Millie zieht ein

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Es kommt Immer auf die jeweilige Situation an.
Und die ist Immer verschieden - bei Keinem gleich.

Wie tickt die Katze?
Wieviel Zeit verbringt der Mensch zu Hause mit der Katze? Und wie vebringt er sie?
Freizugänglicher Balkon? Spielplätze?
Hochplatz an Fenstern mit interessantem Ausblick?
etc pp...

Mit diesen Voraussetzungen "überlebt" eine Katze auch schon mal den Alltag eine Zeit lang alleine.

Kein Mensch kann einem sozialen Tier den Artgenossen ersetzen.
Das ist schlicht und einfach ein Ding der Unmöglichkeit.
Wer anderes behauptet hat keine Ahnung von dem was er da sagt.



Nicht ohne Grund erreichen Katzen - die alleine bei einem liebevollen Menschen leben - oft auch noch ein recht hohes Alter im Vergleich.

Häh?
Willst du damit behaupten das Katzen die ihr Leben in Einzelhaltung verbringen müssen älter werden als solche die Artgerecht gehalten werden oder wie meinst du das?
 
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Es kommt Immer auf die jeweilige Situation an.
Und die ist Immer verschieden - bei Keinem gleich.

Die Situation ja. Die Grundbedürfnisse des Tieres Katze nicht.

Wie tickt die Katze?

Würdest du auch sagen, man muss bei jedem Wellensittich schauen, wie er tickt? Und bei jedem Pferd?

Nicht ohne Grund erreichen Katzen - die alleine bei einem liebevollen Menschen leben - oft auch noch ein recht hohes Alter im Vergleich.

Na wenn das Alter mal kein Maßstab für ein glückliches Leben ist.

Erster Beitrag – alle Achtung. Soviel geballtes Katzenwissen ...
 
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Kein Mensch kann einem sozialen Tier den Artgenossen ersetzen.
Das ist schlicht und einfach ein Ding der Unmöglichkeit.
Wer anderes behauptet hat keine Ahnung von dem was er da sagt.





Häh?
Willst du damit behaupten das Katzen die ihr Leben nicht in Einzelhaltung verbringen müssen älter werden als solche die Artgerecht gehalten werden oder wie meinst du das?

Da ist ein "nicht" vor "Einzelhaltung" zu viel ;-)
 
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Hier der Text vom schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: "Katzen können einzelgängerisch oder gesellig sein. Katzenwelpen, die mindestens 10–12 Wochen mit ihren Wurfgeschwistern zusammen waren, haben später keine Mühe, sich in eine Katzengruppe einzufügen. Sie brauchen den Kontakt zu Artgenossen. Einzelgängerische Tiere dagegen können in Katzengesellschaft ohne Ausweich- und Versteckmöglichkeiten unter enormem Stress leiden.
Einzeln gehaltene Katzen müssen täglich Umgang mit Menschen oder Sichtkontakt mit anderen Katzen haben. In Käfigen von 1m2 Fläche dürfen Katzen nur vorübergehend einzeln gehalten werden."
Katzen

Hier etwas ausführlicher von einem Juristen erläutert, wie das zu verstehen ist:
"Für sozial lebende Tierarten schreibt das Tierschutzrecht zwingend angemessene Kontakte mit Artgenossen vor. Um natürliche Sozialkontakte pflegen zu können, sollten Wohnungskatzen deshalb idealerweise zu zweit oder in grösseren Gruppen gehalten werden. Der Gesetzgeber sieht bei Katzen – wie auch bei Hunden – jedoch eine Ausnahme vor und betrachtet (zumindest theoretisch) auch den Menschen als adäquaten Sozialpartner: Art. 80 TSchV bestimmt, dass einzeln gehaltene Katzen täglich Umgang mit Menschen oder Sichtkontakt zu Artgenossen haben müssen, wobei das Mass an Sozialkontakten den individuellen Bedürfnissen des Tieres anzupassen ist. Aus der Sicht des Tierschutzes sollte sozialen Tieren jedoch wenn immer möglich eine Zweitkatze als artgerechter Interaktions-, Spiel- und Kuschelpartner geboten werden.
Nur in gewissen Fällen kann es angezeigt sein, eine Wohnungskatze alleine zu halten – etwa wenn es sich um einen unverträglichen Einzelgänger, ein krankes oder ein altes Tier handelt, das durch eine Zweitkatze gestresst wäre. Zu bedenken ist dann aber umso mehr, dass der Mensch eine sehr wichtige soziale Rolle einnimmt und für genügend Beschäftigung, Streicheleinheiten etc. besorgt sein muss."
Tierschutzkonforme Wohnungshaltung von Katzen

Ich hoffe aber, dass die gesetzlichen absoluten Mindeststandards zur Tierhaltung nicht unser Maß für ein gutes Katzenleben sind.
Kenne ich, habe ich alles vorher recherchiert, ist aber alles kein Beleg dafür, dass etwas „verboten“ ist!
Leider! … betone ich nochmals.
Daher nach wie vor: (leider!) unbelegte Behauptung.
 
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Kenne ich, habe ich alles vorher recherchiert, ist aber alles kein Beleg dafür, dass etwas „verboten“ ist!
Leider! … betone ich nochmals.
Daher nach wie vor: (leider!) unbelegte Behauptung.
Ja, es sollte auch kein Beleg für ein Verbot sein, ich hatte das ja nicht behauptet 🙂
Ich wollte nur den noch fehlenden Standpunkt der schweizer Behörde zitieren.
 
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