab.
 
Seriöse Züchter haben nicht rein kommerzielle Gründe und geben Tiere nur frühkastriert oder mit vertraglicher Kastrastionsauflage ab.
Genau davon reden wir doch gerade.
Es gibt eine Kastrationsauflage und zumindest einige Züchter machen die Herausgabe des Stammbaums von der Erfüllung dieser Auflage abhängig. Da ist selbstverständlich auch das Kalkül dabei dass mit ihren Katzen nicht weitergezüchtet werden soll.
 
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Mein Beitrag bezog sich aber nicht auf eine Kastrationspflicht, sondern auf den Online-Handel mit Tieren. Am 30. März 2017 wurde in Österreich ein Verbot privater Tierinserate auf Online-Plattformen erlassen.

"Privatpersonen dürfen Tiere nur dann über das Internet verlaufen, wenn sie bei ihrer bisherigen Halterin oder ihrem bisherigen Halter nicht bleiben können oder dürfen. Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Das Tier ist individuell bestimmbar
  • Das Tier ist älter als 6 Monate
  • Bei einem Hund oder einer Katze: Die bleibenden Eckzähne sind bereits ausgebildet
  • Bei einem Hund: Es liegt eine Meldung in der Heimtierdatenbank von mindestens 16 Wochen vor"
Quelle: Online-Handel von Tieren - Was ist Privatpersonen erlaubt

Wie das aber tatsächlich in der Praxis umgesetzt wird kann ich nicht beurteilen, da ich nicht auf österreichischen Plattformen unterwegs bin.
Vielleicht können andere dazu ihre Erfahrungsberichte abgeben?

Du hast in deinem vorherigen Beitrag explizit die Vereinszüchter erwähnt, darauf wollte ich meine Antwort eigentlich beziehen.

In Ö darf nämlich jeder "züchten", der seine "Zucht" behördlich anmeldet. Ohne wirtschaftliche Tätigkeit benötigt man nicht einmal eine Bewilligung. Diese Tiere dürfen am Privatmarkt ganz normal gehandelt werden.
 
Du hast in deinem vorherigen Beitrag explizit die Vereinszüchter erwähnt, darauf wollte ich meine Antwort eigentlich beziehen.

In Ö darf nämlich jeder "züchten", der seine "Zucht" behördlich anmeldet. Ohne wirtschaftliche Tätigkeit benötigt man nicht einmal eine Bewilligung. Diese Tiere dürfen am Privatmarkt ganz normal gehandelt werden.

Dann liegt darin wohl das Problem. Das Handels-Verbot klingt in meinen Augen grundsätzlich sehr sinnvoll, aber natürlich nicht wenn quasi für jeden der Ausnahme-Status gilt.
 
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Das Problem ist vermutlich wie so oft der übermäßige Verwaltungs- und Kontrollaufwand.

Das töten von Kitten ist zB auch schon ewig gesetzlich verboten - aber versuch mal jemanden erfolgreich darauf zu verklagen...
Mal abgesehen davon, dass die Strafen in Bezug auf Tiere gefühlt immer noch lächerlich niedrig sind, selbst für richtig schlimme Sachen.
 
Das Problem ist vermutlich wie so oft der übermäßige Verwaltungs- und Kontrollaufwand.

Das töten von Kitten ist zB auch schon ewig gesetzlich verboten - aber versuch mal jemanden erfolgreich darauf zu verklagen...
Mal abgesehen davon, dass die Strafen in Bezug auf Tiere gefühlt immer noch lächerlich niedrig sind, selbst für richtig schlimme Sachen.
Ist das wirklich so? Wenn jemand Kitten (oder generell Wirbeltiere) ohne triftigen Grund (zB um sie zu essen 🙂) tötet kann man ihn deswegen anzeigen. Das Gesetz sieht sogar für schwere oder wiederholte Fälle eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor, soweit ich weiß. Verklagen müsste man also niemanden, bliß zur Polizei gehen und anzeigen, am besten mit Belegen, aber auch ohne muss die Polizei dann ermitteln.
 
Ist das wirklich so? Wenn jemand Kitten (oder generell Wirbeltiere) ohne triftigen Grund (zB um sie zu essen 🙂) tötet kann man ihn deswegen anzeigen. Das Gesetz sieht sogar für schwere oder wiederholte Fälle eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor, soweit ich weiß. Verklagen müsste man also niemanden, bliß zur Polizei gehen und anzeigen, am besten mit Belegen, aber auch ohne muss die Polizei dann ermitteln.
Ach - also schlachten dürfte man Katzen?
 
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Ach - also schlachten dürfte man Katzen?
Nein, das Essen von Katzen ist in Deutschland verboten (in der Schweiz aber soweit ich weiß nicht), man dürfte sie also auch nicht zu dem Zweck töten. Das Töten zum Zweck des Essens ist nur eine generelle Ausnahme zum Tierschutzgesetz, deshalb habe ich es dazugeschrieben.
 
Ach - also schlachten dürfte man Katzen?
Soweit ich weiß hier nur in der Schweiz, aber das ist ein anderes Thema. *hust*

@Hagebutti Die Tötung dürfen auch mit triftigen Gründen nur Fachleute durchführen.
Bei Kitten und Bauernhöfen ist es halt das klassische Problem, dass man das erstmal nachweisen muss - und mit besonders viel Engagement von Seiten der Polizei brauchst du da nicht rechnen.
Eventuell wäre es was anderes, wenn du direkt Beweismaterial hättest, aber ja, das ist ein ziemlich trauriges und bitteres Kapitel.
Was nicht heißt, das man es nicht anzeigen sollte - sollte man sogar unbedingt, wenn man so etwas mitkriegt oder hört, aber oft passiert halt herzlich wenig.
Aber naja, wollte damit nur zeigen, wie groß die Probleme sind, dann auch noch Kastrationen flächendeckend zu kontrollieren und zu ahnden.
 
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Soweit ich weiß hier nur in der Schweiz, aber das ist ein anderes Thema. *hust*

@Hagebutti Die Tötung dürfen auch mit triftigen Gründen nur Fachleute durchführen.
Bei Kitten und Bauernhöfen ist es halt das klassische Problem, dass man das erstmal nachweisen muss - und mit besonders viel Engagement von Seiten der Polizei brauchst du da nicht rechnen.
Eventuell wäre es was anderes, wenn du direkt Beweismaterial hättest, aber ja, das ist ein ziemlich trauriges und bitteres Kapitel.
Was nicht heißt, das man es nicht anzeigen sollte - sollte man sogar unbedingt, wenn man so etwas mitkriegt oder hört, aber oft passiert halt herzlich wenig.
Aber naja, wollte damit nur zeigen, wie groß die Probleme sind, dann auch noch Kastrationen flächendeckend zu kontrollieren und zu ahnden.
Ja, das ist natürlich ein strukturelles Problem, weil die Ressourcen dafür einfach fehlen. Wenn man mit dem Verdacht auf eine Straftat zur Polizei geht, müssen die auf jeden Fall ermitteln - aber du hast natürlich Recht damit, dass sie im Zweifelsfall nicht viel Mühe in einen einzelnen Fall einer getöteten Katze investieren werden.
 
Mir wäre unterlassene Hilfeleistung auch ein größeres Anliegen als das Töten von Kitten, aber um nochmal zum eigentlichen Thema zurück zu kommen: Allgemeine Kastrationspflicht für Wohnungskatzen und Freigänger wäre jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung und besser als nichts.
Auch wenn die Kontrolle etc. wohl erstmal schwierig bleiben sollte, wäre es immer noch besser als der aktuelle Zustand.
 
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