Glückskatze2011
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Wie hoch ist eigentlich die Freibetragsgrenze bei Leistungsbezügen?
Wenn man mal in diese Notlage kommt, Geld vom Amt beziehen zu müssen ... inwiefern macht da ein Katzensparbuch (vielleicht sogar mit vorhandenem guten Polster) wohl Probleme?
Ich frage das tatsächlich rein aus Interesse ohne Hintergedanken (nicht als Argument für Versicherungen).
Ja - würde ich von ausgehen.
Leistungen aus dem SGB II (Hartz IV) sind Steuerleistungen und setzen voraus, dass kein Vermögen vorhanden ist (eine Mindestsumme darf jeder haben, aber das sind keine großen Summen, um Anspruch auf dementsprechende Leistungen zu haben. Ergo darf man dann auch kein "Katzensparbuch" haben. Bei Leistungen nach SGB III (Arbeitslosengeld) darf man Erspartes behalten, da diese Leistungen Versicherungsleistungen sind. Allerdings ist in der Regel nach einem Jahr damit Schluß und man fällt unter die Regelungen vom SGB II.