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Ach, das ist schön zu hören.
Wirst sehen, die Woche geht auch rum.
Dass der TA nicht begeistert ist, kann ich mir schon vorstellen. Aber die Kosten können ja nun nicht an Dir hängen bleiben. Da muss er nun durch.
Dass Deine Serafina sich so toll verhält, hat mich gerade beim Lesen wirklich gerührt. Die Fellpopos wissen manchmal genau, was wir brauchen.
Dem Schrödiger wünsche ich, dass er schnell wieder gesund wird und ihr schon bald wieder gemeinsam durchs Leben toben könnt.
Nein, habe ich nicht. Hab den Brief ja eben erst nach der Arbeit im Briefkasten gehabt. Aber... was soll der denn sagen?Hast du mal deinen derzeit behandelnden Arzt gefragt, was er von dem Versicherungsschreiben hält?
Ja, hab ich. Hab sie bisher zum Glück noch nie gebraucht aber jetzt ist es wohl so weit. Muss erstmal nachgucken, wie das genau funktioniert... ob die jeden X-Beliebigen Rechtsanwalt akzeptieren oder ich mir einen von denen akzeptieren auswählen muss.Ich denke, da würde ich nicht so schnell aufgeben. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Die würde ich genau jetzt in Anspruch nehmen.
Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für die Unterlagen, die uns am 11.02.1016 erreicht haben.
Danach vertreten Sie die Auffassung, daß bei der Behandlung durch H. Dr Ihre Katze verletzt worden ist. Diese Auffassung vertreten wir nicht.
H. Dr hat uns den gesamten Hergang und auch die Behandlung umfassend geschildert. Offensichtlich ist Ihre Katze ungewöhnlich "lebhaft", sie war kaum zu untersuchen/zu behandeln.
Nach der Behandlung kam die Katze wieder in die Transporttasche.
Zu diesem Zeitpunkt konnte H. Dr eine Verletzung der Katze nicht erkennen.
Es mag sein, daß sich die Katze im Rahmen der Behandlung verletzt hat. Entsprechend "lebhaft" war die Katze ja.
Möglich - und nach unserer Auffassung ebenso wahrscheinlich - ist eine Verletzung der Katze in der Transporttasche während des Transportes.
Zu der rechtlichen Bewertung:
Eine Ersatzpflicht besteht nur dann, wenn
1. ein Tierarzt ein Tier verletzt
Wir halten es für möglich, aber nicht wahrscheinlich
2. und diese Verletzung schuldhaft erfolgte
Eine schuldhafte Verletzung scheidet gewiß aus, wir können nicht erkennen, wie denn H. Dr die Verletzung der Katze, wenn er sie denn wirklich verursacht haben sollte, hätte verhindern können.
3. die Voraussetzungen 1 u. 2 vom Tierhalter bewiesen (nicht nur behauptet) werden.
Insgesamt können wir nichts erkennen, was Ihren Ersatzanspruch rechtfertigen könnte. Wir können deshalb auch keine Ersatzleistung erbringen. Dies bitten wir zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Continentale Sachversicherungen AG
Nein, habe ich nicht. Hab den Brief ja eben erst nach der Arbeit im Briefkasten gehabt. Aber... was soll der denn sagen?
Von dem, was du von ihm geschrieben hattest, denke ich, dass er als TA (der ihn direkt nach dem Bruch beim 1. TA behandelt hat) evtl auch noch eine Idee hat, wie du bei der Versicherung vorgehen kannst. Vielleicht würde er auch noch etwas schreiben...in der Art...dass aus tierärztlicher Sicht solch eine Verletzung (Art des Bruchs etc.) nicht vom Transport in der Tasche kommen kann... oder so.
Wenn ich das im Internet richtig gelesen hatte, dreht sich im Fall eines "schweren Behandlungsfehlers" die Beweislast plötzlich um. Dann müsste der andere TA beweisen, dass es nicht bei ihm passiert ist. Aber kein Plan, ob man das als schweren Behandlungsfehler einstufen kann. Hilft nur Abwarten, was der Anwalt sagt...