Katzenvermittlung läuft schief, sie will mich anklagen

  • Themenstarter Themenstarter DunyaBKH138
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Sie war dort aber leider komplett anders, sie hat direkt angezweifelt ob die Katze denn gesund wäre, trotz Impfungen und einem Gesundheitszeugnis. Sie hatte am Preis auch was auszusetzen und allgemein hat sie nichts anderes getan außer mir zu sagen, der Kaufpreis wäre viel zu teuer usw. Das war er aber nicht!! Am Ende ging sie dann nach stundenlanger Diskussion und stimmte dem Kauf auch zu, den Kaufvertrag zu unterschreiben wollte sie vorerst nicht. Ich hab leider die ganze Zeit überhaupt nicht verstanden, was dort grade passiert ist. Aber diese Frau hat mich auseinander genommen wie ein Huhn, wirklich immer wieder alles angezweifelt und mich nicht mit Respekt behandelt. Auch musste ich stark mit dem Preis runtergehen, da ihr er zu teuer war. Ich habe erst danach realisiert, dass mir diese Frau überhaupt nicht gefällt. Ich habe mich am nächsten Tag gemeldet und gesagt, dass ich die Kätzchen nicht verkaufe. Sie behauptet jetzt aber, sie hätte den Vertrag unterschrieben, obwohl sie es nicht getan hat. Und sie droht mir jetzt mit einem Anwalt und vielen schlimmeren Dingen, die auch über Gewalt gehen. Was soll ich tun???
Da bin ich mir nun nicht genau sicher über den Hergang.
Also sie hat am Ende des Besuchs zugestimmt, aber der Satz "Auch musste ich mit dem Preis stark runtergehen" bedeutet für mich, dass doch irgendwo nachgegeben wurde und vorerst einem niedrigeren Kaufpreis zugestimmt wurde.
 
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Am Ende ging sie dann nach stundenlanger Diskussion und stimmte dem Kauf auch zu, den Kaufvertrag zu unterschreiben wollte sie vorerst nicht.
Zwar wurde man sich über den Preis einig, allerdings ist die Interessentin davon wieder zurückgetreten. Das Nicht-Unterschreiben des Vertrages könnte man genausogut mit „Bedenkzeit“ gleichsetzen. Dann ist aber keine gemeinsame Einigung mehr vorliegend.
 
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Zwar wurde man sich über den Preis einig, allerdings ist die Interessentin davon wieder zurückgetreten. Das Nicht-Unterschreiben des Vertrages könnte man genausogut mit „Bedenkzeit“ gleichsetzen. Dann ist aber keine gemeinsame Einigung mehr vorliegend.
Danke für die Erklärung.
 
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Beispiel zur Veranschaulichung: Will mein Auto im Autokino verkaufen. Interessent kommt, handelt mich runter, aber nicht zu seiner vollen Zufriedenheit. Man einigt sich, ich lege Vertrag vor, Interessent unterschreibt nicht und schlendert weiter über das Autokino. Nächster Interessent kommt, bietet mir besseren Preis an. Natürlich kann ich diesem Interessenten mein Auto verkaufen. Wer sagt mir, dass der andere Interessent nochmal kommt? Oder ich treffe ihn zufällig, frage ihn nach meiner Kohle und er sagt mir, er hat ja den vorgelegten Vertrag gar nicht unterschrieben. Das wäre dem Verkäufer rechtlich nicht zumutbar.
 
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Beispiel zur Veranschaulichung: Will mein Auto im Autokino verkaufen. Interessent kommt, handelt mich runter, aber nicht zu seiner vollen Zufriedenheit. Man einigt sich, ich lege Vertrag vor, Interessent unterschreibt nicht und schlendert weiter über das Autokino. Nächster Interessent kommt, bietet mir besseren Preis an. Natürlich kann ich diesem Interessenten mein Auto verkaufen. Wer sagt mir, dass der andere Interessent nochmal kommt? Oder ich treffe ihn zufällig, frage ihn nach meiner Kohle und er sagt mir, er hat ja den vorgelegten Vertrag gar nicht unterschrieben. Das wäre dem Verkäufer rechtlich nicht zumutbar.
Ist mir tatsächlich kürzlich so ähnlich passiert.
Auto angeschaut, Interesse angemeldet (ich hab nun nicht gesagt "nehme ich", sondern gesagt, das Interesse besteht. Ganz schlüssig war ich mir selbst noch nicht).
Es gab andere Interessenten, die noch leicht unentschlossen waren. Wie Autohändler klischeehaft so sind, hat er schon davon gefaselt, bei denen zügig ne klare Entscheidung einzufordern und mir dann, sollten sie es nicht wollen, den Vertrag per Mail zu schicken. Ich habe mich im Grunde mit seinem "ich melde mich umgehend" verabschiedet, bei mir gedacht "langsam mein Freund, wer redet hier von Kaufverträgen?", War aber müde und genervt von dem Mann und wollte da weg. Hab das also nicht weiter thematisiert und bin gegangen. Es gab also kein aktives "nein" von mir. Gehört hab ich nix, mir drei Tage später ein anderes Auto angeschaut, das sofort 100% gefiel, den Vertrag unterschrieben. Einige Tage später begannen dauernde Anrufversuche durch Händler 1. Viele nicht angenommene Anrufe (kann bei der Arbeit nicht ans Telefon). Ich wundere mich, rufe zurück: Ob ich denn seine Mail gesehen hätte, weil Kaufvertrag usw. Welche Mail? Ich hab keine Mail bekommen (wirklich nicht!). Nehme an, er hatte nen Fehler in meiner Mail-Adresse. Jaja, dann schickt er die Mail nochmal... Haaaalt, danke, nein, bin bereits mit nem Auto versorgt, tut mir Leid, blöd gelaufen, wa?
Ende der Geschichte.

