eine Frage für Verein(e) und Anwalt, würde ich hier nun spontan so sagen, weniger für ein Katzenforum.
Ich habe zwar nicht Vertragsrecht studiert, aber immer mal wieder mit Selbigen zu tun gehabt.
Meine Laienmeinung:
Der Vetrag zwischen der Züchterin und dir ist unwirksam. Da sie den von ihr eingegangen Vertrag/Auflagen mit dem 1. Züchter verletzt hat. Die Katze dir also in der Form gar nicht hätte verkaufen dürfen.
Das müsste sich in der Tat dann ähnlich wie mit dem Erwerb von Hehlerwahre darstellen. Wenn man einen Gegenstand z.B Auto kauft und im Nachhinein kommt auf, dass die Wahre Diebesgut war, hat man hieran kein Eigentum erworben, sondern muss die Wahre wieder abgeben. Ob man die Kosten für den Kauf zurückerhält steht in den Sternen, diese muss man eigenständig beim freundlichen Hehler/Zwischenverkäufer einklagen.
Ähnlich hier mit der Katze, musst du den Schaden bei deiner Vertragspartnerin einfordern wenn du mit der Katze (wie für deinen Kauf eigentlich auschlaggebend) nicht züchten darfst. Ggf. kann der 1. Züchter auch die Katze zurückfordern, sofern die Ursprungsverträge zwischen ihm und der 2. Züchterin, das vorsehen.
Ich denke der Züchter kann auch, sofern du mit der Katze weiterzüchten möchtest (was entgegen der Klauseln seines 1. Vertrages mit der Züchterin steht) eine Zuchtsperre durchsetzten.
Sehe ich genauso. Un es nochmal aufzuschlüsseln, wir haben hier in meinen Augen zwei Fragestellungen.
1. Die eigentumsrechtliche Frage. Mit dieser verhält es sich meinem Dafürhalten nach genauso wie von
@Lirumlarum beschrieben. Gesetzt den Fall, dass diese Klausel im Vertrag zwischen Züchter der Katze und der Käuferin (also die Person, von der die TE die Katze hat) wirksam ist. Das ist ja mW durchaus umstritten, auch bei TS-Verträgen liest man ja allenthalben, dass es zu diesen "die Katze darf nicht an Dritte gegeben werden, bleibt Eigentum des Vereins usw usw"-Klauseln keine klare Rechtsauslegung gibt. Diese "Zucht-Klausel" fällt in meinen Augen in die selbe Kategorie. Da muss der Anwalt Ran, eben weil diese Klauseln so umstritten sind. Ist sie wirksam -->
@Lirumlarum hat's exakt beschrieben.
2. Die Zuchtsperre. Diese ist reine Vereinssache, dazu wirst du weder im Straf- noch Zivilrecht irgendetwas findet, da gesetzlich einfach nicht geregelt. Was soll sich der Gesetzgeber darum auch scheren? Entsprechend dürfte das völlig dem Dafürhalten des Vereins obliegen, ob er da mitzieht. Wie geneigt Vereine im Schnitt sind, da mitzumachen, kann ich dir nicht sagen, da ich mit Zuchtvereinen nichts am Hut habe.
Diese beiden Punkte sind also zunächst völlig voneinander unabhängige Themen. Sie können allerdings am Ende in ihrem Zusammenwirken durchaus eine für dich relevante Konsequenz entwickeln.
Mögliche Ausgänge:
- Die Klausel ist wirksam. Dann kann der Züchter die Katze zurückfordern. Die Zuchtsperre ist dann schon völlig egal, denn dann hast du keine Katze mehr.
- Die Klausel ist unwirksam: Dann kann er die Katze nicht zurückfordern. Hier gibt es dann zwei Varianten:
a) Der Verein macht die Zuchtsperre nicht mit: Du kannst Katzen mit ihr produzieren. Mit Stammbaum und Pipapo
b) Der Verein macht die Zuchtsperre mit. Dann hast du ne Katze, kriegst aber keine Rassekitten von ihr.
Zuvorderst steht in meinen Augen also gar nicht die Frage der Zuchtsperre, sondern zunächst mal die des Eigentums. Ohne dieses ist der Rest eh völlig hinfällig.