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Kommt ja häufiger vor; allerdings glaube ich kaum das dies irgendeine LTK interessiert - öhm, sind auch nur Tierärzte.
Gibts dafür eine Extrameldestelle für Veterinärmedizin?
Wäre da nicht eine suffiziente Schmerztherapie die sinnvollere Lösung?
Na doch, man merkt sich doch ''auffällige'' Kunden. Es mag noch einen Unterschied machen, ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt und die Kunden kennt.
Musste gerade selbst schauen, wo man das melden kann. Das geht offenbar sogar online.
http://www.vet-uaw.de/
Zuständig ist wohl das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Nein, ich glaube zwar auch nicht, dass die Kammer sich für so etwas brennend interessiert. Man müsste es eher umgekehrt aufziehen: Fälle von falschen CNI-Diagnosen sammeln, dazu die Empfehlungen von Universitäten etc. bezüglich der notwendigen Diagnostik packen und die Kammern darum bitten, ihre Mitglieder dazu aufzufordern, diesen Standard auch einzuhalten.
Ich denke schon, dass es auf Dauer etwas bringen kann, wenn man als Halter immer wieder diagnostische Mängel bei den Kammern zur Sprache bringt. Man muss denen einfach auf die Nerven gehen😀
Ich denke schon, dass es auf Dauer etwas bringen kann, wenn man als Halter immer wieder diagnostische Mängel bei den Kammern zur Sprache bringt. Man muss denen einfach auf die Nerven gehen😀
Könntet ihr für das Thema Pflege und Sterbehilfe bei Menschen nicht ein neues Thema aufmachen?😳
Das ist ja schrecklich 😱Wenn man sie tatsächlich erhält, dann ja.
Ist aber zumindest hier nicht ganz so selbstverständlich (insbesondere als Kassenpatient).
Tut mir leid fürs OT, ich werde jetzt aufhören. 😳
Bei den Kammern wird es so sein wie überall im Leben. Je nachdem, wen Du da erwischt, landet die Beschwerde entweder in der großen Ablage oder wird zumindest zur Kenntnis genommen und im Hinterkopf behalten.
Und wenn Oma dann sagt, nein, Pflegeheim will ich auf keinen Fall, lieber sterbe ich, dann ist das, meiner Ansicht nach, ihr gutes Recht. Und genauso verständlich wie die Begründung, dass jemand die ständigen Schmerzen nicht mehr aushält.
Dafür gibt es die Patientenverfügung, also dass die Apparatemedizin weggelassen wird. Solche Dinge kann (und sollte man dann auch, wenn man dieser Überzeugung ist *find*) durch eine entsprechende notariell beglaubigte Erklärung (wegen der Beweissicherheit) beizeiten regeln, so dass nicht noch ein langes Gezerre mit Amtsgericht und Behörden droht.
LG
Allerdings nochmal zum Eingangspost:
Ich glaube nicht, dass Tierärzte ein Sterben rauszögern um Abzukassieren.
Das dürften absolute Ausnahmen sein und wie später dann ja auch der Beitrag kam, waren wohl die Tierbesitzer selber ein Problem.
Auch für die meisten Tierärzte dürfte die Entscheidung nicht leicht sein.Dazu noch die Tierbesitzer - unterschiedlich im Verhalten.Also denke ich nicht, dass Geld bei dem TA ein Motiv war, sondern schauen wir ob wir dem Mensch Hoffnung machen. Auch wenn die Hoffnung nicht eingetroffen ist.
Auch für die meisten Tierärzte dürfte die Entscheidung nicht leicht sein.Dazu noch die Tierbesitzer - unterschiedlich im Verhalten.
Deshalb kam vor einigen Beiträgen meine Buchempfehlung. Sich das Ganze mal wirklich aus der Seite von einem Tierarzt betrachtet anschauen.
Ich denke auch es war schwer für ihn ich stehe da aufgelöst, selber in Panik mit einem Herzkranken Tier das keine Luft bekommt. Er kennt nur die Akte nicht mehr.
Jetzt mit etwas Abstand sehe ich das auch anders.
passend dazu mal den Link aus einem anderen Forum
http://www.artgerecht-tier.de/kategorie/pferde/beitrag/ein-total-erfundene-geschichte.html
http://www.tierpla.net/allgemein/ein-viel-wahres-marchen-t19513.html
Auch für die meisten Tierärzte dürfte die Entscheidung nicht leicht sein.Dazu noch die Tierbesitzer - unterschiedlich im Verhalten.