Nachträgliche Zuchtsperre möglich?

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Ja genau. Warum helfen. Geht ja nur um meine Katze. Was für ein Forum soll das bitte sein? Wenn ich lese, was hier geschrieben wird, bekomme ich das kalte...
Nein, denn es geht dir ausschließlich um dich selbst. Der Katze ist es völlig egal, ob mit ihr gezüchtet wird.
 
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@Wally87
Wir sind kein explizites Tierschutzforum. Generell steht das Forum hier jedem offen. Wenn sich ein Großteil der aktiven Nutzer für den Tierschutz einsetzt ist das aber sicher nichts schlechtes und wir werden hier auch niemandem die Meinung verbieten. Natürlich sollten sich hier im Forum aber alle Nutzer gegenseitigen Respekt entgegenbringen, da wir andernfalls sehr wohl eingreifen werden, sofern uns entsprechende Vorfälle bekannt werden.

@Holly83
Du hast hier zahlreiche Tipps und Ratschläge erhalten - von Menschen die das in ihrer Freizeit kostenlos tun, einfach nur um anderen zu helfen.
Im Gegenzug wünscht man sich lediglich einen ordentlichen Austausch und hofft, dass es etwas Gutes für deine Katze bewirkt.
Wenn du dich angegriffen fühlst, kannst du Beiträge melden - alle über einen Kamm zu scheren finde ich aber nicht fair.

Und vor allem aber: Du möchtest hier eine Frage beantwortet haben, für die es keine klare Antwort gibt - mehrfach wurdest du darauf hingewiesen, dass das ein Thema für deinen Anwalt ist und nicht für Laien, die noch nicht mal deinen Kaufvertrag vorliegen haben.
Was erwartest du?!
 
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Gelöscht, da nicht weiterführend.
In deinen Beiträgen, TE, sind zu viele Widersprüche und Ungereimtheiten enthalten, da lohnt der Aufwand einer kostenlosen Freizeitberatung nicht.
 
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Ist Samstagsmittags nicht so einfach.... Am Geld wirds bei mir nicht mangeln
Wie alt war die Katze? 8 Monate? Kommt es da auf 2 (jetzt noch 1) Tag (e) an?
Und bitte belege wo "alle" sticheln. Oder behaupte so etwas nicht.

Ohne die genauen Vertragstexte wird auch ein Anwalt nicht helfen können. Aber wir sollen das können? Dazu noch umsonst und in unserer Freizeit?

Und ich bin kein Kind. Danke.
 
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Ich probiere es nochmal:
Du könntest den Vertrag anfechten und die Katze zurück an die Vorbesitzerin geben oder alternativ die Differenz zum Liebhaberpreis verlangen.
Ob die Klausel im Vertrag des ursprünglichen Züchters rechtlich haltbar ist, halte ich zumindest für fraglich, aber das nützt dir nichts, wenn dein Verein sagt, dass er unter diesen Umständen die Katze nicht zur Zucht zulässt.
Das ist u.a. der Grund, warum man normalerweise seine Zuchtkatzen direkt als Kitten beim Züchter kauft.

Im übrigen finde ich es nicht fair, hier alle über einen Kamm zu scheren. Viele haben versucht dir zu helfen, aber Rechtsberatung können wir hier nicht bieten. Meine Katzen stammen alle vom Züchter und ich habe mich auch selbst viel mit dem Thema beschäftigt und bin daher definitiv nicht gegen seriöse Zucht. Aber einige Äußerungen von dir (z.B. Kastration) waren eben fragwürdig oder zumindest missverständlich, sodass man wohl doch mal nachfragen darf.
 
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Warte mal, hast Du nicht weiter vorne geschrieben, Du hättest Vertragsrecht studiert? Jetzt war es eine Ausbildung, die mit Kastrationen zu tun hat?

Als "ohne Grund" würde ich die Risiken für Mammatumore und co, die jede Roligkeit mit sich bringt, nun übrigens nicht beschreiben wollen.
....wir werden hier mal wieder voll veralbert....aber sind wir ja mittlerweile gewöhnt!
 
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Ich persönlich war aber nicht auf der Suche nach einer kastrierten Katze, sondern eine jungen Zuchtkatze. Und was ,,man" so sollte, ist nicht Thema oder meine Frage. Meine Frage ist klar formuliert. Kann der ursprüngliche Züchter eine Zuchtsperre nachträglich erwirken? Und das obwohl die Verkäuferin ihm

Ich bin seit über 12 Jahren im TS und viele Jahre davon selbstfinanziert . Ich habe 7 Monate Osteuropäische Strassenhunde und Katzen gerettet, kastrieren lassen und im Herkunftsland vermittelt. Ich denke mein goodwill Konto ist da ganz gut gefüllt. Ich möchte aber auch züchten ohne für die Fehler der anderen, die unkontrollierten Bockmist machen, auszubaden. Sie bleibt bei mir. Aber ich kastriere keine gesunden Katzen. Ich entnehme ihr keine Organe. Sie ist kein Freigänger. Ich nehme auch die Pille und lasse mir auch freiwillig keine Organe entnehmen. Sie wird sich ja niemals unkontrolliert paaren oder vermehren.
Nach ein paar Würfen, wirst du diese Katze aber in Pension schicken müssen. Läuft sie dann noch jahrelang weiterhin unkastriert in der Gruppe mit?
 
