Maeuse
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naja solange sie nicht entmündigt ist, kann sie alles selber entscheiden da hat die betreuerin überhaupt nicht mitzureden.
Seufz. Der Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB ist keine Entmündigung, sondern eine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit. Banale Alltagsgeschäfts kann der Betreute weiterhin selbst abwicklen, nur für Dinge jenseits des Brötchenkaufens muß der Betreuer zustimmen. Testament, Eheschließung etc. sind auch nicht einwilligungsbedürftig.
Allerdings frage ich mich, ob es überhaupt eine gute Idee ist eine Haustier zu halten, wenn man selbst noch so viele Probleme hat, dass man - so lese ich es aus den Einlassungen der TE jedenfalls heraus - unter Einwilligungsvorbehalt des Betreuers steht. Wäre es nicht sinnvoll erst mal das eigene Leben auf die Kette zu kriegen und danach ein weiteres Lebewesen da mit reinzuziehen?
Ich meine das durchaus nicht böse, aber es gibt mannigfaltige Gründe (also psychische Störungen) für eine Betreuung nebst Einwilligungsvorbehalt, welche einen faktisch absolut ungeeignet machen ein Tier angemessen und sachgerecht zu versorgen.