Gefühlt (juristischer Laie, ne?) scheint das ein ähnliches Szenario zu sein. Zumindest schien er Kraft meiner fehlenden Gegenwehr anzunehmen, dass ich die Karre auf jeden Fall haben will. War einfach nicht mein Tag, kann er aber ja nicht wissen. Ich war im Endeffekt froh, dass seine Mail ein Irrläufer war, denn die Alternative jetzt gefällt mir deutlich besser.

Ich finde den Gedanken schon etwas absurd, dass ich, so wir da von einem mündlichen Vertrag ausgehen, gezwungen gewesen wäre, das Auto zu kaufen.
 
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Also mal ganz davon abgesehen, dass ich kein Jurist bin und dass ich abseits aller juristischen Feinheiten ohnehin absolut keine Gefahr (im Sinne einer Anzeige) für die TE sehe, mal einfach nur als Überlegung, weil mir das gerade so durchs Hirn ging:

Wie absurd ist es, auch nur an einen mündlichen Vertrag zu sprechen, wenn die (nicht)Käuferin den Kaufvertrag nicht unterschreiben wollte? Ein Vertrag ist eine beidseitige Willensäußerung. Meinem Laienverständnis nach kann man die Aussage, dass sie nicht unterschreiben will, doch problemlos als fehlende Willensäußerung interpretieren?
Anders ausgedrückt: Wie soll denn ein mündlicher Vertrag zustande gekommen sein, wenn sie klar angibt, dass sie nicht unterschreibt? Mündlich ja, schriftlich aber nein? Wie soll das gehen?

Ganz davon ab, dass es ohnehin keine Zeugen für diesen angeblichen mündlichen Vertrag gibt, dass jedes Gericht ernstlich Besseres zu tun hat und dass es sowieso nur Getöse von ihr sein dürfte, um die TE einzuschüchtern.
Vorallem sagte sie mir zu Ende noch, dass falls sich andere Interessenten melden, auch an diese vermitteln könnte. Damit sagte sie mir ja auch, sie hat nicht ganz zugestimmt
 
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Ich machte den Kaufvertrag fertig und sie kam am nächsten Tag vorbei um die Katze eventuell dann auch mitzunehmen.
Du hättest einer wildfremden Frau das Kätzchen einfach so mitgegeben, ohne Vorkontrolle, Überprüfung der Adresse, etc.?
Zeig' doch mal bitte die eBay-Anzeige.
 
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Also als ich das erste mal beim TA war mit ihr, war sie schätzungsweise 3-4 Wochen. Sie sollte jetzt 13-14 Wochen alt sein, ich dachte das wäre ein guter Zeitpunkt auszuziehen aber ich bin ehrlich gesagt sehr traumatisiert jetzt durch diese Frau
Also hattest Du das Kätzchen bereits, als die Mutterkatze Milchstau hatte?
 
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Wieso? Ich habe oben ganz klar geschrieben, selbst wenn es so weit kommt, dann wird auch das im Sande verlaufen.


Aber hier zu behaupten, dass das nicht vor Gericht gehen kann oder kein Anwalt da tätig werden würde, dass ist eben auch falsch.
Ich will nochmall versuchen zu erklären warum ich meinte, das solche Äußerungen Angst machen können (hatte gestern Abend keine Zeit mehr).
Wenn ich in der aufgelösten Gemütsverfassung der Einstellerin gewesen wäre, hätte alles, was zu rechtlichen Konsequenzen geführt hätte, bei mir die Panik nur verstärkt.

Sicher ist es nicht falsch, aufzuklären, aber erst, wenn ich mich beruhigt hätte, das es keine schlimmen Folgen für mich haben wird, wäre ich aufnahmefähig gewesen mir die sachliche Lage anzuhören, bzw zu lesen. Und da fand ich den Zeitpunkt gestern einfach noch verfrüht.

Ansonsten finde ich es völlig in Ordnung wenn hier auch auf die rechtliche Lage der Dinge hingewiesen wird.
 
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