L
LukeLeia
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 11. April 2016
- Beiträge
- 549
Zur Zeit der Sparplanänderung gab es die Möglichkeit zu widersprechen, deshalb war das ganz im gesetzlich erlaubten. Außerdem würde ein Laden dieser Größe nicht das Risiko eingehen, dass alle hinterher rechtlich dagegen vorgehen können.
Zudem stand ja in den Sparplanbedingungen nicht, dass Sie die Versandkostenpauschale und alle nicht ändern dürfen... und abgesehen von dem 19% B-Day Gutschein lässt es sich ja noch mit dem Sparplan kombinieren und bei dem B-Day Gutschein stand explizit dabei, dass er nicht kombinierbar ist.
Und Sammelbesteller und alles kannst du ja auch noch nutzen, ist ja nicht so als würde es nicht gehen...Problem ist eher, dass es nicht mehr lohnt aufgrund der Versandkostengeschichte. Aber Sie haben es ja nicht abgeschafft...nur so geändert dass es sich nicht mehr lohnt.
Zudem stand ja in den Sparplanbedingungen nicht, dass Sie die Versandkostenpauschale und alle nicht ändern dürfen... und abgesehen von dem 19% B-Day Gutschein lässt es sich ja noch mit dem Sparplan kombinieren und bei dem B-Day Gutschein stand explizit dabei, dass er nicht kombinierbar ist.
Und Sammelbesteller und alles kannst du ja auch noch nutzen, ist ja nicht so als würde es nicht gehen...Problem ist eher, dass es nicht mehr lohnt aufgrund der Versandkostengeschichte. Aber Sie haben es ja nicht abgeschafft...nur so geändert dass es sich nicht mehr lohnt.