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willy11
Forenprofi
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- 25. Juli 2011
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- Ort
- Berlin-Hellersdorf
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Das würde hier nicht gehen auch ich habe im Monat so zwischen 110 und 140 Stunden.Je nach Auftragslage.Das können wie heute 6,5 Stunden sein oder wenn ich in der Assistenzpflege beim Klienten vor Ort Einsatz habe 11,75 Stunden.Dann kommen die Täglichen Arbeitswege dazu manchmal bis zu 2 Stunden für eine Fahrt meist noch dazu. Aber heute auf dem Heimweg 2,50 Euro gefunden als Flaschenpfand.Ist auch ein Monatlicher Nebenjob.
So.
Da mich dieses Thema nicht loslässt habe ich einfach mal gegoggelt, ob es in meiner Stadt eine Tiertafel gibt.
Neee, gibt es nicht.
Nada.
In den etwas größeres Städten einige Kilometer entfernt, gibt es wohl welche.
Aber:
Bei denen, die ich wild angeklickt habe, stand folgender Hinweis:
Wir unterstützen lediglich zwei Tiere pro Art.
Doof.
Sollen die wohl auch noch finanzieren wenn jemand zig Tiere aufnimmt? Ich finde diese Erwartungshaltung dreist.
Sollen die wohl auch noch finanzieren wenn jemand zig Tiere aufnimmt? Ich finde diese Erwartungshaltung dreist.
Wir unterstützen mit Futter, sowie kleineren und größeren Sachspenden.
Wir ermöglichen einen Besuch bei einem Veterinär durch einen Zuzahlung für Tierarztkosten.
Wir versorgen kranke Tiere mit dem notwendigen Spezialfutter.
Wir begleiten ältere Kunden zum Tierarzt.
Wir organisieren Futter-Hauslieferungsdienst für kranke und schwer behinderte Kunden.
Wir halten durch die Hausbesuche engsten Kontakt zu den Kunden und ihren Tieren.
Wir sorgen für artgerechte Haltung und Vorbeugung der möglichen gesundheitlichen Probleme.
Wir bringen ältere Menschen und graue Schnauzen zusammen, gegen die Einsamkeit im Alter.
Wir erfüllen lang ersehnte Wünsche, wie ein neues Körbchen oder eine Leine, bei weihnachtlichen Bescherungen.
Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden, z.B. durch den Rentenbescheid (auch Schwerbehindertenrente), Ausbildungsbescheinigung, den Hartz-IV-Bescheid und sonstiges.
Bitte bringen Sie Ihr Personalausweis und die Bescheide im Original und Kopie mit!
Außerdem brauchen wir einen Tierhalternachweis in Form vom Impfpass( falls vorhanden), Hundesteuerbescheid, einer älteren Tierarztrechnung und ein Tierfoto.
Hunde möchten wir bei der Erstvorstellung unbedingt sehen. Ausnahmen sind sehr alte, kranke, sozial unverträgliche Tiere und Hündinnen in der Läufigkeit
Zu beachten: auf dem Betriebsgelände und in den Vereinsräumen müssen die Hunde an der Leine bleiben!.
Wir unterstützen keine Neuanschaffungen. Jemand, der sich in einer Notlage ein Haustier anschafft, obwohl man es nicht versorgen kann, hat von uns keine Hilfe zu erwarten, denn das ist…unverantwortlich!
Ausnahmen: Vergesellschaftung von Tieren ( bei Nagern und Vögel ) und Vergesellschaftung von Tier und Mensch ( gegen Vereinsamung ).
Grundsätzlich gilt: diese Tiere dürfen nachweisbar nur aus dem Tierschutz (mit Tierschutzvertrag) übernommen sein. Welpen und unkastrierte Tiere fallen nicht unter diese Regel.
Wir führen bei jedem Kunden Hausbesuche durch, um uns die Haltungsbedingungen anzusehen. Dies machen wir nicht aus Neugier, sondern weil wir sicher gehen wollen, dass unsere Hilfe auch beim Tier ankommt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können wir Sie nicht in die Kundenkartei aufnehmen.
http://tieranker-magdeburg.de/ueber-uns
Die Tiertafeln die ich kenne, unterstützen nur Halter, deren Tiere vor! der finanziellen Notlage bereits vorhanden waren. Die Halter müssen nachweisen, dass sie die Tiere schon hatten. Man kann also nicht lustig einfach zig Tiere aufnehmen und dann zur Tafel marschieren.
Die Tiertafeln die ich kenne, unterstützen nur Halter, deren Tiere vor! der finanziellen Notlage bereits vorhanden waren. Die Halter müssen nachweisen, dass sie die Tiere schon hatten. Man kann also nicht lustig einfach zig Tiere aufnehmen und dann zur Tafel marschieren.
Sollen die wohl auch noch finanzieren wenn jemand zig Tiere aufnimmt? Ich finde diese Erwartungshaltung dreist.
Ötte: Ich habe gerade mal auf unserer TT - HP geguckt.
Da steht nichts von einer Begrenzung bei der Anzahl der Tiere.
Es geht schon, dass man sich auch neue Tiere anschafft und trotzdem zur TT gehen kann, ...
Wir unterstützen keine Neuanschaffungen.
Ausnahmen: Vergesellschaftung von Tieren ( bei Nagern und Vögel ) und Vergesellschaftung von Tier und Mensch ( gegen Vereinsamung ).
Grundsätzlich gilt: diese Tiere dürfen nachweisbar nur aus dem Tierschutz (mit Tierschutzvertrag) übernommen sein. Welpen und unkastrierte Tiere fallen nicht unter diese Regel.