katzenhaltung in mietwohnung

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yassi

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15. Februar 2011
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So, hallo erst mal. Und zwar mein problem( wenn es das thema schon gibt tuts mir leid)
Ich muss jetzt umziehen und das problem ist der kater darf nicht mit, der vermieter will das nicht. Mietvertrag hab ich noch nicht. Aber er hat gesagt möchte er nicht weil wohnung ist nagelneu rwnoviert und pipapo. Kannich da nicht irgendwas machen? Ich will mein dicken ungern hergeben :'( es eilt leider
 
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Na dann musst Du eben entweder weitersuchen oder mit dem Vermieter ein Gesprách fúhren und im Mietvertrag aufnehmen lassen, dass Du für alle vom Kater verursachten Schäden aufkommst wenn Katzenhaltung vertraglich zugesichert wird.

Ein Tier weggeben ist doch wohl nicht Dein Ernst.
 
Na dann musst Du eben entweder weitersuchen oder mit dem Vermieter ein Gesprách fúhren und im Mietvertrag aufnehmen lassen, dass Du für alle vom Kater verursachten Schäden aufkommst wenn Katzenhaltung vertraglich zugesichert wird.

Genau so. Du kannst nur hoffen das dein Vermieter sein OK doch noch gibt.

Für mich wäre die Abgabe auf keinen Fall eine Option. Ich hätte eine Wohnung, wo meine Katzen nicht mit hin dürften, gar nicht erst genommen.

Warum hast du nicht weiter gesucht bis du das Richtige für dich und dein Tier gefunden hast?
 
Weil ich das erst erfahren hab und ich schnellst möglich aus dieser wohnung muss wegen todesfall. Der wohnungsmarkt hier ist verdammt eng und aufs geldschauen muss ich auch. Ich hab echt keine lust ihn weggeben zu müssen weils mein bester freund ist.
 
Weil ich das erst erfahren hab und ich schnellst möglich aus dieser wohnung muss wegen todesfall. Der wohnungsmarkt hier ist verdammt eng und aufs geldschauen muss ich auch. Ich hab echt keine lust ihn weggeben zu müssen weils mein bester freund ist.


Sorry, alles ziemlich lahme Entschuldigugen. Ich kann gar nicht glauben, was Du hier vom Stapel lässt. Vor allem, da Du hier im Forum auch noch als Vermittlerin betätigen wolltest. Also echt!
 
Weil ich das erst erfahren hab und ich schnellst möglich aus dieser wohnung muss wegen todesfall.

Warum gibt es bei Dir denn keine normale Kündigungsfrist? Von jetzt auf gleich aus einer Wohnung raus zu müssen, ist laut Mietrecht nicht zulässig.

Und warum musst Du wegen eines Todesfalles raus aus der Wohnung? Wenn es da Erben gibt, die die Wohnung übernommen haben, gilt für Dich nach wie vor der alte Mietvertrag.

Selbst bei einer rechtmäßigen Kündigung hast Du drei Monate Zeit, Dir etwas Neues zu suchen. Und Bamberg ist nun wirklich nicht München.

LG Silvia
 
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Da du noch keinen Mietvertrag hast, lass es bleiben und such dir eine andere Wohnung. Es ist schwer, aber es geht, habs erst gerade durch. Ich hätte aber nie was genommen ohne dass ich meine Katzen halten darf.
 
So, hallo erst mal. Und zwar mein problem( wenn es das thema schon gibt tuts mir leid)
Ich muss jetzt umziehen und das problem ist der kater darf nicht mit, der vermieter will das nicht. Mietvertrag hab ich noch nicht. Aber er hat gesagt möchte er nicht weil wohnung ist nagelneu rwnoviert und pipapo. Kannich da nicht irgendwas machen? Ich will mein dicken ungern hergeben :'( es eilt leider

klar kannst du was machen...
Such dir ne andere Wohnung!
 
