N
Nicht registriert
Gast
Du hattest Glück, bei Dir wurde die GOT 143 "Auswertung von Laborwerten und Befunden aus Fremduntersuchungen,Wir haben das letztens fürs Blutbild (geriatrisches), Röntgen und Ultraschall bezahlt
Ca 130 nur fürs Blutbild, die 70€ kommen da schon hin aber es ist insgesamt weniger als deins.
einfach" (= Interpretation der Ergebnisse) für 25 Euronen netto (einfacher Satz) nicht berechnet 😉 .
Hier nochmal der Link zur neuen GOT
GOT / Bundestierärztekammer e.V.
einfach auf "Gebührenordnung ..." klicken, dann öffnet sich die PDF.
Auf Seite 8 wird erläutert, was in Rechnung gestellt werden darf bei BBs die ins Fremdlabor gehen.
Zu § 7 Abs. 2:
Zu Abs. 2 s. auch Anmerkungen zu § 1.
Einmalartikel und anderes Verbrauchsmaterial dürfen mit Aufschlag abgerechnet werden.
Laborkosten externer Labors sind dagegen Auslagen, die ohne Aufschlagweitergegeben werden.
Die tierärztlichen Leistungen bei externen Laborleistungen bestehen einmal in der Blutprobenentnahme (627),
Aufbereitung von Blutproben (608), Bearbeitung von Proben zum Versand (144) und der Interpretation der
Ergebnisse (143) sowie der anschließenden Beratung des Besitzers (Nrn. 1 oder 2).
Zu diesen Leistungen sollten die Material-, Labor- und Versandmaterialkosten zuzüglich MwSt.
sowie die Portokosten gerechnet werden.
Derb, wenn man bedenkt, dass vor GOT-Erhöhung bei uns in der TK nur so umme jeweils 8-9 Euro netto für Blutabnahme, Bearbeitung von Proben zum Versand, und Interpretation der Ergebnisse (der berühmte TA-Anruf, im besten Fall alles ok) anfielen, plus Versandkosten.
Die Position Aufbereitung (608) ist neu und ich fragte bei der ersten Neu-GOT-Rechnung, ob das wirklich korrekt ist und nicht nur bei Eigenlabor fällig würde ... hat seine Richtigkeit, sie müssten die Blutproben ja fürs Labor aufbereiten.