doppelpack
Forenprofi
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- 3. November 2009
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Die Rechnung würde ich erstmal nicht begleichen, sondern im Gegenzug Schadensersatz in Höhe der Behandlungskosten von diesem TA fordern. Einem Tier bei so einer simplen Behandlung das Bein zu brechen ist eindeutig eine Fehlbehandlung.
Außerdem würde ich mir die Röntgenbilder aushändigen lassen und zu einem anderen TA gehen. Ich hätte da auch ein schlechtes Gefühl, das er da am Ende nicht etwas vertuschen will.
Deinem Tier hast du damit nichts Gutes getan, der muss ja innerlich die Hölle durchlaufen sein, dass er nochmal dort hinmusste. Sowas merken sich auch Tiere.
Außerdem würde ich mir die Röntgenbilder aushändigen lassen und zu einem anderen TA gehen. Ich hätte da auch ein schlechtes Gefühl, das er da am Ende nicht etwas vertuschen will.
Deinem Tier hast du damit nichts Gutes getan, der muss ja innerlich die Hölle durchlaufen sein, dass er nochmal dort hinmusste. Sowas merken sich auch Tiere.