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..eine Frage für Verein(e) und Anwalt, würde ich hier nun spontan so sagen, weniger für ein Katzenforum.

Ich habe zwar nicht Vertragsrecht studiert, aber immer mal wieder mit Selbigen zu tun gehabt.
Meine Laienmeinung:
Der Vetrag zwischen der Züchterin und dir ist unwirksam. Da sie den von ihr eingegangen Vertrag/Auflagen mit dem 1. Züchter verletzt hat. Die Katze dir also in der Form gar nicht hätte verkaufen dürfen.
Das müsste sich in der Tat dann ähnlich wie mit dem Erwerb von Hehlerwahre darstellen. Wenn man einen Gegenstand z.B Auto kauft und im Nachhinein kommt auf, dass die Wahre Diebesgut war, hat man hieran kein Eigentum erworben, sondern muss die Wahre wieder abgeben. Ob man die Kosten für den Kauf zurückerhält steht in den Sternen, diese muss man eigenständig beim freundlichen Hehler/Zwischenverkäufer einklagen.

Ähnlich hier mit der Katze, musst du den Schaden bei deiner Vertragspartnerin einfordern wenn du mit der Katze (wie für deinen Kauf eigentlich auschlaggebend) nicht züchten darfst. Ggf. kann der 1. Züchter auch die Katze zurückfordern, sofern die Ursprungsverträge zwischen ihm und der 2. Züchterin, das vorsehen.
Ich denke der Züchter kann auch, sofern du mit der Katze weiterzüchten möchtest (was entgegen der Klauseln seines 1. Vertrages mit der Züchterin steht) eine Zuchtsperre durchsetzten.

Vorstellen kann ich mir auch, dass zudem hier etwas der Schutz des "geistigen" Eigentums mitspielen kann.
Züchter 1 hat Katzen gezüchtet mit ggf. besonderem Zuchtziel, hat hier Arbeit, Herzblut und Geld hineingesteckt, die Katze ist also entstanden als "Produkt" seiner Bemühungen/seiner Ideen. Seine Zuchtlinienen und Zuchterfolge basierend auf Geld, Arbeit und viel erlernten Wissen, sehen profesionelle Züchter gerne geschützt. Deshalb werden Verträge mit Auflagen gemacht, um sein "geistiges" Eigentum/Zuchterfolge/Zuchziele hier zu schützen.

Beiderseits, also du und der 1. Züchter habt als Vetragspartner die Dame zwischen euch. Züchter 1 müsste dehalb rechtlich gegen die Dame vorgehen, welche gegen den Vertrag verstossen hat und du müsstet gegen diese Dame ebenso vorgehen, weil sie dir gegenüber ein ungültigen Verkauf getätigt hat.

Eine schwierige Kiste, die dir hier (es sei denn es taucht hier ein echter Vertragsrechtler auf, welcher zudem auch noch in der Nische der Zucht bewandert ist) keiner beantworten, klären kann. Zumal um etwas tiefer einblicken zu können, wir hier auch erstmal besagte Verträge sehen müssten. Ohne die Verträge, ohne den Verein im Hintergrund zu kennen, kann hier Keiner 100%ig sagen, wie der Fall liegt.

Da kannst du also schimpfen und wettern was du willst, dass hier keiner deine Frage beantworten kann..das nützt genau gar nüx.
Wir können schlicht und einfach deine Frage nicht beantworten, da schon alleine von deiner Seite, nicht alle Informationen hierfür zu Verfügung gestellt werden (also die Verträge z.B oder der Name des Zuchtvereins)..

Deshalb: Kommunikation mit 1. Züchter und 2. Züchter erstmal einstellen und die Sache von einem Anwalt prüfen lassen und analog zu der Meinung des Anwalts, kannst du danach wieder an die 2. Züchterin und ggf. 1. Züchter herantreten. (in der Zwischenzeit an der Streitsache "Katze" keine Veränderung vornehmen bis zur Klärung, also keine Kastration und auch keine Deckung)
 
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Ja genau. Warum helfen. Geht ja nur um meine Katze. Was für ein Forum soll das bitte sein? Wenn ich lese, was hier geschrieben wird, bekomme ich das kalte...

