Leider doch, Schatzkiste.
Mein Freund ist Poli, der sollte es wohl wissen, oder?
Nein. er ist kein Jurist, da liegen Welten zwischen.
Nüchtern beetrachtet heisst es in diesem Fall, du entfernst ohne Zustimmung der Eigentümerin eine Sache aus deren Haushalt.. Diebstahl..
Auch das (die Entfernung, Umsiedelung) ist eine Frage der Darstellung.
Sie werden nicht zum Zwecke der Bereicherung, Aneignung mitgenommen.
Nein, sie werden nicht entwendet.
In diesem Fall bedeutet es, dass die TE nicht für die Versogung bezahlt wurde, die Besitzerin sich nicht meldet auf Nachfragen, die Tiere könnten etwas haben, die TE kann sofort die Leistungen einstellen.
Damit die Tiere nicht unversorgt ihrem Schicksal überlassen werden, der Schlüssel zur Wohnung auch nicht weitergegeben werden sollte, kann die Versorgung nur extern erfolgen, bei der TE oder dem Freund.
Weder ist hier ein Diebstahl anzunehmen, noch ist die Weiter-Versorgung strafwürdig.
Nicht unter diesen Umständen.