Ich bin ja selber Eigentümer und unser Haus steht sogar unter
Denkmalschutz!
Eine bauliche Veränderung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
•eine auf Dauer angelegte Maßnahme,
•die nach Entstehung des Wohnungseigentums erfolgte,
•die zu einer Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums führt,
•die über eine ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 21 Abs. 3 WEG hinausgeht.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt keine bauliche Veränderung vor.
UND da gibt es jetzt das "Schlupfloch"
Du könntest eine Balkonvernetzung anbringen, die man jederzeit wieder entfernen kann!
Allerdings darfst du nicht ins Mauerwerk schrauben oder ähnliches,
man könnte z.B. Klemmen an der Balkonbrüstung oder so machen!
Irgendwo, hab ich in den letzten Tagen hier sowas gesehen!!!!!
ABER damit könntest du dir natürlich trotzdem den Unmut der anderen Miteigentümer
auf dich ziehen!
Und da mußt du wissen, ob du das auf dich nehmen willst!
Mir als Eigentümer is es egal, was die Leute über mich sagen, hauptsache
die können mich rechtlich nicht an den Karren pi....