Genau, es geht um eine Katze. Hier aber nicht um deren Wohl, sondern um den "Wert" für jemanden, der durch sie verdienen möchte.
Von jemandem mit einer seltsamen Einstellung zur Kastration...

Hätte eben vor dem Kauf abgeklärt werden müssen, ob man mit der Katze überhaupt züchten darf.
Nun muss sich halt wie bereits zigfach erwähnt, ein Anwalt damit auseinandersetzen.
 
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eine Frage für Verein(e) und Anwalt, würde ich hier nun spontan so sagen, weniger für ein Katzenforum.

Ich habe zwar nicht Vertragsrecht studiert, aber immer mal wieder mit Selbigen zu tun gehabt.
Meine Laienmeinung:
Der Vetrag zwischen der Züchterin und dir ist unwirksam. Da sie den von ihr eingegangen Vertrag/Auflagen mit dem 1. Züchter verletzt hat. Die Katze dir also in der Form gar nicht hätte verkaufen dürfen.
Das müsste sich in der Tat dann ähnlich wie mit dem Erwerb von Hehlerwahre darstellen. Wenn man einen Gegenstand z.B Auto kauft und im Nachhinein kommt auf, dass die Wahre Diebesgut war, hat man hieran kein Eigentum erworben, sondern muss die Wahre wieder abgeben. Ob man die Kosten für den Kauf zurückerhält steht in den Sternen, diese muss man eigenständig beim freundlichen Hehler/Zwischenverkäufer einklagen.

Ähnlich hier mit der Katze, musst du den Schaden bei deiner Vertragspartnerin einfordern wenn du mit der Katze (wie für deinen Kauf eigentlich auschlaggebend) nicht züchten darfst. Ggf. kann der 1. Züchter auch die Katze zurückfordern, sofern die Ursprungsverträge zwischen ihm und der 2. Züchterin, das vorsehen.
Ich denke der Züchter kann auch, sofern du mit der Katze weiterzüchten möchtest (was entgegen der Klauseln seines 1. Vertrages mit der Züchterin steht) eine Zuchtsperre durchsetzten.

Sehe ich genauso. Un es nochmal aufzuschlüsseln, wir haben hier in meinen Augen zwei Fragestellungen.

1. Die eigentumsrechtliche Frage. Mit dieser verhält es sich meinem Dafürhalten nach genauso wie von @Lirumlarum beschrieben. Gesetzt den Fall, dass diese Klausel im Vertrag zwischen Züchter der Katze und der Käuferin (also die Person, von der die TE die Katze hat) wirksam ist. Das ist ja mW durchaus umstritten, auch bei TS-Verträgen liest man ja allenthalben, dass es zu diesen "die Katze darf nicht an Dritte gegeben werden, bleibt Eigentum des Vereins usw usw"-Klauseln keine klare Rechtsauslegung gibt. Diese "Zucht-Klausel" fällt in meinen Augen in die selbe Kategorie. Da muss der Anwalt Ran, eben weil diese Klauseln so umstritten sind. Ist sie wirksam --> @Lirumlarum hat's exakt beschrieben.

2. Die Zuchtsperre. Diese ist reine Vereinssache, dazu wirst du weder im Straf- noch Zivilrecht irgendetwas findet, da gesetzlich einfach nicht geregelt. Was soll sich der Gesetzgeber darum auch scheren? Entsprechend dürfte das völlig dem Dafürhalten des Vereins obliegen, ob er da mitzieht. Wie geneigt Vereine im Schnitt sind, da mitzumachen, kann ich dir nicht sagen, da ich mit Zuchtvereinen nichts am Hut habe.

Diese beiden Punkte sind also zunächst völlig voneinander unabhängige Themen. Sie können allerdings am Ende in ihrem Zusammenwirken durchaus eine für dich relevante Konsequenz entwickeln.

Mögliche Ausgänge:
- Die Klausel ist wirksam. Dann kann der Züchter die Katze zurückfordern. Die Zuchtsperre ist dann schon völlig egal, denn dann hast du keine Katze mehr.
- Die Klausel ist unwirksam: Dann kann er die Katze nicht zurückfordern. Hier gibt es dann zwei Varianten:
a) Der Verein macht die Zuchtsperre nicht mit: Du kannst Katzen mit ihr produzieren. Mit Stammbaum und Pipapo
b) Der Verein macht die Zuchtsperre mit. Dann hast du ne Katze, kriegst aber keine Rassekitten von ihr.


Zuvorderst steht in meinen Augen also gar nicht die Frage der Zuchtsperre, sondern zunächst mal die des Eigentums. Ohne dieses ist der Rest eh völlig hinfällig.
 