Zu den andern katzen in meiner sig: lilly gibt es nicht mehr. Sie ist verstorben. und chiquiata hat sich mit meinem großen danach nicht mehr verstanden.

Klar kann ich mir ne neue suchen. Aber auch die zeit drängt. Warum versteht das keiner? Die wohnungen hier werden meist eher an studenten und arbeitern mit fester stelle zugesprochen. Ich bin noch in der ausbildung. Ich hätte einfach gern gewusst ob es nicht eine klausel gibt bzw ob man eine gehen kann. Weil trotz veebot der tierhaltung kann ma ja immernoch hasen und vögel halten weil sie unter kleintiee zählen. Tun katzen das nicht auch?
 
Die grundsätzliche Tierhaltungserlaubnis bezieht sich ausschließlich auf Kleintiere (z.B. Vögel, Fische, Hamster, Meeris, Mäuse usw.). Katzen zählen NICHT zu den Kleintieren und bedürfen der Genehmigung durch den Vermieter.

Auch von mir die Frage: warum suchst du dir nicht eine geeignete Wohnung, in der Katzenhaltung erlaubt ist? NIEMAND muß von heute auf morgen aus seiner Wohnung raus. Du hast also immer noch genügend Zeit, was Passendes zu finden.

Die Katze abzugeben ist doch wohl keine ernsthafte Option für dich?

Gruß
Jubo
 
Hallo,

mein Vorschlag wäre, vielleicht dich mal etwas im größeren Kreis umzuhören.

Vielleicht kannst du dann mit dem Bus/Auto/Mitfahrgelegenheit deinen Betrieb erreichen.

Da wo du herkommst ist es wirklich sehr eng - und es kann teuer werden. Viele von der Uni und Leute, die täglich in den Großraum Nürnberg pendeln, weils so schön nah ist.

Hast du schon mal ne Anzeige geschaltet: Suche Wohnung (bringe ne Katze mit).

Oder habt ihr nicht auch so eine Baugenossenschaft etc. wo man mal fragen könnte?
 
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Dann such dir eben keine hochwertige Wohnung sondern ne Altbau wohnung....Wenn die Wohnungen nicht so top hochwertig sind, dann haben die Vermieter auch nicht so viel Angst, dass Katzen da was kaputt machen

Und wohnst du in Bamberg? da ist es nun wirklich keine Kunst ne Wohnung zu finden

Mein Freund und ich mussten uns grad mit zwei Katzen das Passende in Zeven Umkreis suchen...gib das mal ind ie Suchmaske bei Immoscout ein...da findet man wirklich weniger

Und wir hätten da aber auch locker mehrere Angebote gehabt, sogar mit zwei Katzen und nicht nur einer

Also such ma richtig und nicht direkt nach wer weiß wie modern
 
Die grundsätzliche Tierhaltungserlaubnis bezieht sich ausschließlich auf Kleintiere (z.B. Vögel, Fische, Hamster, Meeris, Mäuse usw.). Katzen zählen NICHT zu den Kleintieren und bedürfen der Genehmigung durch den Vermieter.

Richtig!
Meistens steht im Mietvertrag, das die Haltung von Hunden oder Katzen nur mit einer vorherigen Zustimmung des Vermieters erlaubt ist.
Eine kleine Ausnahme gäbe es wenn schon andere Mieter in dem Haus Katzen halten dürften, dann gäbe es keinen Grund Katzenhaltung in einer anderen Wohnung zu verbieten. (Vielleicht gibts da ja Katzen? Dann hättest du ne gute Grundlage um nochmal mit dem Vermieter darüber zu sprechen.)

So oder so.. wenn du mit dem Vermieter gesprochen hast und er untersagt die Katzenhaltung, musst du das so akzeptieren.

