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crow mountain crew
Forenprofi
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Das ist nicht ganz richtig. Das grundsätzliche Verbot der Tierhaltung war schon früher ungültig. Bezüglich Katzenhaltung (und darum geht's ja im aktuellen Urteil auf das Du wohl anspielst) ist die Sachlage die, dass es auf den individuellen Fall ankommt. Der Vermieter kann die Katzenhaltung jederzeit verbieten, wenn sich andere Mieter im Haus gestört fühlen - und das kann sehr leicht der Fall sein.Vermieter dürfen die Tierhaltung nicht mehr verbieten.
Oder diese Vermieter haben entsprechende Gründe - z.B. die Praxis eines Allergologen im gleichen Haus oder einfach nur andere Mieter die hochallergisch sind etc.Tatsächlich sehe aber auch ich immer wieder Anzeigen in denen das dennoch ausdrücklich untersagt wird....meist sind diese Vermieter aber nicht auf dem neuesten Stand.