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JamesDoe
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Das kommt dann aber wiederrum darauf an, ob in dem Vertrag das Eigentum oder lediglich der Besitz übertragen wurde.
Nein, darauf kommt es nicht an. Wenn Du das Tier übernimmst (und die Schutzgebühr bezahlst) in der Absicht diesem ein dauerhaftes Zuhause zu geben, kann das TH das Tier nicht zurückfordern. Verschiedene Urteile gibt es dazu die besagen das solche Klauseln in den Verträgen gegen Treu und Glauben verstoßen und eine unangemessene Benachteiligung der Besitzer / Eigentümer bedeuten. Sehr viele Leute verstehen diese Schutzgebühr als Kaufpreis.
Link hier zu.
Weiterhin ist dann natürlich auch die Frage der Durchsetzbarkeit. Denn nur weil die das Tier wieder abholen wollen aufgrund irgendwelcher Klauseln im Vertrag oder den AGBs haben die ja noch kein Betretungsrecht des Hauses / der Wohnung - und rein lassen muss ich die schon gar nicht. Polizeilich lässt sich dieses auch erst mit entsprechendem Beschluss durchsetzen.
Es ist ja sogar extrem schwierig für die Behörden offensichtlich gequälte Tiere aus den Fängen der Besitzer zu befreien, damit ist dann natürlich eine nochmal höhere Hürde das Tier sonst aus der Wohnung zu holen.
Außerdem (und das ist nur eine persönliche Frage die ich mir stelle), hat das TH überhaupt das Eigentum an diesem Tier? Bekommt das TH das Tier zum Beispiel von der Gemeinde übergeben (zB als Fang der Feuerwehr), dann sollte die Gemeinde der Eigentümer sein und das TH bekommt nur den Auftrag der Vermittlung. Ist somit also eine Art Pflegestelle - für die das oben genannte nicht gilt.