Ich würde mir in dem Fall auch eine andere Wohnung suchen und Notfalls, falls du jetzt wirklich so schnell ausziehen musst, den Kater übergangsweise bei Freunden oder Familie unterbringen.
Die Lösung ist nicht schön, aber aufjedenfall besser als über Abgabe nachzudenken! So hättest du auch aufjedenfall Luft um nach einer passenden Wohnung für euch beide zu suchen und musst nichts überstürzen. Es gibt immer eine Lösung für sowas!
 
Na ja, in Bamberg kanns schon sehr eng werden.

Teilweise ziemlich teuer oder superschnell weg.

Ich wohn ja im gleichen Regierungsbezirk und kenn von Freunden und Kollegen die Problematik dort.

Teils weil viele in den Großraum Nürnberg pendeln (dort sind die Mieten teilweise nicht bezahlbar), teils weils in Bamberg auch sehr eng ist durch die Uni etc.

Aber in den Städten hier gibts meistens (auch in kleineren) so Wohnungsbaugenossenschaften. Da muss man zwar Anteile kaufen, aber das wird genauso gehandhabt wie die Kaution.

Klar sind das meist ältere Wohnungen - aber bis jetzt waren das meist die einzigen, die KEINE Probleme wegen Tierhaltung gemacht hätten. Da hab ich mich auch schon umgesehen.

Bei uns in der Stadt gibts auch noch eine Städtebau, wo man auch günstige Wohnungen bekommt
 
@Jubo: Das ist eben NICHT immer und überall so. Aber wie schon gesagt, in dem Fall hier hat es der Vermieter wohl sogar ausdrücklich verboten, wenn ich richtig gelesen habe.

Ich verstehe jetzt nicht wirklich, was du meinst!

Für mich persönlich käme es nie infrage, eine Katze abzugeben, weil ich angeblich keine passende Wohnung finde. Für mich ist das ein absolutes No-Go!

In diesem speziellen Fall der TE äußert sie sich ja leider nicht, warum sie so zügig aus der jetzigen Wohnung raus muß. Solange sie das nicht näher erläutert, sage ich, NIEMAND muß holterdipolter aus einer Wohnung raus. Wo kämen wir denn da hin? Ergo, hat sie genügend Zeit, sich eine katzenfreundliche Wohnung zu suchen. Was hat das mit "rumhacken" zu tun?

Gruß
Jubo
 
Katzen sind nach BGH-Rechtsprechung nach wie vor KEINE Kleintiere. Das sollte man immer vor Augen haben, sonst werden falsche Ratschläge gegeben. Es gibt inzwischen etliche Einzelfallentscheidungen untergeordneter Gerichte, die Katzenhaltern Recht gaben. Aber das waren keine Grundsatzurteile. Es muß also immer von Fall zu Fall entschieden werden.

Immer noch muß der Vermieter der Katzenhaltung zustimmen. Er kann Hundehaltung erlauben und gleichzeitig Katzenhaltung verbieten oder umgekehrt. Er kann beides erlauben oder beides verbieten. Es kommt immer auf den entsprechenden Passus im Mietvertrag an. Ausnahme: er verbietet grundsätzlich TIERhaltung. Dann darf man (fast) jedes Tier ohne Genehmigung halten, denn Tierhaltung beinhaltet auch Kleintiere und die sind nicht zustimmungspflichtig.

Zum Rest: wie schon am Anfang dieses Threads erwähnt, hat sich die TE mehrfach als Vermittlerin versucht. Gerade von solch einer Person erwartet man nicht die Abgabe einer Katze aufgrund von Wohnungssuche. Das ist ein echter Offenbarungseid. Und das sollte ihr auch klar gesagt werden!

Gruß
Jubo
 
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Es ging mir lediglich darum, dass Katzen teilweise schon als Kleintiere gelten und dann erlaubt sind. 😉

Zu dem anderen: Das ist ein junges Mädchen, die vielleicht wirklich gerade in einer blöden Situation steckt. Jeder sagt ihr, er würde sein Tier nie abgeben und so weiter. Da kommt sie sich gleich noch schlechter vor.

