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[1]Anbieter aus Deutschland mit einem standortgebundenen Tierheim oder einer Auffangstation, die sich für shelta registrieren, verpflichten sich, TASSO unaufgefordert eine Kopie der Genehmigung nach §11 TierSchG Absatz 1 Nr. 2, einen Gemeinnützigkeitsnachweis oder einen entsprechenden Freistellungsbescheid vom Finanzamt vorzulegen.
[2]Anbieter aus Deutschland ohne standortgebundenes Tierheim oder Auffangstation haben TASSO einen entsprechenden Freistellungsbescheid vom §11 TierSchG Absatz 1 Nr. 2 in Kopie, einen Gemeinnützigkeitsnachweis oder einen entsprechenden Freistellungsbescheid vom Finanzamt vorzulegen.
[3]Private Tierschutzinitiativen haben unaufgefordert eine Kopie der Genehmigung nach §11 TierSchG Absatz 1 Nr. 2 oder einen entsprechenden Freistellungsbescheid sowie einen Sachkundenachweis vorzulegen.
Muss also nur eine PS das haben?Ganz ehrlich? Ich würden Paragraph 11 an deiner Stelle nicht machen. Wenn ihr ihn als Verein unbedingt wollt würde ich lieber eine nicht so aktive PS fragen die weniger Tiere hat.
Muss das nicht überhaupt nur in NDS gemacht sein, weil der TSV in NDS gemeldet ist? 😕wie schaut es aus mit dem kurs in niedersachsen? wäre von dir aus auch machbar, oder? ist vielleicht näher.
Muss das nicht überhaupt nur in NDS gemacht sein, weil der TSV in NDS gemeldet ist? 😕
LG
Muss also nur eine PS das haben?
Eine PS reicht aus. Die darf sich dann bei tiervermittlung und Co anmelden und dort auch inserieren (ob sie nur ihre eigenen PS Katzen oder auch die von anderen PS inseriert, ist denen dann Wurst).
ich weiß das wir ihn nicht brauchen offiziel aaaaaber wir brauchen ihn zum inserieren.. wie gesagt shelta und alles verlangen den paragraph 11 bei der Anmeldung.
nur kurz, da ich gleich zum TA muss
http://www.bverwg.de/enid/0,5be0a16...133333232/Entscheidungen/Entscheidung_8n.html
hier geht es um ein Urteil und ob ein Verein, der mit Pflegestellen arbeitet, gleichzusetzen ist mit einem Tierheim.
Dasselbe gilt für Hunde, so sind die Gesetze. Sie machen zum Teil ja auch Sinn, mich nervt nur der willkürliche Umgang damit.
jup so ist es auch...Ich vermute, wenn das Vet-Amt vor Ort sprich an Deinem Wohnort das so haben möchte, wirst Du da wahrscheinlich nicht viel ändern können. Denn die wären ja letzten Endes für Dich zuständig
Wie komme ich den an so eine Befreiung dran?
Das kommt auch auf das einzelne Vetamt an. Soviel ich weiß ist das Seminar ausgebucht, aber versucht es. 300 Euro ist ok.
das ja echt fast willkürlich.. weil da halt steht "theoretischer" teil..
Du, probieren geht über studieren... ich werds im Verein besprechen, Montag nochmal beim Vet anrufen und dann gucken ob man noch ein Plätzchen für mich findet evtl. Ansonsten nächstes Jahr..
Ich finds auch iwie echt seltsam, weil da kann ja echt jeder andere Grundsätze festlegen kann... und halt auch so extreme Spannen, von wirklich viel Nachweis bis hin zu nem ganz einfachen Fragebogen.