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Um was geht es dem Züchter dann? Hat er gesagt, was er jetzt von dir will?

Die Katze zurück

Die Ansicht des Züchters gefällt mir und ich hoffe, er kann seinen Vertrag, den er mit Züchterin 2 geschlossen hat, auch rechtlich durchsetzen. Viele seriöse Züchter schauen ganz genau, wem sie eine Zuchtkatze anvertrauen und mit welchen Zuchten ( Linien ) sie ihre jahrelange Zuchtarbeit vereinen. Der Züchter kennt dich nicht und weiß weder etwas über deine Zuchtziele noch über deine anderen Zuchtkatzen. Und sollte er bereits etwas über deine Meinung bezüglich Kastration in Erfahrung gebracht haben, wird er hoffentlich seine Katze via Klage zurückfordern.


Das ist ja gerade der Sinn einer kontrollierten Zucht. Sie wird, wie alle meiner Katzen, ihr Leben bei mir bis zu ihrem Tod verbringen.

Wenn du sinnvoll züchten möchtest, solltest du dich von diesem Gedanken lösen, denn sonst kommst du schnell an deine Grenzen und wirst zur Katzensammlerin. Es sei denn, du möchtest lediglich mit ein oder zwei Zuchtkatzen, ohne genaues Zuchtziel, jährlich niedliche Kitten produzieren, dann nennt sich das Vermehrerei mit Vereinszugehörigkeit und hat mit guter, seriöser Zucht nichts zu tun.
 
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Viele seriöse Züchter schauen ganz genau, wem sie eine Zuchtkatze anvertrauen und mit welchen Zuchten ( Linien ) sie ihre jahrelange Zuchtarbeit vereinen.
Zumal die vermittelte Zuchtkatze weiterhin auch den Namen des Usprungszwingers führt und damit Selber sowie ihre Nachkommen Aushängeschild (im Positiven wie auch im -worst case- Negativen) für die Cattery des Usrpungszüchters sind.
 
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Sehr unwahrscheinlich, dass der 1. Besitzer die Katze zurückfordern kann.
Selbst wenn die Katze nicht dem 2. Besitzer gehört hatte (was sie aber wohl zweifellos tat), hätte die TE die Katze wohl im gutem Glauben erworben. Die Katze gehörte aber zweifelsfrei der 2. Besitzerin. Damit ist die TE unstrittig Eigentümer der Katze. Rechtlich ist das alles weniger die Frage.

Ob der Verband die Katze wirklich sperren würde, ist eine andere.
Das kann nur der Verband beantworten. Und da ist wohl auch die Frage, um welchen Verband es sich handelt. Wenn es überhaupt einen Verband geben würde, der die Katze sperren würde. Der Stammbaum der Katze scheint ja nicht fraglich zu sein.
 
Ich würde da einfach mal einen Anwalt mit Schwerpunkt Tierrecht kunsultieren. Die kennen sich mit Vereins- und Zuchtrechten aus.
 
@Wally87


@Holly83
Du hast hier zahlreiche Tipps und Ratschläge erhalten - von Menschen die das in ihrer Freizeit kostenlos tun, einfach nur um anderen zu helfen.
Im Gegenzug wünscht man sich lediglich einen ordentlichen Austausch und hofft, dass es etwas Gutes für deine Katze bewirkt.
Wenn du dich angegriffen fühlst, kannst du Beiträge melden - alle über einen Kamm zu scheren finde ich aber nicht fair.

Und vor allem aber: Du möchtest hier eine Frage beantwortet haben, für die es keine klare Antwort gibt - mehrfach wurdest du darauf hingewiesen, dass das ein Thema für deinen Anwalt ist und nicht für Laien, die noch nicht mal deinen Kaufvertrag vorliegen haben.
Was erwartest du?!
Respekt! Und wer keine explizite Antwort oder Erfahrung hat und nur sinnlose Diskussionen ohne Inhalt oder Fakten und voller dreister Unterstellungen von sich gibt, einfach mal ein echtes Hobby suchen. Hilfe ist das in dieser Situation nicht
 
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Wie hat es sich denn nun gelöst? Also, worauf hast du dich geeinigt?
 
Sagmal, du möchtest aber auch gerade nichts anderes hören als "Alles gut, es kann nix passieren", was?
 
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Volksverhetzung? 😳 Das ist was ganz anderes, was du meinst ist üble Nachrede wer über Andere Sachen verbreitet die nicht stimmen oder man sagt auch Rufschädigung. Wenn du Jg. 83 sein solltest müsstest du diesen Unterschied eigentlich wissen

Zum Thema hier und den Umgang sag ich jetzt nichts, mich interessieren solche Grabenkriege nicht
 
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