Ich finde es kamen schon eine paar gute Vorschläge. Das finde ich besser, als immer zu sagen, es ist so einfach eine andere Wohnung zu finden usw. 🙄

Wenn man die Verantwortung für ein Tier übernimmt, dann kann man es bei einem Wohnungswechsel doch nicht abgeben. Und die TE ist alt genug, um sich dieser Verantwortung zu stellen.

Was bleibt denn da übrig ausser eine andere Wohnung zu suchen oder sich mit dem Vermieter entsprechend zu einigen. Einfach eine Katze gegen den erklärten Willen des Vermieters einziehen zu lassen und sich darauf zu berufen, dass es "Kleintiere" sind ist jedenfalls überhaupt keine nachhaltige, weil juristisch anfechtbare Lösung.

Echt, diese Lässigkeit im Umgang mit Lebewesen finde ich zum K....
 
@ Scylla

Schau', und so unterschiedlich kann die Wahrnehmung sein: ich finde, sie macht es sich sehr leicht und sucht nicht wirklich nach einer annehmbaren Lösung.

Überhaupt an eine Abgabe zu denken, käme für mich nie infrage. Wie kommt man nur auf eine solche Idee in diesem Zusammenhang?

Gruß
Jubo
 
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass sie da einfach einziehen soll. Wer lesen kann...

Manchmal habe ich bei Dir das Gefühl, Du liest nur mit, Kalintje, um dann irgendjemanden was unterstellen zu können bzw. anzugreifen.

Es geht mir darum, dass sie nochmal mit dem Vermieter reden kann und ansonsten habe ich auch vorgeschlagen, dass sie vielleicht mit Freunden was regeln kann, bis sich eine andere Lösung findet.

Im Leben ist auch nicht alles im Voraus planbar. Manchmal braucht es eben etwas, um die richtigen Lösungen zu finden.

Genau, das habe ich selber geschrieben. Wäre schön, wenn Du hier auch meine Kommentare richtig wieder geben würdest. Und nein, Abgabe finde ich unter diesen Umstánden GAR KEINE Option, sich eine andere Wohnung zu suchen jedoch sehr.

Würdest Du eine Wohnung anmieten wollen, wenn der Vermieter Kinder ablehnt? Würdest Du die Anmietung auch nur in Erwägung ziehen und darauf spekulieren, dass es eventuell irgendwo eine Rechtsprechung gibt, die Kinder gar nicht verbieten darf?

Und ja, ich habe meine Prinzipien für Tierhaltung. Die mögen Dir zu strikt vorkommen, aber Lässigkeit erlaube ich mir Umgang mit mir selbst, aber nicht bei Tieren, die von mir abhängig sind und für die, ich die Verantwortung übernommen habe. Da bin ich sehr gerne "spiessig" und erlaube mir auch meine Überzeugungen standfest zu vertreten.
 
Katzen sind nach BGH-Rechtsprechung nach wie vor KEINE Kleintiere. Das sollte man immer vor Augen haben, sonst werden falsche Ratschläge gegeben. Es gibt inzwischen etliche Einzelfallentscheidungen untergeordneter Gerichte, die Katzenhaltern Recht gaben. Aber das waren keine Grundsatzurteile. Es muß also immer von Fall zu Fall entschieden werden.

Genau. Und wenn der jeweilige Richter am Amtsgericht Katzen nicht so sonderlich mag, dann sieht der Mieter ganz schnell ziemlich alt aus.

Ich würde mich niemals auf dieses dünne Eis begeben.

@Yassi: Noch einmal: Niemand kann Dich von jetzt auf gleich aus der Wohnung werfen, es gibt Kündigungsfristen. Also hast Du noch einige Zeit, Dir eine Wohnung zu suchen, wo Katzenhaltung erlaubt ist.

LG Silvia
 
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